Auswahl der externen Vermögensverwaltungen durch die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Wer nimmt an den Besuchen vor Ort teil, namentlich in den USA?
- ShortId
-
16.3768
- Id
-
20163768
- Updated
-
28.07.2023 05:10
- Language
-
de
- Title
-
Auswahl der externen Vermögensverwaltungen durch die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Wer nimmt an den Besuchen vor Ort teil, namentlich in den USA?
- AdditionalIndexing
-
2836;24;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat bestätigt, dass in den Jahren 2012 bis 2015 weder der Verwaltungsratspräsident noch der Geschäftsleiter der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Rahmen ihrer jeweiligen Funktion für eine Selektion externer Verwalter in die USA gereist sind.</p><p>2. Der Geschäftsleiter nimmt an den Besuchen bei den Verwaltern vor Ort nicht teil, weder in der Schweiz noch im Ausland. Zuständig für die Due-Diligence-Besuche vor Ort ist die Abteilung "Asset management" der Geschäftsstelle. Nach Abschluss des Selektionsprozesses legen der Verantwortliche des Bereichs "External managers" und sein Vorgesetzter, der "Head of Asset Management", einen Bericht vor, in dem sie abschliessend einen externen Verwalter vorschlagen. Dieser Vorschlag muss durch das "Investment Committee" (unter dem Vorsitz des Geschäftsleiters) genehmigt werden, bevor er dem Verwaltungsratsausschuss vorgelegt und von diesem ratifiziert wird. Im Sinne der Good Governance (und somit der Trennung der Funktionen) nehmen weder der Geschäftsleiter noch die Mitglieder des Verwaltungsratsausschusses an den Besuchen vor Ort (Due Diligence) bei externen Verwaltern teil.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO sind für die Verwaltung der Vermögen dieser drei Sozialversicherungen zuständig. Dieses Vermögen beläuft sich insgesamt auf 35,7 Milliarden Franken (Stand am 30. Juni 2016).</p><p>Die drei Ausgleichsfonds haben verschiedene Mandate an externe Vermögensverwaltungen vergeben. Die Mehrheit sitzt in London und in den Vereinigten Staaten (New York, Newark, Boston, Pasadena, San Francisco).</p><p>Laut der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 15.3971 reisten zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2015 siebenmal Vertreterinnen und Vertreter der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO in die Vereinigten Staaten. Zwei dieser sieben Reisen dienten der Vergabe eines neuen Mandats. Der Bundesrat hält fest: "Weder der Verwaltungsratspräsident noch die Mitglieder des Verwaltungsrates, noch der Geschäftsleiter haben an diesen Manager-Besuchen bzw. Kontrollreisen teilgenommen."</p><p>Auf der Website der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO ist ein Dokument vom Juni 2016 über den Selektionsprozess für externe Verwalter zu finden, allerdings nur auf Deutsch. Darin steht auf Seite 3, dass die Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO den in die engere Auswahl gekommenen Verwaltern einen Besuch vor Ort abstatten, bevor diese mit einem Mandat betraut werden.</p><p>Auf der gleichen Website ist ein weiteres Dokument zu den Corporate-Governance-Grundsätzen zu finden - ebenfalls nur auf Deutsch. Daraus geht hervor, dass es ein "Investment Committee" gibt. Dieses wird präsidiert vom Geschäftsleiter der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO. In dessen Aufgabenbereich fällt auch die Selektionierung externer Verwalter (S. 16).</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat, dass in den Jahren 2012 bis 2015 weder der Verwaltungsratspräsident noch der Geschäftsleiter der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO im Rahmen ihrer jeweiligen Funktion in die USA gereist sind?</p><p>2. Nimmt der Geschäftsleiter der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO an den Besuchen bei den Verwaltern vor Ort, die in die engere Auswahl gekommen sind, teil, bevor das Mandat vergeben wird? Wenn nein, warum nimmt er nicht an diesen Besuchen vor Ort teil, wo er doch das Investment Committee präsidiert, dessen Aufgabe u. a. die Auswahl externer Verwalter ist?</p>
- Auswahl der externen Vermögensverwaltungen durch die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Wer nimmt an den Besuchen vor Ort teil, namentlich in den USA?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat bestätigt, dass in den Jahren 2012 bis 2015 weder der Verwaltungsratspräsident noch der Geschäftsleiter der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Rahmen ihrer jeweiligen Funktion für eine Selektion externer Verwalter in die USA gereist sind.</p><p>2. Der Geschäftsleiter nimmt an den Besuchen bei den Verwaltern vor Ort nicht teil, weder in der Schweiz noch im Ausland. Zuständig für die Due-Diligence-Besuche vor Ort ist die Abteilung "Asset management" der Geschäftsstelle. Nach Abschluss des Selektionsprozesses legen der Verantwortliche des Bereichs "External managers" und sein Vorgesetzter, der "Head of Asset Management", einen Bericht vor, in dem sie abschliessend einen externen Verwalter vorschlagen. Dieser Vorschlag muss durch das "Investment Committee" (unter dem Vorsitz des Geschäftsleiters) genehmigt werden, bevor er dem Verwaltungsratsausschuss vorgelegt und von diesem ratifiziert wird. Im Sinne der Good Governance (und somit der Trennung der Funktionen) nehmen weder der Geschäftsleiter noch die Mitglieder des Verwaltungsratsausschusses an den Besuchen vor Ort (Due Diligence) bei externen Verwaltern teil.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO sind für die Verwaltung der Vermögen dieser drei Sozialversicherungen zuständig. Dieses Vermögen beläuft sich insgesamt auf 35,7 Milliarden Franken (Stand am 30. Juni 2016).</p><p>Die drei Ausgleichsfonds haben verschiedene Mandate an externe Vermögensverwaltungen vergeben. Die Mehrheit sitzt in London und in den Vereinigten Staaten (New York, Newark, Boston, Pasadena, San Francisco).</p><p>Laut der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 15.3971 reisten zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2015 siebenmal Vertreterinnen und Vertreter der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO in die Vereinigten Staaten. Zwei dieser sieben Reisen dienten der Vergabe eines neuen Mandats. Der Bundesrat hält fest: "Weder der Verwaltungsratspräsident noch die Mitglieder des Verwaltungsrates, noch der Geschäftsleiter haben an diesen Manager-Besuchen bzw. Kontrollreisen teilgenommen."</p><p>Auf der Website der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO ist ein Dokument vom Juni 2016 über den Selektionsprozess für externe Verwalter zu finden, allerdings nur auf Deutsch. Darin steht auf Seite 3, dass die Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO den in die engere Auswahl gekommenen Verwaltern einen Besuch vor Ort abstatten, bevor diese mit einem Mandat betraut werden.</p><p>Auf der gleichen Website ist ein weiteres Dokument zu den Corporate-Governance-Grundsätzen zu finden - ebenfalls nur auf Deutsch. Daraus geht hervor, dass es ein "Investment Committee" gibt. Dieses wird präsidiert vom Geschäftsleiter der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO. In dessen Aufgabenbereich fällt auch die Selektionierung externer Verwalter (S. 16).</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat, dass in den Jahren 2012 bis 2015 weder der Verwaltungsratspräsident noch der Geschäftsleiter der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO im Rahmen ihrer jeweiligen Funktion in die USA gereist sind?</p><p>2. Nimmt der Geschäftsleiter der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO an den Besuchen bei den Verwaltern vor Ort, die in die engere Auswahl gekommen sind, teil, bevor das Mandat vergeben wird? Wenn nein, warum nimmt er nicht an diesen Besuchen vor Ort teil, wo er doch das Investment Committee präsidiert, dessen Aufgabe u. a. die Auswahl externer Verwalter ist?</p>
- Auswahl der externen Vermögensverwaltungen durch die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Wer nimmt an den Besuchen vor Ort teil, namentlich in den USA?
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