Begrenzte Barauszahlungen infolge von Neubauten der Post
- ShortId
-
16.3772
- Id
-
20163772
- Updated
-
28.07.2023 04:44
- Language
-
de
- Title
-
Begrenzte Barauszahlungen infolge von Neubauten der Post
- AdditionalIndexing
-
34;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Begründung, neue Poststellen würden attraktiver gestaltet, ist nicht nachvollziehbar, wenn gleichzeitig ein Leistungsabbau stattfindet. Ebenso ist der Hinweis auf das dichte Poststellennetz (Dagmersellen, Schätz) kein Argument für die Kunden. Besonders ältere Menschen können dies nicht nachvollziehen, denn sie wollen ihre Dienstleistung in ihrer Gemeinde beziehen. Neue Poststellen sollten eigentlich so sicher gebaut werden, dass die Frage der Barbeträge nicht plötzlich zu einem Sicherheitsrisiko wird.</p>
- <p>1. Die Auszahlung von Bargeld in Poststellen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Die Schweizerische Post wägt vor dem Entscheid, in einer Poststelle den Bargeldbezug einzuschränken, zwischen Sicherheitsaspekten, der tatsächlichen Nachfrage und alternativen Bezugsmöglichkeiten ab. Um in kleineren Poststellen, welche in der Regel mit offenen, kundenfreundlichen Schaltern ausgestattet sind, Kunden, Personal und Geldwerte bestmöglich vor verbrecherischem Zugriff zu schützen, verwendet die Post im Einzahlungsverkehr Tresorsysteme, welche das einbezahlte Geld aufnehmen, aber unter keinen Umständen wieder vor Ort herausgeben. Demzufolge steht dieses Geld für Auszahlungen nicht mehr zur Verfügung. In Poststellen mit offenen Schalterzonen führt die Post dann Bezugslimiten ein, wenn die Nachfrage nach Bargeldbezügen erfahrungsgemäss gering ist. Sie orientiert sich dabei an der tatsächlichen Nutzung der Bargeldbezüge vor der Umstellung sowie an der Verfügbarkeit alternativer Geldbezugsquellen (z. B. Postomaten).</p><p>2. Es existiert keine explizite Regelung. Unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Bargeld in der Schalterkasse verfügbar ist, kann die Bezugslimite mehrmals täglich beansprucht werden.</p><p>3. Heute stellen die Poststellen mit einer Bezugslimite von Bargeld am Postschalter die Ausnahme dar. Die Post betreibt aktuell 1366 Poststellen (Stand 4. Oktober 2016). In sechs Poststellen wird gar kein Zahlungsverkehr angeboten, in 57 Stellen ist der Bezug von Bargeld auf 500 Franken sowie in 54 Stellen auf 5000 Franken beschränkt. In den restlichen 1249 Poststellen bestehen heute keine Einschränkungen. Auskunft über das tatsächliche Dienstleistungsangebot einer bestimmten Poststelle liefert der Online-Dienst "Standortsuche" (<a href="https://places.post.ch/">https://places.post.ch/</a>).</p><p>4. Die Einzahlungen werden in unbegrenzter Höhe entgegengenommen. Einschränkungen können sich allenfalls aus der Geldwäschereigesetzgebung ergeben.</p><p>5. Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs müssen für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Weise zugänglich sein (Art. 32 Abs. 3 des Postgesetzes). Der Grundversorgungsauftrag verlangt von der Post u. a., den Bargeldbezug vom eigenen Zahlungsverkehrskonto unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bargeld am jeweiligen Bezugspunkt zu gewährleisten (Art. 43 Abs. 2 Bst. e der Postverordnung). Auch mit der in einzelnen Poststellen eingeschränkten Auszahlung ermöglicht die Post den Bargeldbezug, welcher den täglichen Bedarf abdeckt. Dieser Zugang erweist sich angesichts der genannten Sicherheitsrisiken als angemessen und erfüllt damit den Grundversorgungsauftrag.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In meinem Nachbardorf (Nebikon) wurde kürzlich ein Postneubau eröffnet. Dies wurde sehr begrüsst, weil dies doch heisst, dass die Post weiterhin im Dorf bleibt. Gleichzeitig gibt es aber mit diesem Neubau einen unverständlichen Leistungsabbau für Kunden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieso wird in neuen Poststellen nur noch ein Betrag von 500 Franken in bar ausbezahlt?</p><p>2. In welchen Abständen kann dann ein Betrag von 500 Franken bezogen werden? Ist dies mehrere Male täglich möglich?</p><p>3. Wie viele Poststellen sind schweizweit von dieser Massnahme betroffen?</p><p>4. Nehmen die Poststellen dann noch Einzahlungen, die höher als 500 Franken sind, bar entgegen?</p><p>5. Wie wird diese Massnahme in Zusammenhang mit dem Service public begründet?</p>
- Begrenzte Barauszahlungen infolge von Neubauten der Post
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Begründung, neue Poststellen würden attraktiver gestaltet, ist nicht nachvollziehbar, wenn gleichzeitig ein Leistungsabbau stattfindet. Ebenso ist der Hinweis auf das dichte Poststellennetz (Dagmersellen, Schätz) kein Argument für die Kunden. Besonders ältere Menschen können dies nicht nachvollziehen, denn sie wollen ihre Dienstleistung in ihrer Gemeinde beziehen. Neue Poststellen sollten eigentlich so sicher gebaut werden, dass die Frage der Barbeträge nicht plötzlich zu einem Sicherheitsrisiko wird.</p>
- <p>1. Die Auszahlung von Bargeld in Poststellen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Die Schweizerische Post wägt vor dem Entscheid, in einer Poststelle den Bargeldbezug einzuschränken, zwischen Sicherheitsaspekten, der tatsächlichen Nachfrage und alternativen Bezugsmöglichkeiten ab. Um in kleineren Poststellen, welche in der Regel mit offenen, kundenfreundlichen Schaltern ausgestattet sind, Kunden, Personal und Geldwerte bestmöglich vor verbrecherischem Zugriff zu schützen, verwendet die Post im Einzahlungsverkehr Tresorsysteme, welche das einbezahlte Geld aufnehmen, aber unter keinen Umständen wieder vor Ort herausgeben. Demzufolge steht dieses Geld für Auszahlungen nicht mehr zur Verfügung. In Poststellen mit offenen Schalterzonen führt die Post dann Bezugslimiten ein, wenn die Nachfrage nach Bargeldbezügen erfahrungsgemäss gering ist. Sie orientiert sich dabei an der tatsächlichen Nutzung der Bargeldbezüge vor der Umstellung sowie an der Verfügbarkeit alternativer Geldbezugsquellen (z. B. Postomaten).</p><p>2. Es existiert keine explizite Regelung. Unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Bargeld in der Schalterkasse verfügbar ist, kann die Bezugslimite mehrmals täglich beansprucht werden.</p><p>3. Heute stellen die Poststellen mit einer Bezugslimite von Bargeld am Postschalter die Ausnahme dar. Die Post betreibt aktuell 1366 Poststellen (Stand 4. Oktober 2016). In sechs Poststellen wird gar kein Zahlungsverkehr angeboten, in 57 Stellen ist der Bezug von Bargeld auf 500 Franken sowie in 54 Stellen auf 5000 Franken beschränkt. In den restlichen 1249 Poststellen bestehen heute keine Einschränkungen. Auskunft über das tatsächliche Dienstleistungsangebot einer bestimmten Poststelle liefert der Online-Dienst "Standortsuche" (<a href="https://places.post.ch/">https://places.post.ch/</a>).</p><p>4. Die Einzahlungen werden in unbegrenzter Höhe entgegengenommen. Einschränkungen können sich allenfalls aus der Geldwäschereigesetzgebung ergeben.</p><p>5. Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs müssen für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Weise zugänglich sein (Art. 32 Abs. 3 des Postgesetzes). Der Grundversorgungsauftrag verlangt von der Post u. a., den Bargeldbezug vom eigenen Zahlungsverkehrskonto unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bargeld am jeweiligen Bezugspunkt zu gewährleisten (Art. 43 Abs. 2 Bst. e der Postverordnung). Auch mit der in einzelnen Poststellen eingeschränkten Auszahlung ermöglicht die Post den Bargeldbezug, welcher den täglichen Bedarf abdeckt. Dieser Zugang erweist sich angesichts der genannten Sicherheitsrisiken als angemessen und erfüllt damit den Grundversorgungsauftrag.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In meinem Nachbardorf (Nebikon) wurde kürzlich ein Postneubau eröffnet. Dies wurde sehr begrüsst, weil dies doch heisst, dass die Post weiterhin im Dorf bleibt. Gleichzeitig gibt es aber mit diesem Neubau einen unverständlichen Leistungsabbau für Kunden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieso wird in neuen Poststellen nur noch ein Betrag von 500 Franken in bar ausbezahlt?</p><p>2. In welchen Abständen kann dann ein Betrag von 500 Franken bezogen werden? Ist dies mehrere Male täglich möglich?</p><p>3. Wie viele Poststellen sind schweizweit von dieser Massnahme betroffen?</p><p>4. Nehmen die Poststellen dann noch Einzahlungen, die höher als 500 Franken sind, bar entgegen?</p><p>5. Wie wird diese Massnahme in Zusammenhang mit dem Service public begründet?</p>
- Begrenzte Barauszahlungen infolge von Neubauten der Post
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