Öffentliche Beschaffungen. Massnahmen im Bereich der Planungsleistungen
- ShortId
-
16.3785
- Id
-
20163785
- Updated
-
24.06.2025 23:51
- Language
-
de
- Title
-
Öffentliche Beschaffungen. Massnahmen im Bereich der Planungsleistungen
- AdditionalIndexing
-
15;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das geltende Recht über das öffentliche Beschaffungswesen schenkt dem Markt für Dienstleistungen nicht genügend Beachtung; grosse Probleme in der Praxis sind die Folge. Es ist unbestritten, dass in diesem Markt der Wettbewerb gefördert werden muss, doch ist bei der Beschaffung in diesem Markt der Preis praktisch das einzige Vergabekriterium. In seiner Antwort auf die Interpellation 16.3493 hat auch der Bundesrat zur aktuellen Problematik der tiefen Preise in diesem Bereich Fragezeichen gesetzt. Gleichzeitig aber hält es der Bundesrat nicht für angebracht, systematische Erhebungen von Daten zur Vergabe in diesem Bereich - wie vom Interpellanten gefordert - an die Hand zu nehmen. Stattdessen begrüsst es der Bundesrat, dass die KBOB und die Bauwirtschaft gemeinsam alternative Vergabemodelle prüfen und entwickeln wollen.</p><p>Die sogenannte Zwei-Couvert-Methode sieht vor, dass die Anbieter die technische Lösung und den Preis separat präsentieren müssen. Diese Methode wird in der Tat zu wenig praktiziert und sollte vermehrt empfohlen werden. Gemäss dieser Methode erstellt die Vergabestelle aufgrund qualitativer Kriterien zunächst eine Rangliste entsprechend der Qualität der technischen Angebote. In einem zweiten Schritt öffnet sie dann die Couverts mit den Preisen, wobei sie sich auf die drei bis fünf aufgrund der qualitativen Kriterien bestplatzierten Angebote beschränkt und nur deren entsprechende Preis-Couverts öffnet. Mit diesen Angaben vervollständigt sie ihre Bewertung der Angebote.</p><p>Des Weiteren ist die Praxis der Ausschreibung von Planungsleistungen mit der Vorgabe einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden problematisch. Ein solches Vorgehen führt zu falschen Anreizen und erlaubt es nicht zu beurteilen, wie der Anbieter Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten verteilt; es erlaubt es auch nicht, sich ein gesichertes Bild von der Natur und der Qualität der Leistung zu machen, die bei der Erfüllung des Auftrages vertraglich zu fordern ist. Die Vergabestelle hat die Tendenz, eine höhere Zahl Arbeitsstunden als nötig vorzugeben, während die Anbieter den effektiven Arbeitsaufwand auf die vorgegebenen Stundenzahlen verteilen. Dabei ist es doch in der Verantwortung des Anbieters, auf der Grundlage der technischen Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen aufzuzeigen, dass er dafür qualifiziert ist, und die dafür erforderliche Anzahl Arbeitsstunden zu beziffern. Erfahrung und Ausbildungsstand sind zwei Parameter, die einen beachtlichen Einfluss auf den quantitativen wie qualitativen Aspekt des Angebotes haben. Ein von der Vergabestelle vorgegebener Zeitrahmen für die zu erbringende Leistung könnte allerdings gegen gewisse minimalistische Angebote vorbeugen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht vorzulegen über seine Abklärungen zum Thema Preise bei der Vergabe von Ingenieurleistungen und darüber, zu welchen Schlussfolgerungen er dabei gelangt ist.</p><p>1. Welche Massnahmen müsste der Bundesrat treffen, damit inskünftig auf die folgenden Fragen Antworten gegeben werden können:</p><p>a. Zu welchen Stundenansätzen vergeben Bundesstellen Ingenieur- und Planungsleistungen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungsverfahren?</p><p>b. Zu welchen Stundenansätzen verrechnen Betriebe des Bundes Dritten ihre Ingenieur- und Planungsleistungen?</p><p>c. Zu welchen internen Stundenansätzen sind diese Leistungen als effektive Projektkosten gerechnet worden?</p><p>2. Wie beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) die sogenannte Zwei-Couvert-Methode als Beschaffungsinstrument zu empfehlen, angesichts des Umstandes, dass das Bundesgericht entschieden hat, dass der Preis einer Leistung bei der Vergabe mit mindestens 20 Prozent zu gewichten ist?</p><p>3. Der Vorentwurf des totalrevidierten BöB sieht vor, dass ungewöhnlich tiefe offerierte Preise einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden können. Welche objektiven Kriterien erachtet der Bundesrat als geeignet, um Dumpingangebote identifizieren zu können?</p><p>4. Anstatt es den Planern zu überlassen, den Zeitaufwand abzuschätzen, den sie für eine spezifische Leistung werden aufwenden müssen, geben die Ausschreibungen der Auftraggeber oftmals bereits einen bestimmten Zeitaufwand für die Planungsleistungen vor. Wie verträgt sich nach Ansicht des Bundesrates diese Praxis mit den Anforderungen des BöB hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit?</p>
- Öffentliche Beschaffungen. Massnahmen im Bereich der Planungsleistungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das geltende Recht über das öffentliche Beschaffungswesen schenkt dem Markt für Dienstleistungen nicht genügend Beachtung; grosse Probleme in der Praxis sind die Folge. Es ist unbestritten, dass in diesem Markt der Wettbewerb gefördert werden muss, doch ist bei der Beschaffung in diesem Markt der Preis praktisch das einzige Vergabekriterium. In seiner Antwort auf die Interpellation 16.3493 hat auch der Bundesrat zur aktuellen Problematik der tiefen Preise in diesem Bereich Fragezeichen gesetzt. Gleichzeitig aber hält es der Bundesrat nicht für angebracht, systematische Erhebungen von Daten zur Vergabe in diesem Bereich - wie vom Interpellanten gefordert - an die Hand zu nehmen. Stattdessen begrüsst es der Bundesrat, dass die KBOB und die Bauwirtschaft gemeinsam alternative Vergabemodelle prüfen und entwickeln wollen.</p><p>Die sogenannte Zwei-Couvert-Methode sieht vor, dass die Anbieter die technische Lösung und den Preis separat präsentieren müssen. Diese Methode wird in der Tat zu wenig praktiziert und sollte vermehrt empfohlen werden. Gemäss dieser Methode erstellt die Vergabestelle aufgrund qualitativer Kriterien zunächst eine Rangliste entsprechend der Qualität der technischen Angebote. In einem zweiten Schritt öffnet sie dann die Couverts mit den Preisen, wobei sie sich auf die drei bis fünf aufgrund der qualitativen Kriterien bestplatzierten Angebote beschränkt und nur deren entsprechende Preis-Couverts öffnet. Mit diesen Angaben vervollständigt sie ihre Bewertung der Angebote.</p><p>Des Weiteren ist die Praxis der Ausschreibung von Planungsleistungen mit der Vorgabe einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden problematisch. Ein solches Vorgehen führt zu falschen Anreizen und erlaubt es nicht zu beurteilen, wie der Anbieter Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten verteilt; es erlaubt es auch nicht, sich ein gesichertes Bild von der Natur und der Qualität der Leistung zu machen, die bei der Erfüllung des Auftrages vertraglich zu fordern ist. Die Vergabestelle hat die Tendenz, eine höhere Zahl Arbeitsstunden als nötig vorzugeben, während die Anbieter den effektiven Arbeitsaufwand auf die vorgegebenen Stundenzahlen verteilen. Dabei ist es doch in der Verantwortung des Anbieters, auf der Grundlage der technischen Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen aufzuzeigen, dass er dafür qualifiziert ist, und die dafür erforderliche Anzahl Arbeitsstunden zu beziffern. Erfahrung und Ausbildungsstand sind zwei Parameter, die einen beachtlichen Einfluss auf den quantitativen wie qualitativen Aspekt des Angebotes haben. Ein von der Vergabestelle vorgegebener Zeitrahmen für die zu erbringende Leistung könnte allerdings gegen gewisse minimalistische Angebote vorbeugen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht vorzulegen über seine Abklärungen zum Thema Preise bei der Vergabe von Ingenieurleistungen und darüber, zu welchen Schlussfolgerungen er dabei gelangt ist.</p><p>1. Welche Massnahmen müsste der Bundesrat treffen, damit inskünftig auf die folgenden Fragen Antworten gegeben werden können:</p><p>a. Zu welchen Stundenansätzen vergeben Bundesstellen Ingenieur- und Planungsleistungen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungsverfahren?</p><p>b. Zu welchen Stundenansätzen verrechnen Betriebe des Bundes Dritten ihre Ingenieur- und Planungsleistungen?</p><p>c. Zu welchen internen Stundenansätzen sind diese Leistungen als effektive Projektkosten gerechnet worden?</p><p>2. Wie beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) die sogenannte Zwei-Couvert-Methode als Beschaffungsinstrument zu empfehlen, angesichts des Umstandes, dass das Bundesgericht entschieden hat, dass der Preis einer Leistung bei der Vergabe mit mindestens 20 Prozent zu gewichten ist?</p><p>3. Der Vorentwurf des totalrevidierten BöB sieht vor, dass ungewöhnlich tiefe offerierte Preise einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden können. Welche objektiven Kriterien erachtet der Bundesrat als geeignet, um Dumpingangebote identifizieren zu können?</p><p>4. Anstatt es den Planern zu überlassen, den Zeitaufwand abzuschätzen, den sie für eine spezifische Leistung werden aufwenden müssen, geben die Ausschreibungen der Auftraggeber oftmals bereits einen bestimmten Zeitaufwand für die Planungsleistungen vor. Wie verträgt sich nach Ansicht des Bundesrates diese Praxis mit den Anforderungen des BöB hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit?</p>
- Öffentliche Beschaffungen. Massnahmen im Bereich der Planungsleistungen
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