Berücksichtigung der Kriterien der Luftreinhaltung bei der Fahrzeugbeschaffung für die Verwaltung
- ShortId
-
16.3791
- Id
-
20163791
- Updated
-
28.07.2023 05:19
- Language
-
de
- Title
-
Berücksichtigung der Kriterien der Luftreinhaltung bei der Fahrzeugbeschaffung für die Verwaltung
- AdditionalIndexing
-
48;66;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-4. Ergänzend zu Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (SR 514.31) vom 23. Februar 2005, hat der Bundesrat verwaltungsinterne Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen erarbeiten lassen, welche die Verordnung sogar verschärfen. Die Weisungen verlangen, dass wenn immer möglich Fahrzeuge der Effizienzkategorie A beschafft werden. Ferner soll jedes Departement bei mindestens 5 Prozent seiner Personenwagenflotte (Fahrzeuge bis höchstens fünf Plätze ohne Spezialanforderungen) pro Fahrzeug höchstens 75 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten.</p><p>Diese Kriterien stehen ergänzend zu den Vorschriften, die für sämtliche Fahrzeuge gelten, welche in die Schweiz eingeführt werden. Das Bundesamt für Strassen prüft im Rahmen der Ausstellung der Fahrzeugtypengenehmigungen, ob die einschlägigen schweizerischen Vorschriften und damit auch diejenigen der Luftreinhaltung eingehalten sind. Dazu gehören auch die Abgas-, Rauchtrübungs- und Geräuschwerte sowie Verbrauchsangaben. Die schweizerischen Abgasvorschriften werden laufend an die verschärften Abgasvorschriften der EU angepasst.</p><p>Zusätzliche Kriterien zur Luftreinhaltung sind heute nicht notwendig, insbesondere da die Übergangsfrist für die Anwendung der Vorschriften bei Dieselfahrzeugen vergleichsweise kurz ist (September 2019).</p><p>5. Da durch spezifische Bedürfnisse gewisse Fahrzeuge zur Aufgabenerfüllung wie z. B. für das Grenzwachtkorps benötigt werden und keine Alternativen auf dem Markt vorhanden sind, ist ein absoluter Verzicht auf Dieselfahrzeuge zurzeit nicht möglich. Nach heutigem Kenntnisstand kann denn auch nicht eindeutig festgestellt werden, bei welchen Dieselfahrzeugen die strengeren Abgasvorschriften nicht eingehalten werden können. Sobald auf dem Markt Fahrzeuge verfügbar sind, welche nach der neuen Abgasemissions-Messmethode homologiert wurden, wird der Bund diese in die Evaluation einbeziehen und bei Bedarf beschaffen.</p><p>6. Die Information der Bevölkerung über Umweltschutz, den Stand der Umweltbelastung sowie die Empfehlung von Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung gehört zu den Grundaufträgen des Bundes (Art. 10e des Umweltschutzgesetzes; SR 814.01). Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) informiert auf seiner Website (<a href="http://www.bafu.admin.ch/luft/13793/14818/14956/index.html?lang=de)">http://www.bafu.admin.ch/luft/13793/14818/14956/index.html?lang=de</a>) über Massnahmen zur Luftreinhaltung beim Strassenverkehr. Insbesondere werden emissionsarme Fahrzeugkonzepte aufgeführt.</p><p>Bei den Verbrennungsmotoren sind aus der Sicht der Luftreinhaltung folgende Probleme prioritär zu lösen: erhöhter Schadstoffausstoss bei Kaltstarts, erhöhter Partikelausstoss bei Benzinfahrzeugen, Senkung des Stickoxidausstosses im Realbetrieb, insbesondere bei Dieselfahrzeugen. Das Bafu arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene daran, diese Probleme zu lösen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Spezialisten des Cercl'Air, der Vereinigung der schweizerischen Behörden- und Hochschulvertreter im Bereich Luftreinhaltung, haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass sich die Luftqualität an vielen Orten nur zögerlich verbessert.</p><p>Der Dieselskandal hat aufgezeigt, dass die Autoindustrie über Jahre betrogen hat und Autos in Umlauf brachte, die im Normalbetrieb weit grössere Mengen an Luftschadstoffen ausstossen als bei der Zertifizierung im Labortest. Fast alle untersuchten Autos verschiedenster Marken stiessen im Realbetrieb auf der Strasse Stickoxidmengen aus, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen.</p><p>Die EU hat im Februar 2016 neue Abgasbestimmungen beschlossen. Ab 1. September 2017 werden RDE-Tests (Real Drive Emissions), also Messungen im realen Strassenverkehr, zur Voraussetzung für die Typengenehmigung von Personenwagen. Diese gelten auch für die Schweiz. Damit dürfte sich die Situation jedoch nur langsam verbessern. Erst ab September 2019 gelten die neuen Zulassungsbestimmungen für alle neuen Dieselfahrzeuge.</p><p>Damit sich die Luftqualität möglichst rasch verbessert, muss die Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge möglichst saubere Modelle berücksichtigen.</p><p>Es stellen sich in diesem Zusammenhang daher folgende Fragen:</p><p>1. Gemäss Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (SR 514.31) werden Fahrzeuge der Verwaltung auch nach ökologischen Grundsätzen ausgewählt. Werden dabei auch Kriterien der Luftreinhaltung berücksichtigt?</p><p>2. Wenn ja, welche Kriterien werden hier angewendet?</p><p>3. Ist der Bund bereit, bei der Fahrzeugbeschaffung auch Kriterien der Luftreinhaltung zu berücksichtigen?</p><p>4. Ist der Bund bereit, diese wichtigen Kriterien für Mensch und Umwelt beim Vergabe- und/oder Kaufentscheid wesentlich zu gewichten?</p><p>5. Ist der Bund bereit, zugunsten der Luftreinhaltebemühungen auf die Beschaffung neuer Fahrzeuge (Personen- und Lieferwagen) mit Dieselantrieb, welche noch nicht die ab 1. September 2017 geltenden Abgasnormen erfüllen, zu verzichten?</p><p>6. Ist der Bund bereit, der Bevölkerung und den privaten Flottenbetreibern eine entsprechende Empfehlung zu kommunizieren?</p>
- Berücksichtigung der Kriterien der Luftreinhaltung bei der Fahrzeugbeschaffung für die Verwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-4. Ergänzend zu Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (SR 514.31) vom 23. Februar 2005, hat der Bundesrat verwaltungsinterne Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen erarbeiten lassen, welche die Verordnung sogar verschärfen. Die Weisungen verlangen, dass wenn immer möglich Fahrzeuge der Effizienzkategorie A beschafft werden. Ferner soll jedes Departement bei mindestens 5 Prozent seiner Personenwagenflotte (Fahrzeuge bis höchstens fünf Plätze ohne Spezialanforderungen) pro Fahrzeug höchstens 75 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten.</p><p>Diese Kriterien stehen ergänzend zu den Vorschriften, die für sämtliche Fahrzeuge gelten, welche in die Schweiz eingeführt werden. Das Bundesamt für Strassen prüft im Rahmen der Ausstellung der Fahrzeugtypengenehmigungen, ob die einschlägigen schweizerischen Vorschriften und damit auch diejenigen der Luftreinhaltung eingehalten sind. Dazu gehören auch die Abgas-, Rauchtrübungs- und Geräuschwerte sowie Verbrauchsangaben. Die schweizerischen Abgasvorschriften werden laufend an die verschärften Abgasvorschriften der EU angepasst.</p><p>Zusätzliche Kriterien zur Luftreinhaltung sind heute nicht notwendig, insbesondere da die Übergangsfrist für die Anwendung der Vorschriften bei Dieselfahrzeugen vergleichsweise kurz ist (September 2019).</p><p>5. Da durch spezifische Bedürfnisse gewisse Fahrzeuge zur Aufgabenerfüllung wie z. B. für das Grenzwachtkorps benötigt werden und keine Alternativen auf dem Markt vorhanden sind, ist ein absoluter Verzicht auf Dieselfahrzeuge zurzeit nicht möglich. Nach heutigem Kenntnisstand kann denn auch nicht eindeutig festgestellt werden, bei welchen Dieselfahrzeugen die strengeren Abgasvorschriften nicht eingehalten werden können. Sobald auf dem Markt Fahrzeuge verfügbar sind, welche nach der neuen Abgasemissions-Messmethode homologiert wurden, wird der Bund diese in die Evaluation einbeziehen und bei Bedarf beschaffen.</p><p>6. Die Information der Bevölkerung über Umweltschutz, den Stand der Umweltbelastung sowie die Empfehlung von Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung gehört zu den Grundaufträgen des Bundes (Art. 10e des Umweltschutzgesetzes; SR 814.01). Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) informiert auf seiner Website (<a href="http://www.bafu.admin.ch/luft/13793/14818/14956/index.html?lang=de)">http://www.bafu.admin.ch/luft/13793/14818/14956/index.html?lang=de</a>) über Massnahmen zur Luftreinhaltung beim Strassenverkehr. Insbesondere werden emissionsarme Fahrzeugkonzepte aufgeführt.</p><p>Bei den Verbrennungsmotoren sind aus der Sicht der Luftreinhaltung folgende Probleme prioritär zu lösen: erhöhter Schadstoffausstoss bei Kaltstarts, erhöhter Partikelausstoss bei Benzinfahrzeugen, Senkung des Stickoxidausstosses im Realbetrieb, insbesondere bei Dieselfahrzeugen. Das Bafu arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene daran, diese Probleme zu lösen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Spezialisten des Cercl'Air, der Vereinigung der schweizerischen Behörden- und Hochschulvertreter im Bereich Luftreinhaltung, haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass sich die Luftqualität an vielen Orten nur zögerlich verbessert.</p><p>Der Dieselskandal hat aufgezeigt, dass die Autoindustrie über Jahre betrogen hat und Autos in Umlauf brachte, die im Normalbetrieb weit grössere Mengen an Luftschadstoffen ausstossen als bei der Zertifizierung im Labortest. Fast alle untersuchten Autos verschiedenster Marken stiessen im Realbetrieb auf der Strasse Stickoxidmengen aus, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen.</p><p>Die EU hat im Februar 2016 neue Abgasbestimmungen beschlossen. Ab 1. September 2017 werden RDE-Tests (Real Drive Emissions), also Messungen im realen Strassenverkehr, zur Voraussetzung für die Typengenehmigung von Personenwagen. Diese gelten auch für die Schweiz. Damit dürfte sich die Situation jedoch nur langsam verbessern. Erst ab September 2019 gelten die neuen Zulassungsbestimmungen für alle neuen Dieselfahrzeuge.</p><p>Damit sich die Luftqualität möglichst rasch verbessert, muss die Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge möglichst saubere Modelle berücksichtigen.</p><p>Es stellen sich in diesem Zusammenhang daher folgende Fragen:</p><p>1. Gemäss Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (SR 514.31) werden Fahrzeuge der Verwaltung auch nach ökologischen Grundsätzen ausgewählt. Werden dabei auch Kriterien der Luftreinhaltung berücksichtigt?</p><p>2. Wenn ja, welche Kriterien werden hier angewendet?</p><p>3. Ist der Bund bereit, bei der Fahrzeugbeschaffung auch Kriterien der Luftreinhaltung zu berücksichtigen?</p><p>4. Ist der Bund bereit, diese wichtigen Kriterien für Mensch und Umwelt beim Vergabe- und/oder Kaufentscheid wesentlich zu gewichten?</p><p>5. Ist der Bund bereit, zugunsten der Luftreinhaltebemühungen auf die Beschaffung neuer Fahrzeuge (Personen- und Lieferwagen) mit Dieselantrieb, welche noch nicht die ab 1. September 2017 geltenden Abgasnormen erfüllen, zu verzichten?</p><p>6. Ist der Bund bereit, der Bevölkerung und den privaten Flottenbetreibern eine entsprechende Empfehlung zu kommunizieren?</p>
- Berücksichtigung der Kriterien der Luftreinhaltung bei der Fahrzeugbeschaffung für die Verwaltung
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