Gesundheitskosten von Asylsuchenden und Sans-Papiers
- ShortId
-
16.3796
- Id
-
20163796
- Updated
-
28.07.2023 05:17
- Language
-
de
- Title
-
Gesundheitskosten von Asylsuchenden und Sans-Papiers
- AdditionalIndexing
-
2811;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aus verschiedenen Quellen (Notaufnahmen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Vertreterinnen und Vertreter von Krankenkassen) ist zu erfahren, dass Asylsuchende höhere Gesundheitskosten verursachen als die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie kennen das Hausarztsystem nicht und wenden sich in den meisten Fällen an die Notaufnahme. Daneben haben diese Menschen, immer noch laut Gesundheitsfachleuten, häufiger gesundheitliche Probleme. Ausserdem haben sie überhaupt keinen Grund zu sparen, da sie von den Prämien, der Franchise und dem Selbstbehalt befreit sind.</p><p>Diese Problematik betrifft auch die Sans-Papiers, die in der Schweiz über eine obligatorische Krankenversicherung verfügen müssen, obwohl sie in unserem Land nur über ein fiktives Domizil verfügen. Dieses Phänomen wirft die Frage auf, wer die Kosten übernimmt, wenn Gesundheitspersonal nichtversicherte und zahlungsunfähige Sans-Papiers behandelt, weil die Pflicht besteht, sie aufzunehmen und zu behandeln. Konkret gefragt: Wer bezahlt die Behandlungskosten von Asylsuchenden und versicherten, nichtversicherten und zahlungsunfähigen Sans-Papiers? Einen leserlichen Bericht mit höchstens zehn Seiten, bitte! </p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits im Bericht vom 23. Mai 2012 "Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers" in Erfüllung des Postulates von Nationalrätin Heim 09.3484 über die Situation der Sans-Papiers hinsichtlich der Krankenversicherung und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung informiert. Dieser basierte auf dem am 23. März 2011 veröffentlichten Schlussbericht "Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers", den das Büro Vatter AG im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erstellt hatte und der einige Schätzungen bezüglich der Situation in den einzelnen Kantonen enthält (beide Berichte sind im Internet zugänglich: <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheitspolitik > Migration und Gesundheit > Bildung und Versorgung > Krankenversicherung der Sans Papiers).</p><p>Bei den Sans-Papiers ist es kaum möglich, eine Statistik zu erstellen, da sie grundsätzlich unbekannten Aufenthaltes und auch beim Krankenversicherer nicht unbedingt als solche erfasst sind. Sans-Papiers sind gemäss KVG der sozialen Krankenversicherung unterstellt, da sie in der Schweiz Wohnsitz haben. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass nur eine kleine Anzahl von Sans-Papiers tatsächlich gemäss KVG versichert ist. Was den Zugang zur Gesundheitsversorgung betrifft, so zeigt sich zudem, dass Sans-Papiers einen geringen und kantonal sehr unterschiedlichen Leistungszugang haben. Sans-Papiers, die nicht versichert sind, können hohe soziale Kosten verursachen. Diese Kosten müssen zunächst primär die Leistungserbringer und letztlich oft die öffentliche Hand tragen. Weil Arztbesuche aufgeschoben werden, bis sie unvermeidlich sind, benötigen Sans-Papiers häufig kostspieligere Behandlungen. Der genannte Bundesratsbericht sowie der Schlussbericht des Büros Vatter AG wurden erst vor wenigen Jahren erstellt. Deshalb erachtet der Bundesrat die Erstellung eines neuen Berichtes zum jetzigen Zeitpunkt als unverhältnismässig.</p><p>Was die Asylbewerber anbelangt, stellt das BAG anhand der von ihm erhobenen Individualdaten fest, dass die Durchschnittskosten der Asylbewerber in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2015 8,8 Prozent über den Durchschnittskosten der übrigen Versicherten in der Schweiz lagen. Die Kosten aller Asylbewerber betragen 0,67 Prozent der Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) erstellen zusammen eine Sozialhilfestatistik im Asylbereich (E-Asyl). Diese Statistik ist öffentlich zugänglich (<a href="http://www.bfs.admin.ch">www.bfs.admin.ch</a> > Statistiken finden > Soziale Sicherheit). Sie umfasst auch die Gesundheitskosten bestehend aus den Krankenkassenprämien, den Gesundheitskosten, die nicht von den Sozialversicherungen übernommen werden, sowie den Franchisen und den Selbstbehalten. Die Statistik wird auf der Basis Durchschnitt pro Person und nach Kanton erstellt. Auch wird zusätzlich noch zwischen Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen unterschieden. Damit liegt die im Postulat beantragte Statistik bezüglich der Asylsuchenden vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, das heisst, eine Statistik darüber erstellen zu lassen, welche Gesundheitskosten Asylsuchende (Ausweis N) und Sans-Papiers in den vergangenen Jahren verursacht haben und in den kommenden Jahren verursachen werden. Diese Statistik soll klar differenzieren zwischen Asylsuchenden und Sans-Papiers. Des Weiteren soll sie aufzeigen, um wie viele Personen es sich handelt und wie hoch die durchschnittlichen Kosten pro Person in den verschiedenen Kantonen sind im Vergleich zu den durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Wohnbevölkerung.</p>
- Gesundheitskosten von Asylsuchenden und Sans-Papiers
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Aus verschiedenen Quellen (Notaufnahmen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Vertreterinnen und Vertreter von Krankenkassen) ist zu erfahren, dass Asylsuchende höhere Gesundheitskosten verursachen als die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie kennen das Hausarztsystem nicht und wenden sich in den meisten Fällen an die Notaufnahme. Daneben haben diese Menschen, immer noch laut Gesundheitsfachleuten, häufiger gesundheitliche Probleme. Ausserdem haben sie überhaupt keinen Grund zu sparen, da sie von den Prämien, der Franchise und dem Selbstbehalt befreit sind.</p><p>Diese Problematik betrifft auch die Sans-Papiers, die in der Schweiz über eine obligatorische Krankenversicherung verfügen müssen, obwohl sie in unserem Land nur über ein fiktives Domizil verfügen. Dieses Phänomen wirft die Frage auf, wer die Kosten übernimmt, wenn Gesundheitspersonal nichtversicherte und zahlungsunfähige Sans-Papiers behandelt, weil die Pflicht besteht, sie aufzunehmen und zu behandeln. Konkret gefragt: Wer bezahlt die Behandlungskosten von Asylsuchenden und versicherten, nichtversicherten und zahlungsunfähigen Sans-Papiers? Einen leserlichen Bericht mit höchstens zehn Seiten, bitte! </p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits im Bericht vom 23. Mai 2012 "Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers" in Erfüllung des Postulates von Nationalrätin Heim 09.3484 über die Situation der Sans-Papiers hinsichtlich der Krankenversicherung und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung informiert. Dieser basierte auf dem am 23. März 2011 veröffentlichten Schlussbericht "Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers", den das Büro Vatter AG im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erstellt hatte und der einige Schätzungen bezüglich der Situation in den einzelnen Kantonen enthält (beide Berichte sind im Internet zugänglich: <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheitspolitik > Migration und Gesundheit > Bildung und Versorgung > Krankenversicherung der Sans Papiers).</p><p>Bei den Sans-Papiers ist es kaum möglich, eine Statistik zu erstellen, da sie grundsätzlich unbekannten Aufenthaltes und auch beim Krankenversicherer nicht unbedingt als solche erfasst sind. Sans-Papiers sind gemäss KVG der sozialen Krankenversicherung unterstellt, da sie in der Schweiz Wohnsitz haben. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass nur eine kleine Anzahl von Sans-Papiers tatsächlich gemäss KVG versichert ist. Was den Zugang zur Gesundheitsversorgung betrifft, so zeigt sich zudem, dass Sans-Papiers einen geringen und kantonal sehr unterschiedlichen Leistungszugang haben. Sans-Papiers, die nicht versichert sind, können hohe soziale Kosten verursachen. Diese Kosten müssen zunächst primär die Leistungserbringer und letztlich oft die öffentliche Hand tragen. Weil Arztbesuche aufgeschoben werden, bis sie unvermeidlich sind, benötigen Sans-Papiers häufig kostspieligere Behandlungen. Der genannte Bundesratsbericht sowie der Schlussbericht des Büros Vatter AG wurden erst vor wenigen Jahren erstellt. Deshalb erachtet der Bundesrat die Erstellung eines neuen Berichtes zum jetzigen Zeitpunkt als unverhältnismässig.</p><p>Was die Asylbewerber anbelangt, stellt das BAG anhand der von ihm erhobenen Individualdaten fest, dass die Durchschnittskosten der Asylbewerber in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2015 8,8 Prozent über den Durchschnittskosten der übrigen Versicherten in der Schweiz lagen. Die Kosten aller Asylbewerber betragen 0,67 Prozent der Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) erstellen zusammen eine Sozialhilfestatistik im Asylbereich (E-Asyl). Diese Statistik ist öffentlich zugänglich (<a href="http://www.bfs.admin.ch">www.bfs.admin.ch</a> > Statistiken finden > Soziale Sicherheit). Sie umfasst auch die Gesundheitskosten bestehend aus den Krankenkassenprämien, den Gesundheitskosten, die nicht von den Sozialversicherungen übernommen werden, sowie den Franchisen und den Selbstbehalten. Die Statistik wird auf der Basis Durchschnitt pro Person und nach Kanton erstellt. Auch wird zusätzlich noch zwischen Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen unterschieden. Damit liegt die im Postulat beantragte Statistik bezüglich der Asylsuchenden vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, das heisst, eine Statistik darüber erstellen zu lassen, welche Gesundheitskosten Asylsuchende (Ausweis N) und Sans-Papiers in den vergangenen Jahren verursacht haben und in den kommenden Jahren verursachen werden. Diese Statistik soll klar differenzieren zwischen Asylsuchenden und Sans-Papiers. Des Weiteren soll sie aufzeigen, um wie viele Personen es sich handelt und wie hoch die durchschnittlichen Kosten pro Person in den verschiedenen Kantonen sind im Vergleich zu den durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Wohnbevölkerung.</p>
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