Bedarfsabhängige Kinderzulagen als gezielte Massnahme zur Bekämpfung der Familienarmut

ShortId
16.3804
Id
20163804
Updated
28.07.2023 05:14
Language
de
Title
Bedarfsabhängige Kinderzulagen als gezielte Massnahme zur Bekämpfung der Familienarmut
AdditionalIndexing
28;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seinem Bericht "Familienpolitik - Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" vom 20. Mai 2015 stellt der Bundesrat fest, welche Handlungsoptionen notwendig sind, damit Familien die von der Gesellschaft erwarteten Leistungen auch tatsächlich erbringen können. Wichtig ist, dass die wirtschaftliche Lage von Familien gesichert ist und dass Familienarmut verhindert wird. Die sozioökonomischen Analysen des Bundesamtes für Statistik zeigen wiederholt auf, dass das Armutsrisiko in der Schweiz stark durch die Anzahl Kinder bzw. ob nur ein alleinerziehender Elternteil vorhanden ist, gefördert wird. Das Armutsrisiko hat hierbei auch Auswirkungen auf die Chancen der Kinder und deren angemessene Versorgung.</p><p>Die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen ist vom Volk abgelehnt worden. Ebenfalls chancenlos sind Vorstösse, die eine generelle Erhöhung der Kinderzulagen verlangen. </p><p>Der Bundesrat selber favorisiert in seinem Bericht, dass die Kinderzulagen neu bedarfsabhängig gestaltet werden sollen, damit Familienarmut bekämpft werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 20. Mai 2015 eine Aussprache zur Familienpolitik geführt. Dabei stützte er sich unter anderem auf den Bericht "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135, "Familienpolitik", vom 20. März 2013. Dieses Dokument ist abrufbar unter: www.bsv.admin.ch &gt; Themen &gt; Familie/Familienzulagen &gt; Familienpolitik: Übersicht. Die Einführung von bedarfsabhängigen Kinderzulagen ist eine der Handlungsoptionen, die der Bundesrat in diesem Bericht geprüft hat. Wie der Bundesrat bereits am 25. November 2015 in seiner Antwort auf die Motion Feri Yvonne 15.3939, "Kinderzulagen bedarfsabhängig ergänzen"<b>, </b>festgehalten hat, kämen die Kosten für diese neuen Zulagen in der Grössenordnung von 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr zu liegen. Mit Blick auf die aktuelle finanzpolitische Situation hält der Bundesrat die Einführung eines solchen Bedarfszulagensystems derzeit für nicht tragbar. Zudem stünde ein Tätigwerden des Bundes zur Bekämpfung der Familienarmut in einem gewissen Spannungsverhältnis zur geltenden Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Der Bundesrat hält deshalb einen umfassenden Bericht zur Frage, wie bedarfsabhängige Zulagen eingeführt werden könnten, als nicht angezeigt.</p><p>In der am 20. Mai 2015 geführten Aussprache hat der Bundesrat der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit prioritäre Bedeutung zugemessen. Der Bund soll deshalb sein Engagement in diesem Bereich verstärken. Zu diesem Zweck hat er am 29. Juni 2016 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Dieses Dokument ist abrufbar unter: www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Bundesblatt: Nr. 29 vom 26. Juli 2016. Die beiden Hauptziele der Vorlage sind geringere Kosten für die Drittbetreuung von Kindern und ein besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Angebot.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, auf welche Weise neu bedarfsabhängige Zulagen eingeführt werden könnten, mit denen finanziell schlechtgestellte Familien gezielt unterstützt werden könnten.</p>
  • Bedarfsabhängige Kinderzulagen als gezielte Massnahme zur Bekämpfung der Familienarmut
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seinem Bericht "Familienpolitik - Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" vom 20. Mai 2015 stellt der Bundesrat fest, welche Handlungsoptionen notwendig sind, damit Familien die von der Gesellschaft erwarteten Leistungen auch tatsächlich erbringen können. Wichtig ist, dass die wirtschaftliche Lage von Familien gesichert ist und dass Familienarmut verhindert wird. Die sozioökonomischen Analysen des Bundesamtes für Statistik zeigen wiederholt auf, dass das Armutsrisiko in der Schweiz stark durch die Anzahl Kinder bzw. ob nur ein alleinerziehender Elternteil vorhanden ist, gefördert wird. Das Armutsrisiko hat hierbei auch Auswirkungen auf die Chancen der Kinder und deren angemessene Versorgung.</p><p>Die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen ist vom Volk abgelehnt worden. Ebenfalls chancenlos sind Vorstösse, die eine generelle Erhöhung der Kinderzulagen verlangen. </p><p>Der Bundesrat selber favorisiert in seinem Bericht, dass die Kinderzulagen neu bedarfsabhängig gestaltet werden sollen, damit Familienarmut bekämpft werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 20. Mai 2015 eine Aussprache zur Familienpolitik geführt. Dabei stützte er sich unter anderem auf den Bericht "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135, "Familienpolitik", vom 20. März 2013. Dieses Dokument ist abrufbar unter: www.bsv.admin.ch &gt; Themen &gt; Familie/Familienzulagen &gt; Familienpolitik: Übersicht. Die Einführung von bedarfsabhängigen Kinderzulagen ist eine der Handlungsoptionen, die der Bundesrat in diesem Bericht geprüft hat. Wie der Bundesrat bereits am 25. November 2015 in seiner Antwort auf die Motion Feri Yvonne 15.3939, "Kinderzulagen bedarfsabhängig ergänzen"<b>, </b>festgehalten hat, kämen die Kosten für diese neuen Zulagen in der Grössenordnung von 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr zu liegen. Mit Blick auf die aktuelle finanzpolitische Situation hält der Bundesrat die Einführung eines solchen Bedarfszulagensystems derzeit für nicht tragbar. Zudem stünde ein Tätigwerden des Bundes zur Bekämpfung der Familienarmut in einem gewissen Spannungsverhältnis zur geltenden Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Der Bundesrat hält deshalb einen umfassenden Bericht zur Frage, wie bedarfsabhängige Zulagen eingeführt werden könnten, als nicht angezeigt.</p><p>In der am 20. Mai 2015 geführten Aussprache hat der Bundesrat der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit prioritäre Bedeutung zugemessen. Der Bund soll deshalb sein Engagement in diesem Bereich verstärken. Zu diesem Zweck hat er am 29. Juni 2016 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Dieses Dokument ist abrufbar unter: www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Bundesblatt: Nr. 29 vom 26. Juli 2016. Die beiden Hauptziele der Vorlage sind geringere Kosten für die Drittbetreuung von Kindern und ein besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Angebot.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, auf welche Weise neu bedarfsabhängige Zulagen eingeführt werden könnten, mit denen finanziell schlechtgestellte Familien gezielt unterstützt werden könnten.</p>
    • Bedarfsabhängige Kinderzulagen als gezielte Massnahme zur Bekämpfung der Familienarmut

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