Gesundheitskosten. Entwicklung der finanziellen Belastung der Kostenträger
- ShortId
-
16.3805
- Id
-
20163805
- Updated
-
28.07.2023 05:14
- Language
-
de
- Title
-
Gesundheitskosten. Entwicklung der finanziellen Belastung der Kostenträger
- AdditionalIndexing
-
2841;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verschiebung von stationären zu ambulanten medizinischen Leistungen ist technologisch indiziert und unter volkswirtschaftlichen Aspekten im Grundsatz positiv zu bewerten. Aus finanzpolitischen Gründen wollen etliche Kantone diese Verschiebungen mit diversen Massnahmen künftig noch beschleunigen.</p><p>Betrachtet man die einzelnen Kostenträger, fällt die Bilanz für die Prämienzahler eher ungünstig aus, weil die Kantone sich an den permanent stärker wachsenden ambulanten Kosten nicht beteiligen. Im stationären Bereich haben die Kantone hingegen mindestens 55 Prozent der Kosten zu tragen.</p><p>Im Rahmen des Postulates 16.3352, "Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger", wird ein Teilaspekt herausgegriffen. Damit der Gesetzgeber die richtigen Entscheide treffen kann, ist eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Verschiebungen zwischen den wichtigsten Kostenträgern notwendig.</p>
- <p>1./2. Die wichtigsten Kostenträger der Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sind die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Kantone. Die Haushalte beteiligen sich direkt (via Kostenbeteiligung) sowie indirekt (via Prämien für die OKP) an der Finanzierung der Leistungen gemäss KVG. Das KVG sieht eine Mitfinanzierung durch die Kantone in den Bereichen Spital- und Pflegefinanzierung vor. Die stationären Spitalleistungen werden ab 2017 zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu maximal 45 Prozent von der OKP vergütet. Im Bereich der Pflege leistet die OKP seit 2011 einen fixen, nach Pflegebedarf abgestuften Beitrag. Die Kantone regeln die Restfinanzierung. Zudem wird die Akut- und Übergangspflege dual-fix finanziert (55 Prozent Kantone, 45 Prozent OKP).</p><p>Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat untersucht, inwiefern sich die relativen Anteile der Kostenträger an den Leistungen gemäss KVG in den Jahren vor und nach Einführung der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung verändert haben. Das Obsan konnte mit einer Datenanalyse auf Spitalebene (Daten der Krankenhausstatistik des Bundesamtes für Statistik, BFS) jedoch für die Vergangenheit nicht eindeutig bestimmen, wie viel die Kantone den Leistungserbringern für stationäre Leistungen gemäss KVG vergütet haben. Grund dafür war insbesondere, dass nicht alle Kantone und Spitäler die jeweiligen Anteile an den Kantonsbeiträgen für Leistungen gemäss KVG bzw. für Leistungen, die nicht unter das KVG fallen, genau ausgewiesen haben. Das Obsan hat jedoch festgestellt, dass sich die Datenlage seit Inkrafttreten der revidierten Spitalfinanzierung im Jahr 2009 bzw. mit der Einführung der neuen Finanzierungsregelungen im Jahr 2012 verbessert hat (vgl. Obsan Rapport 61 unter <a href="http://www.obsan.admin.ch">http://www.obsan.admin.ch</a> > Publikationen > Evolution des coûts et du financement du système de soins depuis l'introduction du nouveau financement hospitalier; deutsche Zusammenfassung auf S. 10-14). Wie sich die relativen Anteile der Kostenträger im Bereich der Pflege in den letzten Jahren entwickelt haben, wird zurzeit im Rahmen der Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung vom Bundesamt für Gesundheit untersucht. Die Resultate werden voraussichtlich Ende 2017 vorliegen.</p><p>Werden jedoch die Mittelflüsse auf der Makroebene betrachtet, wie dies insbesondere im Rahmen der Statistik "Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens" des BFS gemacht wird, so zeigt sich folgendes Bild: Seit 2010 hat keine Verschiebung zuungunsten der OKP stattgefunden: Sowohl 2010 als auch 2014 trug die OKP 61,4 Prozent der Gesamtkosten für Leistungen gemäss KVG von rund 34 beziehungsweise 40,1 Milliarden Franken. Der Finanzierungsanteil des Staates stieg im selben Zeitraum leicht von 28,6 auf 28,7 Prozent, während die Kostenbeteiligung der Haushalte von 10,0 auf 9,9 Prozent sank. Auch für vorhergehende Jahre - bis hin zum Jahre 1996 - haben gemäss dieser Statistik keine wesentlichen Verschiebungen zwischen den Kostenträgern stattgefunden<b>.</b></p><p>3./4. Eine Prognose der Verschiebung bis 2030 ist grundsätzlich mit sehr vielen Unsicherheiten behaftet. Werden die Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) herangezogen, liefern diese Hinweise darauf, dass von der absehbaren demografischen Alterung ein starker Kostendruck auf den Gesundheits- und Pflegebereich ausgeht ("Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz 2016", vgl. insb. S. 53ff., unter <a href="http://www.efv.admin.ch">http://www.efv.admin.ch</a> > Themen > Publikationen). Die Langfristperspektiven (basierend auf den Demografieszenarien des BFS) unterstellen die aktuellen Ausgabenprofile nach Alterskohorten und gehen von den gegenwärtig geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen aus. Die Projektionen zeigen, dass die Belastungen der öffentlichen Hand, insbesondere bei den Kantonen, bis 2030 aufgrund der absehbaren Alterung im Vergleich zu den Finanzierungslasten der OKP stärker ansteigen. Dies ist primär dadurch zu erklären, dass der Anteil der Ausgaben für die Langzeitpflege bei Personen über 65 Jahre (welches primär stationäre Ausgaben sind) bei der öffentlichen Hand deutlich höher ist als bei der OKP (vgl. hierzu auch den Bericht des Bundesrates "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege", unter <a href="http://www.bag.admin.ch">http://www.bag.admin.ch</a> > Themen > Krankenversicherung > Publikationen > Berichte). Die Projektionen legen nahe, dass aufgrund der Ausgabenprofile und angesichts der unterstellten Alterung gesamthaft eine stärkere Inanspruchnahme stationärer Leistungen zu erwarten ist. Während die Projektionen mittels der aktuellsten Ausgabenprofile dem medizinisch-technologischen Fortschritt Rechnung tragen, wurden keine Annahmen darüber getroffen, wie sich dieser in Zukunft auf die relative Inanspruchnahme der stationären und ambulanten Leistungen auswirken wird. Dies ist in hohem Masse mit Unsicherheit behaftet.</p><p>Der Gesetzgeber hat im Rahmen der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung sowie der Neuordnung der Pflegefinanzierung Massnahmen beschlossen, die den Vergütungsanteil der OKP für stationäre Spitalleistungen sowie die Vergütung der OKP für Pflegeleistungen begrenzen. Unter der Annahme weiterhin steigender Kosten für stationäre Spitalleistungen sowie für Pflegeleistungen verhindern diese Massnahmen, dass bei den von den Kantonen mitfinanzierten Leistungen gemäss KVG der relative Anteil der Prämienfinanzierung (der von der OKP getragene Anteil) steigt. Hingegen ist bei einer vermehrten ambulanten Erbringung von Leistungen eine Verschiebung vom steuerfinanzierten auf den prämienfinanzierten Anteil zu erwarten.</p><p>5. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 unter anderem die Einführung neuer Steuerungsmöglichkeiten vorgesehen - etwa für die Versorgung im (spital-)ambulanten Bereich -, damit die Kantone planen und ein Über- bzw. Unterangebot verhindern können und der Anteil der Steuerfinanzierung langfristig nicht zurückgeht. Zudem hat er eine Reihe von Massnahmen eingeleitet, mit denen das Wachstum der Gesundheitskosten und damit auch die Ausgaben der OKP eingedämmt werden sollen. Preissenkungen bei kassenpflichtigen Arzneimitteln und bei den Generika, die Anpassung der Höchstvergütungsbeträge für Mittel und Gegenstände, die Überprüfung der Vergütung von Analyseleistungen, vermehrte Wirksamkeitsüberprüfungen von medizinischen Behandlungen und Eingriffen, die Stärkung der koordinierten Versorgung sowie die Bekämpfung von nichtübertragbaren Krankheiten sind Beispiele für Massnahmen, die in den kommenden Jahren spürbare Einsparungen bringen sollen. </p><p>Zudem hat das Eidgenössische Departement des Innern am 2. September 2016 angekündigt, dass es weitere Massnahmen prüft, um den Kostenanstieg zulasten der OKP in den Griff zu bekommen. Es analysiert auch Modelle, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums eingesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu den finanziellen Verschiebungen zwischen den wichtigsten Kostenträgern der OKP zu beantworten:</p><p>1. Welche Verschiebungen haben seit der Einführung des KVG stattgefunden?</p><p>2. Wie beurteilt er die bisherigen Verschiebungen mit Blick auf die Prämienzahler?</p><p>3. Welche Verschiebungen prognostiziert er diesbezüglich bis ins Jahr 2030?</p><p>4. Wie beurteilt er die prognostizierten Verschiebungen mit Blick auf die Prämienzahler?</p><p>5. Welche Ziele verfolgt er in diesem Zusammenhang?</p>
- Gesundheitskosten. Entwicklung der finanziellen Belastung der Kostenträger
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Verschiebung von stationären zu ambulanten medizinischen Leistungen ist technologisch indiziert und unter volkswirtschaftlichen Aspekten im Grundsatz positiv zu bewerten. Aus finanzpolitischen Gründen wollen etliche Kantone diese Verschiebungen mit diversen Massnahmen künftig noch beschleunigen.</p><p>Betrachtet man die einzelnen Kostenträger, fällt die Bilanz für die Prämienzahler eher ungünstig aus, weil die Kantone sich an den permanent stärker wachsenden ambulanten Kosten nicht beteiligen. Im stationären Bereich haben die Kantone hingegen mindestens 55 Prozent der Kosten zu tragen.</p><p>Im Rahmen des Postulates 16.3352, "Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger", wird ein Teilaspekt herausgegriffen. Damit der Gesetzgeber die richtigen Entscheide treffen kann, ist eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Verschiebungen zwischen den wichtigsten Kostenträgern notwendig.</p>
- <p>1./2. Die wichtigsten Kostenträger der Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sind die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Kantone. Die Haushalte beteiligen sich direkt (via Kostenbeteiligung) sowie indirekt (via Prämien für die OKP) an der Finanzierung der Leistungen gemäss KVG. Das KVG sieht eine Mitfinanzierung durch die Kantone in den Bereichen Spital- und Pflegefinanzierung vor. Die stationären Spitalleistungen werden ab 2017 zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu maximal 45 Prozent von der OKP vergütet. Im Bereich der Pflege leistet die OKP seit 2011 einen fixen, nach Pflegebedarf abgestuften Beitrag. Die Kantone regeln die Restfinanzierung. Zudem wird die Akut- und Übergangspflege dual-fix finanziert (55 Prozent Kantone, 45 Prozent OKP).</p><p>Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat untersucht, inwiefern sich die relativen Anteile der Kostenträger an den Leistungen gemäss KVG in den Jahren vor und nach Einführung der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung verändert haben. Das Obsan konnte mit einer Datenanalyse auf Spitalebene (Daten der Krankenhausstatistik des Bundesamtes für Statistik, BFS) jedoch für die Vergangenheit nicht eindeutig bestimmen, wie viel die Kantone den Leistungserbringern für stationäre Leistungen gemäss KVG vergütet haben. Grund dafür war insbesondere, dass nicht alle Kantone und Spitäler die jeweiligen Anteile an den Kantonsbeiträgen für Leistungen gemäss KVG bzw. für Leistungen, die nicht unter das KVG fallen, genau ausgewiesen haben. Das Obsan hat jedoch festgestellt, dass sich die Datenlage seit Inkrafttreten der revidierten Spitalfinanzierung im Jahr 2009 bzw. mit der Einführung der neuen Finanzierungsregelungen im Jahr 2012 verbessert hat (vgl. Obsan Rapport 61 unter <a href="http://www.obsan.admin.ch">http://www.obsan.admin.ch</a> > Publikationen > Evolution des coûts et du financement du système de soins depuis l'introduction du nouveau financement hospitalier; deutsche Zusammenfassung auf S. 10-14). Wie sich die relativen Anteile der Kostenträger im Bereich der Pflege in den letzten Jahren entwickelt haben, wird zurzeit im Rahmen der Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung vom Bundesamt für Gesundheit untersucht. Die Resultate werden voraussichtlich Ende 2017 vorliegen.</p><p>Werden jedoch die Mittelflüsse auf der Makroebene betrachtet, wie dies insbesondere im Rahmen der Statistik "Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens" des BFS gemacht wird, so zeigt sich folgendes Bild: Seit 2010 hat keine Verschiebung zuungunsten der OKP stattgefunden: Sowohl 2010 als auch 2014 trug die OKP 61,4 Prozent der Gesamtkosten für Leistungen gemäss KVG von rund 34 beziehungsweise 40,1 Milliarden Franken. Der Finanzierungsanteil des Staates stieg im selben Zeitraum leicht von 28,6 auf 28,7 Prozent, während die Kostenbeteiligung der Haushalte von 10,0 auf 9,9 Prozent sank. Auch für vorhergehende Jahre - bis hin zum Jahre 1996 - haben gemäss dieser Statistik keine wesentlichen Verschiebungen zwischen den Kostenträgern stattgefunden<b>.</b></p><p>3./4. Eine Prognose der Verschiebung bis 2030 ist grundsätzlich mit sehr vielen Unsicherheiten behaftet. Werden die Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) herangezogen, liefern diese Hinweise darauf, dass von der absehbaren demografischen Alterung ein starker Kostendruck auf den Gesundheits- und Pflegebereich ausgeht ("Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz 2016", vgl. insb. S. 53ff., unter <a href="http://www.efv.admin.ch">http://www.efv.admin.ch</a> > Themen > Publikationen). Die Langfristperspektiven (basierend auf den Demografieszenarien des BFS) unterstellen die aktuellen Ausgabenprofile nach Alterskohorten und gehen von den gegenwärtig geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen aus. Die Projektionen zeigen, dass die Belastungen der öffentlichen Hand, insbesondere bei den Kantonen, bis 2030 aufgrund der absehbaren Alterung im Vergleich zu den Finanzierungslasten der OKP stärker ansteigen. Dies ist primär dadurch zu erklären, dass der Anteil der Ausgaben für die Langzeitpflege bei Personen über 65 Jahre (welches primär stationäre Ausgaben sind) bei der öffentlichen Hand deutlich höher ist als bei der OKP (vgl. hierzu auch den Bericht des Bundesrates "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege", unter <a href="http://www.bag.admin.ch">http://www.bag.admin.ch</a> > Themen > Krankenversicherung > Publikationen > Berichte). Die Projektionen legen nahe, dass aufgrund der Ausgabenprofile und angesichts der unterstellten Alterung gesamthaft eine stärkere Inanspruchnahme stationärer Leistungen zu erwarten ist. Während die Projektionen mittels der aktuellsten Ausgabenprofile dem medizinisch-technologischen Fortschritt Rechnung tragen, wurden keine Annahmen darüber getroffen, wie sich dieser in Zukunft auf die relative Inanspruchnahme der stationären und ambulanten Leistungen auswirken wird. Dies ist in hohem Masse mit Unsicherheit behaftet.</p><p>Der Gesetzgeber hat im Rahmen der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung sowie der Neuordnung der Pflegefinanzierung Massnahmen beschlossen, die den Vergütungsanteil der OKP für stationäre Spitalleistungen sowie die Vergütung der OKP für Pflegeleistungen begrenzen. Unter der Annahme weiterhin steigender Kosten für stationäre Spitalleistungen sowie für Pflegeleistungen verhindern diese Massnahmen, dass bei den von den Kantonen mitfinanzierten Leistungen gemäss KVG der relative Anteil der Prämienfinanzierung (der von der OKP getragene Anteil) steigt. Hingegen ist bei einer vermehrten ambulanten Erbringung von Leistungen eine Verschiebung vom steuerfinanzierten auf den prämienfinanzierten Anteil zu erwarten.</p><p>5. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 unter anderem die Einführung neuer Steuerungsmöglichkeiten vorgesehen - etwa für die Versorgung im (spital-)ambulanten Bereich -, damit die Kantone planen und ein Über- bzw. Unterangebot verhindern können und der Anteil der Steuerfinanzierung langfristig nicht zurückgeht. Zudem hat er eine Reihe von Massnahmen eingeleitet, mit denen das Wachstum der Gesundheitskosten und damit auch die Ausgaben der OKP eingedämmt werden sollen. Preissenkungen bei kassenpflichtigen Arzneimitteln und bei den Generika, die Anpassung der Höchstvergütungsbeträge für Mittel und Gegenstände, die Überprüfung der Vergütung von Analyseleistungen, vermehrte Wirksamkeitsüberprüfungen von medizinischen Behandlungen und Eingriffen, die Stärkung der koordinierten Versorgung sowie die Bekämpfung von nichtübertragbaren Krankheiten sind Beispiele für Massnahmen, die in den kommenden Jahren spürbare Einsparungen bringen sollen. </p><p>Zudem hat das Eidgenössische Departement des Innern am 2. September 2016 angekündigt, dass es weitere Massnahmen prüft, um den Kostenanstieg zulasten der OKP in den Griff zu bekommen. Es analysiert auch Modelle, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums eingesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu den finanziellen Verschiebungen zwischen den wichtigsten Kostenträgern der OKP zu beantworten:</p><p>1. Welche Verschiebungen haben seit der Einführung des KVG stattgefunden?</p><p>2. Wie beurteilt er die bisherigen Verschiebungen mit Blick auf die Prämienzahler?</p><p>3. Welche Verschiebungen prognostiziert er diesbezüglich bis ins Jahr 2030?</p><p>4. Wie beurteilt er die prognostizierten Verschiebungen mit Blick auf die Prämienzahler?</p><p>5. Welche Ziele verfolgt er in diesem Zusammenhang?</p>
- Gesundheitskosten. Entwicklung der finanziellen Belastung der Kostenträger
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