Kommerzielle Schlepper und Menschenhändler. Strafmass

ShortId
16.3807
Id
20163807
Updated
28.07.2023 05:13
Language
de
Title
Kommerzielle Schlepper und Menschenhändler. Strafmass
AdditionalIndexing
2811;1236;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nach Ansicht des Bundesrates muss der gewerbsmässige Menschenschmuggel entschieden bekämpft werden. Wie im Bericht "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz" des EJPD von 2014 eingehend dargestellt, wird der Menschenschmuggel nicht nur an der Grenze durch Gewährung von Hilfe beim Übertritt begangen, sondern auch durch Täternetzwerke organisiert, die in der Schweiz ansässig sind und in Verbindung mit ausländischen Strukturen stehen. Der Fokus der Strafverfolgung muss sich vermehrt auf jene Täter richten, die in der Schweiz am transnationalen Menschenschmuggel beteiligt sind.</p><p>2. Der Bundesrat lässt zurzeit überprüfen, ob eine Anpassung von Artikel 116 des Ausländergesetzes (AuG, SR 142.20) hinsichtlich Strafmass und Konzeption angezeigt ist.</p><p>3. Vorab ist zu berücksichtigen, dass die Strafverfolgung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Mit der Verabschiedung des Aktionsplanes Integrierte Grenzverwaltung 2014-2017 hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen gegen den gewerbsmässigen Menschenschmuggel bestimmt, um die Rahmenbedingungen für dessen Bekämpfung zu verbessern. Der Aktionsplan wird von den Kantonen mitgetragen. So sollen unter anderem die Strukturen in den kantonalen Polizeikorps zur Bekämpfung des Menschenschmuggels gestärkt, die Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und den Kantonen zur konsequenteren Verwertung von Ermittlungshinweisen intensiviert und eine neue Ausbildung am Schweizerischen Polizeiinstitut (SPI) geschaffen werden. Zudem hat im September 2015 im Rahmen der binationalen Polizei- und Zollkooperationszentren (CCPD) die gemeinsame und international vernetzte Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung von Schleppern Gruppo interforze per la repressione dei passatori (Girp) ihren operativen Betrieb aufgenommen.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der Schutz und eine Aufklärung potenzieller Migrantinnen und Migranten vor Risiken nach Möglichkeit bereits vor Ort erfolgen müssen. Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihr Engagement in Herkunfts- und Transitstaaten kontinuierlich ausgebaut, um im Sinne eines breiten Ansatzes von "Schutz in den Herkunftsregionen" eine ganze Bandbreite von Instrumenten einzusetzen. Hierzu gehören je nach Situation auch Informationsmassnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kommerzielle Schlepper und Menschenhändler wickeln ihre Machenschaften immer stärker auch über die Schweiz ab. Bandenbosse aus Nord- und Ostafrika haben gemäss aktuellen Akten aus Italien ihre Verwandten und Bandenmitglieder in der Schweiz platziert, wobei manche dieser Personen gar einen Asylantrag gestellt haben. Damit besteht in der Schweiz ein aktives professionelles Schleppernetzwerk, das am blutigen Milliardengeschäft mitverdient, die illegale Migration fördert und Menschen, die sich auf die gefährlichen Fluchtrouten begeben, akut gefährden.</p><p>Vor diesem Hintergrund muss das Strafmass im Ausländergesetz dahingehend angepasst werden, dass die Strafen auch wirksam sind. Bis anhin wird in Artikel 116 Absatz 1 des Ausländergesetzes lediglich festgehalten, dass mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird, wer im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein-, Durch- oder Ausreise erleichtert oder vorbereiten hilft. Dieses aktuelle Strafmass, das einem einfachen Diebstahl entspricht, hat keine abschreckende Wirkung gegenüber einem Netzwerk von hochprofessionellen und skrupellosen Schleppern. Aus diesem Grund muss Artikel 116 Absatz 1 und Absatz 3 des Ausländergesetzes massiv verschärft werden.</p><p>In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Problematik des kommerziellen Schlepperwesens mit finanzieller Bereicherung in der Schweiz?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass Artikel 116 des Ausländergesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Bereicherung der Schlepper, verschärft werden sollte?</p><p>3. Wie gedenkt er das organisierte Schlepperwesen nebst gesetzlichen Anpassungen zu bekämpfen?</p><p>4. Inwiefern könnte eine Aufklärungskampagne unter Migranten die Situation entschärfen? </p>
  • Kommerzielle Schlepper und Menschenhändler. Strafmass
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach Ansicht des Bundesrates muss der gewerbsmässige Menschenschmuggel entschieden bekämpft werden. Wie im Bericht "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz" des EJPD von 2014 eingehend dargestellt, wird der Menschenschmuggel nicht nur an der Grenze durch Gewährung von Hilfe beim Übertritt begangen, sondern auch durch Täternetzwerke organisiert, die in der Schweiz ansässig sind und in Verbindung mit ausländischen Strukturen stehen. Der Fokus der Strafverfolgung muss sich vermehrt auf jene Täter richten, die in der Schweiz am transnationalen Menschenschmuggel beteiligt sind.</p><p>2. Der Bundesrat lässt zurzeit überprüfen, ob eine Anpassung von Artikel 116 des Ausländergesetzes (AuG, SR 142.20) hinsichtlich Strafmass und Konzeption angezeigt ist.</p><p>3. Vorab ist zu berücksichtigen, dass die Strafverfolgung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Mit der Verabschiedung des Aktionsplanes Integrierte Grenzverwaltung 2014-2017 hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen gegen den gewerbsmässigen Menschenschmuggel bestimmt, um die Rahmenbedingungen für dessen Bekämpfung zu verbessern. Der Aktionsplan wird von den Kantonen mitgetragen. So sollen unter anderem die Strukturen in den kantonalen Polizeikorps zur Bekämpfung des Menschenschmuggels gestärkt, die Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und den Kantonen zur konsequenteren Verwertung von Ermittlungshinweisen intensiviert und eine neue Ausbildung am Schweizerischen Polizeiinstitut (SPI) geschaffen werden. Zudem hat im September 2015 im Rahmen der binationalen Polizei- und Zollkooperationszentren (CCPD) die gemeinsame und international vernetzte Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung von Schleppern Gruppo interforze per la repressione dei passatori (Girp) ihren operativen Betrieb aufgenommen.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der Schutz und eine Aufklärung potenzieller Migrantinnen und Migranten vor Risiken nach Möglichkeit bereits vor Ort erfolgen müssen. Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihr Engagement in Herkunfts- und Transitstaaten kontinuierlich ausgebaut, um im Sinne eines breiten Ansatzes von "Schutz in den Herkunftsregionen" eine ganze Bandbreite von Instrumenten einzusetzen. Hierzu gehören je nach Situation auch Informationsmassnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kommerzielle Schlepper und Menschenhändler wickeln ihre Machenschaften immer stärker auch über die Schweiz ab. Bandenbosse aus Nord- und Ostafrika haben gemäss aktuellen Akten aus Italien ihre Verwandten und Bandenmitglieder in der Schweiz platziert, wobei manche dieser Personen gar einen Asylantrag gestellt haben. Damit besteht in der Schweiz ein aktives professionelles Schleppernetzwerk, das am blutigen Milliardengeschäft mitverdient, die illegale Migration fördert und Menschen, die sich auf die gefährlichen Fluchtrouten begeben, akut gefährden.</p><p>Vor diesem Hintergrund muss das Strafmass im Ausländergesetz dahingehend angepasst werden, dass die Strafen auch wirksam sind. Bis anhin wird in Artikel 116 Absatz 1 des Ausländergesetzes lediglich festgehalten, dass mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird, wer im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein-, Durch- oder Ausreise erleichtert oder vorbereiten hilft. Dieses aktuelle Strafmass, das einem einfachen Diebstahl entspricht, hat keine abschreckende Wirkung gegenüber einem Netzwerk von hochprofessionellen und skrupellosen Schleppern. Aus diesem Grund muss Artikel 116 Absatz 1 und Absatz 3 des Ausländergesetzes massiv verschärft werden.</p><p>In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Problematik des kommerziellen Schlepperwesens mit finanzieller Bereicherung in der Schweiz?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass Artikel 116 des Ausländergesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Bereicherung der Schlepper, verschärft werden sollte?</p><p>3. Wie gedenkt er das organisierte Schlepperwesen nebst gesetzlichen Anpassungen zu bekämpfen?</p><p>4. Inwiefern könnte eine Aufklärungskampagne unter Migranten die Situation entschärfen? </p>
    • Kommerzielle Schlepper und Menschenhändler. Strafmass

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