Welche Betreuung soll Opfern von Terroranschlägen oder terroristischer Gewalt zukommen?
- ShortId
-
16.3816
- Id
-
20163816
- Updated
-
28.07.2023 05:10
- Language
-
de
- Title
-
Welche Betreuung soll Opfern von Terroranschlägen oder terroristischer Gewalt zukommen?
- AdditionalIndexing
-
09;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Als sicher geltende Länder wie Frankreich oder Deutschland werden immer häufiger zu Schauplätzen terroristischer Gewalt. Auch Schweizer Staatsangehörige können davon betroffen sein, obwohl sie kein besonderes Risiko eingegangen sind wie das Bereisen von Gebieten, die von Krieg oder Gewalt heimgesucht werden. Zwar funktioniert die Unterstützung im Fall einer Katastrophe durch die zuständigen Rettungsdienste und die diplomatischen Vertretungen der Schweiz sehr gut. Es zeigt sich jedoch, dass die Koordination der Betreuungsmassnahmen langfristig sehr komplex ist, namentlich die psychologische Betreuung und die Verfahren zur Übernahme von Kosten und Entschädigungen - auch mit Blick auf die zahlreichen möglicherweise involvierten Stellen.</p><p>Daher wird der Bundesrat gebeten, über die getroffenen und die noch zu treffenden Massnahmen Auskunft zu geben, so zum Beispiel:</p><p>- die im Opferhilfegesetz (OHG) vorgesehene Fachausbildung des Personals der Beratungsstellen;</p><p>- die Einsetzung von juristischen Fachgruppen für das Monitoring der Verfahren, namentlich im Ausland;</p><p>- die Bestimmung von professionellen, auf solche psychologische Traumata spezialisierten Betreuungsgruppen;</p><p>- die Koordination mit den Stakeholdern der Privatversicherungen und den im OHG vorgesehenen Bestimmungen, um notfallmässige sowie längerfristige Hilfe zu vereinfachen (z. B. übernehmen gewisse private Erwerbsausfallversicherungen solche Fälle, während andere sie ablehnen);</p><p>- die Koordination mit Ländern, die über ein Entschädigungsverfahren verfügen (namentlich Frankreich, aber auch Deutschland und Österreich), sowie mit denjenigen, die nicht darüber verfügen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie steht es um die Entwicklung der konkreten Massnahmen, die in den letzten Monaten beschlossen wurden, um das Schweizer Dispositiv den Terrorrisiken anzupassen, denen Schweizer Bürgerinnen und Bürger auch ausserhalb von Kriegsgebieten ausgesetzt sein können?</p><p>2. Wie teilen sich Bund und Kantone die Aufgaben?</p><p>3. Wie wirksam ist das geltende OHG?</p><p>4. Sind Anpassungen des OHG oder anderer Gesetze (vor allem im Bereich der Privatversicherungen) vorgesehen, die sich ohne unnötigen bürokratischen Aufwand umsetzen lassen? Wenn ja, in welche Richtung werden diese Anpassungen gehen?</p>
- <p>Wer von einem Terroranschlag in der Schweiz unmittelbar in seiner körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist, gilt als Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5). Dasselbe gilt für Angehörige. Die Opferhilfe umfasst insbesondere Beratung, Soforthilfe und längerfristige Hilfe. Daneben sind Kostenbeiträge an längerfristige Hilfe durch Dritte, Entschädigung und Genugtuung möglich. Die finanziellen Leistungen der Opferhilfe sind subsidiär. Abgesehen von der Genugtuung sind sie einkommensabhängig. Der Vollzug des Gesetzes obliegt den Kantonen. Der Bund unterstützt mit Finanzhilfe Kurse für Personen, die im Bereich der Opferhilfe tätig sind. Bei ausserordentlichen Ereignissen kann er dem betroffenen Kanton Abgeltungen gewähren und die Zusammenarbeit der Kantone koordinieren.</p><p>Ist der Terroranschlag im Ausland begangen worden, haben Opfer und Angehörige mit Wohnsitz in der Schweiz Anspruch auf die Hilfe der Beratungsstellen und auf Kostenbeiträge. Entschädigung und Genugtuung werden nicht gewährt. In Europa werden Entschädigungen in der Regel vom Tatortstaat gewährt (vgl. Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten; SR 0.312.5). Die Vertretungen im Ausland informieren die Betroffenen, mit denen sie in Kontakt kommen, über die Opferhilfe in der Schweiz und vermitteln ihnen auf Wunsch eine Beratungsstelle.</p><p>Die Beratungsstellen begleiten die Betroffenen wenn nötig psychologisch. Seit mehreren Jahren werden Kurse für das Personal der Beratungsstellen zum Umgang mit traumatisierten Menschen angeboten. Zudem sind Kostenbeiträge möglich, wenn für die psychologische Unterstützung eine externe Fachperson erforderlich ist. Bei Bedarf hilft die Beratungsstelle den Betroffenen auch, administrative Aufgaben anzugehen, wie Versicherungsleistungen auszulösen oder im Ausland eine Entschädigung zu verlangen. Bei Letzterem kann auch das Bundesamt für Justiz behilflich sein.</p><p>Das schweizerische System, Opfer von terroristischen Anschlägen über die allgemeine Hilfe an Opfer von Straftaten zu begleiten, hat sich bewährt. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Attentat in Luxor wurden bei der Revision im Jahr 2007 berücksichtigt.</p><p>Das OHG und dessen Vollzug sind im Jahr 2015 evaluiert worden. Die entsprechende Studie wird im Herbst 2016 veröffentlicht. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, Auskunft zu geben über die auf nationaler Ebene und mit Unterstützung der Kantone getroffenen Massnahmen im Bereich der Betreuung von Menschen, die in der Schweiz oder in anderen Ländern, die nicht in Kriegsgebieten liegen, Opfer von Terroranschlägen oder terroristischer Gewalt werden.</p>
- Welche Betreuung soll Opfern von Terroranschlägen oder terroristischer Gewalt zukommen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Als sicher geltende Länder wie Frankreich oder Deutschland werden immer häufiger zu Schauplätzen terroristischer Gewalt. Auch Schweizer Staatsangehörige können davon betroffen sein, obwohl sie kein besonderes Risiko eingegangen sind wie das Bereisen von Gebieten, die von Krieg oder Gewalt heimgesucht werden. Zwar funktioniert die Unterstützung im Fall einer Katastrophe durch die zuständigen Rettungsdienste und die diplomatischen Vertretungen der Schweiz sehr gut. Es zeigt sich jedoch, dass die Koordination der Betreuungsmassnahmen langfristig sehr komplex ist, namentlich die psychologische Betreuung und die Verfahren zur Übernahme von Kosten und Entschädigungen - auch mit Blick auf die zahlreichen möglicherweise involvierten Stellen.</p><p>Daher wird der Bundesrat gebeten, über die getroffenen und die noch zu treffenden Massnahmen Auskunft zu geben, so zum Beispiel:</p><p>- die im Opferhilfegesetz (OHG) vorgesehene Fachausbildung des Personals der Beratungsstellen;</p><p>- die Einsetzung von juristischen Fachgruppen für das Monitoring der Verfahren, namentlich im Ausland;</p><p>- die Bestimmung von professionellen, auf solche psychologische Traumata spezialisierten Betreuungsgruppen;</p><p>- die Koordination mit den Stakeholdern der Privatversicherungen und den im OHG vorgesehenen Bestimmungen, um notfallmässige sowie längerfristige Hilfe zu vereinfachen (z. B. übernehmen gewisse private Erwerbsausfallversicherungen solche Fälle, während andere sie ablehnen);</p><p>- die Koordination mit Ländern, die über ein Entschädigungsverfahren verfügen (namentlich Frankreich, aber auch Deutschland und Österreich), sowie mit denjenigen, die nicht darüber verfügen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie steht es um die Entwicklung der konkreten Massnahmen, die in den letzten Monaten beschlossen wurden, um das Schweizer Dispositiv den Terrorrisiken anzupassen, denen Schweizer Bürgerinnen und Bürger auch ausserhalb von Kriegsgebieten ausgesetzt sein können?</p><p>2. Wie teilen sich Bund und Kantone die Aufgaben?</p><p>3. Wie wirksam ist das geltende OHG?</p><p>4. Sind Anpassungen des OHG oder anderer Gesetze (vor allem im Bereich der Privatversicherungen) vorgesehen, die sich ohne unnötigen bürokratischen Aufwand umsetzen lassen? Wenn ja, in welche Richtung werden diese Anpassungen gehen?</p>
- <p>Wer von einem Terroranschlag in der Schweiz unmittelbar in seiner körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist, gilt als Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5). Dasselbe gilt für Angehörige. Die Opferhilfe umfasst insbesondere Beratung, Soforthilfe und längerfristige Hilfe. Daneben sind Kostenbeiträge an längerfristige Hilfe durch Dritte, Entschädigung und Genugtuung möglich. Die finanziellen Leistungen der Opferhilfe sind subsidiär. Abgesehen von der Genugtuung sind sie einkommensabhängig. Der Vollzug des Gesetzes obliegt den Kantonen. Der Bund unterstützt mit Finanzhilfe Kurse für Personen, die im Bereich der Opferhilfe tätig sind. Bei ausserordentlichen Ereignissen kann er dem betroffenen Kanton Abgeltungen gewähren und die Zusammenarbeit der Kantone koordinieren.</p><p>Ist der Terroranschlag im Ausland begangen worden, haben Opfer und Angehörige mit Wohnsitz in der Schweiz Anspruch auf die Hilfe der Beratungsstellen und auf Kostenbeiträge. Entschädigung und Genugtuung werden nicht gewährt. In Europa werden Entschädigungen in der Regel vom Tatortstaat gewährt (vgl. Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten; SR 0.312.5). Die Vertretungen im Ausland informieren die Betroffenen, mit denen sie in Kontakt kommen, über die Opferhilfe in der Schweiz und vermitteln ihnen auf Wunsch eine Beratungsstelle.</p><p>Die Beratungsstellen begleiten die Betroffenen wenn nötig psychologisch. Seit mehreren Jahren werden Kurse für das Personal der Beratungsstellen zum Umgang mit traumatisierten Menschen angeboten. Zudem sind Kostenbeiträge möglich, wenn für die psychologische Unterstützung eine externe Fachperson erforderlich ist. Bei Bedarf hilft die Beratungsstelle den Betroffenen auch, administrative Aufgaben anzugehen, wie Versicherungsleistungen auszulösen oder im Ausland eine Entschädigung zu verlangen. Bei Letzterem kann auch das Bundesamt für Justiz behilflich sein.</p><p>Das schweizerische System, Opfer von terroristischen Anschlägen über die allgemeine Hilfe an Opfer von Straftaten zu begleiten, hat sich bewährt. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Attentat in Luxor wurden bei der Revision im Jahr 2007 berücksichtigt.</p><p>Das OHG und dessen Vollzug sind im Jahr 2015 evaluiert worden. Die entsprechende Studie wird im Herbst 2016 veröffentlicht. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, Auskunft zu geben über die auf nationaler Ebene und mit Unterstützung der Kantone getroffenen Massnahmen im Bereich der Betreuung von Menschen, die in der Schweiz oder in anderen Ländern, die nicht in Kriegsgebieten liegen, Opfer von Terroranschlägen oder terroristischer Gewalt werden.</p>
- Welche Betreuung soll Opfern von Terroranschlägen oder terroristischer Gewalt zukommen?
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