Ein Grenzzaun zur Sicherung der Landesgrenze im Raum Chiasso
- ShortId
-
16.3820
- Id
-
20163820
- Updated
-
28.07.2023 05:11
- Language
-
de
- Title
-
Ein Grenzzaun zur Sicherung der Landesgrenze im Raum Chiasso
- AdditionalIndexing
-
08;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Es bestehen zurzeit keine Pläne zur Befestigung der Landesgrenze, weder in der Region Chiasso noch an anderen Abschnitten der Schweizer Grenze.</p><p>2. Der überwiegende Teil der Migranten, die das Grenzwachtkorps (GWK) im Tessin anhält, reist mit dem Zug ein. Rund 85 Prozent aller illegalen Aufenthalter im Tessin werden auf dem Bahnhof Chiasso aufgegriffen. Damit erzielt das GWK mit seinem heutigen Dispositiv eine überzeugende Filterwirkung. Die Aufgriffe an der grünen Grenze haben sogar in den Monaten, in denen der grösste Migrationsdruck herrschte, lediglich 6,4 Prozent ausgemacht. Ein Grenzzaun wäre ein sehr kostspieliges Mittel, um die illegale Migration noch weiter zu verringern, und ist nicht in Planung. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) bzw. das GWK nutzt neben Kameras an Fusspfaden auch Drohnen und Helikopter, um illegale Migranten an der grünen Grenze zu erkennen und mit mobilen Patrouillen abzufangen.</p><p>3. Es bestehen derzeit keine klaren Rechtsgrundlagen für den Bau von Grenzschutzanlagen.</p><p>Gemäss Artikel 5 des Zollgesetzes liegt es grundsätzlich in der Kompetenz der EZV, Bauten an der Grenze zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu errichten. Ob dies allerdings die Errichtung eines Grenzzaunes einschliessen würde, ist nicht abschliessend geklärt. Ungeachtet dieser Grundsatzfrage würde ein solches Vorhaben aber eine Reihe anderer rechtlicher Vorgaben berühren, z. B. bezüglich Raumplanung oder Umweltschutz. Neben der geltenden Schweizer Gesetzgebung gälte es auch den Schengener Grenzkodex, insbesondere dessen Artikel 22, zu beachten, welcher den hindernisfreien Grenzübertritt an den Binnengrenzen des Schengen-Raums garantiert. Angesichts der tiefen Zahlen im Bereich der illegalen Grenzübertritte an der grünen Grenze ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Errichtung eines Grenzzaunes derzeit einer solchen Interessenabwägung nicht standhalten würde. Sollte sich die Lage aber innert kürzester Frist derart zuspitzen, dass unmittelbar eine schwere Störung der inneren Sicherheit droht, der nur mit baulichen Massnahmen begegnet werden könnte, hätte der Bundesrat im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen die Möglichkeit, eine entsprechende Verordnung zu erlassen (Art. 185 Abs. 3 BV).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügt der Bundesrat über Pläne zur Befestigung der Landesgrenze im Grenzabschnitt von Chiasso?</p><p>2. Wenn nein, beabsichtigt er, eine entsprechende Planung in Bälde in Angriff zu nehmen?</p><p>3. Bestehen die notwendigen Rechtsgrundlagen in den Bereichen Bau, Raumplanung, Forst usw., um den Bau von Grenzsicherungsanlagen und die Schaffung von Freihaltezonen in diesem Grenzabschnitt rasch in Angriff zu nehmen?</p><p>Zahlreiche Länder Europas, namentlich auch mehrere Nachbarstaaten, haben damit begonnen, ihre Landesgrenzen mit verschiedenen Massnahmen wie Grenzzäunen und dergleichen baulich zu schützen und abzusichern. Österreich hat etwa den Grenzabschnitt nach Norden im Raum des Brennerpasses bereits baulich stark abgesichert. Damit schützen diese Staaten ihr Hoheitsgebiet nicht nur vor illegalen Einreisen, sondern diese Massnahmen dienen auch zur Abwehr eines möglichen Massenansturms von illegal einreisenden Personen. Ein solcher wird im Raum von Chiasso angesichts der grossen Zahl Illegaler in Italien und der in Zukunft noch zu erwartenden Migranten in diesem Land, die nach Norden weiterreisen wollen, ebenfalls immer wahrscheinlicher.</p>
- Ein Grenzzaun zur Sicherung der Landesgrenze im Raum Chiasso
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Es bestehen zurzeit keine Pläne zur Befestigung der Landesgrenze, weder in der Region Chiasso noch an anderen Abschnitten der Schweizer Grenze.</p><p>2. Der überwiegende Teil der Migranten, die das Grenzwachtkorps (GWK) im Tessin anhält, reist mit dem Zug ein. Rund 85 Prozent aller illegalen Aufenthalter im Tessin werden auf dem Bahnhof Chiasso aufgegriffen. Damit erzielt das GWK mit seinem heutigen Dispositiv eine überzeugende Filterwirkung. Die Aufgriffe an der grünen Grenze haben sogar in den Monaten, in denen der grösste Migrationsdruck herrschte, lediglich 6,4 Prozent ausgemacht. Ein Grenzzaun wäre ein sehr kostspieliges Mittel, um die illegale Migration noch weiter zu verringern, und ist nicht in Planung. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) bzw. das GWK nutzt neben Kameras an Fusspfaden auch Drohnen und Helikopter, um illegale Migranten an der grünen Grenze zu erkennen und mit mobilen Patrouillen abzufangen.</p><p>3. Es bestehen derzeit keine klaren Rechtsgrundlagen für den Bau von Grenzschutzanlagen.</p><p>Gemäss Artikel 5 des Zollgesetzes liegt es grundsätzlich in der Kompetenz der EZV, Bauten an der Grenze zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu errichten. Ob dies allerdings die Errichtung eines Grenzzaunes einschliessen würde, ist nicht abschliessend geklärt. Ungeachtet dieser Grundsatzfrage würde ein solches Vorhaben aber eine Reihe anderer rechtlicher Vorgaben berühren, z. B. bezüglich Raumplanung oder Umweltschutz. Neben der geltenden Schweizer Gesetzgebung gälte es auch den Schengener Grenzkodex, insbesondere dessen Artikel 22, zu beachten, welcher den hindernisfreien Grenzübertritt an den Binnengrenzen des Schengen-Raums garantiert. Angesichts der tiefen Zahlen im Bereich der illegalen Grenzübertritte an der grünen Grenze ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Errichtung eines Grenzzaunes derzeit einer solchen Interessenabwägung nicht standhalten würde. Sollte sich die Lage aber innert kürzester Frist derart zuspitzen, dass unmittelbar eine schwere Störung der inneren Sicherheit droht, der nur mit baulichen Massnahmen begegnet werden könnte, hätte der Bundesrat im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen die Möglichkeit, eine entsprechende Verordnung zu erlassen (Art. 185 Abs. 3 BV).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügt der Bundesrat über Pläne zur Befestigung der Landesgrenze im Grenzabschnitt von Chiasso?</p><p>2. Wenn nein, beabsichtigt er, eine entsprechende Planung in Bälde in Angriff zu nehmen?</p><p>3. Bestehen die notwendigen Rechtsgrundlagen in den Bereichen Bau, Raumplanung, Forst usw., um den Bau von Grenzsicherungsanlagen und die Schaffung von Freihaltezonen in diesem Grenzabschnitt rasch in Angriff zu nehmen?</p><p>Zahlreiche Länder Europas, namentlich auch mehrere Nachbarstaaten, haben damit begonnen, ihre Landesgrenzen mit verschiedenen Massnahmen wie Grenzzäunen und dergleichen baulich zu schützen und abzusichern. Österreich hat etwa den Grenzabschnitt nach Norden im Raum des Brennerpasses bereits baulich stark abgesichert. Damit schützen diese Staaten ihr Hoheitsgebiet nicht nur vor illegalen Einreisen, sondern diese Massnahmen dienen auch zur Abwehr eines möglichen Massenansturms von illegal einreisenden Personen. Ein solcher wird im Raum von Chiasso angesichts der grossen Zahl Illegaler in Italien und der in Zukunft noch zu erwartenden Migranten in diesem Land, die nach Norden weiterreisen wollen, ebenfalls immer wahrscheinlicher.</p>
- Ein Grenzzaun zur Sicherung der Landesgrenze im Raum Chiasso
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