Ärztemangel als wirkliches Problem?
- ShortId
-
16.3821
- Id
-
20163821
- Updated
-
28.07.2023 05:08
- Language
-
de
- Title
-
Ärztemangel als wirkliches Problem?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Via Medien wird vor einem "Ärztemangel" gewarnt, der heute vor allem Hausärzte, künftig auch Spezialärzte betreffe. Die OECD-Statistiken 2013/11 zeigen ein anderes Bild: Bei der Ärzteanzahl liegt in Mitteleuropa nur Österreich vor der Schweiz (4 Ärzte pro 1000 Einwohner; Benchmark 3,3). Beim Alter der Ärzte liegt die Schweiz unter dem Benchmark der OECD, was die These "Überalterung" relativiert. Das Potenzial weiblicher Ärzte ist bei uns aber noch nicht ausgeschöpft; wir verfügen mit rund 40 Prozent über vergleichsweise tiefe Werte. Beim Anteil Allgemeinpraktiker (28 Prozent) liegt die Schweiz international fast im OECD-Durchschnitt. Bei der Psychiatrie hingegen überschreiten wir die Vergleichswerte um das Dreifache (4,5 pro 10 000 Einwohner; Benchmark 1,5), beim weiteren Gesundheitspersonal um rund das Doppelte (17,4 pro 1000 Einwohner; Benchmark 9,1). Sorge bereitet allenfalls der "Ärzteimport", wo die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern rund 10 Prozent über dem Durchschnitt liegt.</p>
- <p>1. Mit vier Ärztinnen und Ärzten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2013 gehört die Schweiz zu den OECD-Ländern mit der höchsten Ärztedichte. Die Anzahl Ärztinnen und Ärzte pro Einwohnerinnen und Einwohner schwankt jedoch sehr stark je nach Kanton und Spezialisierung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die Schweiz im Allgemeinen eher in einer Überversorgungssituation befindet, auch wenn es lokal - insbesondere in der Grundversorgung - Engpässe geben kann. Über 30 Prozent der in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzte verfügen über einen ausländischen Abschluss, und ihr Anteil wächst von Jahr zu Jahr. Um die Auslandabhängigkeit zu verringern und die Versorgung in Zukunft möglichst mit mehr im Inland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten zu sichern, hat der Bundesrat im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Umsetzung von Artikel 121a BV und der Fachkräfte-Initiative beschlossen, zusammen mit den Kantonen Massnahmen für eine nachhaltige Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin zu ergreifen. Hierfür sieht er im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 (BFI-Botschaft) einen Zusatzkredit von 100 Millionen Franken vor. Dieser Kredit wurde von den eidgenössischen Räten im letzten September angenommen, und die Schweizerische Hochschulkonferenz sollte voraussichtlich bis Ende November über die Verteilung des Kredits auf die Bildungsstätten entscheiden. Die Erhöhung der Anzahl Abschlüsse ist keine isolierte Massnahme. Im Rahmen der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2020 sind zahlreiche weitere Massnahmen ergriffen worden, mit denen die medizinische Grundversorgung, die interprofessionelle Zusammenarbeit und die bedarfsgerechte Verteilung der Ärztinnen und Ärzte auf die verschiedenen Fachgebiete der Medizin gestärkt werden.</p><p>Die Umsetzung all dieser Massnahmen sollte auch in 15 Jahren eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung ermöglichen.</p><p>2.-6. Im Rahmen der geltenden Verfassung liegt die Gesundheitsversorgung im Kompetenzbereich der Kantone. Um die Steuerung im ambulanten Bereich zu verbessern, wären die kantonalen Behörden gemäss der Botschaft des Bundesrates (15.020) zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs hierbei ermächtigt gewesen, den Versorgungsbedarf in Bezug auf die als optimal bestimmte Versorgungsqualität zu ermitteln, und dies in Koordination untereinander. In einem System mit Vergütung nach Einzelleistungen - so werden in der Schweiz medizinische Leistungen des ambulanten Bereichs in der Regel vergütet - besteht ohne Steuerung das Risiko, dass die Anzahl Konsultationen und die Menge ärztlicher Eingriffe mit der Ärztedichte steigen, was die Kosten in die Höhe treibt. Deshalb unterstützte der Bundesrat die Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG, mit der die Kantone die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten für weitere drei Jahre einschränken können (parlamentarische Initiative 16.401). Er bemüht sich im Rahmen der Arbeiten zum Postulat 16.3000 und zur Motion 16.3001 entschieden darum, eine langfristige Alternative zu dieser Massnahme zu finden, um den Kostenanstieg bei den Leistungen des ambulanten Bereichs einzudämmen, wobei gleichzeitig der Zugang der Bevölkerung zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung gewährleistet sein soll. Kriterien wie die Ärztedichte und die Angebotsqualität werden berücksichtigt, und verschiedene Stossrichtungen wie eine Lockerung des Vertragszwangs oder eine Tarifdifferenzierung, beispielsweise nach Region, Leistungspalette oder Qualitätskriterien, werden geprüft.</p><p>Zudem hat das EDI am 2. September 2016 angekündigt, dass es weitere Massnahmen prüft, um den Kostenanstieg zulasten der Krankenversicherung in den Griff zu bekommen. Es wird auch Modelle analysieren, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen Deutschland und die Niederlande, die vergleichbare Gesundheitssysteme haben. Sie wenden im stationären wie auch im ambulanten Bereich Steuerungsinstrumente bei den Budgets oder der Menge der zu erbringenden Leistungen an.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stellt der via Medien behauptete "Ärztemangel" die rechtzeitige und ausreichende Behandlung der Bevölkerung heute und in den nächsten 15 Jahren tatsächlich infrage?</p><p>2. Ist mit der heutigen geografischen und elektronischen Mobilität der Bevölkerung und den modernen Möglichkeiten der medizinischen Rettungs- und Einsatzkräfte die landesweit unterschiedliche Ärzte- und Spitaldichte wirklich ein Problem, welches die ausreichende Gesundheitsversorgung ernsthaft gefährdet? </p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Versorgungssituation in der Schweiz insgesamt von Überversorgung und Mengenausweitung gekennzeichnet ist?</p><p>4. Handelt es sich nicht eher um "Scheinlücken", die einem OECD-Vergleich nicht standhalten?</p><p>5. Ist er nicht auch der Meinung, dass Überversorgung und Mengenausweitung bzw. überflüssige und ineffiziente Leistungen wichtige Gründe für die permanent übermässig ansteigenden Gesundheitskosten hierzulande sind?</p><p>6. Teilt er die Auffassung, dass die auch von ihm in Gesundheit 2020 dargelegte Effizienzschwäche des schweizerischen Gesundheitswesens wesentlich eine Folge der politisch beeinflussbaren Faktoren Überversorgung, Vertragszwang sowie fehlende Qualitätstransparenz der Leistungserbringer ist?</p>
- Ärztemangel als wirkliches Problem?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Via Medien wird vor einem "Ärztemangel" gewarnt, der heute vor allem Hausärzte, künftig auch Spezialärzte betreffe. Die OECD-Statistiken 2013/11 zeigen ein anderes Bild: Bei der Ärzteanzahl liegt in Mitteleuropa nur Österreich vor der Schweiz (4 Ärzte pro 1000 Einwohner; Benchmark 3,3). Beim Alter der Ärzte liegt die Schweiz unter dem Benchmark der OECD, was die These "Überalterung" relativiert. Das Potenzial weiblicher Ärzte ist bei uns aber noch nicht ausgeschöpft; wir verfügen mit rund 40 Prozent über vergleichsweise tiefe Werte. Beim Anteil Allgemeinpraktiker (28 Prozent) liegt die Schweiz international fast im OECD-Durchschnitt. Bei der Psychiatrie hingegen überschreiten wir die Vergleichswerte um das Dreifache (4,5 pro 10 000 Einwohner; Benchmark 1,5), beim weiteren Gesundheitspersonal um rund das Doppelte (17,4 pro 1000 Einwohner; Benchmark 9,1). Sorge bereitet allenfalls der "Ärzteimport", wo die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern rund 10 Prozent über dem Durchschnitt liegt.</p>
- <p>1. Mit vier Ärztinnen und Ärzten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2013 gehört die Schweiz zu den OECD-Ländern mit der höchsten Ärztedichte. Die Anzahl Ärztinnen und Ärzte pro Einwohnerinnen und Einwohner schwankt jedoch sehr stark je nach Kanton und Spezialisierung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die Schweiz im Allgemeinen eher in einer Überversorgungssituation befindet, auch wenn es lokal - insbesondere in der Grundversorgung - Engpässe geben kann. Über 30 Prozent der in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzte verfügen über einen ausländischen Abschluss, und ihr Anteil wächst von Jahr zu Jahr. Um die Auslandabhängigkeit zu verringern und die Versorgung in Zukunft möglichst mit mehr im Inland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten zu sichern, hat der Bundesrat im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Umsetzung von Artikel 121a BV und der Fachkräfte-Initiative beschlossen, zusammen mit den Kantonen Massnahmen für eine nachhaltige Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin zu ergreifen. Hierfür sieht er im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 (BFI-Botschaft) einen Zusatzkredit von 100 Millionen Franken vor. Dieser Kredit wurde von den eidgenössischen Räten im letzten September angenommen, und die Schweizerische Hochschulkonferenz sollte voraussichtlich bis Ende November über die Verteilung des Kredits auf die Bildungsstätten entscheiden. Die Erhöhung der Anzahl Abschlüsse ist keine isolierte Massnahme. Im Rahmen der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2020 sind zahlreiche weitere Massnahmen ergriffen worden, mit denen die medizinische Grundversorgung, die interprofessionelle Zusammenarbeit und die bedarfsgerechte Verteilung der Ärztinnen und Ärzte auf die verschiedenen Fachgebiete der Medizin gestärkt werden.</p><p>Die Umsetzung all dieser Massnahmen sollte auch in 15 Jahren eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung ermöglichen.</p><p>2.-6. Im Rahmen der geltenden Verfassung liegt die Gesundheitsversorgung im Kompetenzbereich der Kantone. Um die Steuerung im ambulanten Bereich zu verbessern, wären die kantonalen Behörden gemäss der Botschaft des Bundesrates (15.020) zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs hierbei ermächtigt gewesen, den Versorgungsbedarf in Bezug auf die als optimal bestimmte Versorgungsqualität zu ermitteln, und dies in Koordination untereinander. In einem System mit Vergütung nach Einzelleistungen - so werden in der Schweiz medizinische Leistungen des ambulanten Bereichs in der Regel vergütet - besteht ohne Steuerung das Risiko, dass die Anzahl Konsultationen und die Menge ärztlicher Eingriffe mit der Ärztedichte steigen, was die Kosten in die Höhe treibt. Deshalb unterstützte der Bundesrat die Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG, mit der die Kantone die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten für weitere drei Jahre einschränken können (parlamentarische Initiative 16.401). Er bemüht sich im Rahmen der Arbeiten zum Postulat 16.3000 und zur Motion 16.3001 entschieden darum, eine langfristige Alternative zu dieser Massnahme zu finden, um den Kostenanstieg bei den Leistungen des ambulanten Bereichs einzudämmen, wobei gleichzeitig der Zugang der Bevölkerung zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung gewährleistet sein soll. Kriterien wie die Ärztedichte und die Angebotsqualität werden berücksichtigt, und verschiedene Stossrichtungen wie eine Lockerung des Vertragszwangs oder eine Tarifdifferenzierung, beispielsweise nach Region, Leistungspalette oder Qualitätskriterien, werden geprüft.</p><p>Zudem hat das EDI am 2. September 2016 angekündigt, dass es weitere Massnahmen prüft, um den Kostenanstieg zulasten der Krankenversicherung in den Griff zu bekommen. Es wird auch Modelle analysieren, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen Deutschland und die Niederlande, die vergleichbare Gesundheitssysteme haben. Sie wenden im stationären wie auch im ambulanten Bereich Steuerungsinstrumente bei den Budgets oder der Menge der zu erbringenden Leistungen an.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stellt der via Medien behauptete "Ärztemangel" die rechtzeitige und ausreichende Behandlung der Bevölkerung heute und in den nächsten 15 Jahren tatsächlich infrage?</p><p>2. Ist mit der heutigen geografischen und elektronischen Mobilität der Bevölkerung und den modernen Möglichkeiten der medizinischen Rettungs- und Einsatzkräfte die landesweit unterschiedliche Ärzte- und Spitaldichte wirklich ein Problem, welches die ausreichende Gesundheitsversorgung ernsthaft gefährdet? </p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Versorgungssituation in der Schweiz insgesamt von Überversorgung und Mengenausweitung gekennzeichnet ist?</p><p>4. Handelt es sich nicht eher um "Scheinlücken", die einem OECD-Vergleich nicht standhalten?</p><p>5. Ist er nicht auch der Meinung, dass Überversorgung und Mengenausweitung bzw. überflüssige und ineffiziente Leistungen wichtige Gründe für die permanent übermässig ansteigenden Gesundheitskosten hierzulande sind?</p><p>6. Teilt er die Auffassung, dass die auch von ihm in Gesundheit 2020 dargelegte Effizienzschwäche des schweizerischen Gesundheitswesens wesentlich eine Folge der politisch beeinflussbaren Faktoren Überversorgung, Vertragszwang sowie fehlende Qualitätstransparenz der Leistungserbringer ist?</p>
- Ärztemangel als wirkliches Problem?
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