Gotthard-Bergstrecke. Sicherheit durch Begleitung

ShortId
16.3826
Id
20163826
Updated
28.07.2023 05:09
Language
de
Title
Gotthard-Bergstrecke. Sicherheit durch Begleitung
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Begeisterung freute sich die ganze Nation, als im Juni 2016 der neue Gotthardtunnel eröffnet wurde. Auch die sagen-, erlebnis- und identitätsstiftende Bergstrecke soll weiterhin betrieben werden, hat der Bundesrat im Interesse von Region und Nation entschieden.</p><p>Nicht erst im Hinblick auf die neue Konzessionserteilung zeigt sich, dass diese Strecke besondere Herausforderungen und schützenswerte Interessen beinhaltet. So ist es nicht von ungefähr, dass nicht einzig die bisherige Betreiberin SBB sich um diese Konzession bemüht.</p><p>Eine erstaunte Öffentlichkeit musste zur Kenntnis nehmen, dass die SBB während der laufenden Fernverkehrskonzession bereits die Begleitung dieser Züge aus Kostengründen auf den bevorstehenden Fahrplanwechsel im Dezember 2016 einstellen wollen. Sollte aufgrund der Inbetriebnahme des neuen Gotthardtunnels die Anzahl Passagiere auch abnehmen, so reicht auf dieser Strecke mit mehreren Tunnels eine einzige Person in der Lokomotive nicht, um die umfangreichen Aufgaben der notwendigen Zugsbegleitung wahrnehmen zu können. Nicht nur, aber gerade bei einem "Ereignisfall" in einem Tunnel sind notwendige Sicherheitsmassnahmen wie auch Informationen und Instruktionen der Passagiere entscheidend, ob Verletzte oder gar Tote zu beklagen sind. Zudem gilt es, mit Qualität dem Tourismus Impulse zu geben und die Mobilitätsversorgung dieser Region zu sichern. Nicht erst seit dem Unfall im Zimmerbergtunnel ist bekannt, dass es betreffend Sicherheit, Personalpräsenz und Betreuung der Fahrgäste gerade auf Tunnelstrecken besondere Auflagen braucht.</p><p>Im Rahmen eines allgemeinen "Sparübereifers der SBB" an der Produktqualität gar auf Kosten der Sicherheit fragwürdige Kompromisse einzugehen, dies noch auf einer Strecke, welche sich gerade zu einem touristischen "Liebhaberprodukt" entwickeln könnte, muss verhindert werden. Es gilt, die Notbremse zu ziehen, Korrekturen durchzusetzen und eine Zukunftsstrategie zu entwickeln.</p>
  • <p>Gemäss Gesetz liegt die Verantwortung für die Sicherheit des Bahnverkehrs wie auch für den Service im Zug bei den Bahnunternehmen. Es ist deshalb Sache des Bahnunternehmens zu beurteilen, inwiefern eine Zugbegleitung aus Gründen der Sicherheit oder des Serviceangebots angezeigt ist.</p><p>Hinsichtlich einer Evakuation von Passagieren im Ereignisfall spielt die rasche Selbstrettung eine zentrale Rolle. Zur Unterstützung einer optimalen Selbstrettung wurden in der Richtlinie des Bundesamtes für Verkehr über Sicherheitsanforderungen für bestehende Eisenbahntunnels verschiedene technische und betriebliche Sicherheitsanforderungen formuliert. Die Richtlinie enthält keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich einer Zugbegleitung.</p><p>Der Richtlinie entsprechend erstellten die SBB ein Sanierungskonzept. Dieses sieht Sicherheitsmassnahmen für Infrastruktur, Rollmaterial und Betrieb vor. Mit der Umsetzung des Sanierungskonzepts der SBB bis spätestens 2019 sind die Bedingungen für eine effiziente Selbstrettung als zentrales Element der sicheren Evakuation von Passagieren und Personal aus einem Tunnel gewährleistet.</p><p>Durch die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels wird sich die Verkehrssituation auf der Bergstrecke verändern. Der Güterverkehr und die Intercity-Züge sollen ausschliesslich durch den Basistunnel geleitet werden. Gemäss heutiger Planung ist zwischen Erstfeld und Bellinzona ein stündlicher Regio-Express vorgesehen. Zusätzlich verkehren auf der Gotthard-Südseite zwischen Bellinzona und Airolo seit Jahren Regionalzüge unbegleitet. Die Gefährdungssituation ist nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels tiefer einzuschätzen.</p><p>Der Bundesrat hat sich mit dem Bericht vom 8. Oktober 2014 in Erfüllung des Postulates Baumann 12.3521 zur künftigen Nutzung der Gotthard-Bergstrecke geäussert. Darin wird festgehalten, dass der Betrieb der Bergstrecke bis mindestens 2025 gesichert ist. Zusätzlich zum Basisangebot mit Umsteigen in Erstfeld werden 2017 nachfrageorientiert Direktverbindungen nach Göschenen und am Wochenende Direktverbindungen mit zusätzlichem Platz für Velos und Gepäck angeboten. Zwischen Bellinzona und Flüelen wird der "Gotthard-Panorama-Express" verkehren.</p><p>Wie die Zukunft der Gotthard-Bergstrecke hinsichtlich des Betriebskonzepts, des verantwortlichen Transportunternehmens, des eingesetzten Rollmaterials sowie des zu erbringenden Service aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Dies wird im Rahmen der Erneuerung der Fernverkehrskonzession voraussichtlich per Dezember 2017 geklärt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die SBB einzuwirken, dass auf den bevorstehenden Fahrplanwechsel 2016 die Begleitung der Züge über die Gotthard-Bergstrecke nicht eingestellt wird und damit Sicherheit, Service und Zukunft dieser prominenten Strecke nicht gefährdet werden. Zudem ist sicherzustellen, dass für diese Strecke eine Zukunftsstrategie inkl. begleiteter Züge als Auflage bei der neuen Konzessionserteilung Ende 2017 verlangt wird.</p>
  • Gotthard-Bergstrecke. Sicherheit durch Begleitung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Begeisterung freute sich die ganze Nation, als im Juni 2016 der neue Gotthardtunnel eröffnet wurde. Auch die sagen-, erlebnis- und identitätsstiftende Bergstrecke soll weiterhin betrieben werden, hat der Bundesrat im Interesse von Region und Nation entschieden.</p><p>Nicht erst im Hinblick auf die neue Konzessionserteilung zeigt sich, dass diese Strecke besondere Herausforderungen und schützenswerte Interessen beinhaltet. So ist es nicht von ungefähr, dass nicht einzig die bisherige Betreiberin SBB sich um diese Konzession bemüht.</p><p>Eine erstaunte Öffentlichkeit musste zur Kenntnis nehmen, dass die SBB während der laufenden Fernverkehrskonzession bereits die Begleitung dieser Züge aus Kostengründen auf den bevorstehenden Fahrplanwechsel im Dezember 2016 einstellen wollen. Sollte aufgrund der Inbetriebnahme des neuen Gotthardtunnels die Anzahl Passagiere auch abnehmen, so reicht auf dieser Strecke mit mehreren Tunnels eine einzige Person in der Lokomotive nicht, um die umfangreichen Aufgaben der notwendigen Zugsbegleitung wahrnehmen zu können. Nicht nur, aber gerade bei einem "Ereignisfall" in einem Tunnel sind notwendige Sicherheitsmassnahmen wie auch Informationen und Instruktionen der Passagiere entscheidend, ob Verletzte oder gar Tote zu beklagen sind. Zudem gilt es, mit Qualität dem Tourismus Impulse zu geben und die Mobilitätsversorgung dieser Region zu sichern. Nicht erst seit dem Unfall im Zimmerbergtunnel ist bekannt, dass es betreffend Sicherheit, Personalpräsenz und Betreuung der Fahrgäste gerade auf Tunnelstrecken besondere Auflagen braucht.</p><p>Im Rahmen eines allgemeinen "Sparübereifers der SBB" an der Produktqualität gar auf Kosten der Sicherheit fragwürdige Kompromisse einzugehen, dies noch auf einer Strecke, welche sich gerade zu einem touristischen "Liebhaberprodukt" entwickeln könnte, muss verhindert werden. Es gilt, die Notbremse zu ziehen, Korrekturen durchzusetzen und eine Zukunftsstrategie zu entwickeln.</p>
    • <p>Gemäss Gesetz liegt die Verantwortung für die Sicherheit des Bahnverkehrs wie auch für den Service im Zug bei den Bahnunternehmen. Es ist deshalb Sache des Bahnunternehmens zu beurteilen, inwiefern eine Zugbegleitung aus Gründen der Sicherheit oder des Serviceangebots angezeigt ist.</p><p>Hinsichtlich einer Evakuation von Passagieren im Ereignisfall spielt die rasche Selbstrettung eine zentrale Rolle. Zur Unterstützung einer optimalen Selbstrettung wurden in der Richtlinie des Bundesamtes für Verkehr über Sicherheitsanforderungen für bestehende Eisenbahntunnels verschiedene technische und betriebliche Sicherheitsanforderungen formuliert. Die Richtlinie enthält keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich einer Zugbegleitung.</p><p>Der Richtlinie entsprechend erstellten die SBB ein Sanierungskonzept. Dieses sieht Sicherheitsmassnahmen für Infrastruktur, Rollmaterial und Betrieb vor. Mit der Umsetzung des Sanierungskonzepts der SBB bis spätestens 2019 sind die Bedingungen für eine effiziente Selbstrettung als zentrales Element der sicheren Evakuation von Passagieren und Personal aus einem Tunnel gewährleistet.</p><p>Durch die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels wird sich die Verkehrssituation auf der Bergstrecke verändern. Der Güterverkehr und die Intercity-Züge sollen ausschliesslich durch den Basistunnel geleitet werden. Gemäss heutiger Planung ist zwischen Erstfeld und Bellinzona ein stündlicher Regio-Express vorgesehen. Zusätzlich verkehren auf der Gotthard-Südseite zwischen Bellinzona und Airolo seit Jahren Regionalzüge unbegleitet. Die Gefährdungssituation ist nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels tiefer einzuschätzen.</p><p>Der Bundesrat hat sich mit dem Bericht vom 8. Oktober 2014 in Erfüllung des Postulates Baumann 12.3521 zur künftigen Nutzung der Gotthard-Bergstrecke geäussert. Darin wird festgehalten, dass der Betrieb der Bergstrecke bis mindestens 2025 gesichert ist. Zusätzlich zum Basisangebot mit Umsteigen in Erstfeld werden 2017 nachfrageorientiert Direktverbindungen nach Göschenen und am Wochenende Direktverbindungen mit zusätzlichem Platz für Velos und Gepäck angeboten. Zwischen Bellinzona und Flüelen wird der "Gotthard-Panorama-Express" verkehren.</p><p>Wie die Zukunft der Gotthard-Bergstrecke hinsichtlich des Betriebskonzepts, des verantwortlichen Transportunternehmens, des eingesetzten Rollmaterials sowie des zu erbringenden Service aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Dies wird im Rahmen der Erneuerung der Fernverkehrskonzession voraussichtlich per Dezember 2017 geklärt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die SBB einzuwirken, dass auf den bevorstehenden Fahrplanwechsel 2016 die Begleitung der Züge über die Gotthard-Bergstrecke nicht eingestellt wird und damit Sicherheit, Service und Zukunft dieser prominenten Strecke nicht gefährdet werden. Zudem ist sicherzustellen, dass für diese Strecke eine Zukunftsstrategie inkl. begleiteter Züge als Auflage bei der neuen Konzessionserteilung Ende 2017 verlangt wird.</p>
    • Gotthard-Bergstrecke. Sicherheit durch Begleitung

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