Reduktion von Stickoxiden
- ShortId
-
16.3827
- Id
-
20163827
- Updated
-
28.07.2023 05:09
- Language
-
de
- Title
-
Reduktion von Stickoxiden
- AdditionalIndexing
-
52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Schweizer Haushalte trennen ihren Plastikabfall zunehmend. Rund die Hälfte des separat gesammelten Plastiks lässt sich wiederverwerten. Den Rest verbrennen meist die Zementwerke. Während die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) maximal 80 Milligramm Stickoxid (NOx) pro Kubikmeter Abluft ausstossen dürfen, gilt bei den Zementwerken ein Grenzwert von 500 Milligramm pro Kubikmeter. In der Regel sind die KVA mit SCR-Systemen (SCR = selektive katalytische Reduktion) ausgerüstet, bei den Zementwerken fehlen diese in der Schweiz oft. In Deutschland sind diese Systeme heute bereits Standard. Ab 1. Januar 2019 müssen dort alle Zementwerke den Wert von 200 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. In der Schweiz soll auch in den kommenden Jahren ein Wert von 400 Milligramm pro Kubikmeter zulässig sein.</p><p>Die Schweizer Zementwerke haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu eigentlichen Entsorgungsanlagen gewandelt: Trotz in der Regel schlechteren Abluftreinigungsanlagen als in KVA oder Sondermüllöfen verbrennen die Zementwerke z. B. Altöl, Pneus, verschmutztes Aushubmaterial und Lösungsmittel. Der Anteil des Plastiks, den sie verfeuern, hat sich in den letzten zehn Jahren in etwa verdoppelt. Die Schweizer Abgasgrenzwerte dürften auch mit ein Grund sein, dass Zementwerke etwa Kunststoffabfälle deutlich günstiger annehmen können als KVA.</p><p>Eine Anpassung der Grenzwerte ist aus Umweltgründen dringend notwendig, technisch möglich und trägt dazu bei, dass Anbieter dieser Leistungen weniger divergierende Auflagen zu erfüllen haben.</p>
- <p>Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) vom 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat den Grenzwert für Stickoxide in Zementwerken auf 500 Milligramm pro Kubikmeter gesenkt (AS 2015 5699). Es handelte sich dabei um eine Angleichung der LRV-Bestimmungen an die Anforderungen des revidierten Göteborg-Protokolls (SR 0.814.327), welches im Jahr 2012 von den Protokollparteien verabschiedet wurde.</p><p>Bei den Vorarbeiten zur Revision der LRV wurde eine stärkere Absenkung des NOx-Grenzwerts geprüft. Dazu wurden insbesondere die Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission zu den besten verfügbaren Techniken (BvT) sowie die Situation in Deutschland analysiert. Die BvT-Schlussfolgerungen der EU geben für die in der Schweiz üblichen Ofentypen in Kombination mit SNCR-Technologie (selektive nichtkatalytische Reduktion) einen maximalen Stickoxidgrenzwert von 500 Milligramm pro Kubikmeter an. Bezüglich der Anwendbarkeit von SCR-Systemen halten diese Schlussfolgerungen fest, dass eine Weiterentwicklung des Verfahrens notwendig sei. Der seit 1. Januar 2016 geltende LRV-Grenzwert für Stickoxide bildet somit die europäischen Vorgaben für Zementwerke ab. In Deutschland verfügen derzeit drei von insgesamt 34 Zementwerken über SCR-Systeme. Bei zweien dieser Anlagen handelte es sich um Pilotprojekte, die inzwischen erfolgreich abgeschlossen wurden und die dauerhaft weiterbetrieben werden. Während diese Anlagen bereits den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kubikmeter unterschreiten, welcher in Deutschland gemäss der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung ab 2019 von allen Zementwerken eingehalten werden muss, weisen die übrigen Werke heute noch höhere Emissionen zwischen 200 und 500 Milligramm pro Kubikmeter auf.</p><p>Gleichzeitig mit Inkrafttreten des neuen Grenzwerts hat die schweizerische Zementindustrie mit den Standortkantonen der sechs Werke eine schon seit 1998 existierende Branchenvereinbarung zur weitergehenden Reduktion der Stickoxid-Frachten erneuert. Die Vereinbarung sieht einen Absenkpfad vor, der dazu führt, dass die Zementwerke ab dem 1. Januar 2020 im Branchenmittel höchstens 400 Milligramm Stickoxide pro Kubikmeter ausstossen werden. Der Bundesrat will der Branche zurzeit keine tieferen Grenzwerte vorschreiben, wird eine weitere Absenkung jedoch 2020 neu beurteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Grenzwert für Stickoxide (NOx) auf maximal 200 Milligramm pro Kubikmeter in der Abluft der Zementwerke bis spätestens 1. Januar 2019 festzulegen.</p>
- Reduktion von Stickoxiden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Schweizer Haushalte trennen ihren Plastikabfall zunehmend. Rund die Hälfte des separat gesammelten Plastiks lässt sich wiederverwerten. Den Rest verbrennen meist die Zementwerke. Während die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) maximal 80 Milligramm Stickoxid (NOx) pro Kubikmeter Abluft ausstossen dürfen, gilt bei den Zementwerken ein Grenzwert von 500 Milligramm pro Kubikmeter. In der Regel sind die KVA mit SCR-Systemen (SCR = selektive katalytische Reduktion) ausgerüstet, bei den Zementwerken fehlen diese in der Schweiz oft. In Deutschland sind diese Systeme heute bereits Standard. Ab 1. Januar 2019 müssen dort alle Zementwerke den Wert von 200 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. In der Schweiz soll auch in den kommenden Jahren ein Wert von 400 Milligramm pro Kubikmeter zulässig sein.</p><p>Die Schweizer Zementwerke haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu eigentlichen Entsorgungsanlagen gewandelt: Trotz in der Regel schlechteren Abluftreinigungsanlagen als in KVA oder Sondermüllöfen verbrennen die Zementwerke z. B. Altöl, Pneus, verschmutztes Aushubmaterial und Lösungsmittel. Der Anteil des Plastiks, den sie verfeuern, hat sich in den letzten zehn Jahren in etwa verdoppelt. Die Schweizer Abgasgrenzwerte dürften auch mit ein Grund sein, dass Zementwerke etwa Kunststoffabfälle deutlich günstiger annehmen können als KVA.</p><p>Eine Anpassung der Grenzwerte ist aus Umweltgründen dringend notwendig, technisch möglich und trägt dazu bei, dass Anbieter dieser Leistungen weniger divergierende Auflagen zu erfüllen haben.</p>
- <p>Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) vom 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat den Grenzwert für Stickoxide in Zementwerken auf 500 Milligramm pro Kubikmeter gesenkt (AS 2015 5699). Es handelte sich dabei um eine Angleichung der LRV-Bestimmungen an die Anforderungen des revidierten Göteborg-Protokolls (SR 0.814.327), welches im Jahr 2012 von den Protokollparteien verabschiedet wurde.</p><p>Bei den Vorarbeiten zur Revision der LRV wurde eine stärkere Absenkung des NOx-Grenzwerts geprüft. Dazu wurden insbesondere die Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission zu den besten verfügbaren Techniken (BvT) sowie die Situation in Deutschland analysiert. Die BvT-Schlussfolgerungen der EU geben für die in der Schweiz üblichen Ofentypen in Kombination mit SNCR-Technologie (selektive nichtkatalytische Reduktion) einen maximalen Stickoxidgrenzwert von 500 Milligramm pro Kubikmeter an. Bezüglich der Anwendbarkeit von SCR-Systemen halten diese Schlussfolgerungen fest, dass eine Weiterentwicklung des Verfahrens notwendig sei. Der seit 1. Januar 2016 geltende LRV-Grenzwert für Stickoxide bildet somit die europäischen Vorgaben für Zementwerke ab. In Deutschland verfügen derzeit drei von insgesamt 34 Zementwerken über SCR-Systeme. Bei zweien dieser Anlagen handelte es sich um Pilotprojekte, die inzwischen erfolgreich abgeschlossen wurden und die dauerhaft weiterbetrieben werden. Während diese Anlagen bereits den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kubikmeter unterschreiten, welcher in Deutschland gemäss der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung ab 2019 von allen Zementwerken eingehalten werden muss, weisen die übrigen Werke heute noch höhere Emissionen zwischen 200 und 500 Milligramm pro Kubikmeter auf.</p><p>Gleichzeitig mit Inkrafttreten des neuen Grenzwerts hat die schweizerische Zementindustrie mit den Standortkantonen der sechs Werke eine schon seit 1998 existierende Branchenvereinbarung zur weitergehenden Reduktion der Stickoxid-Frachten erneuert. Die Vereinbarung sieht einen Absenkpfad vor, der dazu führt, dass die Zementwerke ab dem 1. Januar 2020 im Branchenmittel höchstens 400 Milligramm Stickoxide pro Kubikmeter ausstossen werden. Der Bundesrat will der Branche zurzeit keine tieferen Grenzwerte vorschreiben, wird eine weitere Absenkung jedoch 2020 neu beurteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Grenzwert für Stickoxide (NOx) auf maximal 200 Milligramm pro Kubikmeter in der Abluft der Zementwerke bis spätestens 1. Januar 2019 festzulegen.</p>
- Reduktion von Stickoxiden
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