Cybersecurity-Einheit des Bundes und Darknet
- ShortId
-
16.3829
- Id
-
20163829
- Updated
-
28.07.2023 05:06
- Language
-
de
- Title
-
Cybersecurity-Einheit des Bundes und Darknet
- AdditionalIndexing
-
09;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Cybersecurity beschreibt sowohl den angestrebten Zustand, der vor Cyberbedrohungen schützt, als auch die Gesamtheit der für das Erreichen und Aufrechterhalten dieses Zustandes nötigen Massnahmen. Cybercrime umfasst Straftaten, die sich gegen das Internet, Informatiksysteme und deren Daten richten, sowie Straftaten, welche diese Technologien massgeblich zur Ausübung nutzen. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bekämpft aktiv Cybercrime in Bundeszuständigkeit und unterstützt die Kantone bei der Bekämpfung von Delikten in ihrer Zuständigkeit.</p><p>1. Als "Darknet" wird der verschlüsselte und versteckte Bereich des Internets bezeichnet, der parallel zu vielen anderen Diensten in den Netzen läuft. Ermittlungen im "Darknet" stellen kriminalpolizeiliche Massnahmen dar, mit dem Ziel, Straftaten zu erkennen, zu verhindern oder aufzuklären. Die durch Fedpol geführte Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ist seit mehreren Jahren auch im "Darknet" aktiv und ermittelt insbesondere im Umfeld von "freien" Marktplätzen, welche für den Handel illegaler Waren (wie Betäubungsmittel, gefälschte Urkunden, Sicherheitslücken von Computersystemen oder Hehlerware) oder den anonymisierten Erwerb von Waffen, Munition, Sprengstoffen, Chemikalien oder Arzneimitteln genutzt werden. In den letzten Jahren hat Fedpol Fachwissen zur Struktur des "Darknet", bezüglich der verwendeten Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken, der Zahlungsmechanismen und des Verhaltens aufgebaut. Dieses Wissen und Können wird national und international ausgetauscht und erweitert, wobei auch Kantone bereits über wertvolle Erfahrungen bei Ermittlungen im "Darknet" verfügen.</p><p>2. In enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikorps und ausländischen Partnerorganisationen konnte Fedpol bereits wichtige Erfolge erzielen. So beteiligte sich Fedpol im Jahr 2014 an der internationalen und durch Europol koordinierten Operation Onymous, welche zur Schliessung von 33 illegalen Marktplätzen und zur Verhaftung von 17 Personen führte.</p><p>3. Sowohl die für den Zugang zum "Darknet" genutzte Software als auch das dadurch entstehende "Darknet" selbst sind nicht illegal. Dasselbe gilt für anonymisierte Zahlungsmittel im Internet (wie z. B. Kryptowährung Bitcoin). Die Nutzung dieser geschützten Infrastruktur eröffnet jedoch diverse Möglichkeiten für kriminelle Aktivitäten. Das "Darknet" mit seinen illegalen Marktplätzen ermöglicht den unüberwachten Handel mit Waren aller Art und erschwert das Verhindern und Aufklären von Delikten. Insofern stellt nicht das "Darknet" selbst, sondern die dadurch geschaffenen Möglichkeiten eine Bedrohung dar, gegen die koordiniert vorgegangen werden muss.</p><p>4./5. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten erarbeitet derzeit ein umfassendes Konzept zu "Cybercrime und IT-Forensik". Daran beteiligt ist auch Fedpol. In diesem nationalen Dispositiv wird der Bedarf an polizeilichen IT-Spezialisten von Bund und Kantonen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und deren Ausbildungsbedarf erhoben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb noch keine Aussage darüber möglich, ob und in welchem Umfang eine Erhöhung der personellen Ressourcen auf Stufe Bund und Kantonen erforderlich sein wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mindestens seit der Beschaffung einer Faustfeuerwaffe durch den Amokläufer eines Anschlags auf ein Einkaufszentrum in München ist das sogenannte "Darknet" in aller Munde. Das "Darknet" ist ein dunkler Bereich des Internets, in dem man unerkannt surfen, chatten, downloaden, mailen und Waren verkaufen oder kaufen kann. Anders als im normalen Internet gibt es hier keine zentralen Server, die man direkt aufruft, um eine Seite abzurufen. Im "Darknet" liegen die Seiten auf einzelnen PC von Nutzern. Ausserdem gibt es im "Darknet" fast nur kryptische Internetadressen wie "http://jjmrt55koer6ri.onion". Links bekommt man über Linklisten oder durch andere Nutzer. Im "Darknet" gibt es nahezu alles im Angebot: raubkopierte Filme und Serien, illegale Softwarelizenzen, geklaute Zugangsdaten und eben auch Waffen und Drogen. Die Nutzer bleiben anonym.</p><p>1. Ist die Cybersecurity-Einheit des Bundes aufklärend auch im "Darknet" tätig?</p><p>2. Kann die Cybersecurity-Einheit des Bundes bereits Erfolge aufweisen bei Ermittlungen im "Darknet"?</p><p>3. Wie schätzt der Bundesrat die Gefährlichkeit des "Darknet" generell ein?</p><p>4. Ist er bereit, die Cybersecurity-Einheit des Bundes allenfalls personell auszubauen, mit Spezialisten, welche verdeckt im "Darknet" ermitteln?</p><p>5. Gibt es Möglichkeiten, allfällige neugeschaffene Stellen in anderen Bereichen einzusparen?</p>
- Cybersecurity-Einheit des Bundes und Darknet
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Cybersecurity beschreibt sowohl den angestrebten Zustand, der vor Cyberbedrohungen schützt, als auch die Gesamtheit der für das Erreichen und Aufrechterhalten dieses Zustandes nötigen Massnahmen. Cybercrime umfasst Straftaten, die sich gegen das Internet, Informatiksysteme und deren Daten richten, sowie Straftaten, welche diese Technologien massgeblich zur Ausübung nutzen. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bekämpft aktiv Cybercrime in Bundeszuständigkeit und unterstützt die Kantone bei der Bekämpfung von Delikten in ihrer Zuständigkeit.</p><p>1. Als "Darknet" wird der verschlüsselte und versteckte Bereich des Internets bezeichnet, der parallel zu vielen anderen Diensten in den Netzen läuft. Ermittlungen im "Darknet" stellen kriminalpolizeiliche Massnahmen dar, mit dem Ziel, Straftaten zu erkennen, zu verhindern oder aufzuklären. Die durch Fedpol geführte Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ist seit mehreren Jahren auch im "Darknet" aktiv und ermittelt insbesondere im Umfeld von "freien" Marktplätzen, welche für den Handel illegaler Waren (wie Betäubungsmittel, gefälschte Urkunden, Sicherheitslücken von Computersystemen oder Hehlerware) oder den anonymisierten Erwerb von Waffen, Munition, Sprengstoffen, Chemikalien oder Arzneimitteln genutzt werden. In den letzten Jahren hat Fedpol Fachwissen zur Struktur des "Darknet", bezüglich der verwendeten Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken, der Zahlungsmechanismen und des Verhaltens aufgebaut. Dieses Wissen und Können wird national und international ausgetauscht und erweitert, wobei auch Kantone bereits über wertvolle Erfahrungen bei Ermittlungen im "Darknet" verfügen.</p><p>2. In enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikorps und ausländischen Partnerorganisationen konnte Fedpol bereits wichtige Erfolge erzielen. So beteiligte sich Fedpol im Jahr 2014 an der internationalen und durch Europol koordinierten Operation Onymous, welche zur Schliessung von 33 illegalen Marktplätzen und zur Verhaftung von 17 Personen führte.</p><p>3. Sowohl die für den Zugang zum "Darknet" genutzte Software als auch das dadurch entstehende "Darknet" selbst sind nicht illegal. Dasselbe gilt für anonymisierte Zahlungsmittel im Internet (wie z. B. Kryptowährung Bitcoin). Die Nutzung dieser geschützten Infrastruktur eröffnet jedoch diverse Möglichkeiten für kriminelle Aktivitäten. Das "Darknet" mit seinen illegalen Marktplätzen ermöglicht den unüberwachten Handel mit Waren aller Art und erschwert das Verhindern und Aufklären von Delikten. Insofern stellt nicht das "Darknet" selbst, sondern die dadurch geschaffenen Möglichkeiten eine Bedrohung dar, gegen die koordiniert vorgegangen werden muss.</p><p>4./5. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten erarbeitet derzeit ein umfassendes Konzept zu "Cybercrime und IT-Forensik". Daran beteiligt ist auch Fedpol. In diesem nationalen Dispositiv wird der Bedarf an polizeilichen IT-Spezialisten von Bund und Kantonen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und deren Ausbildungsbedarf erhoben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb noch keine Aussage darüber möglich, ob und in welchem Umfang eine Erhöhung der personellen Ressourcen auf Stufe Bund und Kantonen erforderlich sein wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mindestens seit der Beschaffung einer Faustfeuerwaffe durch den Amokläufer eines Anschlags auf ein Einkaufszentrum in München ist das sogenannte "Darknet" in aller Munde. Das "Darknet" ist ein dunkler Bereich des Internets, in dem man unerkannt surfen, chatten, downloaden, mailen und Waren verkaufen oder kaufen kann. Anders als im normalen Internet gibt es hier keine zentralen Server, die man direkt aufruft, um eine Seite abzurufen. Im "Darknet" liegen die Seiten auf einzelnen PC von Nutzern. Ausserdem gibt es im "Darknet" fast nur kryptische Internetadressen wie "http://jjmrt55koer6ri.onion". Links bekommt man über Linklisten oder durch andere Nutzer. Im "Darknet" gibt es nahezu alles im Angebot: raubkopierte Filme und Serien, illegale Softwarelizenzen, geklaute Zugangsdaten und eben auch Waffen und Drogen. Die Nutzer bleiben anonym.</p><p>1. Ist die Cybersecurity-Einheit des Bundes aufklärend auch im "Darknet" tätig?</p><p>2. Kann die Cybersecurity-Einheit des Bundes bereits Erfolge aufweisen bei Ermittlungen im "Darknet"?</p><p>3. Wie schätzt der Bundesrat die Gefährlichkeit des "Darknet" generell ein?</p><p>4. Ist er bereit, die Cybersecurity-Einheit des Bundes allenfalls personell auszubauen, mit Spezialisten, welche verdeckt im "Darknet" ermitteln?</p><p>5. Gibt es Möglichkeiten, allfällige neugeschaffene Stellen in anderen Bereichen einzusparen?</p>
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