Zulassungsstopp für neue Dieselfahrzeuge, die die aktuellen Abgasgrenzwerte nicht einhalten

ShortId
16.3832
Id
20163832
Updated
28.07.2023 05:05
Language
de
Title
Zulassungsstopp für neue Dieselfahrzeuge, die die aktuellen Abgasgrenzwerte nicht einhalten
AdditionalIndexing
48;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Monaten wurde bekannt, dass in vielen aktuell erhältlichen Diesel-Personenwagen Abschalteinrichtungen zur Einschränkung oder Abschaltung der Abgasnachbehandlung eingebaut werden. Der NOx-Ausstoss dieser Fahrzeuge überschreitet im Betrieb auf der Strasse den zulässigen Grenzwert um einen Faktor bis zu 25. Betroffen sind so gut wie alle Hersteller von Diesel-Personenwagen. Besonders stossend ist für die Schweiz, dass viele Abgasreinigungsanlagen ihre Leistung unterhalb einer gewissen Temperatur massiv reduzieren. Bei gewissen Herstellern ist das bereits ab 19 Grad Celsius der Fall. In der Schweiz führt das dazu, dass Abgasreinigungsanlagen de facto von Herbst bis Frühling überhaupt nicht arbeiten. Es ist daher nicht erstaunlich, dass der Strassenverkehr für über die Hälfte der schweizerischen NOx-Emissionen verantwortlich ist. </p><p>Stickoxide verursachen Krebs und rufen Gesundheitsprobleme wie Asthma, Herz- und Kreislauferkrankungen hervor. Gemäss einer Studie der Europäischen Umweltagentur wurden im Jahr 2012 etwa 75 000 vorzeitige Todesfälle in ganz Europa durch eine lange NO2-Exposition verursacht. Für die Schweiz geht diese Studie von 950 vorzeitigen Todesfällen durch NO2 im Jahr 2012 aus. Stickoxide sind zudem Vorläufersubstanzen für die Bildung von sauren Niederschlägen, Feinstaub und Ozon.</p><p>Gemäss der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gilt die Anforderung, dass "die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen ... wirkungsvoll begrenzt werden". Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags hält fest, dass Abschalteinrichtungen in PKW im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes grundsätzlich untersagt sind. Ausnahmen sind eng auszulegen. Bei alltäglichen Nutzungsbedingungen sind Einschränkungen der Abgasreinigung illegal. Die Schweiz hat sich dem EU-Typengenehmigungsverfahren angeschlossen. Damit wurden auch die EU-Abgasgesetzgebung und somit die Verordnung Nr. 715/2007 übernommen. </p><p>Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt muss der Bund Hinweisen auf illegale Abschaltvorrichtungen bei Dieselfahrzeugen nachgehen und entsprechende Massnahmen ergreifen.</p>
  • <p>Mit dem Ziel, die Handelsschranken im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der EU abzubauen und doppelte Konformitätsbewertungen von Produkten zu vermeiden, haben die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft am 21. Juni 1999 das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) als Teil der Bilateralen I abgeschlossen. Für den Bereich der Motorfahrzeuge stimmen die schweizerischen Vorschriften mit denjenigen in der EU überein, weshalb die EU und die Schweiz sich im Abkommen gegenseitig verpflichtet haben, die Fahrzeuggenehmigungen anzuerkennen. Das Abkommen regelt ebenso die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bezüglich Erteilung, Überprüfung und Entzug von Genehmigungen. Bei begründetem Verdacht über das Vorhandensein illegaler Abschaltvorrichtungen interveniert das dafür zuständige Bundesamt für Strassen bei derjenigen europäischen Genehmigungsbehörde, welche die Abgasgenehmigung für den entsprechenden Fahrzeugtyp erteilt hat. Nur diese Behörde kann die Genehmigung überprüfen und allenfalls entziehen. Ein eigenmächtiges Vorgehen der Schweiz, bei dem ohne klare Beweise oder allfällige Eingeständnisse des Fahrzeugherstellers in Verkehr stehende Fahrzeuge mit EU-Abgasgenehmigung stillgelegt oder Neufahrzeuge mit einem Zulassungsverbot belegt würden, könnte einen Vertragsbruch bedeuten.</p><p>Die EU hat indessen erkannt, dass beim Typengenehmigungsverfahren Schwächen bestehen. Die am 1. September 2017 in Kraft tretenden Verschärfungen der Abgasgrenzwerte, die im Rahmen des Abgas-Typengenehmigungsverfahrens künftig auch im realen Strassenverkehr gemessen und eingehalten werden müssen (Real Driving Emissions, RDE), versprechen eine deutliche Verbesserung der Situation (s. die beiden titelgleichen Verordnungen (EU) 2016/427 sowie (EU) 2016/646 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6), EU-ABl. L 82 vom 31. März 2016, S. 1 bzw. EU-ABl. L 109 vom 26. April 2016, S. 1). Es ist vorgesehen, diese beiden Verordnungen im Rahmen der laufenden Revision der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) zeitgleich zu übernehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Zulassungsstopp für Diesel-Personenwagen zu erlassen, welche die aktuell geltenden Abgasgrenzwerte im normalen Betriebszustand nicht einhalten.</p>
  • Zulassungsstopp für neue Dieselfahrzeuge, die die aktuellen Abgasgrenzwerte nicht einhalten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Monaten wurde bekannt, dass in vielen aktuell erhältlichen Diesel-Personenwagen Abschalteinrichtungen zur Einschränkung oder Abschaltung der Abgasnachbehandlung eingebaut werden. Der NOx-Ausstoss dieser Fahrzeuge überschreitet im Betrieb auf der Strasse den zulässigen Grenzwert um einen Faktor bis zu 25. Betroffen sind so gut wie alle Hersteller von Diesel-Personenwagen. Besonders stossend ist für die Schweiz, dass viele Abgasreinigungsanlagen ihre Leistung unterhalb einer gewissen Temperatur massiv reduzieren. Bei gewissen Herstellern ist das bereits ab 19 Grad Celsius der Fall. In der Schweiz führt das dazu, dass Abgasreinigungsanlagen de facto von Herbst bis Frühling überhaupt nicht arbeiten. Es ist daher nicht erstaunlich, dass der Strassenverkehr für über die Hälfte der schweizerischen NOx-Emissionen verantwortlich ist. </p><p>Stickoxide verursachen Krebs und rufen Gesundheitsprobleme wie Asthma, Herz- und Kreislauferkrankungen hervor. Gemäss einer Studie der Europäischen Umweltagentur wurden im Jahr 2012 etwa 75 000 vorzeitige Todesfälle in ganz Europa durch eine lange NO2-Exposition verursacht. Für die Schweiz geht diese Studie von 950 vorzeitigen Todesfällen durch NO2 im Jahr 2012 aus. Stickoxide sind zudem Vorläufersubstanzen für die Bildung von sauren Niederschlägen, Feinstaub und Ozon.</p><p>Gemäss der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gilt die Anforderung, dass "die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen ... wirkungsvoll begrenzt werden". Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags hält fest, dass Abschalteinrichtungen in PKW im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes grundsätzlich untersagt sind. Ausnahmen sind eng auszulegen. Bei alltäglichen Nutzungsbedingungen sind Einschränkungen der Abgasreinigung illegal. Die Schweiz hat sich dem EU-Typengenehmigungsverfahren angeschlossen. Damit wurden auch die EU-Abgasgesetzgebung und somit die Verordnung Nr. 715/2007 übernommen. </p><p>Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt muss der Bund Hinweisen auf illegale Abschaltvorrichtungen bei Dieselfahrzeugen nachgehen und entsprechende Massnahmen ergreifen.</p>
    • <p>Mit dem Ziel, die Handelsschranken im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der EU abzubauen und doppelte Konformitätsbewertungen von Produkten zu vermeiden, haben die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft am 21. Juni 1999 das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) als Teil der Bilateralen I abgeschlossen. Für den Bereich der Motorfahrzeuge stimmen die schweizerischen Vorschriften mit denjenigen in der EU überein, weshalb die EU und die Schweiz sich im Abkommen gegenseitig verpflichtet haben, die Fahrzeuggenehmigungen anzuerkennen. Das Abkommen regelt ebenso die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bezüglich Erteilung, Überprüfung und Entzug von Genehmigungen. Bei begründetem Verdacht über das Vorhandensein illegaler Abschaltvorrichtungen interveniert das dafür zuständige Bundesamt für Strassen bei derjenigen europäischen Genehmigungsbehörde, welche die Abgasgenehmigung für den entsprechenden Fahrzeugtyp erteilt hat. Nur diese Behörde kann die Genehmigung überprüfen und allenfalls entziehen. Ein eigenmächtiges Vorgehen der Schweiz, bei dem ohne klare Beweise oder allfällige Eingeständnisse des Fahrzeugherstellers in Verkehr stehende Fahrzeuge mit EU-Abgasgenehmigung stillgelegt oder Neufahrzeuge mit einem Zulassungsverbot belegt würden, könnte einen Vertragsbruch bedeuten.</p><p>Die EU hat indessen erkannt, dass beim Typengenehmigungsverfahren Schwächen bestehen. Die am 1. September 2017 in Kraft tretenden Verschärfungen der Abgasgrenzwerte, die im Rahmen des Abgas-Typengenehmigungsverfahrens künftig auch im realen Strassenverkehr gemessen und eingehalten werden müssen (Real Driving Emissions, RDE), versprechen eine deutliche Verbesserung der Situation (s. die beiden titelgleichen Verordnungen (EU) 2016/427 sowie (EU) 2016/646 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6), EU-ABl. L 82 vom 31. März 2016, S. 1 bzw. EU-ABl. L 109 vom 26. April 2016, S. 1). Es ist vorgesehen, diese beiden Verordnungen im Rahmen der laufenden Revision der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) zeitgleich zu übernehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Zulassungsstopp für Diesel-Personenwagen zu erlassen, welche die aktuell geltenden Abgasgrenzwerte im normalen Betriebszustand nicht einhalten.</p>
    • Zulassungsstopp für neue Dieselfahrzeuge, die die aktuellen Abgasgrenzwerte nicht einhalten

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