Steigende Tierversuchszahlen an den Hochschulen. Wo bleibt die Güterabwägung?
- ShortId
-
16.3839
- Id
-
20163839
- Updated
-
28.07.2023 04:41
- Language
-
de
- Title
-
Steigende Tierversuchszahlen an den Hochschulen. Wo bleibt die Güterabwägung?
- AdditionalIndexing
-
52;36;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Zunahme der Versuchstierzahlen und der Anstieg der belastenden Tierversuche in der Hochschulforschung sind auf die starke Entwicklung in den biomedizinischen Wissenschaften zurückzuführen. Die Anzahl Tierversuchsbewilligungen hat zwar zugenommen, die Anzahl der betroffenen Tiere pro Bewilligung hat aber abgenommen. Dies weist auf die gezieltere Verwendung der eingesetzten Versuchstiere hin.</p><p>2. Der Güterabwägung geht die Beurteilung des unerlässlichen Masses von belastenden Tierversuchen voraus. In der Tierschutzverordnung sind die entsprechenden Anforderungen definiert. Diese orientieren sich an den 3R-Prinzipien. Die Einhaltung des unerlässlichen Masses ist eine der Bewilligungsvoraussetzungen. Für Vorhaben, welche die Bewilligungsvoraussetzungen offensichtlich nicht erfüllen, werden schon gar keine Gesuche gestellt. Zudem gehen den Bewilligungsentscheiden häufig kritische Diskussionen zwischen den Gesuchstellenden und den Behörden voraus. Diese führen zu Anpassungen der Gesuche und somit zur Verbesserung der Versuchsvorhaben. Im Bewilligungsverfahren werden somit nur noch gut abgestützte Gesuche beurteilt, weshalb es selten zur Ablehnung von Forschungsprojekten kommt. </p><p>3. Das BLV und das SBFI haben dieses Jahr die Rektorenkonferenz Swissuniversities eingeladen, ein Konzept für ein nationales 3R-Kompetenzzentrum zu entwickeln. Das Kompetenzzentrum soll die Forschungskompetenzen bündeln und allfällige Forschungslücken in Bezug auf 3R identifizieren. Dabei sollen die Methodenentwicklung in allen 3R-Bereichen, die Überführung von Projektergebnissen in einsatzreife Methoden und die Aus- und Weiterbildung gefördert werden.</p><p>Das BLV unterstützt zudem die Stiftung Forschung 3R mit 365 000 Franken pro Jahr. Der Schweizerische Nationalfonds berücksichtigt bei der Vergabe seiner Mittel ebenfalls die Einhaltung der 3R-Prinzipien als wichtiges Kriterium bei der Evaluation bezüglich Machbarkeit und Aktualität eines Projektes. Dies trägt dazu bei, die Förderung methodisch ungenügender bzw. veralteter oder wissenschaftlich wenig relevanter Projekte und der wiederholten Durchführung von Projekten auszuschliessen. Die Schweizer Universitäten haben sich zudem in einem Grundsatzpapier verpflichtet, 3R zu fördern und einzufordern.</p><p>Beispiele für den Ersatz von Tierversuchen sind die Forschung mit rekombinanten Antikörpern, für deren Produktion keine Tierversuche mehr nötig sind, sowie die Verwendung von Stammzellen oder von Gewebeproben aus Biobanken. Zunehmend werden Tierversuche auch durch die Simulation von Analysen mit Computermodellen ersetzt. Auch die Metaanalysen, d. h. die Auswertungen und Quervergleiche von Ergebnissen in Publikationen zu einem bestimmten Thema, ermöglichen neue Erkenntnisse ohne Tierversuche. Zudem können Daten mit einem Mausklick von weltweit verfügbaren Datenbanken, in denen die Ergebnisse zu grossen Analyseprojekten gesammelt werden, abgerufen werden.</p><p>4. Es kann einige Zeit dauern, bis der mögliche Nutzen einzelner Tierversuche verwertbar wird. Unter Umständen ist das Zusammenfügen von verschiedenen Forschungsergebnissen zu einem grösseren Bild nötig. Erst der Versuch zeigt, ob der erhoffte Erkenntnisgewinn erbracht werden kann. Aufgrund der zahlreichen unbekannten Faktoren gestaltet sich die Güterabwägung im Bewilligungsverfahren entsprechend anspruchsvoll. Inakzeptabel wären aber alle Tierversuche, die nicht nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben und wissenschaftlichen Prinzipien sowie dem aktuellen Stand der Erkenntnisse durchgeführt würden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für Versuche wurden in der Schweiz 2015 682 333 Tiere verbraucht. Das sind 20,5 Prozent mehr als im Jahr 2000, dem Jahr mit dem bisher niedrigsten Stand an Tierversuchen seit 1983. Während die Industrie immer weniger Tiere nutzt - seit 2009 ist ein Rückgang um 40 Prozent ausgewiesen -, stieg im gleichen Zeitraum der Tierverbrauch an den Hochschulen um 30 Prozent, vor allem im Bereich der Grundlagenforschung.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:</p><p>1. Worauf führt er den zunehmenden Tierverbrauch und den starken Anstieg der belastenden Tierversuche in der Hochschulforschung zurück?</p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass trotz gesetzlicher Vorgaben für eine faire Abwägung zwischen den menschlichen Interessen und den Leiden und Schmerzen der Versuchstiere sowie den vorgeschriebenen 3R-Massnahmen die Güterabwägung der Forscher und Bewilligungsbehörden selbst in der Grundlagenforschung meist zugunsten der Forschungsprojekte ausfällt? Sieht er hier Handlungsbedarf?</p><p>3. Welchen Beitrag leisten Bund und Hochschulen, damit mittel- und schwerbelastende Tierversuche entweder durch unproblematische Tierversuche oder Ersatzmethoden ersetzt werden können? Wo sind konkrete Ersatzmethoden in Sicht für die Grundlagenforschung?</p><p>4. Welche in der Grundlagenforschung angewendeten mittel- und schwerbelastenden Tierversuche beurteilt er gemessen am Nutzen als fragwürdig?</p><p>Die Industrie reduzierte mittel- und schwerbelastende Versuche um 25 Prozent. In der Hochschulforschung nahmen hingegen Versuche mit mittleren Belastungen um 50 Prozent zu. Diese beunruhigende Entwicklung an Hochschulen wirft insbesondere hinsichtlich deren Grundlagenforschung und der gesetzlich vorgeschriebenen Güterabwägung Fragen auf.</p><p>Denn aufgrund der seit 25 Jahren im Tierschutzgesetz festgelegten Förderung der Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von 3R-Methoden sowie der bereits bestehenden 3R-Technologien ist zu erwarten, dass die Anzahl verbrauchte Tiere und vor allem deren Belastungen markant hätten sinken müssen. Dieses gesetzlich angestrebte Ziel ist gemäss eidgenössischer Tierversuchsstatistik klar verfehlt worden.</p><p>Tierversuche müssten laut Gesetz durch überwiegende Werte und Interessen begründet sein. Sind mittlere oder schwere Belastungen für die Tiere zu erwarten, müsste der konkrete Nutzen daraus umso deutlicher sein. Gerade dies kann die Grundlagenforschung aber häufig nicht ausweisen.</p>
- Steigende Tierversuchszahlen an den Hochschulen. Wo bleibt die Güterabwägung?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Zunahme der Versuchstierzahlen und der Anstieg der belastenden Tierversuche in der Hochschulforschung sind auf die starke Entwicklung in den biomedizinischen Wissenschaften zurückzuführen. Die Anzahl Tierversuchsbewilligungen hat zwar zugenommen, die Anzahl der betroffenen Tiere pro Bewilligung hat aber abgenommen. Dies weist auf die gezieltere Verwendung der eingesetzten Versuchstiere hin.</p><p>2. Der Güterabwägung geht die Beurteilung des unerlässlichen Masses von belastenden Tierversuchen voraus. In der Tierschutzverordnung sind die entsprechenden Anforderungen definiert. Diese orientieren sich an den 3R-Prinzipien. Die Einhaltung des unerlässlichen Masses ist eine der Bewilligungsvoraussetzungen. Für Vorhaben, welche die Bewilligungsvoraussetzungen offensichtlich nicht erfüllen, werden schon gar keine Gesuche gestellt. Zudem gehen den Bewilligungsentscheiden häufig kritische Diskussionen zwischen den Gesuchstellenden und den Behörden voraus. Diese führen zu Anpassungen der Gesuche und somit zur Verbesserung der Versuchsvorhaben. Im Bewilligungsverfahren werden somit nur noch gut abgestützte Gesuche beurteilt, weshalb es selten zur Ablehnung von Forschungsprojekten kommt. </p><p>3. Das BLV und das SBFI haben dieses Jahr die Rektorenkonferenz Swissuniversities eingeladen, ein Konzept für ein nationales 3R-Kompetenzzentrum zu entwickeln. Das Kompetenzzentrum soll die Forschungskompetenzen bündeln und allfällige Forschungslücken in Bezug auf 3R identifizieren. Dabei sollen die Methodenentwicklung in allen 3R-Bereichen, die Überführung von Projektergebnissen in einsatzreife Methoden und die Aus- und Weiterbildung gefördert werden.</p><p>Das BLV unterstützt zudem die Stiftung Forschung 3R mit 365 000 Franken pro Jahr. Der Schweizerische Nationalfonds berücksichtigt bei der Vergabe seiner Mittel ebenfalls die Einhaltung der 3R-Prinzipien als wichtiges Kriterium bei der Evaluation bezüglich Machbarkeit und Aktualität eines Projektes. Dies trägt dazu bei, die Förderung methodisch ungenügender bzw. veralteter oder wissenschaftlich wenig relevanter Projekte und der wiederholten Durchführung von Projekten auszuschliessen. Die Schweizer Universitäten haben sich zudem in einem Grundsatzpapier verpflichtet, 3R zu fördern und einzufordern.</p><p>Beispiele für den Ersatz von Tierversuchen sind die Forschung mit rekombinanten Antikörpern, für deren Produktion keine Tierversuche mehr nötig sind, sowie die Verwendung von Stammzellen oder von Gewebeproben aus Biobanken. Zunehmend werden Tierversuche auch durch die Simulation von Analysen mit Computermodellen ersetzt. Auch die Metaanalysen, d. h. die Auswertungen und Quervergleiche von Ergebnissen in Publikationen zu einem bestimmten Thema, ermöglichen neue Erkenntnisse ohne Tierversuche. Zudem können Daten mit einem Mausklick von weltweit verfügbaren Datenbanken, in denen die Ergebnisse zu grossen Analyseprojekten gesammelt werden, abgerufen werden.</p><p>4. Es kann einige Zeit dauern, bis der mögliche Nutzen einzelner Tierversuche verwertbar wird. Unter Umständen ist das Zusammenfügen von verschiedenen Forschungsergebnissen zu einem grösseren Bild nötig. Erst der Versuch zeigt, ob der erhoffte Erkenntnisgewinn erbracht werden kann. Aufgrund der zahlreichen unbekannten Faktoren gestaltet sich die Güterabwägung im Bewilligungsverfahren entsprechend anspruchsvoll. Inakzeptabel wären aber alle Tierversuche, die nicht nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben und wissenschaftlichen Prinzipien sowie dem aktuellen Stand der Erkenntnisse durchgeführt würden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für Versuche wurden in der Schweiz 2015 682 333 Tiere verbraucht. Das sind 20,5 Prozent mehr als im Jahr 2000, dem Jahr mit dem bisher niedrigsten Stand an Tierversuchen seit 1983. Während die Industrie immer weniger Tiere nutzt - seit 2009 ist ein Rückgang um 40 Prozent ausgewiesen -, stieg im gleichen Zeitraum der Tierverbrauch an den Hochschulen um 30 Prozent, vor allem im Bereich der Grundlagenforschung.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:</p><p>1. Worauf führt er den zunehmenden Tierverbrauch und den starken Anstieg der belastenden Tierversuche in der Hochschulforschung zurück?</p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass trotz gesetzlicher Vorgaben für eine faire Abwägung zwischen den menschlichen Interessen und den Leiden und Schmerzen der Versuchstiere sowie den vorgeschriebenen 3R-Massnahmen die Güterabwägung der Forscher und Bewilligungsbehörden selbst in der Grundlagenforschung meist zugunsten der Forschungsprojekte ausfällt? Sieht er hier Handlungsbedarf?</p><p>3. Welchen Beitrag leisten Bund und Hochschulen, damit mittel- und schwerbelastende Tierversuche entweder durch unproblematische Tierversuche oder Ersatzmethoden ersetzt werden können? Wo sind konkrete Ersatzmethoden in Sicht für die Grundlagenforschung?</p><p>4. Welche in der Grundlagenforschung angewendeten mittel- und schwerbelastenden Tierversuche beurteilt er gemessen am Nutzen als fragwürdig?</p><p>Die Industrie reduzierte mittel- und schwerbelastende Versuche um 25 Prozent. In der Hochschulforschung nahmen hingegen Versuche mit mittleren Belastungen um 50 Prozent zu. Diese beunruhigende Entwicklung an Hochschulen wirft insbesondere hinsichtlich deren Grundlagenforschung und der gesetzlich vorgeschriebenen Güterabwägung Fragen auf.</p><p>Denn aufgrund der seit 25 Jahren im Tierschutzgesetz festgelegten Förderung der Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von 3R-Methoden sowie der bereits bestehenden 3R-Technologien ist zu erwarten, dass die Anzahl verbrauchte Tiere und vor allem deren Belastungen markant hätten sinken müssen. Dieses gesetzlich angestrebte Ziel ist gemäss eidgenössischer Tierversuchsstatistik klar verfehlt worden.</p><p>Tierversuche müssten laut Gesetz durch überwiegende Werte und Interessen begründet sein. Sind mittlere oder schwere Belastungen für die Tiere zu erwarten, müsste der konkrete Nutzen daraus umso deutlicher sein. Gerade dies kann die Grundlagenforschung aber häufig nicht ausweisen.</p>
- Steigende Tierversuchszahlen an den Hochschulen. Wo bleibt die Güterabwägung?
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