Neue Tätigkeiten der Postfinance im Bereich Fintech. Folgen und Risiken
- ShortId
-
16.3855
- Id
-
20163855
- Updated
-
28.07.2023 04:57
- Language
-
de
- Title
-
Neue Tätigkeiten der Postfinance im Bereich Fintech. Folgen und Risiken
- AdditionalIndexing
-
34;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die Lendico Schweiz AG ist ein Joint Venture zwischen der Lendico Holding, welche bereits in verschiedenen europäischen Ländern Crowdlending-Plattformen betreibt, und Postfinance. Diese ist mittels einer Minderheitsbeteiligung an der Lendico Schweiz AG beteiligt. Die Lendico Schweiz AG ermöglicht kreditsuchenden Unternehmen, Darlehensanträge auf der Plattform zu publizieren, und Anlegern, zu vorher festgelegten Konditionen in Projekte zu investieren. Das Ausfallrisiko solcher Investitionen wird vollständig von den Anlegern getragen. Der Fokus der Finanzierungen liegt auf dem Schweizer KMU-Markt.</p><p>Postfinance verstösst mit ihrer Beteiligung an der Lendico Schweiz AG nicht gegen Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes (POG, SR 783.1), gemäss welchem die Post keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben darf. Denn die Lendico Schweiz AG und somit indirekt auch Postfinance führen in ihren Büchern keine Kreditforderungen, tragen kein Kreditrisiko und generieren auch keine Zinserträge, sondern verdienen an den Provisionen für erfolgreiche Vermittlungen.</p><p>3. Die Lendico Schweiz AG wird keine Hypotheken vergeben bzw. deren Finanzierung vermitteln. Wie bereits erwähnt, liegt der Fokus der Tätigkeit der Lendico Schweiz AG auf dem Schweizer KMU-Markt.</p><p>4. Da Postfinance keine Kreditrisiken trägt, beschränkt sich ihr Risiko auf das in das Joint Venture investierte Kapital. Die Investoren tragen ein Kreditausfallrisiko, wobei sie ihr Risiko verkleinern können, indem das zu investierende Geld nicht in einen einzigen Kredit investiert, sondern auf mehrere Darlehen verteilt wird. Das Risiko für den Kreditmarkt Schweiz kann darin bestehen, dass die Fintech-Modelle den Markt neu strukturieren, indem Start-ups unkomplizierter zu Geld kommen können als über eine Bankfinanzierung.</p><p>5. Das Geschäftsmodell der Lendico Schweiz AG wurde der Finma bezüglich Bewilligungspflichten vorgelegt. Die Lendico Schweiz AG fällt nicht unter den Anwendungsbereich der schweizerischen Bankengesetzgebung. Für die Joint-Venture-Gesellschaft gelten jedoch die geldwäschereirechtlichen Pflichten. Die Lendico Schweiz AG wird deshalb einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) unterstellt.</p><p>6. Postfinance erwirtschaftet heute rund zwei Drittel ihrer Erträge im Zinsdifferenzgeschäft, welches aktuell mit tiefen, teilweise sogar negativen Zinsen zu kämpfen hat. Die Beteiligung an einer Crowdlending-Plattform stellt für Postfinance eine Möglichkeit der Ertragsdiversifikation dar, mit welcher zinsunabhängige Erträge erzielt werden können, dies, ohne ein Kreditrisiko einzugehen.</p><p>Der Bundesrat hat in Beantwortung der Motion Zanetti Roberto 15.3892, "Deregulierung des Finanzplatzes durch Aufhebung von Marktzugangsverboten" - für weniger volkswirtschaftliche Risiken, mehr Eignerinnen- und Kundennutzen und zur Förderung des Wettbewerbs -, ausgeführt, dass im Parlament eine allfällige Erweiterung der Geschäftstätigkeit von Postfinance in Verbindung mit einer Öffnung des Aktionariats von Postfinance diskutiert wurde. Da es jedoch erst etwas mehr als drei Jahre her ist, seit Postfinance ausgegliedert und der Aufsicht der Finma unterstellt wurde, erachtet der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt eine (Teil-)Privatisierungsdiskussion für verfrüht. Damit ist es auch verfrüht, die Diskussion über die Vergabe von Hypotheken und Kredite wieder aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (POG) darf die Post keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Der Bundesrat begründet dies damit, dass die mit einer solchen Tätigkeit verbundenen Risiken zu hoch sind und dass das Angebot für Hypotheken und Kredite in der Schweiz gänzlich ausreichend ist. Die Postfinance, eine Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post, hat in Zusammenarbeit mit dem deutschen Unternehmen Lendico eine Kreditvergabe-Plattform gegründet, bei der die Postfinance eine wichtige Rolle einnimmt. Dieses Kreditgeschäft steht jedoch im Widerspruch zu den geltenden gesetzlichen Grundlagen, die den Tätigkeitsbereich der Post festlegen. Die Tätigkeiten der Plattform beschränken sich denn auch nicht nur auf Kreditvermittlung, sondern sie funktioniert formell wie eine Bank: Die Plattform, also die Gesellschaft Lendico Schweiz AG, an der die Postfinance Anteile hält, beschränkt sich nicht darauf, Kreditnehmer und Kreditgeber zusammenzubringen, sondern schliesst mit dem Kreditnehmer einen Darlehensvertrag und mit dem Kreditgeber einen Forderungskaufvertrag ab; sie simuliert so in jeder Hinsicht ein Kreditgeschäft. Die Gesellschaft Lendico Schweiz AG vergibt also Darlehen und refinanziert sich, indem sie Forderungskäufe vermittelt.</p><p>1. Die Plattform, an der die Postfinance Anteile hält, simuliert mit der Kombination aus Darlehens- und Forderungskaufverträgen ein Bank- bzw. Kreditgeschäft. Verstösst diese Tätigkeit nicht gegen Artikel 3 POG?</p><p>2. Ist Artikel 3 POG nicht auf Finanzinstrumente im Bereich Fintech anwendbar?</p><p>3. Wird es für die Postfinance mit dieser Plattform auch möglich, auf dem Schweizer Markt auf indirekte Art Hypotheken zu vergeben?</p><p>4. Welches sind die Risiken der Tätigkeiten der Lendico Schweiz AG für die Postfinance, für Investoren und den Schweizer Kreditmarkt?</p><p>5. War für die Gründung der Plattform, die in Form einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft (Lendico Schweiz AG) und einer Stiftung organisiert ist, eine Bewilligung der Finma nötig? Wenn nein, warum nicht?</p><p>6. Die Postfinance nimmt mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten der Fintech höhere Risiken auf sich und verfügt über formelle Möglichkeiten, das POG zu umgehen. Wäre es in diesem Zusammenhang nicht angebracht, die Frage der Kredit- und Hypothekenvergabe durch die Post neu zu prüfen?</p>
- Neue Tätigkeiten der Postfinance im Bereich Fintech. Folgen und Risiken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Die Lendico Schweiz AG ist ein Joint Venture zwischen der Lendico Holding, welche bereits in verschiedenen europäischen Ländern Crowdlending-Plattformen betreibt, und Postfinance. Diese ist mittels einer Minderheitsbeteiligung an der Lendico Schweiz AG beteiligt. Die Lendico Schweiz AG ermöglicht kreditsuchenden Unternehmen, Darlehensanträge auf der Plattform zu publizieren, und Anlegern, zu vorher festgelegten Konditionen in Projekte zu investieren. Das Ausfallrisiko solcher Investitionen wird vollständig von den Anlegern getragen. Der Fokus der Finanzierungen liegt auf dem Schweizer KMU-Markt.</p><p>Postfinance verstösst mit ihrer Beteiligung an der Lendico Schweiz AG nicht gegen Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes (POG, SR 783.1), gemäss welchem die Post keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben darf. Denn die Lendico Schweiz AG und somit indirekt auch Postfinance führen in ihren Büchern keine Kreditforderungen, tragen kein Kreditrisiko und generieren auch keine Zinserträge, sondern verdienen an den Provisionen für erfolgreiche Vermittlungen.</p><p>3. Die Lendico Schweiz AG wird keine Hypotheken vergeben bzw. deren Finanzierung vermitteln. Wie bereits erwähnt, liegt der Fokus der Tätigkeit der Lendico Schweiz AG auf dem Schweizer KMU-Markt.</p><p>4. Da Postfinance keine Kreditrisiken trägt, beschränkt sich ihr Risiko auf das in das Joint Venture investierte Kapital. Die Investoren tragen ein Kreditausfallrisiko, wobei sie ihr Risiko verkleinern können, indem das zu investierende Geld nicht in einen einzigen Kredit investiert, sondern auf mehrere Darlehen verteilt wird. Das Risiko für den Kreditmarkt Schweiz kann darin bestehen, dass die Fintech-Modelle den Markt neu strukturieren, indem Start-ups unkomplizierter zu Geld kommen können als über eine Bankfinanzierung.</p><p>5. Das Geschäftsmodell der Lendico Schweiz AG wurde der Finma bezüglich Bewilligungspflichten vorgelegt. Die Lendico Schweiz AG fällt nicht unter den Anwendungsbereich der schweizerischen Bankengesetzgebung. Für die Joint-Venture-Gesellschaft gelten jedoch die geldwäschereirechtlichen Pflichten. Die Lendico Schweiz AG wird deshalb einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) unterstellt.</p><p>6. Postfinance erwirtschaftet heute rund zwei Drittel ihrer Erträge im Zinsdifferenzgeschäft, welches aktuell mit tiefen, teilweise sogar negativen Zinsen zu kämpfen hat. Die Beteiligung an einer Crowdlending-Plattform stellt für Postfinance eine Möglichkeit der Ertragsdiversifikation dar, mit welcher zinsunabhängige Erträge erzielt werden können, dies, ohne ein Kreditrisiko einzugehen.</p><p>Der Bundesrat hat in Beantwortung der Motion Zanetti Roberto 15.3892, "Deregulierung des Finanzplatzes durch Aufhebung von Marktzugangsverboten" - für weniger volkswirtschaftliche Risiken, mehr Eignerinnen- und Kundennutzen und zur Förderung des Wettbewerbs -, ausgeführt, dass im Parlament eine allfällige Erweiterung der Geschäftstätigkeit von Postfinance in Verbindung mit einer Öffnung des Aktionariats von Postfinance diskutiert wurde. Da es jedoch erst etwas mehr als drei Jahre her ist, seit Postfinance ausgegliedert und der Aufsicht der Finma unterstellt wurde, erachtet der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt eine (Teil-)Privatisierungsdiskussion für verfrüht. Damit ist es auch verfrüht, die Diskussion über die Vergabe von Hypotheken und Kredite wieder aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (POG) darf die Post keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Der Bundesrat begründet dies damit, dass die mit einer solchen Tätigkeit verbundenen Risiken zu hoch sind und dass das Angebot für Hypotheken und Kredite in der Schweiz gänzlich ausreichend ist. Die Postfinance, eine Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post, hat in Zusammenarbeit mit dem deutschen Unternehmen Lendico eine Kreditvergabe-Plattform gegründet, bei der die Postfinance eine wichtige Rolle einnimmt. Dieses Kreditgeschäft steht jedoch im Widerspruch zu den geltenden gesetzlichen Grundlagen, die den Tätigkeitsbereich der Post festlegen. Die Tätigkeiten der Plattform beschränken sich denn auch nicht nur auf Kreditvermittlung, sondern sie funktioniert formell wie eine Bank: Die Plattform, also die Gesellschaft Lendico Schweiz AG, an der die Postfinance Anteile hält, beschränkt sich nicht darauf, Kreditnehmer und Kreditgeber zusammenzubringen, sondern schliesst mit dem Kreditnehmer einen Darlehensvertrag und mit dem Kreditgeber einen Forderungskaufvertrag ab; sie simuliert so in jeder Hinsicht ein Kreditgeschäft. Die Gesellschaft Lendico Schweiz AG vergibt also Darlehen und refinanziert sich, indem sie Forderungskäufe vermittelt.</p><p>1. Die Plattform, an der die Postfinance Anteile hält, simuliert mit der Kombination aus Darlehens- und Forderungskaufverträgen ein Bank- bzw. Kreditgeschäft. Verstösst diese Tätigkeit nicht gegen Artikel 3 POG?</p><p>2. Ist Artikel 3 POG nicht auf Finanzinstrumente im Bereich Fintech anwendbar?</p><p>3. Wird es für die Postfinance mit dieser Plattform auch möglich, auf dem Schweizer Markt auf indirekte Art Hypotheken zu vergeben?</p><p>4. Welches sind die Risiken der Tätigkeiten der Lendico Schweiz AG für die Postfinance, für Investoren und den Schweizer Kreditmarkt?</p><p>5. War für die Gründung der Plattform, die in Form einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft (Lendico Schweiz AG) und einer Stiftung organisiert ist, eine Bewilligung der Finma nötig? Wenn nein, warum nicht?</p><p>6. Die Postfinance nimmt mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten der Fintech höhere Risiken auf sich und verfügt über formelle Möglichkeiten, das POG zu umgehen. Wäre es in diesem Zusammenhang nicht angebracht, die Frage der Kredit- und Hypothekenvergabe durch die Post neu zu prüfen?</p>
- Neue Tätigkeiten der Postfinance im Bereich Fintech. Folgen und Risiken
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