Unbefristete Verlustverrechnung zulassen
- ShortId
-
16.3863
- Id
-
20163863
- Updated
-
28.07.2023 04:54
- Language
-
de
- Title
-
Unbefristete Verlustverrechnung zulassen
- AdditionalIndexing
-
2446;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Motion 16.3605, die eine Verlängerung des steuerlichen Verlustvortrags für wissenschaftsbasierte Jungunternehmen vorschlägt, er wolle eine solche Massnahme nicht auf eine einzige Kategorie von Unternehmen beschränken. Er hält in der Stellungnahme aber auch fest, er stehe "einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision offen gegenüber". Zuvor präzisierte er in einem anderen Zusammenhang: "... soll diese zeitliche Beschränkung ... aufgehoben werden. Verlustvorträge können neu zeitlich unbeschränkt vorgetragen werden. Damit wird dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstärkt Rechnung getragen."</p><p>Ich teile die Feststellung und die Analyse des Bundesrates und beauftrage ihn, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die in diese Richtung geht. Ich bin jedoch nicht überzeugt von der Einführung einer Mindestbesteuerung und ersuche den Bundesrat deshalb, den Räten mehrere Varianten vorzulegen.</p>
- <p>Das geltende Recht kennt in den Bundesgesetzen über die direkte Bundessteuer und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden eine Frist zur Verrechnung der Vorjahresverluste von Unternehmen von sieben Geschäftsjahren. Im Falle einer Sanierung können auch noch Verluste, die in früheren Jahren entstanden sind, mit einem Gewinn verrechnet werden. Der Grund für diese periodenübergreifende Verlustverrechnung ist das Totalgewinnprinzip. Dieses Prinzip wird aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgeleitet und besagt, dass die Summe aller Periodenergebnisse eines Unternehmens dessen Totalgewinn und damit dessen gesamter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entspricht.</p><p>Die Regelung für die ordentliche Verlustverrechnungsperiode von sieben Jahren kann bei selbstständig Erwerbstätigen und juristischen Personen dazu führen, dass Verluste ins Leere fallen, wenn sie in vergangenen Steuerperioden grosse Verluste gemacht haben und diese über einen längeren Zeitraum nicht mit neuen Gewinnen verrechnen können. Eine Ausdehnung der Verlustverrechnungsperiode bzw. die zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung würde verhindern, dass Verluste ins Leere fallen. Für Bund, Kantone und Gemeinden ergäben sich aus einer solchen Anpassung allerdings Mindereinnahmen.</p><p>Im Vernehmlassungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) war eine Anpassung bei der Verlustverrechnung vorgesehen. Die vorgeschlagene Massnahme beinhaltete eine zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung. Sobald ein Unternehmen jedoch wieder Gewinne erwirtschaftet, sollten 20 Prozent dieser Gewinne jeweils besteuert werden. Die Kantone und die Mehrheit der befragten Parteien und Verbände sprachen sich gegen die Einführung einer solchen Massnahme im Rahmen der USR III aus, weil die Massnahme aus Sicht der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer keinen direkten Zusammenhang mit der USR III hatte und als nicht prioritär eingestuft wurde.</p><p>Der Bundesrat steht einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision offen gegenüber, erachtet es jedoch als zielführend, in einem ersten Schritt das Abstimmungsresultat zur USR III abzuwarten. Danach soll die Stellung des Unternehmensstandorts Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb erneut analysiert werden. Das EFD ist daran, im Rahmen eines Prüfauftrags zur Weiterentwicklung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts diese Analyse und eine Prioritätensetzung vorzunehmen, und wird u. a. auch die in dieser Motion vorgeschlagene Massnahme prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vorzulegen. Die Änderung soll es den Unternehmen ermöglichen, Verluste zeitlich unbegrenzt mit Gewinnen zu verrechnen.</p>
- Unbefristete Verlustverrechnung zulassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Motion 16.3605, die eine Verlängerung des steuerlichen Verlustvortrags für wissenschaftsbasierte Jungunternehmen vorschlägt, er wolle eine solche Massnahme nicht auf eine einzige Kategorie von Unternehmen beschränken. Er hält in der Stellungnahme aber auch fest, er stehe "einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision offen gegenüber". Zuvor präzisierte er in einem anderen Zusammenhang: "... soll diese zeitliche Beschränkung ... aufgehoben werden. Verlustvorträge können neu zeitlich unbeschränkt vorgetragen werden. Damit wird dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstärkt Rechnung getragen."</p><p>Ich teile die Feststellung und die Analyse des Bundesrates und beauftrage ihn, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die in diese Richtung geht. Ich bin jedoch nicht überzeugt von der Einführung einer Mindestbesteuerung und ersuche den Bundesrat deshalb, den Räten mehrere Varianten vorzulegen.</p>
- <p>Das geltende Recht kennt in den Bundesgesetzen über die direkte Bundessteuer und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden eine Frist zur Verrechnung der Vorjahresverluste von Unternehmen von sieben Geschäftsjahren. Im Falle einer Sanierung können auch noch Verluste, die in früheren Jahren entstanden sind, mit einem Gewinn verrechnet werden. Der Grund für diese periodenübergreifende Verlustverrechnung ist das Totalgewinnprinzip. Dieses Prinzip wird aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgeleitet und besagt, dass die Summe aller Periodenergebnisse eines Unternehmens dessen Totalgewinn und damit dessen gesamter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entspricht.</p><p>Die Regelung für die ordentliche Verlustverrechnungsperiode von sieben Jahren kann bei selbstständig Erwerbstätigen und juristischen Personen dazu führen, dass Verluste ins Leere fallen, wenn sie in vergangenen Steuerperioden grosse Verluste gemacht haben und diese über einen längeren Zeitraum nicht mit neuen Gewinnen verrechnen können. Eine Ausdehnung der Verlustverrechnungsperiode bzw. die zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung würde verhindern, dass Verluste ins Leere fallen. Für Bund, Kantone und Gemeinden ergäben sich aus einer solchen Anpassung allerdings Mindereinnahmen.</p><p>Im Vernehmlassungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) war eine Anpassung bei der Verlustverrechnung vorgesehen. Die vorgeschlagene Massnahme beinhaltete eine zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung. Sobald ein Unternehmen jedoch wieder Gewinne erwirtschaftet, sollten 20 Prozent dieser Gewinne jeweils besteuert werden. Die Kantone und die Mehrheit der befragten Parteien und Verbände sprachen sich gegen die Einführung einer solchen Massnahme im Rahmen der USR III aus, weil die Massnahme aus Sicht der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer keinen direkten Zusammenhang mit der USR III hatte und als nicht prioritär eingestuft wurde.</p><p>Der Bundesrat steht einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision offen gegenüber, erachtet es jedoch als zielführend, in einem ersten Schritt das Abstimmungsresultat zur USR III abzuwarten. Danach soll die Stellung des Unternehmensstandorts Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb erneut analysiert werden. Das EFD ist daran, im Rahmen eines Prüfauftrags zur Weiterentwicklung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts diese Analyse und eine Prioritätensetzung vorzunehmen, und wird u. a. auch die in dieser Motion vorgeschlagene Massnahme prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vorzulegen. Die Änderung soll es den Unternehmen ermöglichen, Verluste zeitlich unbegrenzt mit Gewinnen zu verrechnen.</p>
- Unbefristete Verlustverrechnung zulassen
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