Die Schliessung von Poststellen in der Schweiz führt zu einer schlechteren Grundversorgung

ShortId
16.3865
Id
20163865
Updated
28.07.2023 14:48
Language
de
Title
Die Schliessung von Poststellen in der Schweiz führt zu einer schlechteren Grundversorgung
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Grundversorgung im Zahlungsverkehr der Poststellen kann nur mit einer herkömmlichen Poststelle aufrechterhalten werden. Artikel 33 der Postverordnung sieht vor, dass Poststellen für 90 Prozent der Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein müssen. </p><p>Die grosse Zahl von Poststellenschliessungen in der Schweiz führt zu einer Verschlechterung der Postversorgung vor allem in den ländlichen Regionen.</p><p>Leider sind für die Post gute Kundenfrequenzen kein Kriterium, um eine Poststelle weiterzubetreiben. Die Schliessung von Poststellen geht in allen Kantonen unvermindert weiter. Wenn dieser Trend in der Schweizer Post weitergeht, wird die Versorgung von Jahr zu Jahr schlechter.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet eine funktionierende Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs als wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung, den nationalen Zusammenhalt und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Die Grundversorgungsdienste müssen der Bevölkerung flächendeckend unter zumutbaren Umständen zugänglich sein. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an die Finanzierung der Grundversorgung, welche die Schweizerische Post infolge der zunehmenden Digitalisierung vor neue Herausforderungen stellt, zu berücksichtigen.</p><p>Mit den in den Artikeln 33 und 44 der Postverordnung (VPG) geregelten Erreichbarkeitsvorgaben wurde das im Postgesetz vorgesehene landesweit flächendeckende Netz von Zugangspunkten konkretisiert. Der Bundesrat hat schweizweite Durchschnittswerte festgelegt, die für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eine Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen innert 20 Minuten und von Zahlungsverkehrsdienstleistungen innert 30 Minuten vorsehen. Zusätzlich ist eine regionale Verteilung vorgegeben, indem pro Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle vorhanden sein muss. Die Post ist nicht verpflichtet, die Erreichbarkeit für kleinere Gebietseinheiten auszuweisen.</p><p>Die Post muss gemäss Artikel 46 VPG die Grundversorgung selbsttragend finanzieren. Weil wichtige Einnahmequellen der Post aufgrund der zunehmenden Digitalisierung immer weniger Mittel einbringen, sind Sparmassnahmen nötig. Im Bereich des Zugangsnetzes bewirkt der digitale Wandel einen starken Rückgang der Kundenfrequenzen in den Poststellen. Dies führt dazu, dass die Post verstärkt auf kostengünstigere Formate setzt und Poststellen durch Agenturen ersetzt. Bei der Modernisierung ihres Zugangsnetzes orientiert sich die Post am Nutzungsverhalten der Kundschaft, an den regionalen postalischen Verhältnissen, am Grundversorgungsauftrag und an den strategischen Zielen des Bundesrates.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahmen in der Bevölkerung und Wirtschaft als Leistungsabbau in der Grundversorgung wahrgenommen werden können. Widerstand regt sich insbesondere bei den Bewohnern ländlicher Regionen. Der Bundesrat anerkennt die besondere Betroffenheit einzelner Personen oder Regionen. Er prüft die Angelegenheit im Rahmen der laufenden Evaluation der Postgesetzgebung und wird bei Bedarf geeignete Massnahmen vorschlagen. Der Bericht liegt voraussichtlich Ende 2016 vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Anpassung der Postverordnung die bessere Erreichbarkeit für das Poststellennetz sowie zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs den ländlich unterschiedlichen und regionalen Verhältnissen anzupassen.</p>
  • Die Schliessung von Poststellen in der Schweiz führt zu einer schlechteren Grundversorgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Grundversorgung im Zahlungsverkehr der Poststellen kann nur mit einer herkömmlichen Poststelle aufrechterhalten werden. Artikel 33 der Postverordnung sieht vor, dass Poststellen für 90 Prozent der Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein müssen. </p><p>Die grosse Zahl von Poststellenschliessungen in der Schweiz führt zu einer Verschlechterung der Postversorgung vor allem in den ländlichen Regionen.</p><p>Leider sind für die Post gute Kundenfrequenzen kein Kriterium, um eine Poststelle weiterzubetreiben. Die Schliessung von Poststellen geht in allen Kantonen unvermindert weiter. Wenn dieser Trend in der Schweizer Post weitergeht, wird die Versorgung von Jahr zu Jahr schlechter.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet eine funktionierende Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs als wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung, den nationalen Zusammenhalt und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Die Grundversorgungsdienste müssen der Bevölkerung flächendeckend unter zumutbaren Umständen zugänglich sein. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an die Finanzierung der Grundversorgung, welche die Schweizerische Post infolge der zunehmenden Digitalisierung vor neue Herausforderungen stellt, zu berücksichtigen.</p><p>Mit den in den Artikeln 33 und 44 der Postverordnung (VPG) geregelten Erreichbarkeitsvorgaben wurde das im Postgesetz vorgesehene landesweit flächendeckende Netz von Zugangspunkten konkretisiert. Der Bundesrat hat schweizweite Durchschnittswerte festgelegt, die für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eine Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen innert 20 Minuten und von Zahlungsverkehrsdienstleistungen innert 30 Minuten vorsehen. Zusätzlich ist eine regionale Verteilung vorgegeben, indem pro Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle vorhanden sein muss. Die Post ist nicht verpflichtet, die Erreichbarkeit für kleinere Gebietseinheiten auszuweisen.</p><p>Die Post muss gemäss Artikel 46 VPG die Grundversorgung selbsttragend finanzieren. Weil wichtige Einnahmequellen der Post aufgrund der zunehmenden Digitalisierung immer weniger Mittel einbringen, sind Sparmassnahmen nötig. Im Bereich des Zugangsnetzes bewirkt der digitale Wandel einen starken Rückgang der Kundenfrequenzen in den Poststellen. Dies führt dazu, dass die Post verstärkt auf kostengünstigere Formate setzt und Poststellen durch Agenturen ersetzt. Bei der Modernisierung ihres Zugangsnetzes orientiert sich die Post am Nutzungsverhalten der Kundschaft, an den regionalen postalischen Verhältnissen, am Grundversorgungsauftrag und an den strategischen Zielen des Bundesrates.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahmen in der Bevölkerung und Wirtschaft als Leistungsabbau in der Grundversorgung wahrgenommen werden können. Widerstand regt sich insbesondere bei den Bewohnern ländlicher Regionen. Der Bundesrat anerkennt die besondere Betroffenheit einzelner Personen oder Regionen. Er prüft die Angelegenheit im Rahmen der laufenden Evaluation der Postgesetzgebung und wird bei Bedarf geeignete Massnahmen vorschlagen. Der Bericht liegt voraussichtlich Ende 2016 vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Anpassung der Postverordnung die bessere Erreichbarkeit für das Poststellennetz sowie zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs den ländlich unterschiedlichen und regionalen Verhältnissen anzupassen.</p>
    • Die Schliessung von Poststellen in der Schweiz führt zu einer schlechteren Grundversorgung

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