Schliessung von SBB-Ticketstellen auf dem Land

ShortId
16.3866
Id
20163866
Updated
28.07.2023 04:56
Language
de
Title
Schliessung von SBB-Ticketstellen auf dem Land
AdditionalIndexing
48;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SBB wollen ab 1. Januar 2018 den Ticketverkauf über Dritte (Stationshalter, Post und Migrolino) einstellen. 20 der 52 Drittverkaufsstellen sind in den Kantonen St. Gallen und Thurgau. Längst nicht alle Bahnkunden können mit Automaten umgehen. Für diese Leute ist es essentiell, betreute Ticketverkaufsstationen zu haben.</p><p>Das Sparziel von 5 Millionen Schweizerfranken steht im Missverhältnis zum Leistungsabbau. Mit diesem Schritt sind die SBB daran, vor allem auf dem Lande ihre Leistungen abzubauen. Gerade in den ländlichen Regionen bieten die Stationshalter für Kundinnen und Kunden, insbesondere für ältere Personen, einen geschätzten Service im Bereich des Billettverkaufes und der Auskünfte. Der einfache Zugang für eine grosse Zahl von Bahnkunden geht dabei verloren. Dieser Abbau kommt für viele Bahnkunden zu früh. In fünf Jahren wird es auch eine andere technologische Möglichkeit geben, und die Ticketverkaufsstellen werden neu beurteilt werden können.</p>
  • <p>Der Entscheid der SBB, den Billettverkauf durch Dritte einzustellen, fällt in die operative Tätigkeit des Unternehmens, auf welche der Bundesrat keinen Einfluss zu nehmen pflegt.</p><p>Der Anteil des Billettverkaufs durch Dritte am Gesamtabsatz der SBB ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. An den insgesamt 52 Verkaufspunkten Dritter wird weniger als 1 Prozent aller Billette verkauft. Insgesamt werden bereits heute über 80 Prozent der Leistungen über die verschiedenen selbstbedienten Kanäle nachgefragt. Dieser Trend wird sich weiter verstärken, etwa durch die neue, kundenfreundliche SBB-App. Die SBB zahlen den privaten Stationshaltern sowie den Agenturbetreibern Post, Migrolino und Valora heute verschiedene Provisionen, welche nur teilweise direkt vom Umsatz am Schalter abhängig sind. Die SBB haben deshalb entschieden, per 1. Januar 2018 den Billettverkauf durch Drittpartner nicht zu verlängern. Diese Verkaufsstellen liegen in oder bei SBB-Bahnhöfen in allen Landesteilen. Angesichts der lediglich 1 Prozent ist der Entscheid der SBB nachvollziehbar.</p><p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, den Zugang zum öffentlichen Verkehr auch in Zukunft einfach zu gestalten. Der Umgang mit Billettautomaten ist nicht immer einfach. Für Fragen oder technische Störungen sind die SBB-Automaten daher mit einer Hotline versehen, über die Kundinnen und Kunden kostenlos Unterstützung erhalten. Für ältere Menschen bieten die SBB in Zusammenarbeit mit Pro Senectute zudem Schulungen an, um sie im Umgang mit Billettautomaten vertraut zu machen.</p><p>Der Bundesrat sieht für Interessierte auch die Möglichkeit, mit einer anderen regional tätigen Transportunternehmung den bedienten Verkauf von Fahrausweisen des öffentlichen Verkehrs vertraglich zu regeln.</p><p>Im Rahmen der Strategie Digitale Schweiz befürwortet der Bundesrat eine Open-Data-Politik, das heisst den möglichst freien Zugang zu Informationen. Im öffentlichen Verkehr ist grundsätzlich zu klären, ob die heute nur für die angeschlossenen Transportunternehmen zugänglichen Vertriebssysteme für Dritte zu öffnen sind. Das zuständige Bundesamt für Verkehr wird entsprechende Abklärungen durchführen.</p><p>Der Bundesrat erwartet von den SBB, dass weiterhin ein schweizweites Netz von bedienten Verkaufsstellen besteht. Er erachtet es aus grundsätzlichen Überlegungen aber nicht als stufengerecht, ein Netz von bedienten Verkaufsstellen im Gesetz zu definieren. Eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die SBB verpflichten würde, alle Verträge mit Drittverkaufsstellen während mindestens fünf Jahren weiterzuführen, würde die SBB zudem zu gemeinwirtschaftlichen Leistungen verpflichten, was die SBB veranlassen könnte, hierfür eine finanzielle Abgeltung zu verlangen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die ein fünfjähriges Moratorium für die Weiterführung von Drittstellen der SBB ermöglicht.</p>
  • Schliessung von SBB-Ticketstellen auf dem Land
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SBB wollen ab 1. Januar 2018 den Ticketverkauf über Dritte (Stationshalter, Post und Migrolino) einstellen. 20 der 52 Drittverkaufsstellen sind in den Kantonen St. Gallen und Thurgau. Längst nicht alle Bahnkunden können mit Automaten umgehen. Für diese Leute ist es essentiell, betreute Ticketverkaufsstationen zu haben.</p><p>Das Sparziel von 5 Millionen Schweizerfranken steht im Missverhältnis zum Leistungsabbau. Mit diesem Schritt sind die SBB daran, vor allem auf dem Lande ihre Leistungen abzubauen. Gerade in den ländlichen Regionen bieten die Stationshalter für Kundinnen und Kunden, insbesondere für ältere Personen, einen geschätzten Service im Bereich des Billettverkaufes und der Auskünfte. Der einfache Zugang für eine grosse Zahl von Bahnkunden geht dabei verloren. Dieser Abbau kommt für viele Bahnkunden zu früh. In fünf Jahren wird es auch eine andere technologische Möglichkeit geben, und die Ticketverkaufsstellen werden neu beurteilt werden können.</p>
    • <p>Der Entscheid der SBB, den Billettverkauf durch Dritte einzustellen, fällt in die operative Tätigkeit des Unternehmens, auf welche der Bundesrat keinen Einfluss zu nehmen pflegt.</p><p>Der Anteil des Billettverkaufs durch Dritte am Gesamtabsatz der SBB ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. An den insgesamt 52 Verkaufspunkten Dritter wird weniger als 1 Prozent aller Billette verkauft. Insgesamt werden bereits heute über 80 Prozent der Leistungen über die verschiedenen selbstbedienten Kanäle nachgefragt. Dieser Trend wird sich weiter verstärken, etwa durch die neue, kundenfreundliche SBB-App. Die SBB zahlen den privaten Stationshaltern sowie den Agenturbetreibern Post, Migrolino und Valora heute verschiedene Provisionen, welche nur teilweise direkt vom Umsatz am Schalter abhängig sind. Die SBB haben deshalb entschieden, per 1. Januar 2018 den Billettverkauf durch Drittpartner nicht zu verlängern. Diese Verkaufsstellen liegen in oder bei SBB-Bahnhöfen in allen Landesteilen. Angesichts der lediglich 1 Prozent ist der Entscheid der SBB nachvollziehbar.</p><p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, den Zugang zum öffentlichen Verkehr auch in Zukunft einfach zu gestalten. Der Umgang mit Billettautomaten ist nicht immer einfach. Für Fragen oder technische Störungen sind die SBB-Automaten daher mit einer Hotline versehen, über die Kundinnen und Kunden kostenlos Unterstützung erhalten. Für ältere Menschen bieten die SBB in Zusammenarbeit mit Pro Senectute zudem Schulungen an, um sie im Umgang mit Billettautomaten vertraut zu machen.</p><p>Der Bundesrat sieht für Interessierte auch die Möglichkeit, mit einer anderen regional tätigen Transportunternehmung den bedienten Verkauf von Fahrausweisen des öffentlichen Verkehrs vertraglich zu regeln.</p><p>Im Rahmen der Strategie Digitale Schweiz befürwortet der Bundesrat eine Open-Data-Politik, das heisst den möglichst freien Zugang zu Informationen. Im öffentlichen Verkehr ist grundsätzlich zu klären, ob die heute nur für die angeschlossenen Transportunternehmen zugänglichen Vertriebssysteme für Dritte zu öffnen sind. Das zuständige Bundesamt für Verkehr wird entsprechende Abklärungen durchführen.</p><p>Der Bundesrat erwartet von den SBB, dass weiterhin ein schweizweites Netz von bedienten Verkaufsstellen besteht. Er erachtet es aus grundsätzlichen Überlegungen aber nicht als stufengerecht, ein Netz von bedienten Verkaufsstellen im Gesetz zu definieren. Eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die SBB verpflichten würde, alle Verträge mit Drittverkaufsstellen während mindestens fünf Jahren weiterzuführen, würde die SBB zudem zu gemeinwirtschaftlichen Leistungen verpflichten, was die SBB veranlassen könnte, hierfür eine finanzielle Abgeltung zu verlangen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die ein fünfjähriges Moratorium für die Weiterführung von Drittstellen der SBB ermöglicht.</p>
    • Schliessung von SBB-Ticketstellen auf dem Land

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