Deutsche Staatsangehörige als Angestellte in der Bundesverwaltung
- ShortId
-
16.3873
- Id
-
20163873
- Updated
-
14.11.2025 07:18
- Language
-
de
- Title
-
Deutsche Staatsangehörige als Angestellte in der Bundesverwaltung
- AdditionalIndexing
-
04;2811;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dem Vernehmen nach ist in der Bundesverwaltung eine relativ bedeutende Zahl von deutschen Staatsangehörigen angestellt, und dies oft in Funktionen mit Verantwortung. Die Zahl soll im Steigen begriffen sein.</p>
- <p>1. Die Entwicklung des Personalbestandes präsentiert sich in den letzten fünf Jahren (die Zahlen sind nur fünf Jahre zurück auswertbar) wie folgt:</p><table width="551.8pt"><tr><td width="352.75pt" valign="center"><p><b>Jahr</b></p></td><td width="32.25pt" valign="center"><p><b>2011</b></p></td><td width="37.65pt" valign="center"><p><b>2012</b></p></td><td width="31.45pt" valign="center"><p><b>2013</b></p></td><td width="33.75pt" valign="center"><p><b>2014</b></p></td><td width="42.35pt" valign="center"><p><b>2015</b></p></td></tr><tr><td width="352.75pt" valign="center"><p>Anzahl Personen Bundesverwaltung gesamt</p></td><td width="32.25pt" valign="center"><p>32 658</p></td><td width="37.65pt" valign="center"><p>32 972</p></td><td width="31.45pt" valign="center"><p>33 612</p></td><td width="33.75pt" valign="center"><p>34 496</p></td><td width="42.35pt" valign="center"><p>34 889</p></td></tr><tr><td width="352.75pt" valign="center"><p>Davon Anteil deutscher Staatsangehörigkeit</p></td><td width="32.25pt" valign="center"><p>422</p></td><td width="37.65pt" valign="center"><p>437</p></td><td width="31.45pt" valign="center"><p>453</p></td><td width="33.75pt" valign="center"><p>513</p></td><td width="42.35pt" valign="center"><p>551</p></td></tr><tr><td width="352.75pt" valign="center"><p>Anteil in Prozenten von gesamtem Personalbestand</p></td><td width="32.25pt" valign="center"><p>1,3%</p></td><td width="37.65pt" valign="center"><p>1,3%</p></td><td width="31.45pt" valign="center"><p>1,3%</p></td><td width="33.75pt" valign="center"><p>1,5%</p></td><td width="42.35pt" valign="center"><p>1,6%</p></td></tr></table><p>2. Von den 551 Mitarbeitenden mit deutscher Staatsangehörigkeit im Jahre 2015 sind 8 im höheren und 283 im mittleren Kader tätig. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine weitere Aufschlüsselung nach Departementen oder Verwaltungseinheiten nicht möglich.</p><p>3. Die Überprüfung der Soll-Werte der Sprachenanteile wird jährlich vorgenommen und im Bericht des Bundesrates an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte (Reporting Personalmanagement) ausgewiesen. Damit wird sichergestellt, dass allfällige signifikante Veränderungen entdeckt und adressiert werden können. Der Reportingbericht 2015 weist aus, dass die Sprachanteile Französisch und Italienisch dem Soll-Wert entsprechen. Der Anteil Deutsch nähert sich dem Zielwert von 68,5 bis 70,5 Prozent weiter an. Seit 2011 ist er kontinuierlich am Sinken: von 71,9 Prozent (2011) auf 71,1 Prozent (2015). Somit ist keine negative Entwicklung zuungunsten der Sprachanteile der anderen Landessprachen feststellbar.</p><p>4. Die Sensibilität der Bundesverwaltung in Bezug auf den Föderalismus hängt in erster Linie vom Wissen und Verständnis der Angestellten diesen Fragen gegenüber und nicht von ihrer Staatszugehörigkeit ab. Die Angestellten der Bundesverwaltung vertreten die Interessen des Bundes und nicht ihre persönlichen bzw. die ihrer Nationalität entsprechenden. Somit sieht der Bundesrat kein Risiko bei Angestellten deutscher oder anderer Staatszugehörigkeit in Bezug auf die Stellung der Bundesverwaltung gegenüber den Kantonen.</p><p>5. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2015 verschiedene flankierende Massnahmen beschlossen, um die negativen Auswirkungen der Zuwanderung einzudämmen. Eine davon betrifft die öffentliche Ausschreibung der in der Bundesverwaltung zu besetzenden Stellen. Offene Stellen, die nicht von der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung ausgenommen sind, werden spätestens eine Woche vor der Publikation im elektronischen Stellenanzeiger des Bundes via die Jobbörse Job-Room den regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldet (Art. 22 Abs. 3 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001, BPV; SR 172.220.111.3). Diese Massnahme dient dazu, das einheimische Arbeitskräftepotenzial stärker auszuschöpfen. Sie stützt sich auf den in Artikel 121a Absatz 3 der Bundesverfassung verankerten Grundsatz des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer.</p><p>Die BPV regelt zudem Einschränkungen beim Stellenzugang (Art. 23). Soweit es für die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben notwendig ist, kann der Stellenzugang auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht beschränkt werden. Diese Regelung widerspiegelt Artikel 10 Anhang I des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU, gemäss welchem einem Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates das Recht auf eine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung verweigert werden kann, sofern diese die Ausübung hoheitlicher Befugnisse umfasst und der Wahrung der allgemeinen Interessen des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften dient. Die Bundesverwaltung rekrutiert ihre Mitarbeitenden nahezu ausschliesslich auf dem inländischen Arbeitsmarkt. Per Dezember 2015 lag der Anteil der Mitarbeitenden mit Schweizer Nationalität bei 95,5 Prozent.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie viele deutsche Staatsangehörige zählt die Bundesverwaltung heute? Was für einem Anteil am gesamten Personal der Bundesverwaltung entspricht diese Zahl? Wie haben sich diese Zahl und dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt?</p><p>2. Stimmt es, dass diese deutschen Staatsangehörigen in der Regel Funktionen mit Verantwortung innehaben?</p><p>3. Geben diese Situation und ihre jüngere Entwicklung nicht Anlass zur Sorge, dass die anderen Landessprachen gegenüber der deutschen Sprache in der Bundesverwaltung an Boden verlieren könnten?</p><p>4. Birgt diese Situation nicht des Weiteren die Gefahr, dass die Sensibilität der Bundesverwaltung für den Föderalismus abnehmen könnte und gleichzeitig gewisse autoritäre Tendenzen der Bundesverwaltung, gerade gegenüber den Kantonen, zunehmen könnten?</p><p>5. Müsste die Personalrekrutierung durch die Bundesverwaltung nicht der Bereich par excellence sein, in dem der von Artikel 121a Absatz 3 der Bundesverfassung geforderte Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer durchgesetzt werden sollte?</p>
- Deutsche Staatsangehörige als Angestellte in der Bundesverwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Dem Vernehmen nach ist in der Bundesverwaltung eine relativ bedeutende Zahl von deutschen Staatsangehörigen angestellt, und dies oft in Funktionen mit Verantwortung. Die Zahl soll im Steigen begriffen sein.</p>
- <p>1. Die Entwicklung des Personalbestandes präsentiert sich in den letzten fünf Jahren (die Zahlen sind nur fünf Jahre zurück auswertbar) wie folgt:</p><table width="551.8pt"><tr><td width="352.75pt" valign="center"><p><b>Jahr</b></p></td><td width="32.25pt" valign="center"><p><b>2011</b></p></td><td width="37.65pt" valign="center"><p><b>2012</b></p></td><td width="31.45pt" valign="center"><p><b>2013</b></p></td><td width="33.75pt" valign="center"><p><b>2014</b></p></td><td width="42.35pt" valign="center"><p><b>2015</b></p></td></tr><tr><td width="352.75pt" valign="center"><p>Anzahl Personen Bundesverwaltung gesamt</p></td><td width="32.25pt" valign="center"><p>32 658</p></td><td width="37.65pt" valign="center"><p>32 972</p></td><td width="31.45pt" valign="center"><p>33 612</p></td><td width="33.75pt" valign="center"><p>34 496</p></td><td width="42.35pt" valign="center"><p>34 889</p></td></tr><tr><td width="352.75pt" valign="center"><p>Davon Anteil deutscher Staatsangehörigkeit</p></td><td width="32.25pt" valign="center"><p>422</p></td><td width="37.65pt" valign="center"><p>437</p></td><td width="31.45pt" valign="center"><p>453</p></td><td width="33.75pt" valign="center"><p>513</p></td><td width="42.35pt" valign="center"><p>551</p></td></tr><tr><td width="352.75pt" valign="center"><p>Anteil in Prozenten von gesamtem Personalbestand</p></td><td width="32.25pt" valign="center"><p>1,3%</p></td><td width="37.65pt" valign="center"><p>1,3%</p></td><td width="31.45pt" valign="center"><p>1,3%</p></td><td width="33.75pt" valign="center"><p>1,5%</p></td><td width="42.35pt" valign="center"><p>1,6%</p></td></tr></table><p>2. Von den 551 Mitarbeitenden mit deutscher Staatsangehörigkeit im Jahre 2015 sind 8 im höheren und 283 im mittleren Kader tätig. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine weitere Aufschlüsselung nach Departementen oder Verwaltungseinheiten nicht möglich.</p><p>3. Die Überprüfung der Soll-Werte der Sprachenanteile wird jährlich vorgenommen und im Bericht des Bundesrates an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte (Reporting Personalmanagement) ausgewiesen. Damit wird sichergestellt, dass allfällige signifikante Veränderungen entdeckt und adressiert werden können. Der Reportingbericht 2015 weist aus, dass die Sprachanteile Französisch und Italienisch dem Soll-Wert entsprechen. Der Anteil Deutsch nähert sich dem Zielwert von 68,5 bis 70,5 Prozent weiter an. Seit 2011 ist er kontinuierlich am Sinken: von 71,9 Prozent (2011) auf 71,1 Prozent (2015). Somit ist keine negative Entwicklung zuungunsten der Sprachanteile der anderen Landessprachen feststellbar.</p><p>4. Die Sensibilität der Bundesverwaltung in Bezug auf den Föderalismus hängt in erster Linie vom Wissen und Verständnis der Angestellten diesen Fragen gegenüber und nicht von ihrer Staatszugehörigkeit ab. Die Angestellten der Bundesverwaltung vertreten die Interessen des Bundes und nicht ihre persönlichen bzw. die ihrer Nationalität entsprechenden. Somit sieht der Bundesrat kein Risiko bei Angestellten deutscher oder anderer Staatszugehörigkeit in Bezug auf die Stellung der Bundesverwaltung gegenüber den Kantonen.</p><p>5. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2015 verschiedene flankierende Massnahmen beschlossen, um die negativen Auswirkungen der Zuwanderung einzudämmen. Eine davon betrifft die öffentliche Ausschreibung der in der Bundesverwaltung zu besetzenden Stellen. Offene Stellen, die nicht von der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung ausgenommen sind, werden spätestens eine Woche vor der Publikation im elektronischen Stellenanzeiger des Bundes via die Jobbörse Job-Room den regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldet (Art. 22 Abs. 3 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001, BPV; SR 172.220.111.3). Diese Massnahme dient dazu, das einheimische Arbeitskräftepotenzial stärker auszuschöpfen. Sie stützt sich auf den in Artikel 121a Absatz 3 der Bundesverfassung verankerten Grundsatz des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer.</p><p>Die BPV regelt zudem Einschränkungen beim Stellenzugang (Art. 23). Soweit es für die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben notwendig ist, kann der Stellenzugang auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht beschränkt werden. Diese Regelung widerspiegelt Artikel 10 Anhang I des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU, gemäss welchem einem Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates das Recht auf eine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung verweigert werden kann, sofern diese die Ausübung hoheitlicher Befugnisse umfasst und der Wahrung der allgemeinen Interessen des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften dient. Die Bundesverwaltung rekrutiert ihre Mitarbeitenden nahezu ausschliesslich auf dem inländischen Arbeitsmarkt. Per Dezember 2015 lag der Anteil der Mitarbeitenden mit Schweizer Nationalität bei 95,5 Prozent.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie viele deutsche Staatsangehörige zählt die Bundesverwaltung heute? Was für einem Anteil am gesamten Personal der Bundesverwaltung entspricht diese Zahl? Wie haben sich diese Zahl und dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt?</p><p>2. Stimmt es, dass diese deutschen Staatsangehörigen in der Regel Funktionen mit Verantwortung innehaben?</p><p>3. Geben diese Situation und ihre jüngere Entwicklung nicht Anlass zur Sorge, dass die anderen Landessprachen gegenüber der deutschen Sprache in der Bundesverwaltung an Boden verlieren könnten?</p><p>4. Birgt diese Situation nicht des Weiteren die Gefahr, dass die Sensibilität der Bundesverwaltung für den Föderalismus abnehmen könnte und gleichzeitig gewisse autoritäre Tendenzen der Bundesverwaltung, gerade gegenüber den Kantonen, zunehmen könnten?</p><p>5. Müsste die Personalrekrutierung durch die Bundesverwaltung nicht der Bereich par excellence sein, in dem der von Artikel 121a Absatz 3 der Bundesverfassung geforderte Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer durchgesetzt werden sollte?</p>
- Deutsche Staatsangehörige als Angestellte in der Bundesverwaltung
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