Zivile und bewaffnete Sicherheitsleute im öffentlichen Verkehr

ShortId
16.3874
Id
20163874
Updated
14.11.2025 08:12
Language
de
Title
Zivile und bewaffnete Sicherheitsleute im öffentlichen Verkehr
AdditionalIndexing
48;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat misst der Sicherheit im öffentlichen Raum grosse Bedeutung zu. Die Sicherheitslage wird permanent beurteilt, und die entsprechenden Massnahmen werden im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz zusammen mit den Kantonen sichergestellt. Teil dieses öffentlichen Raums ist der öffentliche Verkehr, welcher in die Beurteilungen und Massnahmen eingebunden ist. </p><p>1. Mit der Schaffung des Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr und der dazugehörigen Verordnung haben Parlament und Bundesrat die Grundlagen für die spezifischen Anforderungen an Sicherheit - im Sinne von Security - im öffentlichen Verkehr geschaffen. Beide Erlasse sind seit fünf Jahren in Kraft und haben sich bewährt. Die Sicherheit und Prävention im öffentlichen Verkehr ist eng abgestimmt mit den Massnahmen der örtlich zuständigen Kantons- und Stadtpolizeikorps sowie mit dem Grenzwachtkorps und der Militärpolizei. Weitere Massnahmen drängen sich nicht auf.</p><p>2. Der Einsatz der Transportpolizei erfolgt situativ und lagebedingt. Es stehen ihr spezifische polizeiliche Massnahmen offen. Dies kann den Einsatz nichtuniformierter Kräfte umfassen. Gleiches gilt für das Grenzwachtkorps, das seine Aufgaben sowohl uniformiert als auch in Zivil in den Zügen erfüllen kann. Weiter begleitet die Militärpolizei einzelne Züge, wenn es darum geht, den Schutz des Personals und der Infrastruktur der Armee zu gewährleisten.</p><p>3. Ja. Die Transportpolizei ist personell und ausrüstungsmässig adäquat ausgestattet. Sie verfügt über die nötigen Mittel, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Die Rechtsgrundlagen erlauben ihr den Einsatz von Schusswaffen, wo dieser erforderlich und aufgrund von Risikoeinschätzungen vertretbar ist. Eine Begleitung von Zügen nach dem Modell der Flugsicherheitsbegleiter (sog. "Sky Marshals" im Luftverkehr) ist im offenen Bahnsystem der Schweiz derzeit nicht vorgesehen.</p><p>4. Eine Aufstockung der Transportpolizei speziell für diese Aufgabe ist nicht vorgesehen. Mit dem Angebotsausbau im öffentlichen Verkehr wird jedoch gegebenenfalls auch der Bestand der Transportpolizei angepasst werden müssen. Im Regionalverkehr sind entsprechende Mehrkosten durch die Besteller Bund und Kantone zu finanzieren, soweit sie nicht über Effizienzmassnahmen der Transportunternehmen oder durch Tariferhöhungen finanziert werden können.</p><p>5. Die Polizeiorgane in der Schweiz - die kantonalen Polizeikorps und die Grenzwacht - sind mit anderen Aufgaben beauftragt. Die Aufgabenteilung, wonach sich die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr ausschliesslich um Sicherheitsbelange im öffentlichen Verkehr kümmern, hat sich bewährt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Bundes. In den letzten Monaten fanden in Europa zahlreiche Terroranschläge, aber auch Amokläufe und Attacken in Zügen, Bussen, Bahnhöfen und Flughäfen statt. Alle Vorfälle hatten eines gemeinsam: Je länger die Täter Zeit zur Tatausführung hatten, bis Sicherheitskräfte eingriffen, desto mehr Tote oder Verletzte gab es. Schon ein einziger, bewaffneter Gesetzeshüter kann, insbesondere bei Amokläufen, dafür sorgen, dass die Tat frühzeitig abgebrochen wird. </p><p>Die Sicherheit in Bussen, Trams und an Flughäfen ist weitgehend Sache der Kantone. In Zügen der SBB und auf Bahnhöfen hingegen sorgt die Transportpolizei zusätzlich für Ordnung. Die Gewissheit, dass es in Zügen bewaffnete und zivile Sicherheitsleute haben könnte, dürfte wesentlich abschreckender auf potenzielle Täter wirken als die unübersehbare Präsenz uniformierter Transportpolizisten in einzelnen Zügen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um Attacken auf Zugpassagiere zu verhindern und die Sicherheit insbesondere in Zügen zu erhöhen?</p><p>2. Werden Züge heute schon von zivilen und bewaffneten Sicherheitsleuten diskret begleitet oder nur durch die unübersehbar uniformierten Transportpolizisten?</p><p>3. Hat die Transportpolizei die personellen Kapazitäten und rechtlichen Grundlagen, um Züge allenfalls mit zivilen und bewaffneten Sicherheitsleuten zu begleiten, wie das etwa in Flugzeugen gemacht wird?</p><p>4. Falls die Transportpolizei für diese Aufgabe entsprechend aufgestockt werden muss, wo oder in welchen Bereichen können die Mehrkosten durch zusätzliche Stellen kompensiert werden (z. B. Verwaltung, Administration usw. der Bundesverwaltung oder der SBB)?</p><p>5. Gibt es allenfalls eine andere Sicherheitsorganisation, der die Sicherheit im öffentlichen Verkehr übertragen werden könnte?</p>
  • Zivile und bewaffnete Sicherheitsleute im öffentlichen Verkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat misst der Sicherheit im öffentlichen Raum grosse Bedeutung zu. Die Sicherheitslage wird permanent beurteilt, und die entsprechenden Massnahmen werden im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz zusammen mit den Kantonen sichergestellt. Teil dieses öffentlichen Raums ist der öffentliche Verkehr, welcher in die Beurteilungen und Massnahmen eingebunden ist. </p><p>1. Mit der Schaffung des Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr und der dazugehörigen Verordnung haben Parlament und Bundesrat die Grundlagen für die spezifischen Anforderungen an Sicherheit - im Sinne von Security - im öffentlichen Verkehr geschaffen. Beide Erlasse sind seit fünf Jahren in Kraft und haben sich bewährt. Die Sicherheit und Prävention im öffentlichen Verkehr ist eng abgestimmt mit den Massnahmen der örtlich zuständigen Kantons- und Stadtpolizeikorps sowie mit dem Grenzwachtkorps und der Militärpolizei. Weitere Massnahmen drängen sich nicht auf.</p><p>2. Der Einsatz der Transportpolizei erfolgt situativ und lagebedingt. Es stehen ihr spezifische polizeiliche Massnahmen offen. Dies kann den Einsatz nichtuniformierter Kräfte umfassen. Gleiches gilt für das Grenzwachtkorps, das seine Aufgaben sowohl uniformiert als auch in Zivil in den Zügen erfüllen kann. Weiter begleitet die Militärpolizei einzelne Züge, wenn es darum geht, den Schutz des Personals und der Infrastruktur der Armee zu gewährleisten.</p><p>3. Ja. Die Transportpolizei ist personell und ausrüstungsmässig adäquat ausgestattet. Sie verfügt über die nötigen Mittel, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Die Rechtsgrundlagen erlauben ihr den Einsatz von Schusswaffen, wo dieser erforderlich und aufgrund von Risikoeinschätzungen vertretbar ist. Eine Begleitung von Zügen nach dem Modell der Flugsicherheitsbegleiter (sog. "Sky Marshals" im Luftverkehr) ist im offenen Bahnsystem der Schweiz derzeit nicht vorgesehen.</p><p>4. Eine Aufstockung der Transportpolizei speziell für diese Aufgabe ist nicht vorgesehen. Mit dem Angebotsausbau im öffentlichen Verkehr wird jedoch gegebenenfalls auch der Bestand der Transportpolizei angepasst werden müssen. Im Regionalverkehr sind entsprechende Mehrkosten durch die Besteller Bund und Kantone zu finanzieren, soweit sie nicht über Effizienzmassnahmen der Transportunternehmen oder durch Tariferhöhungen finanziert werden können.</p><p>5. Die Polizeiorgane in der Schweiz - die kantonalen Polizeikorps und die Grenzwacht - sind mit anderen Aufgaben beauftragt. Die Aufgabenteilung, wonach sich die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr ausschliesslich um Sicherheitsbelange im öffentlichen Verkehr kümmern, hat sich bewährt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Bundes. In den letzten Monaten fanden in Europa zahlreiche Terroranschläge, aber auch Amokläufe und Attacken in Zügen, Bussen, Bahnhöfen und Flughäfen statt. Alle Vorfälle hatten eines gemeinsam: Je länger die Täter Zeit zur Tatausführung hatten, bis Sicherheitskräfte eingriffen, desto mehr Tote oder Verletzte gab es. Schon ein einziger, bewaffneter Gesetzeshüter kann, insbesondere bei Amokläufen, dafür sorgen, dass die Tat frühzeitig abgebrochen wird. </p><p>Die Sicherheit in Bussen, Trams und an Flughäfen ist weitgehend Sache der Kantone. In Zügen der SBB und auf Bahnhöfen hingegen sorgt die Transportpolizei zusätzlich für Ordnung. Die Gewissheit, dass es in Zügen bewaffnete und zivile Sicherheitsleute haben könnte, dürfte wesentlich abschreckender auf potenzielle Täter wirken als die unübersehbare Präsenz uniformierter Transportpolizisten in einzelnen Zügen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um Attacken auf Zugpassagiere zu verhindern und die Sicherheit insbesondere in Zügen zu erhöhen?</p><p>2. Werden Züge heute schon von zivilen und bewaffneten Sicherheitsleuten diskret begleitet oder nur durch die unübersehbar uniformierten Transportpolizisten?</p><p>3. Hat die Transportpolizei die personellen Kapazitäten und rechtlichen Grundlagen, um Züge allenfalls mit zivilen und bewaffneten Sicherheitsleuten zu begleiten, wie das etwa in Flugzeugen gemacht wird?</p><p>4. Falls die Transportpolizei für diese Aufgabe entsprechend aufgestockt werden muss, wo oder in welchen Bereichen können die Mehrkosten durch zusätzliche Stellen kompensiert werden (z. B. Verwaltung, Administration usw. der Bundesverwaltung oder der SBB)?</p><p>5. Gibt es allenfalls eine andere Sicherheitsorganisation, der die Sicherheit im öffentlichen Verkehr übertragen werden könnte?</p>
    • Zivile und bewaffnete Sicherheitsleute im öffentlichen Verkehr

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