Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Negativzinsumfeld
- ShortId
-
16.3879
- Id
-
20163879
- Updated
-
28.07.2023 04:49
- Language
-
de
- Title
-
Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Negativzinsumfeld
- AdditionalIndexing
-
2836;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Um die Liquidität der Sozialversicherungen zu gewährleisten, investiert die Tresorerie der Ausgleichsfonds in Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren beim Ankauf. 2015 fiel das Gesamtergebnis ganz leicht positiv aus (625 000 Franken), da die Anlagen vor dem Rückgang der Zinssätze getätigt wurden; deren Preise wurden infolge des Entscheids der SNB nach oben korrigiert. 2016 sind die Auswirkungen der Negativzinsen hingegen spürbar: Die durchschnittliche Anlagerendite lag per 30. September bei minus 0,05 Prozent und schlug in den ersten neun Monaten des Jahres mit minus 3,2 Millionen Franken zu Buche.</p><p>2. Die Tresorerie der Sozialversicherungen fällt nicht in die Zuständigkeit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Alle erhobenen Beiträge, ausgerichteten Subventionen und anderen Eingänge werden von der ZAS konsolidiert, aber direkt der Tresorerie der Ausgleichsfonds überwiesen. Das Gleiche gilt für die Zahlungsausgänge, die direkt der Tresorerie entnommen werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement nimmt keine Verzinsung der Liquidität des Systems vor. Die flüssigen Mittel werden direkt von den Ausgleichsfonds in Instrumente des Geldmarkts oder auf den Finanzmärkten angelegt.</p><p>3. Mit einer Ausnahmeregelung berücksichtigt die SNB bereits die wichtige Funktion der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Bis zum durchschnittlichen Wert der Depots in den letzten Jahren werden keine Negativzinsen erhoben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) haben die Aufgabe, Defizite und Überschüsse der drei Sozialversicherungen auszugleichen. Alle Finanzflüsse des Sozialversicherungssystems (AHV, IV, EO sowie Arbeitslosenversicherung, ALV, und Familienzulagen in der Landwirtschaft nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, FLG) werden über die Zentrale Ausgleichsstelle abgewickelt, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement unterstellt ist. Die Salden der zentralen Konten für die Sozialversicherungen werden danach zum Cash-Ausgleich an die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO überwiesen. Für das Jahr 2015 beliefen sich die Einzahlungen auf 41 105 Millionen Franken und die Auszahlungen auf 40 302 Millionen Franken. Daraus ergab sich ein Überschuss der Einzahlungen aus dem Sozialversicherungssystem von 803 Millionen Franken.</p><p>Die Hauptaufgabe der Tresorerie der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO besteht darin, die Solvenz der Sozialversicherungen sicherzustellen. Die Tresorerie verwaltet die Liquidität der drei Sozialwerke zentral und setzt dabei die üblichen Instrumente des Geldmarkts ein.</p><p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) betreibt zur Stützung der Wirtschaft zurzeit eine expansive Geldpolitik, was den Druck auf den Schweizerfranken verringern und so mittelfristig die Preisstabilität sichern soll.</p><p>Aufgrund dieses Umfelds sanken die Renditen weiter, dies vor allem als Folge der im Januar 2015 eingeführten Negativzinsen auf Girokonto-Guthaben bei der SNB. Der Jahresbericht zeigt, dass die Geldmarktanlagen bereits 2015 eine negative Rendite verzeichneten. Mit der Einführung der Negativzinsen hat sich diese Situation vermutlich noch stärker verschlechtert.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch war die negative Rendite der Geldmarktanlagen der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Jahr 2015 und im ersten Semester 2016, in absoluten Zahlen in Schweizerfranken?</p><p>2. Alle Finanzflüsse des Sozialversicherungssystems (AHV, IV, EO sowie ALV und Familienzulagen in der Landwirtschaft nach FLG) werden über die Zentrale Ausgleichsstelle abgewickelt, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement unterstellt ist. Wendet das Finanzdepartement einen Negativzinssatz an?</p><p>3. Ist es nach Ansicht des Bundesrates sinnvoll, dass die Guthaben der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO diesem System von Negativzinsen unterstellt sind, wo doch die Hauptaufgabe der Tresorerie der Fonds darin besteht, die Solvenz der Sozialversicherungen sicherzustellen?</p>
- Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Negativzinsumfeld
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Um die Liquidität der Sozialversicherungen zu gewährleisten, investiert die Tresorerie der Ausgleichsfonds in Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren beim Ankauf. 2015 fiel das Gesamtergebnis ganz leicht positiv aus (625 000 Franken), da die Anlagen vor dem Rückgang der Zinssätze getätigt wurden; deren Preise wurden infolge des Entscheids der SNB nach oben korrigiert. 2016 sind die Auswirkungen der Negativzinsen hingegen spürbar: Die durchschnittliche Anlagerendite lag per 30. September bei minus 0,05 Prozent und schlug in den ersten neun Monaten des Jahres mit minus 3,2 Millionen Franken zu Buche.</p><p>2. Die Tresorerie der Sozialversicherungen fällt nicht in die Zuständigkeit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Alle erhobenen Beiträge, ausgerichteten Subventionen und anderen Eingänge werden von der ZAS konsolidiert, aber direkt der Tresorerie der Ausgleichsfonds überwiesen. Das Gleiche gilt für die Zahlungsausgänge, die direkt der Tresorerie entnommen werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement nimmt keine Verzinsung der Liquidität des Systems vor. Die flüssigen Mittel werden direkt von den Ausgleichsfonds in Instrumente des Geldmarkts oder auf den Finanzmärkten angelegt.</p><p>3. Mit einer Ausnahmeregelung berücksichtigt die SNB bereits die wichtige Funktion der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Bis zum durchschnittlichen Wert der Depots in den letzten Jahren werden keine Negativzinsen erhoben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) haben die Aufgabe, Defizite und Überschüsse der drei Sozialversicherungen auszugleichen. Alle Finanzflüsse des Sozialversicherungssystems (AHV, IV, EO sowie Arbeitslosenversicherung, ALV, und Familienzulagen in der Landwirtschaft nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, FLG) werden über die Zentrale Ausgleichsstelle abgewickelt, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement unterstellt ist. Die Salden der zentralen Konten für die Sozialversicherungen werden danach zum Cash-Ausgleich an die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO überwiesen. Für das Jahr 2015 beliefen sich die Einzahlungen auf 41 105 Millionen Franken und die Auszahlungen auf 40 302 Millionen Franken. Daraus ergab sich ein Überschuss der Einzahlungen aus dem Sozialversicherungssystem von 803 Millionen Franken.</p><p>Die Hauptaufgabe der Tresorerie der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO besteht darin, die Solvenz der Sozialversicherungen sicherzustellen. Die Tresorerie verwaltet die Liquidität der drei Sozialwerke zentral und setzt dabei die üblichen Instrumente des Geldmarkts ein.</p><p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) betreibt zur Stützung der Wirtschaft zurzeit eine expansive Geldpolitik, was den Druck auf den Schweizerfranken verringern und so mittelfristig die Preisstabilität sichern soll.</p><p>Aufgrund dieses Umfelds sanken die Renditen weiter, dies vor allem als Folge der im Januar 2015 eingeführten Negativzinsen auf Girokonto-Guthaben bei der SNB. Der Jahresbericht zeigt, dass die Geldmarktanlagen bereits 2015 eine negative Rendite verzeichneten. Mit der Einführung der Negativzinsen hat sich diese Situation vermutlich noch stärker verschlechtert.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch war die negative Rendite der Geldmarktanlagen der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Jahr 2015 und im ersten Semester 2016, in absoluten Zahlen in Schweizerfranken?</p><p>2. Alle Finanzflüsse des Sozialversicherungssystems (AHV, IV, EO sowie ALV und Familienzulagen in der Landwirtschaft nach FLG) werden über die Zentrale Ausgleichsstelle abgewickelt, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement unterstellt ist. Wendet das Finanzdepartement einen Negativzinssatz an?</p><p>3. Ist es nach Ansicht des Bundesrates sinnvoll, dass die Guthaben der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO diesem System von Negativzinsen unterstellt sind, wo doch die Hauptaufgabe der Tresorerie der Fonds darin besteht, die Solvenz der Sozialversicherungen sicherzustellen?</p>
- Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Negativzinsumfeld
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