Anpassung der Versorgungssicherheitsbeiträge
- ShortId
-
16.3882
- Id
-
20163882
- Updated
-
28.07.2023 04:51
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Versorgungssicherheitsbeiträge
- AdditionalIndexing
-
55;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Agrarpolitik 2014-2017 hat zu einer Umverteilung der Direktzahlungen geführt. Sie haben sich einerseits vom Tal- ins Berggebiet verschoben. Das entspricht den Zielen der letzten Revision. Andererseits haben sie sich von den kleineren zu den grösseren Betrieben verlagert. Die grössten Betriebe mit einer Fläche von über 100 Hektaren erhalten heute selbst in Talgebieten rund 200 Franken mehr Direktzahlungen pro Hektare als vor der Revision. Kleinere Talbetriebe (bis 20 Hektaren), die rund die Hälfte aller Betriebe ausmachen, erhalten hingegen rund 200 Franken pro Hektare weniger. Den 10 Prozent der grössten Betriebe fliesst ein wachsender Anteil an den Direktzahlungen zu. Dieser beträgt inzwischen über 25 Prozent. Das ist eine Fehlentwicklung, die in diesem Ausmass nicht den agrarpolitischen Zielen entspricht und zu ineffizientem Mitteleinsatz führt. Dazu hat die Abschaffung der Vermögens- und Einkommensgrenzen beigetragen. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Tatsache, dass der Bundesrat sein Recht (Art. 70a Abs. 3 Bst. f des Landwirtschaftsgesetzes), die Direktzahlungen abzustufen, sehr zurückhaltend wahrnimmt. Er kürzt sie erst ab einer Betriebsgrösse von 60 Hektaren. Das ist offensichtlich viel zu hoch. Nur rund 2 Prozent der Betriebe sind überhaupt davon betroffen. Ein erfolgversprechender Ansatz könnte sein, die Versorgungssicherheitsbeiträge für die ersten 10 Hektaren zu erhöhen und sie von da an in 10-Hektaren-Schritten zu senken.</p>
- <p>Basierend auf den Beratungen des Parlamentes und hinsichtlich der stetig grösser werdenden Landwirtschaftsbetriebe wurde in der Anhörung zum Verordnungspaket der Agrarpolitik 2014-2017 vorgeschlagen, den Grenzwert für die Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche von bisher 40 auf 60 Hektaren zu erhöhen. Diese Erhöhung soll die betrieblichen Entwicklungen fördern und die Erbringung der Leistungen, die der Markt nicht abgilt, weniger beeinflussen. Wenige Organisationen und Kantone forderten die Beibehaltung des bisherigen Grenzwerts, viele bäuerliche Organisationen - so u. a. der Schweizer Bauernverband - und Kantone forderten hingegen einen höheren Grenzwert. Der Bundesrat hat schliesslich entschieden, den Basisbeitrag zur Versorgungssicherheit ab der 60. Hektare stufenweise zu reduzieren. Ferner hat er die Direktzahlungen auf maximal 70 000 Franken pro Standardarbeitskraft begrenzt.</p><p>Die Agrarpolitik 2014-2017 hat zu Umverteilungen der Direktzahlungen geführt. Neben der Betriebsgrösse sind insbesondere auch die Höhenlage, die Betriebszweige, die Hangneigung der Flächen und die Teilnahme an den freiwilligen Programmen massgebend, ob ein Betrieb mehr oder weniger Direktzahlungen erhält als vor dem Systemwechsel. Ferner werden die Sömmerungsbetriebe mit rund 50 Millionen Franken mehr zulasten der Ganzjahresbetriebe unterstützt. Aufgrund der Änderungen war absehbar, dass flächenmässig grössere Betriebe tendenziell mehr und kleinere Betriebe tendenziell weniger Direktzahlungen erhalten als bisher. Nach wie vor nehmen aber die durchschnittlichen Direktzahlungen je Hektare mit zunehmender Betriebsgrösse der Ganzjahresbetriebe ab: 2015 erhielten Betriebe mit bis zu 20 Hektaren im Durchschnitt 2690 Franken pro Hektare, Betriebe von 20 bis 40 Hektaren 2540 Franken pro Hektare und Betriebe über 40 Hektaren 2310 Franken pro Hektare. Positive Skaleneffekte der Betriebsgrösse sind somit im Gesamtsystem der Direktzahlungen berücksichtigt.</p><p>Das Parlament hat dem Bundesrat mit dem überwiesenen Postulat von Siebenthal 15.4180, "Korrektur von Abgeltungen der Agrarpolitik 2014-2017", den Auftrag erteilt, die Umverteilungen der Direktzahlungen aufgrund der Änderungen mit der Agrarpolitik 2014-2017 in einem Bericht umfassend darzulegen. Dabei sollen einerseits die verschiedenen Auswirkungen analysiert werden, inklusive der Wirkung der Abstufung der Beiträge. Andererseits soll auch beurteilt werden, ob gemessen an der Zielsetzung der Agrarpolitik Korrekturbedarf besteht. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich 2017 verabschieden und darauf aufbauend beurteilen, ob Anpassungsbedarf besteht. Einzig eine Änderung der Abstufung der Beiträge zur Versorgungssicherheit wäre aus heutiger Sicht einseitig. Zielführend ist es, alle Begrenzungen der Direktzahlungen zu analysieren und den Bericht des Bundesrates abzuwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Versorgungssicherheitsbeiträge so zu dotieren und abzustufen, dass die mit der Agrarpolitik 2014-2017 erwirkte Verschiebung der Direktzahlungsbeiträge von kleinen und mittleren hin zu grossen Betrieben korrigiert wird.</p>
- Anpassung der Versorgungssicherheitsbeiträge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Agrarpolitik 2014-2017 hat zu einer Umverteilung der Direktzahlungen geführt. Sie haben sich einerseits vom Tal- ins Berggebiet verschoben. Das entspricht den Zielen der letzten Revision. Andererseits haben sie sich von den kleineren zu den grösseren Betrieben verlagert. Die grössten Betriebe mit einer Fläche von über 100 Hektaren erhalten heute selbst in Talgebieten rund 200 Franken mehr Direktzahlungen pro Hektare als vor der Revision. Kleinere Talbetriebe (bis 20 Hektaren), die rund die Hälfte aller Betriebe ausmachen, erhalten hingegen rund 200 Franken pro Hektare weniger. Den 10 Prozent der grössten Betriebe fliesst ein wachsender Anteil an den Direktzahlungen zu. Dieser beträgt inzwischen über 25 Prozent. Das ist eine Fehlentwicklung, die in diesem Ausmass nicht den agrarpolitischen Zielen entspricht und zu ineffizientem Mitteleinsatz führt. Dazu hat die Abschaffung der Vermögens- und Einkommensgrenzen beigetragen. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Tatsache, dass der Bundesrat sein Recht (Art. 70a Abs. 3 Bst. f des Landwirtschaftsgesetzes), die Direktzahlungen abzustufen, sehr zurückhaltend wahrnimmt. Er kürzt sie erst ab einer Betriebsgrösse von 60 Hektaren. Das ist offensichtlich viel zu hoch. Nur rund 2 Prozent der Betriebe sind überhaupt davon betroffen. Ein erfolgversprechender Ansatz könnte sein, die Versorgungssicherheitsbeiträge für die ersten 10 Hektaren zu erhöhen und sie von da an in 10-Hektaren-Schritten zu senken.</p>
- <p>Basierend auf den Beratungen des Parlamentes und hinsichtlich der stetig grösser werdenden Landwirtschaftsbetriebe wurde in der Anhörung zum Verordnungspaket der Agrarpolitik 2014-2017 vorgeschlagen, den Grenzwert für die Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche von bisher 40 auf 60 Hektaren zu erhöhen. Diese Erhöhung soll die betrieblichen Entwicklungen fördern und die Erbringung der Leistungen, die der Markt nicht abgilt, weniger beeinflussen. Wenige Organisationen und Kantone forderten die Beibehaltung des bisherigen Grenzwerts, viele bäuerliche Organisationen - so u. a. der Schweizer Bauernverband - und Kantone forderten hingegen einen höheren Grenzwert. Der Bundesrat hat schliesslich entschieden, den Basisbeitrag zur Versorgungssicherheit ab der 60. Hektare stufenweise zu reduzieren. Ferner hat er die Direktzahlungen auf maximal 70 000 Franken pro Standardarbeitskraft begrenzt.</p><p>Die Agrarpolitik 2014-2017 hat zu Umverteilungen der Direktzahlungen geführt. Neben der Betriebsgrösse sind insbesondere auch die Höhenlage, die Betriebszweige, die Hangneigung der Flächen und die Teilnahme an den freiwilligen Programmen massgebend, ob ein Betrieb mehr oder weniger Direktzahlungen erhält als vor dem Systemwechsel. Ferner werden die Sömmerungsbetriebe mit rund 50 Millionen Franken mehr zulasten der Ganzjahresbetriebe unterstützt. Aufgrund der Änderungen war absehbar, dass flächenmässig grössere Betriebe tendenziell mehr und kleinere Betriebe tendenziell weniger Direktzahlungen erhalten als bisher. Nach wie vor nehmen aber die durchschnittlichen Direktzahlungen je Hektare mit zunehmender Betriebsgrösse der Ganzjahresbetriebe ab: 2015 erhielten Betriebe mit bis zu 20 Hektaren im Durchschnitt 2690 Franken pro Hektare, Betriebe von 20 bis 40 Hektaren 2540 Franken pro Hektare und Betriebe über 40 Hektaren 2310 Franken pro Hektare. Positive Skaleneffekte der Betriebsgrösse sind somit im Gesamtsystem der Direktzahlungen berücksichtigt.</p><p>Das Parlament hat dem Bundesrat mit dem überwiesenen Postulat von Siebenthal 15.4180, "Korrektur von Abgeltungen der Agrarpolitik 2014-2017", den Auftrag erteilt, die Umverteilungen der Direktzahlungen aufgrund der Änderungen mit der Agrarpolitik 2014-2017 in einem Bericht umfassend darzulegen. Dabei sollen einerseits die verschiedenen Auswirkungen analysiert werden, inklusive der Wirkung der Abstufung der Beiträge. Andererseits soll auch beurteilt werden, ob gemessen an der Zielsetzung der Agrarpolitik Korrekturbedarf besteht. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich 2017 verabschieden und darauf aufbauend beurteilen, ob Anpassungsbedarf besteht. Einzig eine Änderung der Abstufung der Beiträge zur Versorgungssicherheit wäre aus heutiger Sicht einseitig. Zielführend ist es, alle Begrenzungen der Direktzahlungen zu analysieren und den Bericht des Bundesrates abzuwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Versorgungssicherheitsbeiträge so zu dotieren und abzustufen, dass die mit der Agrarpolitik 2014-2017 erwirkte Verschiebung der Direktzahlungsbeiträge von kleinen und mittleren hin zu grossen Betrieben korrigiert wird.</p>
- Anpassung der Versorgungssicherheitsbeiträge
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