Ein internationales Übereinkommen der Völker schaffen
- ShortId
-
16.3885
- Id
-
20163885
- Updated
-
28.07.2023 04:50
- Language
-
de
- Title
-
Ein internationales Übereinkommen der Völker schaffen
- AdditionalIndexing
-
08;2831;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ginge um Folgendes:</p><p>1. Als Volk jede Gemeinschaft anerkennen, die über ein gemeinsames Erbe verfügt, das ein Faktor für politische Stabilität, Sicherheit und Fortschritt ist. Was ein solches Volk zusammenhält, kann sich verändern; es verdient es, gepflegt und weitergegeben zu werden. Eine solche Anerkennung dürfte aber nicht die Veränderung oder die Schaffung von Staatsgrenzen implizieren.</p><p>2. Die Kohäsion eines Volkes erhalten, indem eine - gemessen an der indigenen Bevölkerung, den wirtschaftlichen Möglichkeiten und der Arbeitsplatzsituation sowie der Prädisposition für Öffnung - angemessene Zahl von Ausländern integriert wird. Würde dieses Mass überschritten, wäre die Kohäsion gefährdet: kulturelle Auflösung, soziale Spannungen, Extremismus drohten.</p><p>Grenzwerte, die man aus dem Studium früherer Migrationen herausgearbeitet hat, könnten hier Sicherheit geben sowie eine Grundlage bieten für eine bessere internationale Verteilung der Migrantinnen und Migranten: Jedes Volk nimmt so viele Flüchtlinge auf, wie es kann. Und auf der anderen Seite: Jeder Staat garantiert das Wohlergehen seines Volkes oder seiner Völker und verpflichtet sich, seine Staatsangehörigen jederzeit aufzunehmen.</p><p>3. Sich für die Integration einsetzen: Die Ausländerinnen und Ausländer lernen die Sprache, einen Beruf, achten die örtlichen Sitten und Gebräuche, Werte und Gesetze. Ein Sinn für den gesellschaftlichen Konsens und die gegenseitige Achtung muss vorherrschen. Das Gastland trifft Integrationsmassnahmen, nimmt die Fremden in Würde auf, bekämpft die Fremdenfeindlichkeit.</p><p>4. Ein Klima des gegenseitigen Respekts fördern: Die Staaten mit mehreren Völkern fördern die Lebendigkeit von deren Kultur. Die verschiedenen Völker innerhalb eines Staates sind verpflichtet, den nationalen Zusammenhalt zu respektieren.</p>
- <p>Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein grundlegendes Prinzip des Völkerrechts. Es ist in der Uno-Charta (Art. 1 Ziff. 2 und Art. 55) als eine der Grundlagen für die Beziehung zwischen den Staaten festgehalten. Insbesondere aufgrund zweier Resolutionen der Uno-Generalversammlung (1514 und 2625) kommt dem Recht auf Selbstbestimmung auch gewohnheitsrechtlicher Charakter im Sinne einer Leitlinie bei der Auslegung und der Weiterentwicklung des Völkerrechts zu. Das Recht auf Selbstbestimmung als kollektives Menschenrecht ist ferner in den beiden Uno-Pakten (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte und Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) verankert. Das friedliche Zusammenleben der Völker ist auch eines der fünf Ziele der schweizerischen Aussenpolitik, beruhend auf Artikel 54 der Bundesverfassung.</p><p>Zur Umsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung steht dem Bundesrat eine Reihe von aussenpolitischen Instrumenten zur Verfügung. Dazu zählen Engagements zur Stärkung des Völkerrechts, zur Stärkung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, Massnahmen der Friedenspolitik, aber auch solche zum Schutz von Kultur und Kulturerbe.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Menschenrechte als einen bedeutenden Pfeiler der schweizerischen Aussenpolitik und deren Schutz und Förderung als Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben der Völker. Dabei engagiert sich die Schweiz sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene und begleitet ihre Politik mittels der Durchführung von Projekten.</p><p>Der Schutz von Minderheiten stellt für den Bundesrat seit jeher eine wichtige Grundvoraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt dar. Bestehende völkerrechtliche Konventionen wie der Uno-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte, dessen Artikel 27 explizit dem Minderheitenschutz gewidmet ist, oder das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates, welches die Schweiz 1998 ratifiziert hat, beinhalten wesentliche Garantien zum Schutz spezifischer Minderheiten. Die Schweiz setzt sich dafür ein, den Schutz von Minderheiten, namentlich ethnischen und religiösen Minderheiten, vor Diskriminierung jeder Art, so auch in wirtschaftlicher Hinsicht, zu gewährleisten.</p><p>Anlässlich des Uno-Gipfels für Flüchtlinge und Migranten vom 19. September 2016 hat die Staatengemeinschaft beschlossen, bis 2018 zwei globale Rahmenwerke (Global Compacts) auszuarbeiten. Das erste betrifft die Teilung der Verantwortung und die internationale Zusammenarbeit im Flüchtlingsbereich. Das zweite Rahmenwerk soll die Errungenschaften im Migrationsbereich bestätigen, aber auch Antworten auf bestehende Lücken finden. Die Schweiz wurde vom Präsidenten der Uno-Generalversammlung beauftragt, den Verhandlungsprozess des Rahmenwerks Migration zusammen mit Mexiko zu leiten. Die Schweiz setzt sich zudem für eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge ein, indem sie auf freiwilliger Basis an den Programmen der EU zur Umsiedlung (Relocation) und Neuansiedlung (Resettlement) von Flüchtlingen teilnimmt.</p><p>Schliesslich legt der Bundesrat grosses Gewicht auf den Schutz des materiellen und immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Die Schweiz hat die wichtigsten internationalen Instrumente in diesem Bereich verabschiedet und ratifiziert. Mit den in diesen Texten verankerten Aspekten der Erhaltung und Förderung des Kulturerbes sind die Ziele verbunden, die Verwirklichung des Grundsatzes der kulturellen Vielfalt zu gewährleisten, den interkulturellen Dialog zu fördern und das gegenseitige Verständnis und den Respekt zu stärken. Auf internationaler Ebene engagiert sich die Schweiz in mehreren Initiativen gegen die Zerstörung von Kulturgütern und gegen Behinderungen der Teilnahme am kulturellen Leben.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die existierenden Instrumente und Institutionen als ausreichend für den Schutz der Völker und deren Kulturerbe sowie für die Förderung der sozialen Kohäsion. Die Einberufung einer internationalen Konferenz zur Erarbeitung eines "internationalen Übereinkommens der Völker" bietet aus seiner Sicht keinen erkennbaren Mehrwert. Die Schweiz wird sich aber weiterhin für demokratische und inklusive Gesellschaften und für Lösungen, die lokal von den Bevölkerungen mitgetragen werden, einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wäre es möglich, die Einberufung einer internationalen Konferenz zur Schaffung eines "internationalen Übereinkommens der Völker" vorzuschlagen? Dabei ginge es darum, dass als Volk jede Gemeinschaft anerkannt würde, die über ein gemeinsames Erbe verfügt: eine gemeinsame Kultur, Geschichte, Sprache, gemeinsame Werte ... Diese Anerkennung würde das Überleben eines solchen Erbes besser garantieren, als es gegenwärtig Staatsgrenzen tun.</p><p>Tatsächlich beobachten wir, wie Staatsgrenzen als physische Barrieren, die die Kohäsion der Völker garantieren sollen, immer mehr erodieren unter dem Einfluss von Abkommen, die den Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen erleichtern, und unter dem Einfluss des Internets und der Flüchtlingsströme.</p><p>Doch diese zunehmende Durchlässigkeit der Grenzen bedeutet nicht gleichzeitig eine Auflösung der Völker. Deshalb sollte man ihnen eine rechtlich abgesicherte Existenz geben, losgelöst von einem Territorium, versehen mit Rechten und Pflichten, damit sich dieses Erbe der Völker kohärent weiterentwickeln kann.</p>
- Ein internationales Übereinkommen der Völker schaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ginge um Folgendes:</p><p>1. Als Volk jede Gemeinschaft anerkennen, die über ein gemeinsames Erbe verfügt, das ein Faktor für politische Stabilität, Sicherheit und Fortschritt ist. Was ein solches Volk zusammenhält, kann sich verändern; es verdient es, gepflegt und weitergegeben zu werden. Eine solche Anerkennung dürfte aber nicht die Veränderung oder die Schaffung von Staatsgrenzen implizieren.</p><p>2. Die Kohäsion eines Volkes erhalten, indem eine - gemessen an der indigenen Bevölkerung, den wirtschaftlichen Möglichkeiten und der Arbeitsplatzsituation sowie der Prädisposition für Öffnung - angemessene Zahl von Ausländern integriert wird. Würde dieses Mass überschritten, wäre die Kohäsion gefährdet: kulturelle Auflösung, soziale Spannungen, Extremismus drohten.</p><p>Grenzwerte, die man aus dem Studium früherer Migrationen herausgearbeitet hat, könnten hier Sicherheit geben sowie eine Grundlage bieten für eine bessere internationale Verteilung der Migrantinnen und Migranten: Jedes Volk nimmt so viele Flüchtlinge auf, wie es kann. Und auf der anderen Seite: Jeder Staat garantiert das Wohlergehen seines Volkes oder seiner Völker und verpflichtet sich, seine Staatsangehörigen jederzeit aufzunehmen.</p><p>3. Sich für die Integration einsetzen: Die Ausländerinnen und Ausländer lernen die Sprache, einen Beruf, achten die örtlichen Sitten und Gebräuche, Werte und Gesetze. Ein Sinn für den gesellschaftlichen Konsens und die gegenseitige Achtung muss vorherrschen. Das Gastland trifft Integrationsmassnahmen, nimmt die Fremden in Würde auf, bekämpft die Fremdenfeindlichkeit.</p><p>4. Ein Klima des gegenseitigen Respekts fördern: Die Staaten mit mehreren Völkern fördern die Lebendigkeit von deren Kultur. Die verschiedenen Völker innerhalb eines Staates sind verpflichtet, den nationalen Zusammenhalt zu respektieren.</p>
- <p>Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein grundlegendes Prinzip des Völkerrechts. Es ist in der Uno-Charta (Art. 1 Ziff. 2 und Art. 55) als eine der Grundlagen für die Beziehung zwischen den Staaten festgehalten. Insbesondere aufgrund zweier Resolutionen der Uno-Generalversammlung (1514 und 2625) kommt dem Recht auf Selbstbestimmung auch gewohnheitsrechtlicher Charakter im Sinne einer Leitlinie bei der Auslegung und der Weiterentwicklung des Völkerrechts zu. Das Recht auf Selbstbestimmung als kollektives Menschenrecht ist ferner in den beiden Uno-Pakten (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte und Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) verankert. Das friedliche Zusammenleben der Völker ist auch eines der fünf Ziele der schweizerischen Aussenpolitik, beruhend auf Artikel 54 der Bundesverfassung.</p><p>Zur Umsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung steht dem Bundesrat eine Reihe von aussenpolitischen Instrumenten zur Verfügung. Dazu zählen Engagements zur Stärkung des Völkerrechts, zur Stärkung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, Massnahmen der Friedenspolitik, aber auch solche zum Schutz von Kultur und Kulturerbe.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Menschenrechte als einen bedeutenden Pfeiler der schweizerischen Aussenpolitik und deren Schutz und Förderung als Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben der Völker. Dabei engagiert sich die Schweiz sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene und begleitet ihre Politik mittels der Durchführung von Projekten.</p><p>Der Schutz von Minderheiten stellt für den Bundesrat seit jeher eine wichtige Grundvoraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt dar. Bestehende völkerrechtliche Konventionen wie der Uno-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte, dessen Artikel 27 explizit dem Minderheitenschutz gewidmet ist, oder das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates, welches die Schweiz 1998 ratifiziert hat, beinhalten wesentliche Garantien zum Schutz spezifischer Minderheiten. Die Schweiz setzt sich dafür ein, den Schutz von Minderheiten, namentlich ethnischen und religiösen Minderheiten, vor Diskriminierung jeder Art, so auch in wirtschaftlicher Hinsicht, zu gewährleisten.</p><p>Anlässlich des Uno-Gipfels für Flüchtlinge und Migranten vom 19. September 2016 hat die Staatengemeinschaft beschlossen, bis 2018 zwei globale Rahmenwerke (Global Compacts) auszuarbeiten. Das erste betrifft die Teilung der Verantwortung und die internationale Zusammenarbeit im Flüchtlingsbereich. Das zweite Rahmenwerk soll die Errungenschaften im Migrationsbereich bestätigen, aber auch Antworten auf bestehende Lücken finden. Die Schweiz wurde vom Präsidenten der Uno-Generalversammlung beauftragt, den Verhandlungsprozess des Rahmenwerks Migration zusammen mit Mexiko zu leiten. Die Schweiz setzt sich zudem für eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge ein, indem sie auf freiwilliger Basis an den Programmen der EU zur Umsiedlung (Relocation) und Neuansiedlung (Resettlement) von Flüchtlingen teilnimmt.</p><p>Schliesslich legt der Bundesrat grosses Gewicht auf den Schutz des materiellen und immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Die Schweiz hat die wichtigsten internationalen Instrumente in diesem Bereich verabschiedet und ratifiziert. Mit den in diesen Texten verankerten Aspekten der Erhaltung und Förderung des Kulturerbes sind die Ziele verbunden, die Verwirklichung des Grundsatzes der kulturellen Vielfalt zu gewährleisten, den interkulturellen Dialog zu fördern und das gegenseitige Verständnis und den Respekt zu stärken. Auf internationaler Ebene engagiert sich die Schweiz in mehreren Initiativen gegen die Zerstörung von Kulturgütern und gegen Behinderungen der Teilnahme am kulturellen Leben.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die existierenden Instrumente und Institutionen als ausreichend für den Schutz der Völker und deren Kulturerbe sowie für die Förderung der sozialen Kohäsion. Die Einberufung einer internationalen Konferenz zur Erarbeitung eines "internationalen Übereinkommens der Völker" bietet aus seiner Sicht keinen erkennbaren Mehrwert. Die Schweiz wird sich aber weiterhin für demokratische und inklusive Gesellschaften und für Lösungen, die lokal von den Bevölkerungen mitgetragen werden, einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wäre es möglich, die Einberufung einer internationalen Konferenz zur Schaffung eines "internationalen Übereinkommens der Völker" vorzuschlagen? Dabei ginge es darum, dass als Volk jede Gemeinschaft anerkannt würde, die über ein gemeinsames Erbe verfügt: eine gemeinsame Kultur, Geschichte, Sprache, gemeinsame Werte ... Diese Anerkennung würde das Überleben eines solchen Erbes besser garantieren, als es gegenwärtig Staatsgrenzen tun.</p><p>Tatsächlich beobachten wir, wie Staatsgrenzen als physische Barrieren, die die Kohäsion der Völker garantieren sollen, immer mehr erodieren unter dem Einfluss von Abkommen, die den Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen erleichtern, und unter dem Einfluss des Internets und der Flüchtlingsströme.</p><p>Doch diese zunehmende Durchlässigkeit der Grenzen bedeutet nicht gleichzeitig eine Auflösung der Völker. Deshalb sollte man ihnen eine rechtlich abgesicherte Existenz geben, losgelöst von einem Territorium, versehen mit Rechten und Pflichten, damit sich dieses Erbe der Völker kohärent weiterentwickeln kann.</p>
- Ein internationales Übereinkommen der Völker schaffen
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