Evaluation der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten)

ShortId
16.3897
Id
20163897
Updated
24.06.2025 23:31
Language
de
Title
Evaluation der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten)
AdditionalIndexing
1211;2811;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Massnahmen gegen Zwangsheiraten) ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Mit der Revision sind verschiedene Massnahmen getroffen worden, um Zwangsheiraten zu verhindern und die Opfer wirksam zu schützen. </p><p>Gemäss Artikel 170 der Bundesverfassung sorgt die Bundesversammlung dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Gestützt darauf soll der Bundesrat beauftragt werden, die Wirksamkeit der mit der Revision vom 15. Juni 2012 getroffenen Massnahmen im Hinblick auf die damals gesteckten Ziele zu überprüfen. Besonders soll die Situation der im Ausland geschlossenen Minderjährigenheiraten - auch im internationalen Vergleich - überprüft werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, im Rahmen einer Gesetzesevaluation zu überprüfen, ob die mit der am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Revision eingeführten Massnahmen ihr Ziel erreicht haben und ob sich die Situation der Opfer seither verbessert hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten) einer Wirksamkeitsüberprüfung zu unterziehen und dem Parlament Bericht zu erstatten. Sofern die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht worden sind, soll der Bundesrat aufzeigen, welche Massnahmen zu ergreifen sind.</p>
  • Evaluation der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Massnahmen gegen Zwangsheiraten) ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Mit der Revision sind verschiedene Massnahmen getroffen worden, um Zwangsheiraten zu verhindern und die Opfer wirksam zu schützen. </p><p>Gemäss Artikel 170 der Bundesverfassung sorgt die Bundesversammlung dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Gestützt darauf soll der Bundesrat beauftragt werden, die Wirksamkeit der mit der Revision vom 15. Juni 2012 getroffenen Massnahmen im Hinblick auf die damals gesteckten Ziele zu überprüfen. Besonders soll die Situation der im Ausland geschlossenen Minderjährigenheiraten - auch im internationalen Vergleich - überprüft werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, im Rahmen einer Gesetzesevaluation zu überprüfen, ob die mit der am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Revision eingeführten Massnahmen ihr Ziel erreicht haben und ob sich die Situation der Opfer seither verbessert hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten) einer Wirksamkeitsüberprüfung zu unterziehen und dem Parlament Bericht zu erstatten. Sofern die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht worden sind, soll der Bundesrat aufzeigen, welche Massnahmen zu ergreifen sind.</p>
    • Evaluation der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten)

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