Sicherstellung von genügend Fachkräften für den Nachbetrieb und Rückbau der Kernanlagen

ShortId
16.3899
Id
20163899
Updated
28.07.2023 04:46
Language
de
Title
Sicherstellung von genügend Fachkräften für den Nachbetrieb und Rückbau der Kernanlagen
AdditionalIndexing
66;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Nachbetrieb und Rückbau von Kernanlagen benötigt ausgewiesene technische Fachexperten. Es besteht die Gefahr eines Mangels an für diese Aufgabe qualifizierten AKW-Fachexperten, da diese Aufgabe eine neue Herausforderung für die Schweiz ist und ausgewiesene AKW-Fachexperten die Branche aus Altersgründen verlassen werden.</p><p>Der Bund soll im Rahmen seiner Kompetenzen sicherstellen, dass genügend qualifizierte Fachkräfte im Inland aus- und weitergebildet werden, damit die Sicherheit der Anlagen jederzeit gewährleistet werden kann, das vorhandene Know-how optimal genutzt wird und im Sinne der Fachkräfte-Initiative Arbeitsplätze mit inländischem Personal besetzt werden können. Zu diesem Zweck ist die Richtlinie für die schweizerischen Kernanlagen "Ausbildung, Wiederholungsschulung und Weiterbildung von Personal" (Ensi-B10) unter Berücksichtigung der Richtlinie Ensi-G17, "Stilllegung von Kernanlagen", zu überarbeiten und zu definieren, welche Bildungsinhalte zur Qualifizierung als "AKW-Rückbauer/-in" notwendig sind.</p>
  • <p>Die Gesetzgebung und das nukleare Regelwerk tragen bereits heute dem Erhalt des Fachwissens in Kernanlagen Rechnung.</p><p>Die Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) schreibt im Zusammenhang mit dem Stilllegungsprojekt vor, dass der Stilllegungspflichtige den Nachweis für die Bereitstellung des für die Durchführung und die Überwachung der Stilllegungsarbeiten erforderlichen, geeigneten und fachlich ausgewiesenen Personals in genügender Zahl bei der Aufsichtsbehörde einreichen muss. Ferner hat er eine geeignete Organisationsstruktur mit klarer Zuweisung der Verantwortlichkeiten nachzuweisen.</p><p>Die Richtlinie Ensi-G17 spezifiziert, dass der Stilllegungspflichtige einen Verantwortlichen für die Stilllegung bezeichnen muss. Dessen Kompetenzen und die geltenden Anforderungen entsprechen jenen des Inhabers der Stelle für den technischen Betrieb. Er führt das Projekt mittels Planung, Steuerung und Kontrolle und koordiniert die Projektdurchführung so, dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist. Weitere Anforderungen an das Personal sind in den Richtlinien Ensi-G07 und Ensi-B10 enthalten.</p><p>Die Ausbildung von genügend qualifizierten Fachkräften für den Nachbetrieb und die Stilllegung von Kernkraftwerken liegt primär in der Verantwortung der Betreiber.</p><p>Hierfür können sie auf zahlreiche Aus- und Weiterbildungsangebote von schweizerischen Institutionen zurückgreifen, unter anderem der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und des Paul-Scherrer-Institutes.</p><p>Die Schweizer Kernkraftwerke werden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) angehalten, sich frühzeitig auf die Ausserbetriebnahme und Stilllegung vorzubereiten. Dabei fordert das Ensi unter anderem, dass der Betreiber das Vorgehen zur Berücksichtigung menschlicher und organisatorischer Faktoren im Hinblick auf die endgültige Ausserbetriebnahme und den Nachbetrieb darlegt.</p><p>Das Ensi wacht aber nicht nur im Hinblick auf die Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken, sondern bereits während des Betriebs der Kernkraftwerke darüber, dass der Betreiber ausreichend qualifiziertes Personal einsetzt. Mit eingeschlossen ist hierbei auch die Sicherstellung des nuklearen Kompetenzerhalts bei einem Generationenwechsel.</p><p>Die Richtlinien des Ensi werden bei der Ausserbetriebnahme und Stilllegung entsprechend den jeweiligen Erfordernissen angewandt. Das Ensi prüft in seinem Gutachten zum Stilllegungsprojekt, ob die Anforderungen der Gesetzgebung und seiner Richtlinien insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung von genügend Fachkräften vom Gesuchsteller im Stilllegungsprojekt berücksichtigt wurden. Das Stilllegungsprojekt wird anschliessend auf der Grundlage der Verfügung des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) umgesetzt.</p><p>Die Richtlinien des Ensi werden zudem nach dem Stand der Erfahrung und der Technik periodisch aktualisiert.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit für die Ergreifung von Massnahmen, wie sie in der Motion gefordert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Kompetenzen sicherzustellen, dass die Schweiz genügend qualifizierte Fachkräfte (AKW-Rückbauer/-in) für den Nachbetrieb und den Rückbau von Kernanlagen aus- und weiterbildet.</p>
  • Sicherstellung von genügend Fachkräften für den Nachbetrieb und Rückbau der Kernanlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Nachbetrieb und Rückbau von Kernanlagen benötigt ausgewiesene technische Fachexperten. Es besteht die Gefahr eines Mangels an für diese Aufgabe qualifizierten AKW-Fachexperten, da diese Aufgabe eine neue Herausforderung für die Schweiz ist und ausgewiesene AKW-Fachexperten die Branche aus Altersgründen verlassen werden.</p><p>Der Bund soll im Rahmen seiner Kompetenzen sicherstellen, dass genügend qualifizierte Fachkräfte im Inland aus- und weitergebildet werden, damit die Sicherheit der Anlagen jederzeit gewährleistet werden kann, das vorhandene Know-how optimal genutzt wird und im Sinne der Fachkräfte-Initiative Arbeitsplätze mit inländischem Personal besetzt werden können. Zu diesem Zweck ist die Richtlinie für die schweizerischen Kernanlagen "Ausbildung, Wiederholungsschulung und Weiterbildung von Personal" (Ensi-B10) unter Berücksichtigung der Richtlinie Ensi-G17, "Stilllegung von Kernanlagen", zu überarbeiten und zu definieren, welche Bildungsinhalte zur Qualifizierung als "AKW-Rückbauer/-in" notwendig sind.</p>
    • <p>Die Gesetzgebung und das nukleare Regelwerk tragen bereits heute dem Erhalt des Fachwissens in Kernanlagen Rechnung.</p><p>Die Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) schreibt im Zusammenhang mit dem Stilllegungsprojekt vor, dass der Stilllegungspflichtige den Nachweis für die Bereitstellung des für die Durchführung und die Überwachung der Stilllegungsarbeiten erforderlichen, geeigneten und fachlich ausgewiesenen Personals in genügender Zahl bei der Aufsichtsbehörde einreichen muss. Ferner hat er eine geeignete Organisationsstruktur mit klarer Zuweisung der Verantwortlichkeiten nachzuweisen.</p><p>Die Richtlinie Ensi-G17 spezifiziert, dass der Stilllegungspflichtige einen Verantwortlichen für die Stilllegung bezeichnen muss. Dessen Kompetenzen und die geltenden Anforderungen entsprechen jenen des Inhabers der Stelle für den technischen Betrieb. Er führt das Projekt mittels Planung, Steuerung und Kontrolle und koordiniert die Projektdurchführung so, dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist. Weitere Anforderungen an das Personal sind in den Richtlinien Ensi-G07 und Ensi-B10 enthalten.</p><p>Die Ausbildung von genügend qualifizierten Fachkräften für den Nachbetrieb und die Stilllegung von Kernkraftwerken liegt primär in der Verantwortung der Betreiber.</p><p>Hierfür können sie auf zahlreiche Aus- und Weiterbildungsangebote von schweizerischen Institutionen zurückgreifen, unter anderem der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und des Paul-Scherrer-Institutes.</p><p>Die Schweizer Kernkraftwerke werden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) angehalten, sich frühzeitig auf die Ausserbetriebnahme und Stilllegung vorzubereiten. Dabei fordert das Ensi unter anderem, dass der Betreiber das Vorgehen zur Berücksichtigung menschlicher und organisatorischer Faktoren im Hinblick auf die endgültige Ausserbetriebnahme und den Nachbetrieb darlegt.</p><p>Das Ensi wacht aber nicht nur im Hinblick auf die Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken, sondern bereits während des Betriebs der Kernkraftwerke darüber, dass der Betreiber ausreichend qualifiziertes Personal einsetzt. Mit eingeschlossen ist hierbei auch die Sicherstellung des nuklearen Kompetenzerhalts bei einem Generationenwechsel.</p><p>Die Richtlinien des Ensi werden bei der Ausserbetriebnahme und Stilllegung entsprechend den jeweiligen Erfordernissen angewandt. Das Ensi prüft in seinem Gutachten zum Stilllegungsprojekt, ob die Anforderungen der Gesetzgebung und seiner Richtlinien insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung von genügend Fachkräften vom Gesuchsteller im Stilllegungsprojekt berücksichtigt wurden. Das Stilllegungsprojekt wird anschliessend auf der Grundlage der Verfügung des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) umgesetzt.</p><p>Die Richtlinien des Ensi werden zudem nach dem Stand der Erfahrung und der Technik periodisch aktualisiert.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit für die Ergreifung von Massnahmen, wie sie in der Motion gefordert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Kompetenzen sicherzustellen, dass die Schweiz genügend qualifizierte Fachkräfte (AKW-Rückbauer/-in) für den Nachbetrieb und den Rückbau von Kernanlagen aus- und weiterbildet.</p>
    • Sicherstellung von genügend Fachkräften für den Nachbetrieb und Rückbau der Kernanlagen

Back to List