Werden Zuwanderer aus dem EU-Raum immer schneller arbeitslos?

ShortId
16.3901
Id
20163901
Updated
28.07.2023 04:45
Language
de
Title
Werden Zuwanderer aus dem EU-Raum immer schneller arbeitslos?
AdditionalIndexing
2811;10;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.a./b. Fluder et al. (2013) haben in der Studie "Evaluation zum Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen" die Bezüge von Arbeitslosenentschädigung (ALE) und Sozialhilfe von Neuzugewanderten aus dem EU-25/Efta-Raum über einen Beobachtungszeitraum von 48 Monaten nach der Einreise analysiert. Von den gut 150 000 über 18-jährigen Personen, die in den Jahren 2005 und 2006 unter dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zugewandert sind, haben 91 Prozent in den ersten vier Jahren nach der Zuwanderung weder ALE noch Sozialhilfe bezogen. </p><p>9,1 Prozent der Personen, die im Rahmen des FZA als unselbstständige Erwerbstätige eingereist sind, bezogen in den ersten vier Jahren nach der Einreise ALE. Sie waren vor dem ersten Bezug im Durchschnitt 32,6 Monate in der Schweiz erwerbstätig.</p><p>8,6 Prozent der Personen, die im Rahmen des FZA über den Familiennachzug eingewandert sind, bezogen innerhalb der ersten vier Jahre ALE.</p><p>2./5./6. Aus dem 12. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU vom 5. Juli 2016 geht hervor, dass zugewanderte Staatsangehörige der EU-27/Efta im Jahr 2014 23,2 Prozent der gesamten Lohnbeiträge der Arbeitslosenversicherung (ALV) leisteten, während sie 29,2 Prozent der gesamten ausgerichteten ALE bezogen. EU-27-/Efta-Staatsangehörige waren damit im Durchschnitt Nettobeziehende der ALV. Staatsangehörige aus Drittstaaten leisteten 5,6 Prozent der ALV-Lohnbeiträge und bezogen 15,1 Prozent der ausgerichteten Arbeitslosenentschädigung, womit sie im Durchschnitt und im Vergleich zu EU-27-/Efta-Staatsangehörigen deutlich stärkere Nettobeziehende der ALV waren. </p><p>Es liegen keine aktuelleren Erkenntnisse zum Sozialleistungsbezug nach Zuzugsgrund von Personen aus dem EU-27/Efta-Raum vor.</p><p>Neuzugewanderte Staatsangehörige der EU-27/Efta können grundsätzlich nur Leistungen der ALV beanspruchen, wenn sie vorgängig in der Schweiz erwerbstätig waren (es sei denn, sie sind von der Erfüllung der Beitragszeit nach Art. 14 Avig befreit). Der Bezug von Leistungen in der ALV ist an strenge Bedingungen geknüpft, insbesondere was die Suchanstrengungen für eine neue Stelle angeht. </p><p>Die Zuwanderung in die Schweiz ist aus Sicht des Bundesrates mit der im europäischen Quervergleich guten Arbeitsmarktlage in der Schweiz zu erklären. </p><p>3. Im Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben der ALV spiegelt sich die Tatsache, dass EU-27-/Efta-Staatsangehörige und noch deutlicher Drittstaatenangehörige einem höheren Arbeitslosenrisiko ausgesetzt sind, unter anderem weil sie häufiger als Schweizerinnen und Schweizer in Branchen mit instabileren Arbeitsverhältnissen arbeiten.</p><p>Zu den Branchen mit deutlich erhöhtem Arbeitslosenrisiko bzw. einer Arbeitslosenquote von über 5 Prozent gehörten 2015 namentlich das Gastgewerbe, die Uhrenindustrie, das Baugewerbe, die Hersteller von Gummi- und Kunststoffwaren und der Personalverleih. </p><p>4. Die Lohnhöhe von arbeitslos gewordenen Ausländerinnen und Ausländern wurde bisher nicht untersucht. Von den bei Frage 3 genannten Branchen mit erhöhtem Arbeitslosenrisiko weist gemäss Tieflohnbericht des Seco (2013) das Gastgewerbe einen erhöhten Anteil an Tieflohnbezügern aus. </p><p>7. Knapp ein Prozent der unter dem FZA zugewanderten Personen hat während den ersten vier Jahren nach der Zuwanderung Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Davon haben 0,5 Prozent ausschliesslich Leistungen der Sozialhilfe und 0,5 Prozent gleichzeitig ALE und Sozialhilfe bezogen (Fluder et al. 2013). </p><p>8. In der Studie von Fluder et al. (2013) wurde untersucht, wie sich der weitere Verlauf von arbeitslos gewordenen EU-25-/Efta-Staatsangehörigen gestaltete: 6,3 Prozent der Personen, die unter dem FZA in die Schweiz gekommen sind und arbeitslos wurden, wanderten innerhalb von drei Monaten nach dem ALE-Bezug wieder aus. Gut zwei Drittel waren nach der Phase mit dem ALE-Bezug erneut erwerbstätig. Knapp 10 Prozent waren nicht erwerbstätig. Beim restlichen Fünftel handelte es sich um Personen, die während des ALE-Bezugs teilweise erwerbstätig oder nach dem ALE-Bezug unstetig erwerbstätig waren. Das Bundesamt für Statistik hat in der Sake 2012 eine Spezialauswertung zu den ausgesteuerten Personen vorgenommen. Gemäss dieser Auswertung haben 14,1 Prozent der ausgesteuerten und in der Schweiz wohnhaften ausländischen Personen staatliche Unterstützungsleistungen erhalten. Bei den ausgesteuerten Schweizerinnen und Schweizern betrug dieser Anteil 13,4 Prozent. Dieser Unterschied ist geringfügig und aufgrund der wenigen Beobachtungen statistisch nicht signifikant. </p><p>9. Der Bund und die Kantone wirken mit ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik ständig darauf hin, das Beschäftigungsniveau hoch und die Arbeitslosigkeit tief zu halten. Unabhängig davon hat der Bundesrat am 4. März 2016 die Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) verabschiedet. Der Zweck des Gesetzentwurfes besteht darin, den Vollzug des FZA zu harmonisieren und zu verbessern, indem negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit identifiziert und bekämpft werden. Unter anderem soll bestimmt werden, wann EU-/Efta-Staatsangehörige bei der Aufgabe einer Erwerbstätigkeit infolge unfreiwilliger Arbeitslosigkeit in der Schweiz ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Dadurch soll klarer bestimmt werden, wann das Aufenthaltsrecht beziehungsweise die Arbeitnehmereigenschaft in der Schweiz erlischt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zuge der Eurokrise hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) beim Büro Bass eine Studie in Auftrag gegeben, sie lautet "Auswirkungen der Eurokrise auf die Zuwanderung aus der EU". Ab Seite 79 bzw. Kapitel 8.2 sind die Zahlen zur Entwicklung bzw. Häufigkeit des Bezugs von Arbeitslosengeldern beschrieben. Im Folgenden interessiert nicht die Eurokrise, sondern der Bezug von Arbeitslosenleistungen aller Einwanderer. </p><p>Die Zahl der Personen, die Leistungen der ALV beziehen und einen Teil der Versicherungszeiten im Ausland erworben haben, ist seit der Einführung dieser Regelung kontinuierlich gestiegen von 1126 im ersten vollen Jahr 2010 auf 2453 im Jahr 2013. Weiter lässt sich aus den Statistiken lesen, dass die Zuwanderer via Freizügigkeitsabkommen (FZA) immer schneller und häufiger Arbeitslosengelder beziehen. Das gilt für B- wie auch für L-Bewilligungsnehmer.</p><p>In den Statistiken sind die Personen, die zwei Jahre nach Einreise in die Schweiz Arbeitslosengelder bezogen haben, in zwei Kategorien eingeteilt. </p><p>1. Wie lauten die Zahlen und Daten einheitlich über alle 27 bisherigen Personenfreizügigkeits-Vertragspartner bezüglich:</p><p>a. Bezüger mit Zuzugsgrund Erwerbstätigkeit,</p><p>b. Bezüger mit Zuzugsgrund Familiennachzug?</p><p>2. Wie hoch sind die ausgerichteten Arbeitslosengelder für diese EU-Arbeitnehmer, die so schnell in der Schweiz arbeitslos werden, im Verhältnis zu den in der Schweiz entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen?</p><p>Die Interpretation der Studie lässt den Schluss zu, dass die Personenfreizügigkeit die Migration in die Sozialwerke fördert.</p><p>3. Welche Branchen stechen diesbezüglich hervor? </p><p>4. Handelt es sich bei den immer rascher von der Arbeitslosigkeit Betroffenen um Tieflohnbezüger?</p><p>5. Wie präsentieren sich die Verhältnisse bzw. lauten die Zahlen für die Drittstaatenangehörigen?</p><p>6. Gibt es aktuellere Erhebungen?</p><p>7. Wie sieht es beim Sozialhilfebezug zwei Jahre nach Einwanderung in die Schweiz aus?</p><p>8. Wovon leben diese Personen nachher: Wie viele fallen in die Sozialhilfe, wie viele kehren zurück in die Erwerbstätigkeit, wie viele reisen aus der Schweiz aus?</p><p>9. Welche Massnahmen drängen sich diesbezüglich auf?</p>
  • Werden Zuwanderer aus dem EU-Raum immer schneller arbeitslos?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.a./b. Fluder et al. (2013) haben in der Studie "Evaluation zum Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen" die Bezüge von Arbeitslosenentschädigung (ALE) und Sozialhilfe von Neuzugewanderten aus dem EU-25/Efta-Raum über einen Beobachtungszeitraum von 48 Monaten nach der Einreise analysiert. Von den gut 150 000 über 18-jährigen Personen, die in den Jahren 2005 und 2006 unter dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zugewandert sind, haben 91 Prozent in den ersten vier Jahren nach der Zuwanderung weder ALE noch Sozialhilfe bezogen. </p><p>9,1 Prozent der Personen, die im Rahmen des FZA als unselbstständige Erwerbstätige eingereist sind, bezogen in den ersten vier Jahren nach der Einreise ALE. Sie waren vor dem ersten Bezug im Durchschnitt 32,6 Monate in der Schweiz erwerbstätig.</p><p>8,6 Prozent der Personen, die im Rahmen des FZA über den Familiennachzug eingewandert sind, bezogen innerhalb der ersten vier Jahre ALE.</p><p>2./5./6. Aus dem 12. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU vom 5. Juli 2016 geht hervor, dass zugewanderte Staatsangehörige der EU-27/Efta im Jahr 2014 23,2 Prozent der gesamten Lohnbeiträge der Arbeitslosenversicherung (ALV) leisteten, während sie 29,2 Prozent der gesamten ausgerichteten ALE bezogen. EU-27-/Efta-Staatsangehörige waren damit im Durchschnitt Nettobeziehende der ALV. Staatsangehörige aus Drittstaaten leisteten 5,6 Prozent der ALV-Lohnbeiträge und bezogen 15,1 Prozent der ausgerichteten Arbeitslosenentschädigung, womit sie im Durchschnitt und im Vergleich zu EU-27-/Efta-Staatsangehörigen deutlich stärkere Nettobeziehende der ALV waren. </p><p>Es liegen keine aktuelleren Erkenntnisse zum Sozialleistungsbezug nach Zuzugsgrund von Personen aus dem EU-27/Efta-Raum vor.</p><p>Neuzugewanderte Staatsangehörige der EU-27/Efta können grundsätzlich nur Leistungen der ALV beanspruchen, wenn sie vorgängig in der Schweiz erwerbstätig waren (es sei denn, sie sind von der Erfüllung der Beitragszeit nach Art. 14 Avig befreit). Der Bezug von Leistungen in der ALV ist an strenge Bedingungen geknüpft, insbesondere was die Suchanstrengungen für eine neue Stelle angeht. </p><p>Die Zuwanderung in die Schweiz ist aus Sicht des Bundesrates mit der im europäischen Quervergleich guten Arbeitsmarktlage in der Schweiz zu erklären. </p><p>3. Im Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben der ALV spiegelt sich die Tatsache, dass EU-27-/Efta-Staatsangehörige und noch deutlicher Drittstaatenangehörige einem höheren Arbeitslosenrisiko ausgesetzt sind, unter anderem weil sie häufiger als Schweizerinnen und Schweizer in Branchen mit instabileren Arbeitsverhältnissen arbeiten.</p><p>Zu den Branchen mit deutlich erhöhtem Arbeitslosenrisiko bzw. einer Arbeitslosenquote von über 5 Prozent gehörten 2015 namentlich das Gastgewerbe, die Uhrenindustrie, das Baugewerbe, die Hersteller von Gummi- und Kunststoffwaren und der Personalverleih. </p><p>4. Die Lohnhöhe von arbeitslos gewordenen Ausländerinnen und Ausländern wurde bisher nicht untersucht. Von den bei Frage 3 genannten Branchen mit erhöhtem Arbeitslosenrisiko weist gemäss Tieflohnbericht des Seco (2013) das Gastgewerbe einen erhöhten Anteil an Tieflohnbezügern aus. </p><p>7. Knapp ein Prozent der unter dem FZA zugewanderten Personen hat während den ersten vier Jahren nach der Zuwanderung Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Davon haben 0,5 Prozent ausschliesslich Leistungen der Sozialhilfe und 0,5 Prozent gleichzeitig ALE und Sozialhilfe bezogen (Fluder et al. 2013). </p><p>8. In der Studie von Fluder et al. (2013) wurde untersucht, wie sich der weitere Verlauf von arbeitslos gewordenen EU-25-/Efta-Staatsangehörigen gestaltete: 6,3 Prozent der Personen, die unter dem FZA in die Schweiz gekommen sind und arbeitslos wurden, wanderten innerhalb von drei Monaten nach dem ALE-Bezug wieder aus. Gut zwei Drittel waren nach der Phase mit dem ALE-Bezug erneut erwerbstätig. Knapp 10 Prozent waren nicht erwerbstätig. Beim restlichen Fünftel handelte es sich um Personen, die während des ALE-Bezugs teilweise erwerbstätig oder nach dem ALE-Bezug unstetig erwerbstätig waren. Das Bundesamt für Statistik hat in der Sake 2012 eine Spezialauswertung zu den ausgesteuerten Personen vorgenommen. Gemäss dieser Auswertung haben 14,1 Prozent der ausgesteuerten und in der Schweiz wohnhaften ausländischen Personen staatliche Unterstützungsleistungen erhalten. Bei den ausgesteuerten Schweizerinnen und Schweizern betrug dieser Anteil 13,4 Prozent. Dieser Unterschied ist geringfügig und aufgrund der wenigen Beobachtungen statistisch nicht signifikant. </p><p>9. Der Bund und die Kantone wirken mit ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik ständig darauf hin, das Beschäftigungsniveau hoch und die Arbeitslosigkeit tief zu halten. Unabhängig davon hat der Bundesrat am 4. März 2016 die Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) verabschiedet. Der Zweck des Gesetzentwurfes besteht darin, den Vollzug des FZA zu harmonisieren und zu verbessern, indem negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit identifiziert und bekämpft werden. Unter anderem soll bestimmt werden, wann EU-/Efta-Staatsangehörige bei der Aufgabe einer Erwerbstätigkeit infolge unfreiwilliger Arbeitslosigkeit in der Schweiz ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Dadurch soll klarer bestimmt werden, wann das Aufenthaltsrecht beziehungsweise die Arbeitnehmereigenschaft in der Schweiz erlischt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zuge der Eurokrise hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) beim Büro Bass eine Studie in Auftrag gegeben, sie lautet "Auswirkungen der Eurokrise auf die Zuwanderung aus der EU". Ab Seite 79 bzw. Kapitel 8.2 sind die Zahlen zur Entwicklung bzw. Häufigkeit des Bezugs von Arbeitslosengeldern beschrieben. Im Folgenden interessiert nicht die Eurokrise, sondern der Bezug von Arbeitslosenleistungen aller Einwanderer. </p><p>Die Zahl der Personen, die Leistungen der ALV beziehen und einen Teil der Versicherungszeiten im Ausland erworben haben, ist seit der Einführung dieser Regelung kontinuierlich gestiegen von 1126 im ersten vollen Jahr 2010 auf 2453 im Jahr 2013. Weiter lässt sich aus den Statistiken lesen, dass die Zuwanderer via Freizügigkeitsabkommen (FZA) immer schneller und häufiger Arbeitslosengelder beziehen. Das gilt für B- wie auch für L-Bewilligungsnehmer.</p><p>In den Statistiken sind die Personen, die zwei Jahre nach Einreise in die Schweiz Arbeitslosengelder bezogen haben, in zwei Kategorien eingeteilt. </p><p>1. Wie lauten die Zahlen und Daten einheitlich über alle 27 bisherigen Personenfreizügigkeits-Vertragspartner bezüglich:</p><p>a. Bezüger mit Zuzugsgrund Erwerbstätigkeit,</p><p>b. Bezüger mit Zuzugsgrund Familiennachzug?</p><p>2. Wie hoch sind die ausgerichteten Arbeitslosengelder für diese EU-Arbeitnehmer, die so schnell in der Schweiz arbeitslos werden, im Verhältnis zu den in der Schweiz entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen?</p><p>Die Interpretation der Studie lässt den Schluss zu, dass die Personenfreizügigkeit die Migration in die Sozialwerke fördert.</p><p>3. Welche Branchen stechen diesbezüglich hervor? </p><p>4. Handelt es sich bei den immer rascher von der Arbeitslosigkeit Betroffenen um Tieflohnbezüger?</p><p>5. Wie präsentieren sich die Verhältnisse bzw. lauten die Zahlen für die Drittstaatenangehörigen?</p><p>6. Gibt es aktuellere Erhebungen?</p><p>7. Wie sieht es beim Sozialhilfebezug zwei Jahre nach Einwanderung in die Schweiz aus?</p><p>8. Wovon leben diese Personen nachher: Wie viele fallen in die Sozialhilfe, wie viele kehren zurück in die Erwerbstätigkeit, wie viele reisen aus der Schweiz aus?</p><p>9. Welche Massnahmen drängen sich diesbezüglich auf?</p>
    • Werden Zuwanderer aus dem EU-Raum immer schneller arbeitslos?

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