Radikalisierung bei Asylbewerbern und Sensibilisierung von Betreuungsorganisationen

ShortId
16.3905
Id
20163905
Updated
28.07.2023 04:41
Language
de
Title
Radikalisierung bei Asylbewerbern und Sensibilisierung von Betreuungsorganisationen
AdditionalIndexing
2811;09;2831
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1./2. Das Betreuungspersonal der Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) und der anderen Bundesasylzentren (BAZ) des SEM wird im Rahmen der Ausbildungsmodule für die Problematik des gewalttätigen Extremismus und insbesondere des radikalen Islamismus sensibilisiert. Darüber hinaus erteilt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) den Mitarbeitenden des SEM punktuell spezifische Kurse zu diesem Thema. Das Sicherheitspersonal wird ebenfalls geschult und laufend sensibilisiert. Die internen Abläufe haben sich etabliert und im Betrieb bewährt. Die Bundesbehörden möchten - über die verschiedenen Aufgaben der Task-Force Tetra (Terrorist Tracking) bzw. die zukünftige Operative Koordination Terrorismusbekämpfung (vorläufige Bezeichnung), die in der nationalen Strategie des Bundesrates vom 18. September 2015 vorgesehen ist - diese Präventions-, Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen bis Mitte 2017 verstärken.</p><p>3. Für Massnahmen in den Asylzentren der Kantone und Gemeinden sind ausschliesslich die kantonalen Migrationsbehörden zuständig. Auf deren Verlangen können die Bundesbehörden, insbesondere der NDB und Fedpol, Unterstützung bieten, um die Sensibilisierungsmassnahmen und den Informationsaustausch zur Problematik des radikalen Islamismus zu optimieren. Diese Massnahmen werden zurzeit verstärkt.</p><p>4. Die Massnahmen betreffend die Schulung, Sensibilisierung und Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich werden im Rahmen der Auswertungsarbeiten der Task-Force Tetra, an denen auch Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Polizeibehörden mitwirken, regelmässig überprüft. Allerdings gibt es keine Typologie oder Kriterien für das Profil von gewalttätigen Extremisten oder Personen, die sich radikalisieren. Dies erschwert deren Erkennung und erfordert von den verschiedenen Behörden eine sehr enge Zusammenarbeit und eine hohe Sensibilisierung.</p><p>Überdies hat der Bundesrat am 22. Juni 2016 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit beauftragt, ihm bis Ende 2017 einen Vernehmlassungsentwurf über neue, präventiv-polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung vorzulegen. Das EJPD prüft in diesem Rahmen zusammen mit seinen Partnern im VBS mögliche zusätzliche Massnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. Darunter fällt die Schaffung einer neuen Gesetzesbestimmung für eine Meldepflicht für private Dienstleisterinnen und Dienstleister im Asylbereich. Gemäss dieser wäre eine asylsuchende Person bei Anzeichen möglicher Radikalisierung respektive Gewaltbereitschaft zu melden.</p><p>Schliesslich werden im Rahmen der interinstitutionellen Plattform, die bis zur zweiten Jahreshälfte 2017 einen nationalen Aktionsplan ausarbeiten soll, Massnahmen zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus erarbeitet. Dieses Projekt, das vom nationalen Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) geleitet und von den Bundesbehörden, den Regierungskonferenzen und den Behörden der interessierten Städte und Gemeinden begleitet wird, schlägt zudem Begleitmassnahmen der Sozialdienste und des Betreuungspersonals in den Asylzentren des Bundes und der Kantone vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auch in der Schweiz ist die Bedrohung durch radikalisierte Personen gestiegen. Dabei ist auch bei Asylsuchenden ein Risiko auszumachen, wenn auch von einer eher kleinen Zahl auszugehen sein dürfte. Etliche Institutionen stehen deshalb vor der Frage, wie sie mit Verdachtsmomenten umgehen sollen, immer dann, wenn Unklarheit besteht, ob eine Person allenfalls ein Risiko darstellen könnte. Während etliche Schulen Programme oder Prozesse für einen sachlichen und rechtsstaatlichen Umgang entwickelt haben, stellt sich vor dem Hintergrund steigender Asylgesuche die Frage, wieweit dies in der Betreuung Asylsuchender der Fall ist. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Existieren bereits Programme oder definierte Prozesse in den verschiedenen Betreuungsorganisationen, wie bei einem Verdacht vorzugehen ist? Oder sind solche in Planung, bzw. welche Anstrengungen werden vonseiten des Bundes bezüglich Sensibilisierung der Mitarbeitenden in Asylunterkünften unternommen?</p><p>2. Wenn nein: Sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, solche Programme oder Prozesse zu entwickeln?</p><p>3. Wieweit sind die Angestellten in den verschiedenen Betreuungsorganisationen auf Bundes-, Kantons- bzw. Gemeindeebene, inklusive der Privaten mit öffentlichen Leistungsaufträgen, auf das Thema "islamistische Radikalisierung" sensibilisiert?</p><p>4. Existieren bereits Anstrengungen vonseiten des Bundes, diese Sensibilisierung zu entwickeln und zu stärken (Schulungen mit Erkennungsmerkmalen, Fallbeispiele, Ansprechstellen u. a.)?</p>
  • Radikalisierung bei Asylbewerbern und Sensibilisierung von Betreuungsorganisationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Das Betreuungspersonal der Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) und der anderen Bundesasylzentren (BAZ) des SEM wird im Rahmen der Ausbildungsmodule für die Problematik des gewalttätigen Extremismus und insbesondere des radikalen Islamismus sensibilisiert. Darüber hinaus erteilt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) den Mitarbeitenden des SEM punktuell spezifische Kurse zu diesem Thema. Das Sicherheitspersonal wird ebenfalls geschult und laufend sensibilisiert. Die internen Abläufe haben sich etabliert und im Betrieb bewährt. Die Bundesbehörden möchten - über die verschiedenen Aufgaben der Task-Force Tetra (Terrorist Tracking) bzw. die zukünftige Operative Koordination Terrorismusbekämpfung (vorläufige Bezeichnung), die in der nationalen Strategie des Bundesrates vom 18. September 2015 vorgesehen ist - diese Präventions-, Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen bis Mitte 2017 verstärken.</p><p>3. Für Massnahmen in den Asylzentren der Kantone und Gemeinden sind ausschliesslich die kantonalen Migrationsbehörden zuständig. Auf deren Verlangen können die Bundesbehörden, insbesondere der NDB und Fedpol, Unterstützung bieten, um die Sensibilisierungsmassnahmen und den Informationsaustausch zur Problematik des radikalen Islamismus zu optimieren. Diese Massnahmen werden zurzeit verstärkt.</p><p>4. Die Massnahmen betreffend die Schulung, Sensibilisierung und Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich werden im Rahmen der Auswertungsarbeiten der Task-Force Tetra, an denen auch Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Polizeibehörden mitwirken, regelmässig überprüft. Allerdings gibt es keine Typologie oder Kriterien für das Profil von gewalttätigen Extremisten oder Personen, die sich radikalisieren. Dies erschwert deren Erkennung und erfordert von den verschiedenen Behörden eine sehr enge Zusammenarbeit und eine hohe Sensibilisierung.</p><p>Überdies hat der Bundesrat am 22. Juni 2016 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit beauftragt, ihm bis Ende 2017 einen Vernehmlassungsentwurf über neue, präventiv-polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung vorzulegen. Das EJPD prüft in diesem Rahmen zusammen mit seinen Partnern im VBS mögliche zusätzliche Massnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. Darunter fällt die Schaffung einer neuen Gesetzesbestimmung für eine Meldepflicht für private Dienstleisterinnen und Dienstleister im Asylbereich. Gemäss dieser wäre eine asylsuchende Person bei Anzeichen möglicher Radikalisierung respektive Gewaltbereitschaft zu melden.</p><p>Schliesslich werden im Rahmen der interinstitutionellen Plattform, die bis zur zweiten Jahreshälfte 2017 einen nationalen Aktionsplan ausarbeiten soll, Massnahmen zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus erarbeitet. Dieses Projekt, das vom nationalen Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) geleitet und von den Bundesbehörden, den Regierungskonferenzen und den Behörden der interessierten Städte und Gemeinden begleitet wird, schlägt zudem Begleitmassnahmen der Sozialdienste und des Betreuungspersonals in den Asylzentren des Bundes und der Kantone vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auch in der Schweiz ist die Bedrohung durch radikalisierte Personen gestiegen. Dabei ist auch bei Asylsuchenden ein Risiko auszumachen, wenn auch von einer eher kleinen Zahl auszugehen sein dürfte. Etliche Institutionen stehen deshalb vor der Frage, wie sie mit Verdachtsmomenten umgehen sollen, immer dann, wenn Unklarheit besteht, ob eine Person allenfalls ein Risiko darstellen könnte. Während etliche Schulen Programme oder Prozesse für einen sachlichen und rechtsstaatlichen Umgang entwickelt haben, stellt sich vor dem Hintergrund steigender Asylgesuche die Frage, wieweit dies in der Betreuung Asylsuchender der Fall ist. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Existieren bereits Programme oder definierte Prozesse in den verschiedenen Betreuungsorganisationen, wie bei einem Verdacht vorzugehen ist? Oder sind solche in Planung, bzw. welche Anstrengungen werden vonseiten des Bundes bezüglich Sensibilisierung der Mitarbeitenden in Asylunterkünften unternommen?</p><p>2. Wenn nein: Sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, solche Programme oder Prozesse zu entwickeln?</p><p>3. Wieweit sind die Angestellten in den verschiedenen Betreuungsorganisationen auf Bundes-, Kantons- bzw. Gemeindeebene, inklusive der Privaten mit öffentlichen Leistungsaufträgen, auf das Thema "islamistische Radikalisierung" sensibilisiert?</p><p>4. Existieren bereits Anstrengungen vonseiten des Bundes, diese Sensibilisierung zu entwickeln und zu stärken (Schulungen mit Erkennungsmerkmalen, Fallbeispiele, Ansprechstellen u. a.)?</p>
    • Radikalisierung bei Asylbewerbern und Sensibilisierung von Betreuungsorganisationen

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