Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen
- ShortId
-
16.3911
- Id
-
20163911
- Updated
-
28.07.2023 14:47
- Language
-
de
- Title
-
Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen
- AdditionalIndexing
-
2811;28;32;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zahl der spät zugewanderten Jugendlichen hat in den letzten Jahren im Vergleich zur übrigen Migrationsbevölkerung stark zugenommen. Dies stellt das Bildungswesen zunehmend vor Probleme. Die Kantone haben wiederholt dargelegt, dass die hohe Zahl spät zugewanderter Jugendlicher in der Schweiz grundsätzlich durch die bestehenden Angebote der Integrationsförderung und des postobligatorischen Bildungssystems aufgefangen werden kann (Bildungsangebote an der Nahtstelle I wie Brückenangebote, Standortbestimmungen, Begleitung und Coaching usw.). Diese müssen in der aktuellen Situation aber ausgebaut und flexibilisiert werden, soll das Ziel, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II im Sinn des schweizerischen Bildungsrechts verfügen, erreicht werden. Das Ziel muss auch für Jugendliche und junge Erwachsene gelten, die auf dem Asylweg in unser Land kommen und die eine rechtliche und persönliche langfristige Bleibeperspektive in der Schweiz haben. Hierfür hat das schweizerische postobligatorische Bildungssystem mit seiner Flexibilität und Durchlässigkeit und auch dank starker Partnerschaften mit den Wirtschaftsverbänden und den Betrieben im Berufsbildungsbereich sehr gute Voraussetzungen, die es zu nutzen gilt.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass steigende Zahlen im Migrationsbereich für Bund und Kantone im Bildungsbereich eine Herausforderung darstellen. Das strategische Ziel, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, soll denn auch für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene gelten, welche eine rechtliche und persönliche Bleibeperspektive in der Schweiz haben sowie das Potenzial und die persönliche Motivation für einen Bildungsabschluss mitbringen. Bund und Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt, die Zuständigkeiten im Grundsatz bereits geklärt und Ziele definiert.</p><p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich auch das Anliegen der Motion, dass es mehr finanzielle Mittel braucht, um die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen sicherzustellen. Zuerst gilt es jedoch den Finanzierungsbedarf in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu konkretisieren und aufzuzeigen, in welchen Bereichen auf Bundes- und Kantonsebene tatsächlich Mehrkosten entstehen. Abklärungen zwischen Bund und Kantonen haben ergeben, dass es für die erwähnte Zielgruppe im Bereich Bildung nicht ausreicht, nur in Regelstrukturen zu investieren. Entscheidend und unabdingbar ist auch der Ausbau der vorbereitenden Massnahmen, um diese Personen für eine nachobligatorische Allgemein- oder Berufsbildung zu rüsten. Dafür braucht es in einem ersten Schritt eine individuelle Abklärung des Potenzials, gefolgt vom Erlernen einer Landessprache, dem Nachholen von fehlendem Schulstoff auf der Sekundarstufe I und grundlegender Lerntechniken sowie dem Vermitteln kultureller Kompetenzen. Dies bildet für die Betroffenen, zusammen mit einer individuellen Begleitung (Coaching, Fallführung), die notwendige Grundlage, um in eine Berufslehre einsteigen, dem Berufsfachschulunterricht folgen, in einem Betrieb mitwirken und die Ausbildung erfolgreich bestehen zu können. Des Weiteren ist auch zu prüfen, inwiefern für diese spezifische Zielgruppe eine flexiblere Handhabung bei den Regelstrukturen gemäss Berufsbildungsgesetz nötig ist.</p><p>Zur Ermittlung des finanziellen Aufwandes haben die Kantone entsprechende Erhebungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2017 erwartet und sind anschliessend vertieft auszuwerten. Zudem gilt es, die bestehenden Erfahrungen und Erkenntnisse bezüglich effizienter Integrationsmassnahmen sowie deren Einbettung in eine prozessorientierte Strategie zu prüfen. Dabei sind auch bestehende Massnahmen und Vorhaben wie beispielsweise das Pilotprogramm "Frühzeitige Sprachförderung/Integrationsvorlehre" zu berücksichtigen, welches u. a. eine verbesserte interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Akteuren in den Bereichen Asyl, Integration, Bildung und Arbeitsmarkt bezweckt. Dafür hat das Parlament am 15. Dezember 2016 einen Verpflichtungskredit von 54 Millionen Franken bewilligt, welcher die Massnahmen während vier Jahren mitfinanziert. Für Massnahmen im Berufsbildungsbereich hat das Parlament Mittel im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 bewilligt.</p><p>Die Resultate der in Auftrag gegebenen Erhebungen in den verschiedenen Bereichen sind zwingend abzuwarten und auszuwerten. Zusammen mit den bestehenden Erfahrungen und Vorschlägen zu effizienten Integrationsansätzen werden sie die Diskussionsgrundlage für weiterführende Gespräche zwischen Bund und Kantonen bilden. Diesen Klärungen will der Bundesrat nicht vorgreifen; er lehnt daher die Motion mit ihren konkreten Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt ab.</p><p>Im Falle einer Annahme im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. mit den Kantonen die Zuständigkeiten für Umsetzung und Finanzierung von Bildungsmassnahmen für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene zu klären;</p><p>2. seinen Beitrag an die Integrationsleistungen, welche durch die Regelstrukturen im Bildungsbereich erbracht werden, substanziell zu erhöhen;</p><p>3. die Finanzierung der zusätzlichen Integrationsleistungen über das Budget des Staatssekretariates für Migration zu garantieren.</p><p>Eine Minderheit (Tuena, Bigler, Dettling, Glauser, Herzog, Keller Peter, Pieren, Rösti, Wasserfallen) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Zahl der spät zugewanderten Jugendlichen hat in den letzten Jahren im Vergleich zur übrigen Migrationsbevölkerung stark zugenommen. Dies stellt das Bildungswesen zunehmend vor Probleme. Die Kantone haben wiederholt dargelegt, dass die hohe Zahl spät zugewanderter Jugendlicher in der Schweiz grundsätzlich durch die bestehenden Angebote der Integrationsförderung und des postobligatorischen Bildungssystems aufgefangen werden kann (Bildungsangebote an der Nahtstelle I wie Brückenangebote, Standortbestimmungen, Begleitung und Coaching usw.). Diese müssen in der aktuellen Situation aber ausgebaut und flexibilisiert werden, soll das Ziel, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II im Sinn des schweizerischen Bildungsrechts verfügen, erreicht werden. Das Ziel muss auch für Jugendliche und junge Erwachsene gelten, die auf dem Asylweg in unser Land kommen und die eine rechtliche und persönliche langfristige Bleibeperspektive in der Schweiz haben. Hierfür hat das schweizerische postobligatorische Bildungssystem mit seiner Flexibilität und Durchlässigkeit und auch dank starker Partnerschaften mit den Wirtschaftsverbänden und den Betrieben im Berufsbildungsbereich sehr gute Voraussetzungen, die es zu nutzen gilt.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass steigende Zahlen im Migrationsbereich für Bund und Kantone im Bildungsbereich eine Herausforderung darstellen. Das strategische Ziel, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, soll denn auch für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene gelten, welche eine rechtliche und persönliche Bleibeperspektive in der Schweiz haben sowie das Potenzial und die persönliche Motivation für einen Bildungsabschluss mitbringen. Bund und Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt, die Zuständigkeiten im Grundsatz bereits geklärt und Ziele definiert.</p><p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich auch das Anliegen der Motion, dass es mehr finanzielle Mittel braucht, um die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen sicherzustellen. Zuerst gilt es jedoch den Finanzierungsbedarf in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu konkretisieren und aufzuzeigen, in welchen Bereichen auf Bundes- und Kantonsebene tatsächlich Mehrkosten entstehen. Abklärungen zwischen Bund und Kantonen haben ergeben, dass es für die erwähnte Zielgruppe im Bereich Bildung nicht ausreicht, nur in Regelstrukturen zu investieren. Entscheidend und unabdingbar ist auch der Ausbau der vorbereitenden Massnahmen, um diese Personen für eine nachobligatorische Allgemein- oder Berufsbildung zu rüsten. Dafür braucht es in einem ersten Schritt eine individuelle Abklärung des Potenzials, gefolgt vom Erlernen einer Landessprache, dem Nachholen von fehlendem Schulstoff auf der Sekundarstufe I und grundlegender Lerntechniken sowie dem Vermitteln kultureller Kompetenzen. Dies bildet für die Betroffenen, zusammen mit einer individuellen Begleitung (Coaching, Fallführung), die notwendige Grundlage, um in eine Berufslehre einsteigen, dem Berufsfachschulunterricht folgen, in einem Betrieb mitwirken und die Ausbildung erfolgreich bestehen zu können. Des Weiteren ist auch zu prüfen, inwiefern für diese spezifische Zielgruppe eine flexiblere Handhabung bei den Regelstrukturen gemäss Berufsbildungsgesetz nötig ist.</p><p>Zur Ermittlung des finanziellen Aufwandes haben die Kantone entsprechende Erhebungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2017 erwartet und sind anschliessend vertieft auszuwerten. Zudem gilt es, die bestehenden Erfahrungen und Erkenntnisse bezüglich effizienter Integrationsmassnahmen sowie deren Einbettung in eine prozessorientierte Strategie zu prüfen. Dabei sind auch bestehende Massnahmen und Vorhaben wie beispielsweise das Pilotprogramm "Frühzeitige Sprachförderung/Integrationsvorlehre" zu berücksichtigen, welches u. a. eine verbesserte interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Akteuren in den Bereichen Asyl, Integration, Bildung und Arbeitsmarkt bezweckt. Dafür hat das Parlament am 15. Dezember 2016 einen Verpflichtungskredit von 54 Millionen Franken bewilligt, welcher die Massnahmen während vier Jahren mitfinanziert. Für Massnahmen im Berufsbildungsbereich hat das Parlament Mittel im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 bewilligt.</p><p>Die Resultate der in Auftrag gegebenen Erhebungen in den verschiedenen Bereichen sind zwingend abzuwarten und auszuwerten. Zusammen mit den bestehenden Erfahrungen und Vorschlägen zu effizienten Integrationsansätzen werden sie die Diskussionsgrundlage für weiterführende Gespräche zwischen Bund und Kantonen bilden. Diesen Klärungen will der Bundesrat nicht vorgreifen; er lehnt daher die Motion mit ihren konkreten Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt ab.</p><p>Im Falle einer Annahme im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. mit den Kantonen die Zuständigkeiten für Umsetzung und Finanzierung von Bildungsmassnahmen für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene zu klären;</p><p>2. seinen Beitrag an die Integrationsleistungen, welche durch die Regelstrukturen im Bildungsbereich erbracht werden, substanziell zu erhöhen;</p><p>3. die Finanzierung der zusätzlichen Integrationsleistungen über das Budget des Staatssekretariates für Migration zu garantieren.</p><p>Eine Minderheit (Tuena, Bigler, Dettling, Glauser, Herzog, Keller Peter, Pieren, Rösti, Wasserfallen) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen
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