Mindestvergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer

ShortId
16.3912
Id
20163912
Updated
28.07.2023 14:47
Language
de
Title
Mindestvergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer
AdditionalIndexing
2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Bundesrat am 21. Oktober 2016 beschlossene Senkung des Vergütungszinses für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf 0 Prozent eliminiert den Anreiz für die Steuerpflichtigen, ihre Steuern frühzeitig einzuzahlen. Die Folge wird sein, dass die Steuerzahlungen zeitlich immer öfters in die Zukunft verschoben werden. Um dies zu verhindern und die in der Schweiz hohe Steuermoral nicht zu gefährden, sei der Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf mindestens 0,25 Prozent festzusetzen.</p>
  • <p>Nach Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) setzt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Sätze für den Verzugs- sowie Vergütungszins jährlich fest und gibt sie im Anhang der Verordnung bekannt. Entsprechend hat das EFD im Oktober 2016 den Vergütungszins ab der Steuerperiode 2017 von 0,25 Prozent auf neu 0 Prozent festgelegt. Der Verzugs- bzw. Rückerstattungszins bleibt unverändert bei 3 Prozent.</p><p>Im vergangenen Jahr sind die Marktzinsen auf einem konstant tiefen und leicht sinkenden Niveau geblieben. Die Schweizerische Nationalbank erhebt gar Negativzinsen (derzeit minus 0,75 Prozent). Gemäss der aktuellen Konjunkturprognose rechnet der Bundesrat auch im nächsten Jahr mit negativen Zinsen. Bei diesen Markverhältnissen sind Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen für den Bund ein Minusgeschäft. Er kann sich am Geld- und Kapitalmarkt zu tieferen Kosten finanzieren. Zudem erschweren hohe Vorauszahlungen den Budgetprozess des Bundes, da er dadurch kurzfristig über zu viel Liquidität verfügt, während er bei steigenden Zinsen mit einer entsprechenden Gegenbewegung rechnen muss. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die erfolgte Angleichung des Vergütungszinses an die Marktzinsen als gerechtfertigt.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass angesichts der negativen Zinsen die Vorauszahlungen nach wie vor abgegolten sind und der Anreiz für Steuerpflichtige bestehen bleibt. Er erwartet durch die erfolgte Anpassung des Vergütungszinses keine negativen Auswirkungen auf die Zahlungsmoral der Steuerpflichtigen.</p><p>Sobald sich das Zinsumfeld erholt, ist der Vergütungszins aus Sicht des Bundesrates wieder anzuheben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf mindestens 0,25 Prozent festzusetzen.</p>
  • Mindestvergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Bundesrat am 21. Oktober 2016 beschlossene Senkung des Vergütungszinses für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf 0 Prozent eliminiert den Anreiz für die Steuerpflichtigen, ihre Steuern frühzeitig einzuzahlen. Die Folge wird sein, dass die Steuerzahlungen zeitlich immer öfters in die Zukunft verschoben werden. Um dies zu verhindern und die in der Schweiz hohe Steuermoral nicht zu gefährden, sei der Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf mindestens 0,25 Prozent festzusetzen.</p>
    • <p>Nach Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) setzt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Sätze für den Verzugs- sowie Vergütungszins jährlich fest und gibt sie im Anhang der Verordnung bekannt. Entsprechend hat das EFD im Oktober 2016 den Vergütungszins ab der Steuerperiode 2017 von 0,25 Prozent auf neu 0 Prozent festgelegt. Der Verzugs- bzw. Rückerstattungszins bleibt unverändert bei 3 Prozent.</p><p>Im vergangenen Jahr sind die Marktzinsen auf einem konstant tiefen und leicht sinkenden Niveau geblieben. Die Schweizerische Nationalbank erhebt gar Negativzinsen (derzeit minus 0,75 Prozent). Gemäss der aktuellen Konjunkturprognose rechnet der Bundesrat auch im nächsten Jahr mit negativen Zinsen. Bei diesen Markverhältnissen sind Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen für den Bund ein Minusgeschäft. Er kann sich am Geld- und Kapitalmarkt zu tieferen Kosten finanzieren. Zudem erschweren hohe Vorauszahlungen den Budgetprozess des Bundes, da er dadurch kurzfristig über zu viel Liquidität verfügt, während er bei steigenden Zinsen mit einer entsprechenden Gegenbewegung rechnen muss. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die erfolgte Angleichung des Vergütungszinses an die Marktzinsen als gerechtfertigt.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass angesichts der negativen Zinsen die Vorauszahlungen nach wie vor abgegolten sind und der Anreiz für Steuerpflichtige bestehen bleibt. Er erwartet durch die erfolgte Anpassung des Vergütungszinses keine negativen Auswirkungen auf die Zahlungsmoral der Steuerpflichtigen.</p><p>Sobald sich das Zinsumfeld erholt, ist der Vergütungszins aus Sicht des Bundesrates wieder anzuheben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf mindestens 0,25 Prozent festzusetzen.</p>
    • Mindestvergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer

Back to List