Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konflikt-Lösungen beitragen?

ShortId
16.3920
Id
20163920
Updated
28.07.2023 04:52
Language
de
Title
Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konflikt-Lösungen beitragen?
AdditionalIndexing
08;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach dem gescheiterten Putschversuch am 15. Juli 2016 hat der türkische Staatspräsident Erdogan am Ausnahmezustand verhängt und bis zum 19. Januar 2017 verlängert. Seither wird in der Türkei per Notstandsdekret regiert. In diesem Rahmen werden aber nicht nur die Putschisten zur Rechenschaft gezogen. Präsident Erdogan nutzte die Situation, um die regierungskritische Opposition mundtot zu machen. Kritische Medien wurden geschlossen, Journalistinnen und Journalisten verhaftet, zehntausende Staatsangestellte im Bildungs-, Sicherheits- und Justizbereich entlassen. Die Verhaftungswelle trifft auch demokratisch gewählte Abgeordnete der regierungskritischen Partei HDP. Es wurden Strafanzeigen gegen Parlamentarierinnen und Parlamentarier der zweitgrösste Oppositionspartei CHP erhoben. Erdogan will ein Gesetz für die Einführung der Todesstrafe unterzeichnen. Zahlreiche medizinische Einrichtungen, Gewerkschaften sowie über 370 NGO wurden geschlossen. </p><p>Aufgrund dieser Entwicklungen ergeben sich für die Schweizerische Aussenpolitik brisante Fragen: </p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat die aussenpolitischen Beziehungen zu einem Staat zu gestalten, der Menschenrechte missachtet und gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstösst?</p><p>2. Welche diplomatischen Schritte unternahm der Bundesrat, um sein Missfallen kundzutun und gleichzeitig seine guten Dienste anzubieten?</p><p>3. Wie reagiert er, wenn die Türkei die Todesstrafe wieder einführt?</p><p>4. Das EDA beschloss 2013 Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger (bit.ly/edamr). Wie werden diese konkret im Zusammenhang mit der Türkei angewandt, wo über 370 NGOs verboten wurden? Welche Rolle spielen sie im Austausch mit den türkischen Behörden?</p><p>5. Artikel 5 KMG verbietet den Export von Kriegsmaterial in Länder, die in einen bewaffneten internationalen oder internen Konflikt involviert sind. Welche Konsequenz hat diese Bestimmung im Bezug auf die Türkei?</p><p>6. Wie bewertet er die Lage der fast 3 Millionen syrischen und irakischen Flüchtlinge, die sich in der Türkei aufhalten? Gilt die Türkei nach wie vor als "sicherer Drittstaat"?</p><p>7. Die repressive Politik der türkischen Regierung könnte eine neue Flüchtlingswelle auslösen, insbesondere unter der kurdischen Bevölkerung. Ist er auf dieses Szenario vorbereitet? Wie gedenkt er zu reagieren? Gilt die Türkei nach wie vor als "sicherer Herkunftsstaat"? Stellt der Bundesrat gegebenenfalls humanitäre Visa aus?</p>
  • Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konflikt-Lösungen beitragen?
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20161072
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem gescheiterten Putschversuch am 15. Juli 2016 hat der türkische Staatspräsident Erdogan am Ausnahmezustand verhängt und bis zum 19. Januar 2017 verlängert. Seither wird in der Türkei per Notstandsdekret regiert. In diesem Rahmen werden aber nicht nur die Putschisten zur Rechenschaft gezogen. Präsident Erdogan nutzte die Situation, um die regierungskritische Opposition mundtot zu machen. Kritische Medien wurden geschlossen, Journalistinnen und Journalisten verhaftet, zehntausende Staatsangestellte im Bildungs-, Sicherheits- und Justizbereich entlassen. Die Verhaftungswelle trifft auch demokratisch gewählte Abgeordnete der regierungskritischen Partei HDP. Es wurden Strafanzeigen gegen Parlamentarierinnen und Parlamentarier der zweitgrösste Oppositionspartei CHP erhoben. Erdogan will ein Gesetz für die Einführung der Todesstrafe unterzeichnen. Zahlreiche medizinische Einrichtungen, Gewerkschaften sowie über 370 NGO wurden geschlossen. </p><p>Aufgrund dieser Entwicklungen ergeben sich für die Schweizerische Aussenpolitik brisante Fragen: </p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat die aussenpolitischen Beziehungen zu einem Staat zu gestalten, der Menschenrechte missachtet und gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstösst?</p><p>2. Welche diplomatischen Schritte unternahm der Bundesrat, um sein Missfallen kundzutun und gleichzeitig seine guten Dienste anzubieten?</p><p>3. Wie reagiert er, wenn die Türkei die Todesstrafe wieder einführt?</p><p>4. Das EDA beschloss 2013 Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger (bit.ly/edamr). Wie werden diese konkret im Zusammenhang mit der Türkei angewandt, wo über 370 NGOs verboten wurden? Welche Rolle spielen sie im Austausch mit den türkischen Behörden?</p><p>5. Artikel 5 KMG verbietet den Export von Kriegsmaterial in Länder, die in einen bewaffneten internationalen oder internen Konflikt involviert sind. Welche Konsequenz hat diese Bestimmung im Bezug auf die Türkei?</p><p>6. Wie bewertet er die Lage der fast 3 Millionen syrischen und irakischen Flüchtlinge, die sich in der Türkei aufhalten? Gilt die Türkei nach wie vor als "sicherer Drittstaat"?</p><p>7. Die repressive Politik der türkischen Regierung könnte eine neue Flüchtlingswelle auslösen, insbesondere unter der kurdischen Bevölkerung. Ist er auf dieses Szenario vorbereitet? Wie gedenkt er zu reagieren? Gilt die Türkei nach wie vor als "sicherer Herkunftsstaat"? Stellt der Bundesrat gegebenenfalls humanitäre Visa aus?</p>
    • Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konflikt-Lösungen beitragen?

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