Tisa-Verhandlungen. Werden mit der neuen Schweizer Offerte die Umwelt und die Demokratie aufgegeben?
- ShortId
-
16.3931
- Id
-
20163931
- Updated
-
28.07.2023 04:48
- Language
-
de
- Title
-
Tisa-Verhandlungen. Werden mit der neuen Schweizer Offerte die Umwelt und die Demokratie aufgegeben?
- AdditionalIndexing
-
08;04;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der neuen Tisa-Offerte der Schweiz, die am 21. Oktober 2016 auf der Website des Seco veröffentlicht wurde, wurden in der "Section A" einige Vorbehalte, die in früheren Offerten enthalten waren, gestrichen. Dabei handelt es sich um einen Vorbehalt, der die Pflichten der Gemeinden und Kantone im Zusammenhang mit dem Gats beschränkte, um einen Vorbehalt bezüglich der Dienstleistungen (public utilities) der Gemeinden und Kantone im Bereich Umwelt und um einen Vorbehalt zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).</p><p>Die obenerwähnten "Verbesserungen" der Schweizer Offerte weisen in die von der EU vorgegebene Richtung. Dies beinhaltet, dass die Politik der Gemeinden und Kantone insbesondere hinsichtlich Umgang mit Abwasser und Abfall in Stein gemeisselt werden soll und dass eine Gemeinde, die eine dieser Dienstleistungen liberalisiert, dies nicht mehr rückgängig machen kann (Ratchet).</p><p>Die vom Staat in Auftrag gegebenen UVP sind ein heikles Thema, weil gestützt darauf potenziell gefährliche oder für die Bevölkerung oder Umwelt schädliche Vorhaben bewilligt (oder abgelehnt) werden. Es ist daher legitim, dass die Behörden sich das Recht vorbehalten möchten, gegebenenfalls sicherzustellen, dass die Dienstleistungserbringer, die mit der Durchführung der UVP beauftragt werden, schweizerischem Recht unterstehen (zum Beispiel Geschäftssitz oder Wohnsitz in der Schweiz). Angesichts des Anhangs "Localisation" zum Tisa und der fehlenden Vorbehalte in der neuen Offerte werden solche Auflagen für vom Staat in Auftrag gegebene UVP jedoch widerrechtlich.</p>
- <p>1. In der Doha-Offerte und den Freihandelsabkommen der Schweiz sind im Sektor "Umweltdienstleistungen" die Dienstleistungen, welche von den Gemeinden und Kantonen erbracht oder von Gemeinde- und Kantonsbehörden in Auftrag gegeben werden, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) ausgenommen. Dies bebeutet, dass die Schweiz für diese Dienstleistungen keine Verpflichtungen in Bezug auf den Marktzugang oder die Inländerbehandlung eingegangen ist.</p><p>2. Die Tisa-Offerte der Schweiz vom 21. Oktober 2016 hält den unter Ziffer 1 erwähnten Ausschluss für die kommunalen und kantonalen Umweltdienstleistungen sowie für die UVP aufrecht (für Letztere, soweit sie Giftstoffe oder Radioaktivität betreffen; bei den anderen UVP ist ein Ausschluss nicht erforderlich, da es keine quantitativen Beschränkungen gibt). Dies bedeutet, dass die Schweiz für diese Dienstleistungen in ihrer Tisa-Offerte ebenso wenig wie in der Doha-Offerte oder ihren Freihandelsabkommen Verpflichtungen beim Marktzugang eingeht. Gemäss den Tisa-Bestimmungen sind Standstill und Ratchet auf Massnahmen bezüglich Marktzugang, d. h. quantitative, nichtdiskriminierende Massnahmen, nicht anwendbar. Deshalb wäre es mit dem allfälligen Tisa vereinbar, Beschränkungen für den Zugang zum Schweizer Markt - etwa in Form eines Gemeinde- oder Kantonsmonopols oder einer Exklusivkonzession - beizubehalten, künftig abzuändern oder neu einzuführen.</p><p>Die in Section A der Schweizer Tisa-Offerte aufgeführten Vorbehalte zur Inländerbehandlung und zur Lokalisierung gelten auch für die Umweltdienstleistungen, darunter auch für Gemeinde- und Kantonsdienstleistungen und alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit UVP. Dabei handelt es sich unter anderen um Vorbehalte für Subventionen und vergleichbare Massnahmen, für die Gesetzgebung, welche die Zulassung ausländischer Dienstleistungserbringer in der Schweiz regelt usw. Aufgrund dieser Vorbehalte sind die Standstill- und die Ratchet-Klausel auf derartige Massnahmen nicht anwendbar.</p><p>Dies bedeutet, dass es - wie bei der Doha-Offerte und den Freihandelsabkommen - auch mit den Verpflichtungen der Schweiz im Tisa vereinbar ist, wenn solche diskriminierenden Massnahmen oder Lokalisierungsbedingungen auch für Umweltdienstleistungen und UVP-Dienstleistungen und auf allen Regierungsebenen beibehalten oder in Zukunft beliebig abgeändert oder eingeführt werden.</p><p>Die Standstill- und die Ratchet-Klausel des Tisa finden ebenfalls keine Anwendung auf qualitative Massnahmen, die unabhängig von der Nationalität oder Lokalisierung des Dienstleistungserbringers gelten, wie etwa Massnahmen bezüglich Umweltschutz, Bauzonen, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Qualitätsanforderungen, technische Vorschriften usw. Das Tisa verhindert somit nicht, sämtliche Dienstleistungen, einschliesslich Umwelt- und UVP-Dienstleistungen, in diesem Sinn zu regulieren, also bestehende Regulierungen beizubehalten oder in Zukunft abzuändern oder neue einzuführen.</p><p>3. Die zuständigen Behörden wurden konsultiert (via die Konferenz der Kantonsregierungen) und haben zugestimmt.</p><p>4. Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Revision der Tisa-Offerte vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Kann er bestätigen, dass in der Schweizer Offerte für die Doha-Verhandlungen (und die Freihandelsabkommen) die Vorbehalte bezüglich der Service-public-Dienstleistungen der Gemeinden und Kantone sowie der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach wie vor enthalten sind?</p><p>2. Der Bundesrat hat stets betont, den Service public im Rahmen von Tisa nicht liberalisieren zu wollen. Kann er bestätigen, dass die Schweizer Tisa-Offerte in der "Section A" keinerlei Vorbehalte mehr enthält bezüglich der Service-public-Dienstleistungen der Gemeinden und Kantone sowie der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der UVP und dass er damit diese Dienstleistungen der Standstill- und der Ratchet-Klausel unterstellt?</p><p>3. Wurden die Kantone und die zuständigen kantonalen Behörden zu diesen Änderungen angehört? Haben sie diesen zugestimmt?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, die Offerte zu revidieren und die erwähnten Vorbehalte gemäss der Doha-Offerte beizubehalten?</p>
- Tisa-Verhandlungen. Werden mit der neuen Schweizer Offerte die Umwelt und die Demokratie aufgegeben?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der neuen Tisa-Offerte der Schweiz, die am 21. Oktober 2016 auf der Website des Seco veröffentlicht wurde, wurden in der "Section A" einige Vorbehalte, die in früheren Offerten enthalten waren, gestrichen. Dabei handelt es sich um einen Vorbehalt, der die Pflichten der Gemeinden und Kantone im Zusammenhang mit dem Gats beschränkte, um einen Vorbehalt bezüglich der Dienstleistungen (public utilities) der Gemeinden und Kantone im Bereich Umwelt und um einen Vorbehalt zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).</p><p>Die obenerwähnten "Verbesserungen" der Schweizer Offerte weisen in die von der EU vorgegebene Richtung. Dies beinhaltet, dass die Politik der Gemeinden und Kantone insbesondere hinsichtlich Umgang mit Abwasser und Abfall in Stein gemeisselt werden soll und dass eine Gemeinde, die eine dieser Dienstleistungen liberalisiert, dies nicht mehr rückgängig machen kann (Ratchet).</p><p>Die vom Staat in Auftrag gegebenen UVP sind ein heikles Thema, weil gestützt darauf potenziell gefährliche oder für die Bevölkerung oder Umwelt schädliche Vorhaben bewilligt (oder abgelehnt) werden. Es ist daher legitim, dass die Behörden sich das Recht vorbehalten möchten, gegebenenfalls sicherzustellen, dass die Dienstleistungserbringer, die mit der Durchführung der UVP beauftragt werden, schweizerischem Recht unterstehen (zum Beispiel Geschäftssitz oder Wohnsitz in der Schweiz). Angesichts des Anhangs "Localisation" zum Tisa und der fehlenden Vorbehalte in der neuen Offerte werden solche Auflagen für vom Staat in Auftrag gegebene UVP jedoch widerrechtlich.</p>
- <p>1. In der Doha-Offerte und den Freihandelsabkommen der Schweiz sind im Sektor "Umweltdienstleistungen" die Dienstleistungen, welche von den Gemeinden und Kantonen erbracht oder von Gemeinde- und Kantonsbehörden in Auftrag gegeben werden, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) ausgenommen. Dies bebeutet, dass die Schweiz für diese Dienstleistungen keine Verpflichtungen in Bezug auf den Marktzugang oder die Inländerbehandlung eingegangen ist.</p><p>2. Die Tisa-Offerte der Schweiz vom 21. Oktober 2016 hält den unter Ziffer 1 erwähnten Ausschluss für die kommunalen und kantonalen Umweltdienstleistungen sowie für die UVP aufrecht (für Letztere, soweit sie Giftstoffe oder Radioaktivität betreffen; bei den anderen UVP ist ein Ausschluss nicht erforderlich, da es keine quantitativen Beschränkungen gibt). Dies bedeutet, dass die Schweiz für diese Dienstleistungen in ihrer Tisa-Offerte ebenso wenig wie in der Doha-Offerte oder ihren Freihandelsabkommen Verpflichtungen beim Marktzugang eingeht. Gemäss den Tisa-Bestimmungen sind Standstill und Ratchet auf Massnahmen bezüglich Marktzugang, d. h. quantitative, nichtdiskriminierende Massnahmen, nicht anwendbar. Deshalb wäre es mit dem allfälligen Tisa vereinbar, Beschränkungen für den Zugang zum Schweizer Markt - etwa in Form eines Gemeinde- oder Kantonsmonopols oder einer Exklusivkonzession - beizubehalten, künftig abzuändern oder neu einzuführen.</p><p>Die in Section A der Schweizer Tisa-Offerte aufgeführten Vorbehalte zur Inländerbehandlung und zur Lokalisierung gelten auch für die Umweltdienstleistungen, darunter auch für Gemeinde- und Kantonsdienstleistungen und alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit UVP. Dabei handelt es sich unter anderen um Vorbehalte für Subventionen und vergleichbare Massnahmen, für die Gesetzgebung, welche die Zulassung ausländischer Dienstleistungserbringer in der Schweiz regelt usw. Aufgrund dieser Vorbehalte sind die Standstill- und die Ratchet-Klausel auf derartige Massnahmen nicht anwendbar.</p><p>Dies bedeutet, dass es - wie bei der Doha-Offerte und den Freihandelsabkommen - auch mit den Verpflichtungen der Schweiz im Tisa vereinbar ist, wenn solche diskriminierenden Massnahmen oder Lokalisierungsbedingungen auch für Umweltdienstleistungen und UVP-Dienstleistungen und auf allen Regierungsebenen beibehalten oder in Zukunft beliebig abgeändert oder eingeführt werden.</p><p>Die Standstill- und die Ratchet-Klausel des Tisa finden ebenfalls keine Anwendung auf qualitative Massnahmen, die unabhängig von der Nationalität oder Lokalisierung des Dienstleistungserbringers gelten, wie etwa Massnahmen bezüglich Umweltschutz, Bauzonen, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Qualitätsanforderungen, technische Vorschriften usw. Das Tisa verhindert somit nicht, sämtliche Dienstleistungen, einschliesslich Umwelt- und UVP-Dienstleistungen, in diesem Sinn zu regulieren, also bestehende Regulierungen beizubehalten oder in Zukunft abzuändern oder neue einzuführen.</p><p>3. Die zuständigen Behörden wurden konsultiert (via die Konferenz der Kantonsregierungen) und haben zugestimmt.</p><p>4. Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Revision der Tisa-Offerte vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Kann er bestätigen, dass in der Schweizer Offerte für die Doha-Verhandlungen (und die Freihandelsabkommen) die Vorbehalte bezüglich der Service-public-Dienstleistungen der Gemeinden und Kantone sowie der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach wie vor enthalten sind?</p><p>2. Der Bundesrat hat stets betont, den Service public im Rahmen von Tisa nicht liberalisieren zu wollen. Kann er bestätigen, dass die Schweizer Tisa-Offerte in der "Section A" keinerlei Vorbehalte mehr enthält bezüglich der Service-public-Dienstleistungen der Gemeinden und Kantone sowie der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der UVP und dass er damit diese Dienstleistungen der Standstill- und der Ratchet-Klausel unterstellt?</p><p>3. Wurden die Kantone und die zuständigen kantonalen Behörden zu diesen Änderungen angehört? Haben sie diesen zugestimmt?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, die Offerte zu revidieren und die erwähnten Vorbehalte gemäss der Doha-Offerte beizubehalten?</p>
- Tisa-Verhandlungen. Werden mit der neuen Schweizer Offerte die Umwelt und die Demokratie aufgegeben?
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