Schutz des Schweizer Luftraums durch die eigene Luftwaffe

ShortId
16.3936
Id
20163936
Updated
14.11.2025 07:57
Language
de
Title
Schutz des Schweizer Luftraums durch die eigene Luftwaffe
AdditionalIndexing
09;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist in der Tat so, dass fast alle Länder zumindest in der normalen Lage ihren Luftraum mit eigenen Mitteln überwachen, kontrollieren und schützen. Auf die Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Schweizer Luftwaffe hat derzeit zwei Typen von Kampfflugzeugen im Betrieb: 53 F-5 Tiger, von denen noch 26 eingesetzt werden können, und 30 F/A-18 C/D.</p><p>Die F-5 Tiger können nur sehr beschränkt (bei guter Witterung und am Tag) für den Luftpolizeidienst eingesetzt werden, für den Schutz des Luftraums in Spannungsperioden oder gar zur Verteidigung des Luftraums gegen einen Angreifer leisten sie keinen Beitrag; dazu verfügen sie über zu leistungsschwache Sensoren und Waffen. Sie können aber die F/A-18-Flotte - bis zur Einführung eines neuen Kampfflugzeugs - entlasten, wenn das Pilotentraining zum Teil auf F-5 stattfindet, und sie können die Ausbildung für die Jet-Piloten und die Fliegerabwehr verbessern; dies sind aber nicht operationelle Beiträge für konkrete Einsätze. Im Luftkampf gegen einen modernen Gegner wären die F-5 Tiger chancenlos; eine allfällige Nachrüstung der Flugzeuge für die Erfüllung solcher Aufgaben wäre sowohl aus technischen als auch aus finanziellen Gründen nicht verantwortbar.</p><p>Anders verhält es sich bei den F/A-18. Diese sind gegenwärtig technisch auf der Höhe der Zeit, werden aber über die nächsten 10 Jahre verglichen mit den modernsten Kampfflugzeugen an Kampfkraft verlieren. Die Schweiz ist mit diesen Kampfflugzeugen fähig, ihren Luftraum in der normalen Lage zu überwachen und gegen Bedrohungen zu intervenieren (Luftpolizei). Sie könnte ihren Luftraum damit auch für einige wenige Wochen in einer Krisenlage schützen, in der eine permanente Präsenz mit Kampfflugzeugen in der Luft nötig sein könnte; für eine permanente Präsenz mit zwei oder vier Flugzeugen in der Luft von mehr als einem Monat ist die F/A-18-Flotte indessen zu klein. Auch eine eigentliche Verteidigung des Luftraums - also die Abwehr eines starken Gegners, der den schweizerischen Luftraum voll angreift - könnte die Schweiz mit der gegenwärtigen Flotte nur über eine kurze Zeit durchführen.</p><p>2. Die gegenwärtige Planung zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge sieht die Lieferung der ersten Flugzeuge ab 2025 vor; die gesamte Flotte würde etwa im Jahr 2030 einsatzbereit sein. Der Bundesrat sieht das Risiko bis dahin als akzeptabel an. In unserem Umfeld bieten die 30 F/A-18 C/D, die auf gutem technischem Stand sind, wichtige Kapazitäten. Die Flotte darf jedoch nicht weiter abnehmen, da die Durchhaltefähigkeit wegen der Flottengrösse beschränkt ist. Essenziell ist es, eine Lücke zwischen dem Nutzungsende der F/A-18 und der operationellen Einsatzfähigkeit neuer Kampfflugzeuge zu verhindern. Dazu ist es nötig, das Projekt "neues Kampfflugzeug" gemäss Plan voranzutreiben und eine Nutzungsdauerverlängerung der F/A-18 bis rund 2030 in die Wege zu leiten. Die aktuelle und absehbare Bedrohungslage erfordert nach Ansicht des Bundesrates deshalb auch keine beschleunigte oder vorgezogene Kampfflugzeugbeschaffung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wenn ein Land den Luftraum über seinem Territorium nicht aus eigenen Kräften vor Eindringlingen zu schützen in der Lage ist, sind Sicherheit und Eigenständigkeit eines Landes gefährdet.</p><p>Deshalb ersuchen wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann die Schweiz mit den heute noch zur Verfügung stehenden Kampfflugzeugen, deren Ausrüstung und Einsatzelektronik offenbar teilweise überaltert sind, die eigenständige Verteidigung des Luftraumes noch gewährleisten?</p><p>2. Welche Risiken bestehen für die Schweiz, indem gemäss Zeitplan erst ab etwa 2025 erste neue Kampfflugzeuge einsatzfähig zur Verfügung stehen?</p>
  • Schutz des Schweizer Luftraums durch die eigene Luftwaffe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist in der Tat so, dass fast alle Länder zumindest in der normalen Lage ihren Luftraum mit eigenen Mitteln überwachen, kontrollieren und schützen. Auf die Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Schweizer Luftwaffe hat derzeit zwei Typen von Kampfflugzeugen im Betrieb: 53 F-5 Tiger, von denen noch 26 eingesetzt werden können, und 30 F/A-18 C/D.</p><p>Die F-5 Tiger können nur sehr beschränkt (bei guter Witterung und am Tag) für den Luftpolizeidienst eingesetzt werden, für den Schutz des Luftraums in Spannungsperioden oder gar zur Verteidigung des Luftraums gegen einen Angreifer leisten sie keinen Beitrag; dazu verfügen sie über zu leistungsschwache Sensoren und Waffen. Sie können aber die F/A-18-Flotte - bis zur Einführung eines neuen Kampfflugzeugs - entlasten, wenn das Pilotentraining zum Teil auf F-5 stattfindet, und sie können die Ausbildung für die Jet-Piloten und die Fliegerabwehr verbessern; dies sind aber nicht operationelle Beiträge für konkrete Einsätze. Im Luftkampf gegen einen modernen Gegner wären die F-5 Tiger chancenlos; eine allfällige Nachrüstung der Flugzeuge für die Erfüllung solcher Aufgaben wäre sowohl aus technischen als auch aus finanziellen Gründen nicht verantwortbar.</p><p>Anders verhält es sich bei den F/A-18. Diese sind gegenwärtig technisch auf der Höhe der Zeit, werden aber über die nächsten 10 Jahre verglichen mit den modernsten Kampfflugzeugen an Kampfkraft verlieren. Die Schweiz ist mit diesen Kampfflugzeugen fähig, ihren Luftraum in der normalen Lage zu überwachen und gegen Bedrohungen zu intervenieren (Luftpolizei). Sie könnte ihren Luftraum damit auch für einige wenige Wochen in einer Krisenlage schützen, in der eine permanente Präsenz mit Kampfflugzeugen in der Luft nötig sein könnte; für eine permanente Präsenz mit zwei oder vier Flugzeugen in der Luft von mehr als einem Monat ist die F/A-18-Flotte indessen zu klein. Auch eine eigentliche Verteidigung des Luftraums - also die Abwehr eines starken Gegners, der den schweizerischen Luftraum voll angreift - könnte die Schweiz mit der gegenwärtigen Flotte nur über eine kurze Zeit durchführen.</p><p>2. Die gegenwärtige Planung zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge sieht die Lieferung der ersten Flugzeuge ab 2025 vor; die gesamte Flotte würde etwa im Jahr 2030 einsatzbereit sein. Der Bundesrat sieht das Risiko bis dahin als akzeptabel an. In unserem Umfeld bieten die 30 F/A-18 C/D, die auf gutem technischem Stand sind, wichtige Kapazitäten. Die Flotte darf jedoch nicht weiter abnehmen, da die Durchhaltefähigkeit wegen der Flottengrösse beschränkt ist. Essenziell ist es, eine Lücke zwischen dem Nutzungsende der F/A-18 und der operationellen Einsatzfähigkeit neuer Kampfflugzeuge zu verhindern. Dazu ist es nötig, das Projekt "neues Kampfflugzeug" gemäss Plan voranzutreiben und eine Nutzungsdauerverlängerung der F/A-18 bis rund 2030 in die Wege zu leiten. Die aktuelle und absehbare Bedrohungslage erfordert nach Ansicht des Bundesrates deshalb auch keine beschleunigte oder vorgezogene Kampfflugzeugbeschaffung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wenn ein Land den Luftraum über seinem Territorium nicht aus eigenen Kräften vor Eindringlingen zu schützen in der Lage ist, sind Sicherheit und Eigenständigkeit eines Landes gefährdet.</p><p>Deshalb ersuchen wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann die Schweiz mit den heute noch zur Verfügung stehenden Kampfflugzeugen, deren Ausrüstung und Einsatzelektronik offenbar teilweise überaltert sind, die eigenständige Verteidigung des Luftraumes noch gewährleisten?</p><p>2. Welche Risiken bestehen für die Schweiz, indem gemäss Zeitplan erst ab etwa 2025 erste neue Kampfflugzeuge einsatzfähig zur Verfügung stehen?</p>
    • Schutz des Schweizer Luftraums durch die eigene Luftwaffe

Back to List