Schutz religiƶser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt
- ShortId
-
16.3945
- Id
-
20163945
- Updated
-
25.06.2025 00:09
- Language
-
de
- Title
-
Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt
- AdditionalIndexing
-
09;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Obwohl die Schweiz nicht als primäres Ziel gilt, ist auch in unserem Land die Gefahr terroristischer und extremistischer Anschläge gestiegen. Bestimmte Minderheiten sind dabei besonders exponiert. Im Rahmen eines am 1. November 2016 publizierten Berichtes, stellt das Eidgenössische Departement des Innern fest, dass dabei die Institutionen und Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft besonders gefährdet sind: "Nach den Terrorangriffen in mehreren europäischen Ländern hat sich das Risiko für Schweizerinnen und Schweizer jüdischen Glaubens sowie jüdische und israelische Interessen in der Schweiz erhöht. Die Gefahr geht vorwiegend von dschihadistischen Extremisten aus, welche organisiert oder als spontane Einzeltäter handeln. Nicht auszuschliessen sind auch Nachahmungstäter. In der jüdischen Gemeinschaft besteht die berechtigte Sorge um die Sicherheit von jüdischen Personen und Einrichtungen." Weiter wird im Bericht richtigerweise festgehalten, dass die verfassungsmässige Pflicht besteht, "angemessene gesetzgeberische und andere Massnahmen zu ergreifen, um Übergriffe auf das Leben und die Sicherheit aller Personen zu verhindern, Gefahren abzuwehren, Angriffe zu ahnden und polizeilich zu intervenieren, wenn Dritte Leib, Leben oder Eigentum bestimmter Personen oder Institutionen ernsthaft bedrohen". Trotz dieser klaren Ausgangslage wurden die entsprechenden Schutzmassnahmen bisher nicht respektive nicht in ausreichendem Mass ergriffen. Einerseits stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine kantonale respektive kommunale Aufgabe oder um eine solche des Bundes handelt. Anderseits ist auf Bundesebene unklar, ob eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht. Die vorliegende Motion will diesbezüglich Klarheit schaffen.</p>
- <p>Der Schutz der Bevölkerung vor terroristischen und extremistischen Anschlägen, aber auch vor anderen Gewaltakten hat für den Bundesrat höchste Priorität. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass einige religiöse Gemeinschaften und Minderheiten besonders bedroht sind. Das gilt namentlich auch für die jüdischen Gemeinschaften und ihre Einrichtungen, die vom islamistischen Terror bedroht sind. Dieser besonderen Bedrohung müssen die verantwortlichen Behörden Rechnung tragen.</p><p>Die erforderlichen Schutzmassnahmen werden durch die verantwortlichen Behörden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften laufend überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen an die aktualisierte Bedrohungslage vorgenommen. Nach Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung koordinieren der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. Gestützt auf diese Verfassungsgrundlage ist der Bundesrat bestrebt, die bereits bestehende Koordination zu intensivieren. Er wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Städten sowie im Gespräch mit interessierten Organisationen analysieren, ob das heute vorgesehene Schutzdispositiv genügt oder ob es punktuelle Schwachstellen gibt, die mittels spezifischer Massnahmen eliminiert werden können. Eine verstärkte Koordination entspricht auch den Empfehlungen des vom Sicherheitsverbund Schweiz im Juli 2016 publizierten Berichtes "Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung".</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, welche weiter gehenden Massnahmen für die Sicherheit von religiösen Gemeinschaften, die durch potenzielle terroristische und extremistische Gewalt besonders gefährdet sind, getroffen werden können und welche gesetzlichen Grundlagen allenfalls für deren Umsetzung nötig wären.</p>
- Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Obwohl die Schweiz nicht als primäres Ziel gilt, ist auch in unserem Land die Gefahr terroristischer und extremistischer Anschläge gestiegen. Bestimmte Minderheiten sind dabei besonders exponiert. Im Rahmen eines am 1. November 2016 publizierten Berichtes, stellt das Eidgenössische Departement des Innern fest, dass dabei die Institutionen und Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft besonders gefährdet sind: "Nach den Terrorangriffen in mehreren europäischen Ländern hat sich das Risiko für Schweizerinnen und Schweizer jüdischen Glaubens sowie jüdische und israelische Interessen in der Schweiz erhöht. Die Gefahr geht vorwiegend von dschihadistischen Extremisten aus, welche organisiert oder als spontane Einzeltäter handeln. Nicht auszuschliessen sind auch Nachahmungstäter. In der jüdischen Gemeinschaft besteht die berechtigte Sorge um die Sicherheit von jüdischen Personen und Einrichtungen." Weiter wird im Bericht richtigerweise festgehalten, dass die verfassungsmässige Pflicht besteht, "angemessene gesetzgeberische und andere Massnahmen zu ergreifen, um Übergriffe auf das Leben und die Sicherheit aller Personen zu verhindern, Gefahren abzuwehren, Angriffe zu ahnden und polizeilich zu intervenieren, wenn Dritte Leib, Leben oder Eigentum bestimmter Personen oder Institutionen ernsthaft bedrohen". Trotz dieser klaren Ausgangslage wurden die entsprechenden Schutzmassnahmen bisher nicht respektive nicht in ausreichendem Mass ergriffen. Einerseits stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine kantonale respektive kommunale Aufgabe oder um eine solche des Bundes handelt. Anderseits ist auf Bundesebene unklar, ob eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht. Die vorliegende Motion will diesbezüglich Klarheit schaffen.</p>
- <p>Der Schutz der Bevölkerung vor terroristischen und extremistischen Anschlägen, aber auch vor anderen Gewaltakten hat für den Bundesrat höchste Priorität. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass einige religiöse Gemeinschaften und Minderheiten besonders bedroht sind. Das gilt namentlich auch für die jüdischen Gemeinschaften und ihre Einrichtungen, die vom islamistischen Terror bedroht sind. Dieser besonderen Bedrohung müssen die verantwortlichen Behörden Rechnung tragen.</p><p>Die erforderlichen Schutzmassnahmen werden durch die verantwortlichen Behörden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften laufend überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen an die aktualisierte Bedrohungslage vorgenommen. Nach Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung koordinieren der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. Gestützt auf diese Verfassungsgrundlage ist der Bundesrat bestrebt, die bereits bestehende Koordination zu intensivieren. Er wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Städten sowie im Gespräch mit interessierten Organisationen analysieren, ob das heute vorgesehene Schutzdispositiv genügt oder ob es punktuelle Schwachstellen gibt, die mittels spezifischer Massnahmen eliminiert werden können. Eine verstärkte Koordination entspricht auch den Empfehlungen des vom Sicherheitsverbund Schweiz im Juli 2016 publizierten Berichtes "Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung".</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, welche weiter gehenden Massnahmen für die Sicherheit von religiösen Gemeinschaften, die durch potenzielle terroristische und extremistische Gewalt besonders gefährdet sind, getroffen werden können und welche gesetzlichen Grundlagen allenfalls für deren Umsetzung nötig wären.</p>
- Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt
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