Reformbedarf in der europäischen Asylpolitik
- ShortId
-
16.3951
- Id
-
20163951
- Updated
-
28.07.2023 04:52
- Language
-
de
- Title
-
Reformbedarf in der europäischen Asylpolitik
- AdditionalIndexing
-
2811;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./3./5. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass betreffend das Dublin-System Reformbedarf besteht. Der Bundesrat hat sich bislang stets für eine Weiterentwicklung des Dublin-Systems hin zu einer dauerhaften und solidarischeren Verteilung der Verantwortung ausgesprochen.</p><p>Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2016 einen Vorschlag zur Überarbeitung des Dublin-Systems vorgelegt. Dieser verfolgt drei Hauptziele: Die Verfahren sollen schneller und effizienter durchgeführt, Sekundärmigration soll verhindert und Dublin-Staaten unter besonders hohem Migrationsdruck sollen durch den neuen Verteilmechanismus unterstützt werden. Der aktuelle Vorschlag sieht in Bezug auf den Verteilmechanismus vor, das sobald in einem oder mehreren Staaten eine gewisse Quote an Schutzsuchenden überschritten wird, diese auf die anderen, weniger stark ausgelasteten Staaten verteilt werden sollen. Ein Staat kann beschliessen, sich an dieser solidarischen Aktion nicht zu beteiligen. Im Gegenzug bezahlt er für jede Person, die ihm zugeteilt worden wäre, einen finanziellen Ausgleich an denjenigen Staat, der die Person stattdessen aufnimmt.</p><p>Die Schweiz begrüsst die allgemeinen Ziele des Reformvorschlags sowie den Verteilmechanismus als Solidaritätsinstrument und setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zur Dublin-Revision für eine faire Teilung der Verantwortung ein. Bezüglich des vorgeschlagenen finanziellen Ausgleichssystems gilt es abzuwarten, wie dieses letztlich ausgestaltet sein wird, bevor sich die Schweiz dazu äussern kann.</p><p>2./4. Ein Staat ist gemäss Dublin-Verordnung für die Durchführung des Asylverfahrens einer Person zuständig, wenn diese die Aussengrenzen dieses Staates illegal überquert. Diese Regelung kann für einen Staat einen Anreiz bieten, möglichst wenige Migranten bei der illegalen Grenzüberschreitung zu registrieren. Diese Regelung müsste geändert werden, wenn man die Registrierungspflicht von der Zuständigkeit für das Asylverfahren trennen will.</p><p>Das Kriterium des illegalen Grenzübertritts könnte durch ein anderes Kriterium bzw. ein Zuteilsystem ersetzt werden. Ein solches könnte auf der Präferenz der betroffenen Person basieren. Durch die Berücksichtigung der Präferenzen der Asylsuchenden hinsichtlich der Wahl des zuständigen Asylstaats liesse sich Sekundärmigration zwar teilweise eindämmen. Allerdings ist davon auszugehen, dass dadurch die Mehrzahl der Gesuche nur noch in einzelnen wenigen Staaten eingereicht würde. Ausgleichszahlungen in einer Grössenordnung, welche die bei einem Zielstaat anfallenden Kosten effektiv kompensieren würden, wären von den meisten Dublin-Staaten finanziell kaum zu tragen. Ein solches System wäre deshalb auch politisch nicht durchsetzbar. Zudem bestünde das erhebliche Risiko, dass die Standards bei Unterbringung, Betreuung und Verfahren zusätzlich unter Druck geraten würden, weil sich die Dublin-Staaten gegenseitig unterbieten wollen würden.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat ein auf Wahlfreiheit bzw. Präferenzen der betroffenen Person basierendes System ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die aktuelle Flüchtlingskrise umfasst zahlreiche Herausforderungen und hat unter anderem gezeigt, dass die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems nicht wunschgemäss wirkt. Systematische Fehlanreize haben zur Folge, dass sowohl einzelne Staaten wie auch zahlreiche Flüchtlinge eine geordnete Registrierung unterlaufen. Dies zeigt Reformbedarf in der europäischen Asylpolitik, namentlich im Dublin-System. </p><p>Zur Eliminierung der bestehenden Fehlanreize könnte beispielsweise die Registrierungspflicht von der Zuständigkeit für das Asylverfahren getrennt werden, sodass alle Staaten gleichermassen ein Interesse an einer korrekten Registrierung hätten. Weitere Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Dublin-Systems liegen möglicherweise in einem griffigen und ausgeklügelten finanziellen Ausgleichssystem sowie einer "Solidaritätsklausel", welche einzelne Staaten vor einer überdurchschnittlichen Belastung schützt. Ebenso könnte eine Berücksichtigung der Präferenzen von Asylsuchenden bei der Verteilung auf die Zielländer geprüft werden, um irreguläre Sekundärmigration zu vermindern und die Integrationsperspektiven zu verbessern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er auch der Auffassung, dass das Dublin-System nicht die gewünschte Entwicklung entfaltet und deshalb Reformbedarf besteht?</p><p>2. Wie beurteilt er die Idee einer Trennung von Registrierungspflicht und Zuständigkeit für das Asylverfahren?</p><p>3. Wie beurteilt er die Idee eines finanziellen Ausgleichssystems und einer gleichzeitigen Solidaritätsklausel?</p><p>4. Wie beurteilt er die Idee, die Präferenzen der Asylsuchenden bei der Verteilung zu berücksichtigen?</p><p>5. Ist er bereit, Reformanstrengungen zugunsten eines weiterentwickelten Dublin-Systems aktiv zu thematisieren, anzustossen und mitzugestalten?</p>
- Reformbedarf in der europäischen Asylpolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./3./5. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass betreffend das Dublin-System Reformbedarf besteht. Der Bundesrat hat sich bislang stets für eine Weiterentwicklung des Dublin-Systems hin zu einer dauerhaften und solidarischeren Verteilung der Verantwortung ausgesprochen.</p><p>Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2016 einen Vorschlag zur Überarbeitung des Dublin-Systems vorgelegt. Dieser verfolgt drei Hauptziele: Die Verfahren sollen schneller und effizienter durchgeführt, Sekundärmigration soll verhindert und Dublin-Staaten unter besonders hohem Migrationsdruck sollen durch den neuen Verteilmechanismus unterstützt werden. Der aktuelle Vorschlag sieht in Bezug auf den Verteilmechanismus vor, das sobald in einem oder mehreren Staaten eine gewisse Quote an Schutzsuchenden überschritten wird, diese auf die anderen, weniger stark ausgelasteten Staaten verteilt werden sollen. Ein Staat kann beschliessen, sich an dieser solidarischen Aktion nicht zu beteiligen. Im Gegenzug bezahlt er für jede Person, die ihm zugeteilt worden wäre, einen finanziellen Ausgleich an denjenigen Staat, der die Person stattdessen aufnimmt.</p><p>Die Schweiz begrüsst die allgemeinen Ziele des Reformvorschlags sowie den Verteilmechanismus als Solidaritätsinstrument und setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zur Dublin-Revision für eine faire Teilung der Verantwortung ein. Bezüglich des vorgeschlagenen finanziellen Ausgleichssystems gilt es abzuwarten, wie dieses letztlich ausgestaltet sein wird, bevor sich die Schweiz dazu äussern kann.</p><p>2./4. Ein Staat ist gemäss Dublin-Verordnung für die Durchführung des Asylverfahrens einer Person zuständig, wenn diese die Aussengrenzen dieses Staates illegal überquert. Diese Regelung kann für einen Staat einen Anreiz bieten, möglichst wenige Migranten bei der illegalen Grenzüberschreitung zu registrieren. Diese Regelung müsste geändert werden, wenn man die Registrierungspflicht von der Zuständigkeit für das Asylverfahren trennen will.</p><p>Das Kriterium des illegalen Grenzübertritts könnte durch ein anderes Kriterium bzw. ein Zuteilsystem ersetzt werden. Ein solches könnte auf der Präferenz der betroffenen Person basieren. Durch die Berücksichtigung der Präferenzen der Asylsuchenden hinsichtlich der Wahl des zuständigen Asylstaats liesse sich Sekundärmigration zwar teilweise eindämmen. Allerdings ist davon auszugehen, dass dadurch die Mehrzahl der Gesuche nur noch in einzelnen wenigen Staaten eingereicht würde. Ausgleichszahlungen in einer Grössenordnung, welche die bei einem Zielstaat anfallenden Kosten effektiv kompensieren würden, wären von den meisten Dublin-Staaten finanziell kaum zu tragen. Ein solches System wäre deshalb auch politisch nicht durchsetzbar. Zudem bestünde das erhebliche Risiko, dass die Standards bei Unterbringung, Betreuung und Verfahren zusätzlich unter Druck geraten würden, weil sich die Dublin-Staaten gegenseitig unterbieten wollen würden.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat ein auf Wahlfreiheit bzw. Präferenzen der betroffenen Person basierendes System ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die aktuelle Flüchtlingskrise umfasst zahlreiche Herausforderungen und hat unter anderem gezeigt, dass die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems nicht wunschgemäss wirkt. Systematische Fehlanreize haben zur Folge, dass sowohl einzelne Staaten wie auch zahlreiche Flüchtlinge eine geordnete Registrierung unterlaufen. Dies zeigt Reformbedarf in der europäischen Asylpolitik, namentlich im Dublin-System. </p><p>Zur Eliminierung der bestehenden Fehlanreize könnte beispielsweise die Registrierungspflicht von der Zuständigkeit für das Asylverfahren getrennt werden, sodass alle Staaten gleichermassen ein Interesse an einer korrekten Registrierung hätten. Weitere Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Dublin-Systems liegen möglicherweise in einem griffigen und ausgeklügelten finanziellen Ausgleichssystem sowie einer "Solidaritätsklausel", welche einzelne Staaten vor einer überdurchschnittlichen Belastung schützt. Ebenso könnte eine Berücksichtigung der Präferenzen von Asylsuchenden bei der Verteilung auf die Zielländer geprüft werden, um irreguläre Sekundärmigration zu vermindern und die Integrationsperspektiven zu verbessern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er auch der Auffassung, dass das Dublin-System nicht die gewünschte Entwicklung entfaltet und deshalb Reformbedarf besteht?</p><p>2. Wie beurteilt er die Idee einer Trennung von Registrierungspflicht und Zuständigkeit für das Asylverfahren?</p><p>3. Wie beurteilt er die Idee eines finanziellen Ausgleichssystems und einer gleichzeitigen Solidaritätsklausel?</p><p>4. Wie beurteilt er die Idee, die Präferenzen der Asylsuchenden bei der Verteilung zu berücksichtigen?</p><p>5. Ist er bereit, Reformanstrengungen zugunsten eines weiterentwickelten Dublin-Systems aktiv zu thematisieren, anzustossen und mitzugestalten?</p>
- Reformbedarf in der europäischen Asylpolitik
Back to List