Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems
- ShortId
-
16.3952
- Id
-
20163952
- Updated
-
14.11.2025 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems
- AdditionalIndexing
-
36;10;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht zur Beantwortung des Postulates Steiert 13.3303 umfassend auf, wie sich die Leistungsfähigkeit der Schweizer Forschungs- und Innovationslandschaft aktuell darstellt. Die von der Interpellantin gestellten Fragen beantwortet er wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat erachtet die allgemeinen regulatorischen Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in der Schweiz als ausgezeichnet. Diese zeichnen sich namentlich durch die in der Bundesverfassung garantierte Freiheit der Forschung und die stark "bottom-up" getriebene Förderpolitik des Bundes aus, wodurch den Hochschulen ein hohes Mass an Autonomie gewährt wird. Zudem haben die eidgenössischen Räte im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III diverse Massnahmen verabschiedet, die auf die Förderung von Innovationen zielen. Die mit der Reform vorgeschlagenen erhöhten Abzüge für Forschung und Entwicklung setzen einen Anreiz, derartige Tätigkeiten in der Schweiz durchzuführen. Des Weiteren wird die Patentbox zu einer steuerlichen Entlastung von Erträgen aus Patenten und vergleichbaren Rechten führen, die auf innovativen Erfindungen beruhen.</p><p>2. Die Schweiz verfügt über einen offenen und im internationalen Vergleich aktiven Risikokapitalmarkt, insbesondere auch dank starken Investitionen aus dem Ausland. Die Schweiz belegt beim prozentualen Anteil der Risikokapital-Investitionen gemessen am Bruttoinlandprodukt den zweiten Rang im europäischen Vergleich; sie weist aber gegenüber führenden Ländern wie Israel und den USA einen deutlich tieferen Anteil aus. Der Bundesrat wird seinen Fokus weiterhin auf den steten Abbau von allfälligen regulatorischen Hürden legen. In seinem Bericht zur Beantwortung des Postulates Derder 13.4237 wird er bereits im Frühling 2017 die Analyse von rasch wachsenden jungen Unternehmen vertiefen und Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen prüfen. Parallel wird er im Rahmen der Beantwortung der Motion Graber Konrad 13.4184 vertieft auf die Investitionstätigkeit von Pensionskassen eingehen, auch im Bereich Risikokapital.</p><p>3. In der Schweiz entscheiden die Forschenden und ihre Institutionen autonom bezüglich ihrer internationalen Kooperationen und diesbezüglichen Prioritäten; der Bund handelt subsidiär. Im Ergebnis sind die USA, Japan sowie die europäischen Länder die für die Schweiz wichtigsten internationalen Forschungskooperationspartner. Gemäss seiner internationalen Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation setzt sich der Bundesrat seit mehreren Jahren prioritär für den vollen Zugang von Schweizer BFI-Akteuren zu den führenden multilateralen Forschungs- und Innovationsprogrammen sowie zu den internationalen Forschungsorganisationen ein, die für die Schweiz relevant sind. Darüber hinaus sieht er auf bilateraler Ebene eine Verstärkung der internationalen Beziehungen zu den Brics-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) sowie Südkorea vor. Auch mit diesen Ländern wurden inzwischen Abkommen zur Forschungszusammenarbeit geschlossen. Ein spezifisches Augenmerk richtet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation zudem auf Länder mit einem besonders vielversprechenden Potenzial zu einer künftig denkbaren Zusammenarbeit in Forschung und Innovation, beispielsweise Indonesien oder Argentinien. Das Aussennetz (Swissnex, Wissenschaftsräte an den Botschaften) hilft dabei proaktiv, diesbezügliche internationale Kontakte und gemeinsame Aktivitäten zu etablieren.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Volksabstimmung zum EU-Ausstieg des Vereinigten Königreichs aufmerksam, wobei dessen Auswirkungen auf die Forschungstätigkeit des Vereinigten Königreichs zu diesem Zeitpunkt nur schwer absehbar sind. Insbesondere ist offen, welchen Status das Vereinigte Königreich künftig bei den EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP) haben wird. Generell ist ein Ausschluss aus den FRP auf lange Sicht für jeden Entwicklungs- und Innovationsstandort problematisch, da die für die Forschung zentrale Integration in die entsprechenden internationalen Netzwerke erschwert wird. Dabei geht es in erster Linie um den kompetitiven wissenschaftlichen Austausch und um die Zusammenarbeit unter den Forschenden, die der tatsächlichen Spitzenforschung und Exzellenz in höchstem Masse zuträglich sind. Die Schweizer Erfahrung während ihrer Zeit als Drittstaat im aktuellen FRP Horizon 2020 hat gezeigt, dass internationale Projektkonsortien tendenziell Partner aus EU-Mitgliedländern oder assoziierten Staaten gegenüber solchen aus Drittstaaten bevorzugen. Zudem sind Teilnehmende aus Drittstaaten zu gewissen Ausschreibungen der FRP überhaupt nicht zugelassen und damit in diesen Bereichen vom internationalen Wettbewerb ausgeschlossen, was wiederum Konsequenzen für die Attraktivität eines Forschungs- und Innovationsplatzes hat.</p><p>5. Die Intensität der Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Schweizer Privatwirtschaft ist im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Die Gründe für einen Rückgang des Anteils der KMU mit Produkt- und Prozessinnovationen sind nicht vollumfänglich geklärt. Es kann davon ausgegangen werden, dass für KMU die Innovationskosten in der Schweiz generell sehr hoch sind; zusätzlich verschärfen Preis- und Margendruck sowie eine starke Schweizer Währung die Situation. Da sich die allgemeinen Rahmenbedingungen für KMU aber nicht grundlegend verschlechtert haben und keine Zunahme an Innovationshemmnissen festgestellt werden konnte, sieht der Bundesrat von zusätzlichen Interventionen ab. Stattdessen sieht er es als Daueraufgabe, die Effizienz und Effektivität des schweizerischen Innovationsfördersystems laufend zu steigern (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Vonlanthen 16.3737). Die Auslagerung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI, künftig Innosuisse) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt leistet hierbei einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Sichtbarkeit der Innovationsförderung des Bundes. Die verstärkte Koordination mit der regionalen Innovationsförderung der Kantone soll den KMU den Zugang zu den bestehenden Förderangeboten zudem weiter erleichtern (siehe Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Derder 15.4251).</p><p>6. Alle wissenschaftsbasierten Unternehmen können von der Projektförderung der KTI profitieren und einen Nutzen aus der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Forschungspartnern ziehen. Tatsächlich waren 2015 über drei Viertel aller Umsetzungspartner KMU. Die KTI leistet für kleinere Unternehmen gezielte Unterstützung: Mit Innovationschecks können Vorstudien zur Abklärung der wirkungsvollen Umsetzbarkeit von Innovationsprojekten vorfinanziert werden; insbesondere kleinen Unternehmen wird dadurch der Einstieg in die Innovationsförderung erleichtert. Zu erwähnen sind auch die individuellen, kostenfreien Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten der Innovationsmentoren, insbesondere zugunsten von KMU, für Fragen der Innovationsförderung und der Lancierung konkreter Innovationsprojekte.</p><p>Ergänzend unterstützt der Bund die Kantone über die neue Regionalpolitik bei der Konsolidierung ihrer Innovationsförderangebote in regionalen Innovationssystemen. Deren Beratungs- und Vernetzungsaktivitäten richten sich auch an nichtwissenschaftsbasierte KMU.</p><p>7. Der Bundesrat hat die verstärkte Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zu einem wichtigen strategischen Ziel erklärt. Für diese im weitesten Sinne als Public Private Partnership zu bezeichnende Zielsetzung leisten u. a. mehrere in der BFI-Periode 2013-2016 durchgeführte oder in der kommenden BFI-Periode 2017-2020 angedachte Vorhaben des Bundesrates zentrale Beiträge: Beispielsweise werden Forschende mit der Schaffung des Schweizerischen Innovationsparks noch besser mit Unternehmen vernetzt, um vermehrt private Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen zu generieren. Die systematische Verknüpfung von Hochschulforschung mit der Industrie findet auch in den Technologiekompetenzzentren statt, welche der Bund nach Artikel 15c des Forschungs- und Innovationsfördergesetzes unterstützt; die entsprechenden Kredite wurden von den eidgenössischen Räten soeben für die BFI-Periode 2017-2020 aufgestockt. Die Umwandlung der KTI in die Innosuisse (vgl. Ziff. 5) wird die Innovationsförderung des Bundes in Zukunft zudem noch stärker auf die Bedürfnisse der Privatwirtschaft ausrichten helfen. Mit dem vom Schweizerischen Nationalfonds und von der KTI gemeinsam durchgeführten Förderprogramm "Bridge" wird ausserdem ein neues Förderangebot an der Schnittstelle von Grundlagenforschung und wissenschaftsbasierter Innovation geschaffen, welches den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Wirtschaft beschleunigen soll. Parallel fördert der Bund die Zusammenarbeit zwischen KMU und Wissenschaft im Bereich der Innovation seit vielen Jahren über zahlreiche Unterstützungsprogramme verschiedener Bundesämter (vor allem Programme zur Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen), was eine Pilotierung im industriellen Umfeld ermöglicht und wovon insbesondere KMU profitieren.</p><p>8. Die Förderung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Studierenden und Mitarbeitenden ist bereits heute an den meisten Hochschulen fester Bestandteil der Curricula, sowohl in der Grundausbildung als auch bei den Weiterbildungsangeboten. Auch werden studentische Gründungsprojekte an vielen Hochschulen finanziell unterstützt, und die Gründerinnen und Gründer haben Zugang zu professionellen Vernetzungs- und Coaching-Angeboten. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und die Förderung des unternehmerischen Handelns der Angehörigen der Institutionen sind beispielsweise seit Langem in den Leistungsaufträgen (inskünftig in den strategischen Zielen) des Bundesrates für den ETH-Bereich verankert. Das wachsende Bewusstsein an den Hochschulen bezüglich des potenziellen wirtschaftlichen Nutzens von Forschungsergebnissen dokumentiert sich zudem an der im internationalen Vergleich hohen Zahl an Erfindungen, Lizenzen, Patenten, Technologietransferverträgen und Firmenausgründungen. Letztgenannte bilden eine wichtige Vorbildfunktion für nachfolgende Studierendengenerationen. Die heutigen Business-Inkubatoren an den Hochschulen und Forschungsinstitutionen des ETH-Bereichs, die schweizweit bestehenden Technopärke und die verschiedenen Angebote der KTI bieten interessierten Personen professionelle Trainingsprogramme und Zugang zu entsprechenden Netzwerken. Weitere Aktivitäten wie diejenigen der Standortträger im Schweizerischen Innovationspark werden das Bewusstsein für unternehmerische Zusammenhänge und Schlüsselkompetenzen zusätzlich stärken.</p><p>9. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (SR 414.20) gibt der Schweizerischen Hochschulkonferenz die Kompetenz, auf Antrag der Rektorenkonferenz die besonders kostenintensiven Bereiche zu bestimmen und darin eine Aufgabenteilung zu beschliessen. Ein wichtiges Element in diesem Prozess stellt die Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen dar, die bereits bestehende Forschungsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung inventarisiert und einen Überblick über neugeplante, wissenschaftlich als hochrelevant eingestufte und von den Trägern priorisierte Vorhaben gibt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In Zusammenhang mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates "Evaluation der Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems" wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ihre im internationalen Vergleich aktuell gute Position verdankt die Schweiz gemäss den Schlussfolgerungen des Berichtes insbesondere den für Forschung und Innovation günstigen Rahmenbedingungen. Wie gedenkt der Bundesrat die steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation weiter zu verbessern?</p><p>2. Wie kann beispielsweise eine der zentralsten Voraussetzungen für Innovation, nämlich der Zugang zu Risikokapital, verbessert werden?</p><p>3. Wie gedenkt er die europäische und globale Vernetzung der Forschenden und Institutionen unabhängig von der EU zu gewährleisten?</p><p>4. Wie beurteilt er die Zeichen von Regierung und Hightech-Unternehmen, dass London unabhängig von den EU-Forschungsprogrammen weiterhin zentraler "Hub" für weltweite Entwicklung und Innovation bleiben wird?</p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, um dem im Bericht erwähnten und bedauerlichen Rückgang des Anteils der KMU mit Produkt- und Prozessinnovationen zu begegnen, ohne dabei neue Strukturen und Subventionssysteme aufzubauen?</p><p>6. Wie kann auch kleineren Unternehmen wieder mehr Freiraum für Innovation gegeben werden?</p><p>7. Wie will er das im Bericht erwähnte Potenzial für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Forschungs- und dem Unternehmenssektor erschliessen?</p><p>8. In der Botschaft zum neuen Innovationspark hat er (Seite 2952) bereits Folgendes festgehalten: "Ausserdem vermelden Unternehmen, dass es bei der Zusammenarbeit mit Hochschulen ... noch Mängel gibt... kulturelle Barrieren zwischen akademischen Einrichtungen und der Privatwirtschaft hemmen mitunter die Innovationskraft und -tätigkeit." Ein Vergleich mit den innovativsten Clustern der Welt zeigt, dass die Vernetzung zwischen Forschungsstätten und Firmen sowie das damit einhergehende unternehmerische Verständnis zentrale Treiber von Entwicklung und Innovation sind. Wie könnte vermehrt das unternehmerische Denken an den Forschungsstätten geweckt werden?</p><p>9. Was für Möglichkeiten sieht er, die im Bericht erwähnte Koordination innerhalb des stark föderal geprägten Hochschulraumes in kostenintensiven Bereichen zu verstärken?</p>
- Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht zur Beantwortung des Postulates Steiert 13.3303 umfassend auf, wie sich die Leistungsfähigkeit der Schweizer Forschungs- und Innovationslandschaft aktuell darstellt. Die von der Interpellantin gestellten Fragen beantwortet er wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat erachtet die allgemeinen regulatorischen Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in der Schweiz als ausgezeichnet. Diese zeichnen sich namentlich durch die in der Bundesverfassung garantierte Freiheit der Forschung und die stark "bottom-up" getriebene Förderpolitik des Bundes aus, wodurch den Hochschulen ein hohes Mass an Autonomie gewährt wird. Zudem haben die eidgenössischen Räte im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III diverse Massnahmen verabschiedet, die auf die Förderung von Innovationen zielen. Die mit der Reform vorgeschlagenen erhöhten Abzüge für Forschung und Entwicklung setzen einen Anreiz, derartige Tätigkeiten in der Schweiz durchzuführen. Des Weiteren wird die Patentbox zu einer steuerlichen Entlastung von Erträgen aus Patenten und vergleichbaren Rechten führen, die auf innovativen Erfindungen beruhen.</p><p>2. Die Schweiz verfügt über einen offenen und im internationalen Vergleich aktiven Risikokapitalmarkt, insbesondere auch dank starken Investitionen aus dem Ausland. Die Schweiz belegt beim prozentualen Anteil der Risikokapital-Investitionen gemessen am Bruttoinlandprodukt den zweiten Rang im europäischen Vergleich; sie weist aber gegenüber führenden Ländern wie Israel und den USA einen deutlich tieferen Anteil aus. Der Bundesrat wird seinen Fokus weiterhin auf den steten Abbau von allfälligen regulatorischen Hürden legen. In seinem Bericht zur Beantwortung des Postulates Derder 13.4237 wird er bereits im Frühling 2017 die Analyse von rasch wachsenden jungen Unternehmen vertiefen und Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen prüfen. Parallel wird er im Rahmen der Beantwortung der Motion Graber Konrad 13.4184 vertieft auf die Investitionstätigkeit von Pensionskassen eingehen, auch im Bereich Risikokapital.</p><p>3. In der Schweiz entscheiden die Forschenden und ihre Institutionen autonom bezüglich ihrer internationalen Kooperationen und diesbezüglichen Prioritäten; der Bund handelt subsidiär. Im Ergebnis sind die USA, Japan sowie die europäischen Länder die für die Schweiz wichtigsten internationalen Forschungskooperationspartner. Gemäss seiner internationalen Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation setzt sich der Bundesrat seit mehreren Jahren prioritär für den vollen Zugang von Schweizer BFI-Akteuren zu den führenden multilateralen Forschungs- und Innovationsprogrammen sowie zu den internationalen Forschungsorganisationen ein, die für die Schweiz relevant sind. Darüber hinaus sieht er auf bilateraler Ebene eine Verstärkung der internationalen Beziehungen zu den Brics-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) sowie Südkorea vor. Auch mit diesen Ländern wurden inzwischen Abkommen zur Forschungszusammenarbeit geschlossen. Ein spezifisches Augenmerk richtet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation zudem auf Länder mit einem besonders vielversprechenden Potenzial zu einer künftig denkbaren Zusammenarbeit in Forschung und Innovation, beispielsweise Indonesien oder Argentinien. Das Aussennetz (Swissnex, Wissenschaftsräte an den Botschaften) hilft dabei proaktiv, diesbezügliche internationale Kontakte und gemeinsame Aktivitäten zu etablieren.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Volksabstimmung zum EU-Ausstieg des Vereinigten Königreichs aufmerksam, wobei dessen Auswirkungen auf die Forschungstätigkeit des Vereinigten Königreichs zu diesem Zeitpunkt nur schwer absehbar sind. Insbesondere ist offen, welchen Status das Vereinigte Königreich künftig bei den EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP) haben wird. Generell ist ein Ausschluss aus den FRP auf lange Sicht für jeden Entwicklungs- und Innovationsstandort problematisch, da die für die Forschung zentrale Integration in die entsprechenden internationalen Netzwerke erschwert wird. Dabei geht es in erster Linie um den kompetitiven wissenschaftlichen Austausch und um die Zusammenarbeit unter den Forschenden, die der tatsächlichen Spitzenforschung und Exzellenz in höchstem Masse zuträglich sind. Die Schweizer Erfahrung während ihrer Zeit als Drittstaat im aktuellen FRP Horizon 2020 hat gezeigt, dass internationale Projektkonsortien tendenziell Partner aus EU-Mitgliedländern oder assoziierten Staaten gegenüber solchen aus Drittstaaten bevorzugen. Zudem sind Teilnehmende aus Drittstaaten zu gewissen Ausschreibungen der FRP überhaupt nicht zugelassen und damit in diesen Bereichen vom internationalen Wettbewerb ausgeschlossen, was wiederum Konsequenzen für die Attraktivität eines Forschungs- und Innovationsplatzes hat.</p><p>5. Die Intensität der Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Schweizer Privatwirtschaft ist im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Die Gründe für einen Rückgang des Anteils der KMU mit Produkt- und Prozessinnovationen sind nicht vollumfänglich geklärt. Es kann davon ausgegangen werden, dass für KMU die Innovationskosten in der Schweiz generell sehr hoch sind; zusätzlich verschärfen Preis- und Margendruck sowie eine starke Schweizer Währung die Situation. Da sich die allgemeinen Rahmenbedingungen für KMU aber nicht grundlegend verschlechtert haben und keine Zunahme an Innovationshemmnissen festgestellt werden konnte, sieht der Bundesrat von zusätzlichen Interventionen ab. Stattdessen sieht er es als Daueraufgabe, die Effizienz und Effektivität des schweizerischen Innovationsfördersystems laufend zu steigern (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Vonlanthen 16.3737). Die Auslagerung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI, künftig Innosuisse) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt leistet hierbei einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Sichtbarkeit der Innovationsförderung des Bundes. Die verstärkte Koordination mit der regionalen Innovationsförderung der Kantone soll den KMU den Zugang zu den bestehenden Förderangeboten zudem weiter erleichtern (siehe Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Derder 15.4251).</p><p>6. Alle wissenschaftsbasierten Unternehmen können von der Projektförderung der KTI profitieren und einen Nutzen aus der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Forschungspartnern ziehen. Tatsächlich waren 2015 über drei Viertel aller Umsetzungspartner KMU. Die KTI leistet für kleinere Unternehmen gezielte Unterstützung: Mit Innovationschecks können Vorstudien zur Abklärung der wirkungsvollen Umsetzbarkeit von Innovationsprojekten vorfinanziert werden; insbesondere kleinen Unternehmen wird dadurch der Einstieg in die Innovationsförderung erleichtert. Zu erwähnen sind auch die individuellen, kostenfreien Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten der Innovationsmentoren, insbesondere zugunsten von KMU, für Fragen der Innovationsförderung und der Lancierung konkreter Innovationsprojekte.</p><p>Ergänzend unterstützt der Bund die Kantone über die neue Regionalpolitik bei der Konsolidierung ihrer Innovationsförderangebote in regionalen Innovationssystemen. Deren Beratungs- und Vernetzungsaktivitäten richten sich auch an nichtwissenschaftsbasierte KMU.</p><p>7. Der Bundesrat hat die verstärkte Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zu einem wichtigen strategischen Ziel erklärt. Für diese im weitesten Sinne als Public Private Partnership zu bezeichnende Zielsetzung leisten u. a. mehrere in der BFI-Periode 2013-2016 durchgeführte oder in der kommenden BFI-Periode 2017-2020 angedachte Vorhaben des Bundesrates zentrale Beiträge: Beispielsweise werden Forschende mit der Schaffung des Schweizerischen Innovationsparks noch besser mit Unternehmen vernetzt, um vermehrt private Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen zu generieren. Die systematische Verknüpfung von Hochschulforschung mit der Industrie findet auch in den Technologiekompetenzzentren statt, welche der Bund nach Artikel 15c des Forschungs- und Innovationsfördergesetzes unterstützt; die entsprechenden Kredite wurden von den eidgenössischen Räten soeben für die BFI-Periode 2017-2020 aufgestockt. Die Umwandlung der KTI in die Innosuisse (vgl. Ziff. 5) wird die Innovationsförderung des Bundes in Zukunft zudem noch stärker auf die Bedürfnisse der Privatwirtschaft ausrichten helfen. Mit dem vom Schweizerischen Nationalfonds und von der KTI gemeinsam durchgeführten Förderprogramm "Bridge" wird ausserdem ein neues Förderangebot an der Schnittstelle von Grundlagenforschung und wissenschaftsbasierter Innovation geschaffen, welches den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Wirtschaft beschleunigen soll. Parallel fördert der Bund die Zusammenarbeit zwischen KMU und Wissenschaft im Bereich der Innovation seit vielen Jahren über zahlreiche Unterstützungsprogramme verschiedener Bundesämter (vor allem Programme zur Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen), was eine Pilotierung im industriellen Umfeld ermöglicht und wovon insbesondere KMU profitieren.</p><p>8. Die Förderung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Studierenden und Mitarbeitenden ist bereits heute an den meisten Hochschulen fester Bestandteil der Curricula, sowohl in der Grundausbildung als auch bei den Weiterbildungsangeboten. Auch werden studentische Gründungsprojekte an vielen Hochschulen finanziell unterstützt, und die Gründerinnen und Gründer haben Zugang zu professionellen Vernetzungs- und Coaching-Angeboten. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und die Förderung des unternehmerischen Handelns der Angehörigen der Institutionen sind beispielsweise seit Langem in den Leistungsaufträgen (inskünftig in den strategischen Zielen) des Bundesrates für den ETH-Bereich verankert. Das wachsende Bewusstsein an den Hochschulen bezüglich des potenziellen wirtschaftlichen Nutzens von Forschungsergebnissen dokumentiert sich zudem an der im internationalen Vergleich hohen Zahl an Erfindungen, Lizenzen, Patenten, Technologietransferverträgen und Firmenausgründungen. Letztgenannte bilden eine wichtige Vorbildfunktion für nachfolgende Studierendengenerationen. Die heutigen Business-Inkubatoren an den Hochschulen und Forschungsinstitutionen des ETH-Bereichs, die schweizweit bestehenden Technopärke und die verschiedenen Angebote der KTI bieten interessierten Personen professionelle Trainingsprogramme und Zugang zu entsprechenden Netzwerken. Weitere Aktivitäten wie diejenigen der Standortträger im Schweizerischen Innovationspark werden das Bewusstsein für unternehmerische Zusammenhänge und Schlüsselkompetenzen zusätzlich stärken.</p><p>9. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (SR 414.20) gibt der Schweizerischen Hochschulkonferenz die Kompetenz, auf Antrag der Rektorenkonferenz die besonders kostenintensiven Bereiche zu bestimmen und darin eine Aufgabenteilung zu beschliessen. Ein wichtiges Element in diesem Prozess stellt die Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen dar, die bereits bestehende Forschungsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung inventarisiert und einen Überblick über neugeplante, wissenschaftlich als hochrelevant eingestufte und von den Trägern priorisierte Vorhaben gibt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In Zusammenhang mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates "Evaluation der Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems" wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ihre im internationalen Vergleich aktuell gute Position verdankt die Schweiz gemäss den Schlussfolgerungen des Berichtes insbesondere den für Forschung und Innovation günstigen Rahmenbedingungen. Wie gedenkt der Bundesrat die steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation weiter zu verbessern?</p><p>2. Wie kann beispielsweise eine der zentralsten Voraussetzungen für Innovation, nämlich der Zugang zu Risikokapital, verbessert werden?</p><p>3. Wie gedenkt er die europäische und globale Vernetzung der Forschenden und Institutionen unabhängig von der EU zu gewährleisten?</p><p>4. Wie beurteilt er die Zeichen von Regierung und Hightech-Unternehmen, dass London unabhängig von den EU-Forschungsprogrammen weiterhin zentraler "Hub" für weltweite Entwicklung und Innovation bleiben wird?</p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, um dem im Bericht erwähnten und bedauerlichen Rückgang des Anteils der KMU mit Produkt- und Prozessinnovationen zu begegnen, ohne dabei neue Strukturen und Subventionssysteme aufzubauen?</p><p>6. Wie kann auch kleineren Unternehmen wieder mehr Freiraum für Innovation gegeben werden?</p><p>7. Wie will er das im Bericht erwähnte Potenzial für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Forschungs- und dem Unternehmenssektor erschliessen?</p><p>8. In der Botschaft zum neuen Innovationspark hat er (Seite 2952) bereits Folgendes festgehalten: "Ausserdem vermelden Unternehmen, dass es bei der Zusammenarbeit mit Hochschulen ... noch Mängel gibt... kulturelle Barrieren zwischen akademischen Einrichtungen und der Privatwirtschaft hemmen mitunter die Innovationskraft und -tätigkeit." Ein Vergleich mit den innovativsten Clustern der Welt zeigt, dass die Vernetzung zwischen Forschungsstätten und Firmen sowie das damit einhergehende unternehmerische Verständnis zentrale Treiber von Entwicklung und Innovation sind. Wie könnte vermehrt das unternehmerische Denken an den Forschungsstätten geweckt werden?</p><p>9. Was für Möglichkeiten sieht er, die im Bericht erwähnte Koordination innerhalb des stark föderal geprägten Hochschulraumes in kostenintensiven Bereichen zu verstärken?</p>
- Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems
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