Schluss mit den ausufernden Gesundheitskosten (1)
- ShortId
-
16.3954
- Id
-
20163954
- Updated
-
28.07.2023 04:53
- Language
-
de
- Title
-
Schluss mit den ausufernden Gesundheitskosten (1)
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die "Luzerner Zeitung" vom 3. November 2016 veröffentlichte unter dem Titel: "Sie sollen endlich ihren Job machen", ein Interview mit dem Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf zum Thema Krankenversicherungen. Er stützte sich dabei auf verschiedene Präsentationen, welche die Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) am 23. September 2016 an einer öffentlichen Tagung zeigte. Ich finde die besprochenen Ideen interessant und möchte diesen im eidgenössischen Parlament zum Durchbruch verhelfen.</p><p>Es ist eine Tatsache, dass die Krankenkassenprämien jedes Jahr unaufhörlich steigen, und sie belasten immer mehr nicht nur den Mittelstand, sondern alle Steuerzahler.</p><p>Für diesen Trend gibt es einige Gründe. Einer davon ist, dass stationäre Behandlungen für die Spitäler - insbesondere bei Zusatzversicherten - finanziell sehr viel interessanter sind als ambulante. Die Spitäler behalten deshalb die Patienten oft allein deswegen auch bei einfachen Eingriffen über Nacht bei sich. Bei Privatversicherten ist dies besonders lukrativ, weil sie dann noch einmal zusätzlich rund das Doppelte der Fallpauschale oder sogar noch mehr aus der Grundversicherung erhalten. Dies, obwohl mit der Fallpauschale sämtliche Kosten für eine wirtschaftliche Behandlung bereits gedeckt sind! Die Krankenversicherer sind hier in der Pflicht, dieses Vorgehen zu überprüfen. Tun sie dies nicht, muss der Bundesrat eingreifen. Denn die unnötigen Kosten zahlen die Prämien- und Steuerzahler. Mit einer konsequenten Kontrolle und mit entsprechenden Sanktionen lässt sich dieser Missstand beseitigen. </p><p>Dass die Kontrolle der Krankenversicherer heute nicht funktioniert, zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Price Waterhouse Coopers. Dort wurde errechnet, dass sich rund 1 Milliarde Franken einsparen lässt, wenn der Grundsatz "ambulant vor stationär" konsequent befolgt wird.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet das Thema der angemessenen Leistungserbringung als sehr wichtig. Im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 wurden bereits verschiedene Projekte dazu lanciert (insbesondere zu den Zielen 2.2., "Stärkung der Pauschalabgeltung gegenüber den Einzelleistungen", und 3.1., "Reduktion nicht wirksamer und ineffizienter Leistungen, Verfahren und Medikamente").</p><p>Da viele Operationen stationär durchgeführt werden müssen, wäre die Überprüfung aller Rechnungen mit einem unverhältnismässigen Aufwand für die Krankenversicherer verbunden. Ebenfalls unverhältnismässig wäre es, Kostengutsprachegesuche für alle Operationen einzufordern, welche stationär und ambulant durchgeführt werden können. Für eine Verlagerung hin zu ambulantem Operieren erachtet es der Bundesrat als zielführender, sich auf Massnahmen zu ausgewählten Eingriffen zu fokussieren. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat denn auch diesbezüglich Diskussionen mit den Versichererverbänden und Fachgesellschaften aufgenommen. Es soll dabei eine Liste von Eingriffen erstellt werden, die, ausser wenn besondere Umstände vorliegen, ambulant durchgeführt werden sollen. Auch die Kantone haben die Thematik aufgenommen und ergreifen entsprechende Initiativen.</p><p>Ein anderes Handlungsfeld liegt im Bereich der Tarife und der unterschiedlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. In seiner Antwort auf die Interpellation Heim 16.3800 hat der Bundesrat aufgezeigt, dass Massnahmen wie eine gewisse Angleichung der Tarifstrukturen und damit der Tarife von ambulanten und stationären Behandlungen nach geltendem Recht im Rahmen der Tarifautonomie zwischen Leistungserbringern und Versicherern möglich sind. Dies ist jedoch die Aufgabe der Tarifpartner, wobei entsprechende Diskussionen am Laufen sind. Weiter ist das Thema der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (monistische Finanzierung) im Parlament mit der parlamentarischen Initiative Humbel 09.528 in Diskussion. Der Bundesrat befürwortet im Kern das Anliegen der gleichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. Er ist zudem der Ansicht, dass eine Anpassung der Finanzierung eine Abstimmung mit den Kantonen benötigt. Die Subkommission Monismus der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) behandelt das Thema im Rahmen der parlamentarischen Initiative Humbel 09.528. Der Bundesrat möchte das Ergebnis dieser Beratungen abwarten.</p><p>Für den Bundesrat zielt das grundsätzliche Anliegen der Motion in die richtige Richtung. Er erachtet jedoch eine Umsetzung entsprechend der umfassenden Formulierung in der Motion als nicht zielführend und weist darauf hin, dass bereits andere, breitabgestützte Massnahmen zur Förderung von ambulant anstatt stationär durchgeführten Eingriffen im Gange sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert sind, konsequent eingehalten werden. Die Krankenversicherer sollen bei allen Kostengutsprachegesuchen und Rechnungen prüfen, ob eine stationär beantragte oder bereits erbrachte Leistung nicht auch ambulant erbracht werden könnte.</p>
- Schluss mit den ausufernden Gesundheitskosten (1)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die "Luzerner Zeitung" vom 3. November 2016 veröffentlichte unter dem Titel: "Sie sollen endlich ihren Job machen", ein Interview mit dem Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf zum Thema Krankenversicherungen. Er stützte sich dabei auf verschiedene Präsentationen, welche die Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) am 23. September 2016 an einer öffentlichen Tagung zeigte. Ich finde die besprochenen Ideen interessant und möchte diesen im eidgenössischen Parlament zum Durchbruch verhelfen.</p><p>Es ist eine Tatsache, dass die Krankenkassenprämien jedes Jahr unaufhörlich steigen, und sie belasten immer mehr nicht nur den Mittelstand, sondern alle Steuerzahler.</p><p>Für diesen Trend gibt es einige Gründe. Einer davon ist, dass stationäre Behandlungen für die Spitäler - insbesondere bei Zusatzversicherten - finanziell sehr viel interessanter sind als ambulante. Die Spitäler behalten deshalb die Patienten oft allein deswegen auch bei einfachen Eingriffen über Nacht bei sich. Bei Privatversicherten ist dies besonders lukrativ, weil sie dann noch einmal zusätzlich rund das Doppelte der Fallpauschale oder sogar noch mehr aus der Grundversicherung erhalten. Dies, obwohl mit der Fallpauschale sämtliche Kosten für eine wirtschaftliche Behandlung bereits gedeckt sind! Die Krankenversicherer sind hier in der Pflicht, dieses Vorgehen zu überprüfen. Tun sie dies nicht, muss der Bundesrat eingreifen. Denn die unnötigen Kosten zahlen die Prämien- und Steuerzahler. Mit einer konsequenten Kontrolle und mit entsprechenden Sanktionen lässt sich dieser Missstand beseitigen. </p><p>Dass die Kontrolle der Krankenversicherer heute nicht funktioniert, zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Price Waterhouse Coopers. Dort wurde errechnet, dass sich rund 1 Milliarde Franken einsparen lässt, wenn der Grundsatz "ambulant vor stationär" konsequent befolgt wird.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet das Thema der angemessenen Leistungserbringung als sehr wichtig. Im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 wurden bereits verschiedene Projekte dazu lanciert (insbesondere zu den Zielen 2.2., "Stärkung der Pauschalabgeltung gegenüber den Einzelleistungen", und 3.1., "Reduktion nicht wirksamer und ineffizienter Leistungen, Verfahren und Medikamente").</p><p>Da viele Operationen stationär durchgeführt werden müssen, wäre die Überprüfung aller Rechnungen mit einem unverhältnismässigen Aufwand für die Krankenversicherer verbunden. Ebenfalls unverhältnismässig wäre es, Kostengutsprachegesuche für alle Operationen einzufordern, welche stationär und ambulant durchgeführt werden können. Für eine Verlagerung hin zu ambulantem Operieren erachtet es der Bundesrat als zielführender, sich auf Massnahmen zu ausgewählten Eingriffen zu fokussieren. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat denn auch diesbezüglich Diskussionen mit den Versichererverbänden und Fachgesellschaften aufgenommen. Es soll dabei eine Liste von Eingriffen erstellt werden, die, ausser wenn besondere Umstände vorliegen, ambulant durchgeführt werden sollen. Auch die Kantone haben die Thematik aufgenommen und ergreifen entsprechende Initiativen.</p><p>Ein anderes Handlungsfeld liegt im Bereich der Tarife und der unterschiedlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. In seiner Antwort auf die Interpellation Heim 16.3800 hat der Bundesrat aufgezeigt, dass Massnahmen wie eine gewisse Angleichung der Tarifstrukturen und damit der Tarife von ambulanten und stationären Behandlungen nach geltendem Recht im Rahmen der Tarifautonomie zwischen Leistungserbringern und Versicherern möglich sind. Dies ist jedoch die Aufgabe der Tarifpartner, wobei entsprechende Diskussionen am Laufen sind. Weiter ist das Thema der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (monistische Finanzierung) im Parlament mit der parlamentarischen Initiative Humbel 09.528 in Diskussion. Der Bundesrat befürwortet im Kern das Anliegen der gleichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. Er ist zudem der Ansicht, dass eine Anpassung der Finanzierung eine Abstimmung mit den Kantonen benötigt. Die Subkommission Monismus der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) behandelt das Thema im Rahmen der parlamentarischen Initiative Humbel 09.528. Der Bundesrat möchte das Ergebnis dieser Beratungen abwarten.</p><p>Für den Bundesrat zielt das grundsätzliche Anliegen der Motion in die richtige Richtung. Er erachtet jedoch eine Umsetzung entsprechend der umfassenden Formulierung in der Motion als nicht zielführend und weist darauf hin, dass bereits andere, breitabgestützte Massnahmen zur Förderung von ambulant anstatt stationär durchgeführten Eingriffen im Gange sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert sind, konsequent eingehalten werden. Die Krankenversicherer sollen bei allen Kostengutsprachegesuchen und Rechnungen prüfen, ob eine stationär beantragte oder bereits erbrachte Leistung nicht auch ambulant erbracht werden könnte.</p>
- Schluss mit den ausufernden Gesundheitskosten (1)
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