Die Schweiz, der digitale Tresor. Den Schutz der Unternehmen im Datenschutzgesetz beibehalten
- ShortId
-
16.3963
- Id
-
20163963
- Updated
-
28.07.2023 04:51
- Language
-
de
- Title
-
Die Schweiz, der digitale Tresor. Den Schutz der Unternehmen im Datenschutzgesetz beibehalten
- AdditionalIndexing
-
1236;34;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Béglé 16.3379 erwähnt, erachtet es der Bundesrat als wichtig, dem Stand des Datenschutzrechts im Rahmen des Europarates und der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Deshalb ist vorgesehen, in der Revision des Datenschutzgesetzes, zu der die Vernehmlassung am 21. Dezember 2016 eröffnet worden ist, auf den Schutz der Personendaten juristischer Personen zu verzichten. Wichtig ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass die Artikel 28ff. des Zivilgesetzbuches über die Persönlichkeitsverletzungen, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz über das Urheberrecht sowie die Regeln betreffend das Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnis unverändert bleiben. Sie schützen die juristischen Personen, die besonders schützenswerte Daten bearbeiten, weiterhin.</p><p>Wie der Interpellant hervorhebt, verfügt die Schweiz über zahlreiche starke Trümpfe, um Unternehmen anzuziehen, so zum Beispiel ihre wirtschaftliche Stabilität, die guten Infrastrukturen, die hohen Datenschutzstandards und die Anerkennung der Angemessenheit der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung durch die anderen Staaten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in erster Linie diese Eigenschaften der Schweiz einen Wettbewerbsvorteil bieten und nicht der Schutz der juristischen Personen durch Artikel 3 Buchstabe b des Datenschutzgesetzes (DSG). Durch den Verzicht auf den Schutz der Personendaten juristischer Personen nach dem DSG kann überdies der grenzüberschreitende Datenverkehr verbessert werden, weil die Bekanntgabe von Daten juristischer Personen ins Ausland nicht mehr daran geknüpft ist, dass im Bestimmungsland ein angemessener Datenschutz gewährleistet wird (Art. 6 DSG). Diese Verbesserung wiederum kann sich positiv auf die Entwicklung neuer digitaler Dienstleistungen in der Schweizer Wirtschaft auswirken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, den Schutz der Unternehmen im Datenschutzgesetz (DSG) in der Form beizubehalten, wie er im aktuellen Gesetz formuliert ist. Auch wenn es aus juristischer Sicht keine grossen Auswirkungen hat, ob diese Formulierung beibehalten wird oder nicht, so ist sie doch ein einfaches, aber wirkungsvolles Marketinginstrument, mit dem sich die Schweiz weltweit als digitaler Tresor präsentiert.</p><p>Es geht darum, die Formulierung von Artikel 3b im Rahmen der Revision des DSG beizubehalten. Demnach gilt der Schutz für natürliche und juristische Personen. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen für Unternehmen der gleiche Schutz gilt wie für Menschen.</p><p>Unternehmen sind im Besitz von beträchtlichen Mengen besonders schützenswerter Daten betreffend Forschung und Entwicklung, geistiges Eigentum, Prototypen, Fabrikationsgeheimnisse, IT-Programme, Kostenstrukturen, Lieferketten, Zulieferer und Subunternehmer, Kundendatenbanken, potenzielle Kunden und Geschäftspartner sowie Geschäftsbedingungen, Marketingausgaben, Darlehen, Erfolgsrechnungen und Bilanzen. Für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ist der Schutz der Vertraulichkeit dieser Daten unabdingbar. Unser Land könnte sich auf das gesicherte Hosten von dieser Art von Daten spezialisieren.</p><p>Dies könnte einen neuen Wirtschaftszweig mit hohem Potenzial eröffnen. Im Zusammenhang mit diesem digitalen Tresor würden digitale, einen Mehrwert enthaltende Dienstleistungen entstehen, wie es der Fall war mit den Finanzdienstleistungen unserer Banken für das hierzulande deponierte Geld. Wir befinden uns an einem Wendepunkt und vor einer Möglichkeit, die wir auf keinen Fall verpassen dürfen.</p><p>Schon jetzt bietet die Schweiz als Host fantastische Vorteile: politische Stabilität, gute Infrastrukturen, qualifiziertes Personal, ein ausgewogenes und mit Sicherheitsmechanismen versehenes Nachrichtendienstgesetz, ein gutes Datenschutzniveau, geringe Latenzzeit dank der zentralen Lage in Europa, reiche Stromressourcen vor Ort.</p><p>Dennoch ist und bleibt die Schweiz ein ziemlich kostspieliger Host (Immobilienpreise, Strompreise, Löhne, Betriebskosten usw.). Einfache Alternativen kosten im Vergleich bis zu zehnmal weniger. Und die Konkurrenz in diesem Sektor wird zunehmend härter. Wir müssen unsere Wettbewerbsfähigkeit ausbauen. Gerade deswegen darf der - in erster Linie symbolische - Datenschutz für Unternehmen jetzt nicht abgeschafft werden.</p>
- Die Schweiz, der digitale Tresor. Den Schutz der Unternehmen im Datenschutzgesetz beibehalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Béglé 16.3379 erwähnt, erachtet es der Bundesrat als wichtig, dem Stand des Datenschutzrechts im Rahmen des Europarates und der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Deshalb ist vorgesehen, in der Revision des Datenschutzgesetzes, zu der die Vernehmlassung am 21. Dezember 2016 eröffnet worden ist, auf den Schutz der Personendaten juristischer Personen zu verzichten. Wichtig ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass die Artikel 28ff. des Zivilgesetzbuches über die Persönlichkeitsverletzungen, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz über das Urheberrecht sowie die Regeln betreffend das Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnis unverändert bleiben. Sie schützen die juristischen Personen, die besonders schützenswerte Daten bearbeiten, weiterhin.</p><p>Wie der Interpellant hervorhebt, verfügt die Schweiz über zahlreiche starke Trümpfe, um Unternehmen anzuziehen, so zum Beispiel ihre wirtschaftliche Stabilität, die guten Infrastrukturen, die hohen Datenschutzstandards und die Anerkennung der Angemessenheit der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung durch die anderen Staaten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in erster Linie diese Eigenschaften der Schweiz einen Wettbewerbsvorteil bieten und nicht der Schutz der juristischen Personen durch Artikel 3 Buchstabe b des Datenschutzgesetzes (DSG). Durch den Verzicht auf den Schutz der Personendaten juristischer Personen nach dem DSG kann überdies der grenzüberschreitende Datenverkehr verbessert werden, weil die Bekanntgabe von Daten juristischer Personen ins Ausland nicht mehr daran geknüpft ist, dass im Bestimmungsland ein angemessener Datenschutz gewährleistet wird (Art. 6 DSG). Diese Verbesserung wiederum kann sich positiv auf die Entwicklung neuer digitaler Dienstleistungen in der Schweizer Wirtschaft auswirken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, den Schutz der Unternehmen im Datenschutzgesetz (DSG) in der Form beizubehalten, wie er im aktuellen Gesetz formuliert ist. Auch wenn es aus juristischer Sicht keine grossen Auswirkungen hat, ob diese Formulierung beibehalten wird oder nicht, so ist sie doch ein einfaches, aber wirkungsvolles Marketinginstrument, mit dem sich die Schweiz weltweit als digitaler Tresor präsentiert.</p><p>Es geht darum, die Formulierung von Artikel 3b im Rahmen der Revision des DSG beizubehalten. Demnach gilt der Schutz für natürliche und juristische Personen. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen für Unternehmen der gleiche Schutz gilt wie für Menschen.</p><p>Unternehmen sind im Besitz von beträchtlichen Mengen besonders schützenswerter Daten betreffend Forschung und Entwicklung, geistiges Eigentum, Prototypen, Fabrikationsgeheimnisse, IT-Programme, Kostenstrukturen, Lieferketten, Zulieferer und Subunternehmer, Kundendatenbanken, potenzielle Kunden und Geschäftspartner sowie Geschäftsbedingungen, Marketingausgaben, Darlehen, Erfolgsrechnungen und Bilanzen. Für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ist der Schutz der Vertraulichkeit dieser Daten unabdingbar. Unser Land könnte sich auf das gesicherte Hosten von dieser Art von Daten spezialisieren.</p><p>Dies könnte einen neuen Wirtschaftszweig mit hohem Potenzial eröffnen. Im Zusammenhang mit diesem digitalen Tresor würden digitale, einen Mehrwert enthaltende Dienstleistungen entstehen, wie es der Fall war mit den Finanzdienstleistungen unserer Banken für das hierzulande deponierte Geld. Wir befinden uns an einem Wendepunkt und vor einer Möglichkeit, die wir auf keinen Fall verpassen dürfen.</p><p>Schon jetzt bietet die Schweiz als Host fantastische Vorteile: politische Stabilität, gute Infrastrukturen, qualifiziertes Personal, ein ausgewogenes und mit Sicherheitsmechanismen versehenes Nachrichtendienstgesetz, ein gutes Datenschutzniveau, geringe Latenzzeit dank der zentralen Lage in Europa, reiche Stromressourcen vor Ort.</p><p>Dennoch ist und bleibt die Schweiz ein ziemlich kostspieliger Host (Immobilienpreise, Strompreise, Löhne, Betriebskosten usw.). Einfache Alternativen kosten im Vergleich bis zu zehnmal weniger. Und die Konkurrenz in diesem Sektor wird zunehmend härter. Wir müssen unsere Wettbewerbsfähigkeit ausbauen. Gerade deswegen darf der - in erster Linie symbolische - Datenschutz für Unternehmen jetzt nicht abgeschafft werden.</p>
- Die Schweiz, der digitale Tresor. Den Schutz der Unternehmen im Datenschutzgesetz beibehalten
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