Durchführung einer umfassenden Aufgabenüberprüfung bei den Staatsaufgaben

ShortId
16.3972
Id
20163972
Updated
28.07.2023 14:47
Language
de
Title
Durchführung einer umfassenden Aufgabenüberprüfung bei den Staatsaufgaben
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie auch in der Privatwirtschaft bürdet sich der Staat Jahr für Jahr neue Aufgaben auf, ohne je die bestehenden Aufgaben zu hinterfragen. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft findet beim Staat aber kaum je eine umfassende Überprüfung der bestehenden Staatsaufgaben statt, was zu einer konstanten Ausdehnung des Staates führt. Da weder beim Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOP 12/13) noch beim Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014), noch beim Stabilisierungsprogramm 2017-2019 eine wirkliche und umfassende Aufgabenüberprüfung der Staatsaufgaben vorgenommen wurde, soll der Bundesrat dem Parlament im Rahmen einer separaten Botschaft konkrete Vorschläge unterbreiten, auf die Erbringung welcher Aufgaben die Eidgenossenschaft in Zukunft verzichten soll. Dabei gilt es zwingend, Aufgaben- bzw. Kostenverlagerungen von der Bundesebene auf die Kantons- oder Gemeindeebene zu vermeiden.</p>
  • <p>Die konstante Überprüfung der Aufgaben des Bundes und die Schuldenbremse haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, die Ausgabenquote des Bundes (Ausgaben im Verhältnis zum nominalen BIP) konstant zu halten: Sie hat zwischen 2000 und 2016 nicht zugenommen und schwankte stets um 10 Prozent herum. Die Ausgaben des Bundes sind demnach seit der Jahrhundertwende im Gleichschritt mit der Wirtschaft gewachsen.</p><p>Eine Senkung der Ausgabenquote um 5 Prozent, wie sie die Motion fordert, entspräche einer jährlichen Kürzung der Bundesausgaben von rund 3,7 Milliarden Franken, wobei die Aufgabengebiete des Bundes sehr unterschiedlich betroffen wären. So besteht bei den Passivzinsen oder bei Durchlaufposten wie der Verwendung von Lenkungsabgaben keinerlei Entlastungspotenzial. Sodann will auch der Bundesrat Lastenabwälzungen auf die Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen vermeiden, was den Spielraum in diesen Bereichen zusätzlich einschränkt. Weiter sind rund 20 Prozent der Ausgaben auf Verfassungsstufe festgelegt, was Kürzungen ebenfalls erschwert. Deshalb ist davon auszugehen, dass in gewissen Aufgabengebieten Kürzungen von bis zu 10 Prozent notwendig wären, um das Ziel zu erreichen. Dies hätte einen namhaften Leistungsabbau zur Folge.</p><p>Das Parlament hat den Mitteleinsatz in den vergangenen Jahren in allen grossen Aufgabengebieten des Bundes erhöht. Zu nennen wären beispielsweise die Schaffung der beiden Verkehrsfonds (BIF und NAF), die Aufstockung der Anträge des Bundesrates bei den mehrjährigen Finanzbeschlüssen für die Bildung und Forschung, die Landwirtschaft, die Armee und die internationale Zusammenarbeit oder bei der Reform der Altersvorsorge 2020. Zugleich wurden die vom Bundesrat vorgelegten Sparprogramme jeweils um 10 bis 20 Prozent verkleinert. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat nicht als mehrheitsfähig, die Ausgaben um 5 Prozent zu senken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt aber den Bedarf für eine Entlastung des Haushalts. Er plant deshalb, bereits im laufenden Jahr strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum in die Wege zu leiten. Zudem hat das Finanzdepartement im Auftrag des Bundesrates eine Expertengruppe zur Überprüfung der Schuldenbremse eingesetzt, die beurteilen soll, wie strukturelle Überschüsse zur Erhöhung des Handlungsspielraumes im Budget verwendet werden können. Damit soll zum einen vermieden werden, dass weiterhin Sparprogramme im Ein- oder Zweijahresrhythmus aufgelegt werden müssen. Zum andern soll insbesondere auch bei den stark gebundenen Ausgaben, die in kurzfristigen Sparprogrammen höchstens unterproportional gekürzt werden können, nach Sparpotenzial gesucht werden, um den finanziellen Handlungsspielraum zu erhöhen.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist es schliesslich nicht zweckmässig, verschiedene grosse Aufgabenverzichte in einer einzigen Botschaft zusammenzufassen. Grössere Aufgabenverzichte erfordern in der Regel umfassende, komplexe Gesetzesvorlagen, die vom Parlament - mit Blick auf den Grundsatz der Einheit der Materie - separat beraten werden sollen. Der Bundesrat zieht es daher vor, die strukturellen Reformen einzeln vorwärtstreiben zu können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>In einer umfassenden Analyse hat der Bundesrat alle eidgenössischen Staatsaufgaben auf ihre weitere Erbringung durch den Staat zu überprüfen und dem Parlament in einer separaten Botschaft Vorschläge zu unterbreiten, auf die Erbringung welcher Aufgaben die Eidgenossenschaft in Zukunft verzichten soll. Das Ziel sollte eine Senkung der eidgenössischen Staatsquote um mindestens 5 Prozent sein.</p>
  • Durchführung einer umfassenden Aufgabenüberprüfung bei den Staatsaufgaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie auch in der Privatwirtschaft bürdet sich der Staat Jahr für Jahr neue Aufgaben auf, ohne je die bestehenden Aufgaben zu hinterfragen. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft findet beim Staat aber kaum je eine umfassende Überprüfung der bestehenden Staatsaufgaben statt, was zu einer konstanten Ausdehnung des Staates führt. Da weder beim Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOP 12/13) noch beim Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014), noch beim Stabilisierungsprogramm 2017-2019 eine wirkliche und umfassende Aufgabenüberprüfung der Staatsaufgaben vorgenommen wurde, soll der Bundesrat dem Parlament im Rahmen einer separaten Botschaft konkrete Vorschläge unterbreiten, auf die Erbringung welcher Aufgaben die Eidgenossenschaft in Zukunft verzichten soll. Dabei gilt es zwingend, Aufgaben- bzw. Kostenverlagerungen von der Bundesebene auf die Kantons- oder Gemeindeebene zu vermeiden.</p>
    • <p>Die konstante Überprüfung der Aufgaben des Bundes und die Schuldenbremse haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, die Ausgabenquote des Bundes (Ausgaben im Verhältnis zum nominalen BIP) konstant zu halten: Sie hat zwischen 2000 und 2016 nicht zugenommen und schwankte stets um 10 Prozent herum. Die Ausgaben des Bundes sind demnach seit der Jahrhundertwende im Gleichschritt mit der Wirtschaft gewachsen.</p><p>Eine Senkung der Ausgabenquote um 5 Prozent, wie sie die Motion fordert, entspräche einer jährlichen Kürzung der Bundesausgaben von rund 3,7 Milliarden Franken, wobei die Aufgabengebiete des Bundes sehr unterschiedlich betroffen wären. So besteht bei den Passivzinsen oder bei Durchlaufposten wie der Verwendung von Lenkungsabgaben keinerlei Entlastungspotenzial. Sodann will auch der Bundesrat Lastenabwälzungen auf die Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen vermeiden, was den Spielraum in diesen Bereichen zusätzlich einschränkt. Weiter sind rund 20 Prozent der Ausgaben auf Verfassungsstufe festgelegt, was Kürzungen ebenfalls erschwert. Deshalb ist davon auszugehen, dass in gewissen Aufgabengebieten Kürzungen von bis zu 10 Prozent notwendig wären, um das Ziel zu erreichen. Dies hätte einen namhaften Leistungsabbau zur Folge.</p><p>Das Parlament hat den Mitteleinsatz in den vergangenen Jahren in allen grossen Aufgabengebieten des Bundes erhöht. Zu nennen wären beispielsweise die Schaffung der beiden Verkehrsfonds (BIF und NAF), die Aufstockung der Anträge des Bundesrates bei den mehrjährigen Finanzbeschlüssen für die Bildung und Forschung, die Landwirtschaft, die Armee und die internationale Zusammenarbeit oder bei der Reform der Altersvorsorge 2020. Zugleich wurden die vom Bundesrat vorgelegten Sparprogramme jeweils um 10 bis 20 Prozent verkleinert. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat nicht als mehrheitsfähig, die Ausgaben um 5 Prozent zu senken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt aber den Bedarf für eine Entlastung des Haushalts. Er plant deshalb, bereits im laufenden Jahr strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum in die Wege zu leiten. Zudem hat das Finanzdepartement im Auftrag des Bundesrates eine Expertengruppe zur Überprüfung der Schuldenbremse eingesetzt, die beurteilen soll, wie strukturelle Überschüsse zur Erhöhung des Handlungsspielraumes im Budget verwendet werden können. Damit soll zum einen vermieden werden, dass weiterhin Sparprogramme im Ein- oder Zweijahresrhythmus aufgelegt werden müssen. Zum andern soll insbesondere auch bei den stark gebundenen Ausgaben, die in kurzfristigen Sparprogrammen höchstens unterproportional gekürzt werden können, nach Sparpotenzial gesucht werden, um den finanziellen Handlungsspielraum zu erhöhen.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist es schliesslich nicht zweckmässig, verschiedene grosse Aufgabenverzichte in einer einzigen Botschaft zusammenzufassen. Grössere Aufgabenverzichte erfordern in der Regel umfassende, komplexe Gesetzesvorlagen, die vom Parlament - mit Blick auf den Grundsatz der Einheit der Materie - separat beraten werden sollen. Der Bundesrat zieht es daher vor, die strukturellen Reformen einzeln vorwärtstreiben zu können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>In einer umfassenden Analyse hat der Bundesrat alle eidgenössischen Staatsaufgaben auf ihre weitere Erbringung durch den Staat zu überprüfen und dem Parlament in einer separaten Botschaft Vorschläge zu unterbreiten, auf die Erbringung welcher Aufgaben die Eidgenossenschaft in Zukunft verzichten soll. Das Ziel sollte eine Senkung der eidgenössischen Staatsquote um mindestens 5 Prozent sein.</p>
    • Durchführung einer umfassenden Aufgabenüberprüfung bei den Staatsaufgaben

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