Keine übertriebenen Löhne und Sozialleistungen für das Bundespersonal
- ShortId
-
16.3974
- Id
-
20163974
- Updated
-
28.07.2023 14:47
- Language
-
de
- Title
-
Keine übertriebenen Löhne und Sozialleistungen für das Bundespersonal
- AdditionalIndexing
-
04;24;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Föhn 15.3785 bekanntgab, wurde das Bundespersonalrecht (BPG) im Laufe seines Bestehens laufend überarbeitet und dabei an die neuen Gegebenheiten angepasst. Unter anderem wurde das BPG dem OR angenähert und dabei an die übliche arbeitsrechtliche Praxis angepasst. Die SVP begrüsst diese Anpassungen als Schritt in die richtige Richtung. Dennoch stellen wir fest, dass die Löhne und die Sozialleistungen für das Bundespersonal diejenigen in der Privatwirtschaft zum Teil massiv übertreffen.</p><p>Im Jahr 2015 betrug der durchschnittliche Bruttolohn (Grundlohn plus Ortszuschlag, einschliesslich Kaderlöhne) bei der Bundesverwaltung 121 533 Franken - weit mehr als das, was die Privatwirtschaft an Löhnen bezahlt. Auch bei den Sozialleistungen zeigt sich die Bundesverwaltung spendabel. Ob Vaterschaftsurlaub, bei der Anzahl der Ferientage oder bei den Pensionskassenbeiträgen: Die Bundesangestellten profitieren von grosszügigen Leistungen. Anders als in der Privatwirtschaft werden diese Leistungen jedoch von den Steuerzahlern bezahlt. Hier stellt sich einerseits die Frage, ob sich die Bundesverwaltung vor dem Hintergrund der laufenden Stabilisierungsprogramme diesen Luxus weiterhin leisten soll und kann. Die SVP ist der Ansicht, dass auch die Bundesverwaltung über eine Senkung der Ausgaben im Eigenbereich ihren Beitrag an gesunde Staatsfinanzen leisten muss.</p><p>Andererseits nehmen wir mit Sorge zur Kenntnis, dass die Bundesverwaltung mit ihren attraktiven Löhnen, Lohnerhöhungen (über 80 Prozent der Bundesangestellten erhielten in der Vergangenheit jährliche Lohnerhöhungen von 1 bis 2 Prozent bei teilweise negativer Teuerung) und überaus grosszügigen Sozialleistungen den privaten Unternehmen zunehmend den Rang als attraktiver Arbeitgeber abläuft. Auch aus diesem Grund ist eine Annäherung der Löhne und der Sozialleistungen beim Bund an das übliche Niveau der Privatwirtschaft aus Sicht der SVP zwingend.</p>
- <p>Anlässlich der letzten Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG; SR 172.220.1) im Jahr 2013 ist bereits eine weitgehende Annäherung an das Obligationenrecht (SR 220) erfolgt. Wie auch in der Stellungnahme auf die Motion Föhn 15.3785 ausgeführt, kennt das BPG nur noch dort eigene Regelungen, wo das Obligationenrecht ungeeignet ist und den speziellen Gegebenheiten bei den Bundesangestellten nicht Rechnung tragen kann. So muss beispielsweise beachtet werden, dass die Bundesverfassung die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers Bund einschränkt (insbesondere betreffend Gleichbehandlungsgebot und Willkürverbot). Mit der weitgehenden Übernahme des Obligationenrechts hat die Bundesverwaltung eines der liberalsten Personalgesetze für öffentlich-rechtliche Angestellte in Europa. Die Anstellungsbedingungen der Bundesangestellten entsprechen schon heute weitgehend denjenigen der Privatwirtschaft, sodass eine vollumfängliche Übernahme des Obligationenrechts keine bedeutenden Veränderungen bringen würde. Deshalb erachtet der Bundesrat einen vollständigen Wechsel ins Obligationenrecht nicht als zielführend. Dieser ginge zudem mit einem Systemwechsel einher und führte zu einer weitgehenden Aufhebung der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) und der übrigen Ausführungsbestimmungen. Diese müssten durch einen mit den Sozialpartnern auszuhandelnden Gesamtarbeitsvertrag ersetzt werden.</p><p>Die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung werden seit jeher periodisch mit jenen grosser Unternehmen der Privatwirtschaft und anderer Arbeitgeber der öffentlichen Verwaltung verglichen. Bezüglich des Lohnniveaus bestätigte die letzte vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebene Vergleichsstudie aus dem Jahr 2014 die Ergebnisse der umfassenden Lohnvergleichsstudie aus dem Jahr 2005. Ab dem mittleren Kader zahlt die Bundesverwaltung tiefere Medianlöhne als vergleichbare Unternehmen in der Privatwirtschaft. Die Unterschiede akzentuieren sich beim höheren Kader und Topkader. Die von der Bundesverwaltung bezahlten Medianlöhne auf diesen Funktionsebenen erreichen das Marktniveau nicht. Einzig die Gesamtvergütung der Mitarbeitenden in den tieferen Lohnklassen liegt über derjenigen der Privatwirtschaft.</p><p>Mit der Definition der höchstmöglichen Löhne auf Verordnungsebene sind zudem keine exzessiven Gesamtvergütungspakete wie in gewissen börsenkotierten, globalen Konzernen möglich.</p><p>Die Vergleichsstudie warnt zudem davor, die pekuniären Aspekte zu vernachlässigen. Damit riskiere die Bundesverwaltung, an Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu verlieren und in der Folge an Qualität bei der Leistungserbringung einzubüssen.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament Anfang Februar 2017 den in Erfüllung des Postulates der Finanzkommission des Nationalrates 14.3999 erstellten Bericht zum Lohnsystem des Bundes übermittelt. Kernstück des Berichtes bilden die Ergebnisse einer im Jahr 2016 in Auftrag gegebenen externen Analyse des Lohnsystems des Bundes. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat das EFD beauftragt, ihm bis Mitte 2017 ein Aussprachepapier mit konkreten Anpassungsvorschlägen des Lohnsystems zu unterbreiten. Der Bundesrat wird sich in diesem Rahmen auch mit den Anliegen der Motionärin auseinandersetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die in der Bundesverwaltung ausgerichteten Löhne und Sozialleistungen an diejenigen der Privatwirtschaft anzugleichen und diese Änderung in seiner nächsten Personalstrategie Bundesverwaltung 2020-2023 zu berücksichtigen. Weiter soll das Bundespersonalrecht, wo dies möglich ist, noch stärker an das privatwirtschaftliche Arbeitsrecht gemäss Obligationenrecht angelehnt werden.</p>
- Keine übertriebenen Löhne und Sozialleistungen für das Bundespersonal
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Föhn 15.3785 bekanntgab, wurde das Bundespersonalrecht (BPG) im Laufe seines Bestehens laufend überarbeitet und dabei an die neuen Gegebenheiten angepasst. Unter anderem wurde das BPG dem OR angenähert und dabei an die übliche arbeitsrechtliche Praxis angepasst. Die SVP begrüsst diese Anpassungen als Schritt in die richtige Richtung. Dennoch stellen wir fest, dass die Löhne und die Sozialleistungen für das Bundespersonal diejenigen in der Privatwirtschaft zum Teil massiv übertreffen.</p><p>Im Jahr 2015 betrug der durchschnittliche Bruttolohn (Grundlohn plus Ortszuschlag, einschliesslich Kaderlöhne) bei der Bundesverwaltung 121 533 Franken - weit mehr als das, was die Privatwirtschaft an Löhnen bezahlt. Auch bei den Sozialleistungen zeigt sich die Bundesverwaltung spendabel. Ob Vaterschaftsurlaub, bei der Anzahl der Ferientage oder bei den Pensionskassenbeiträgen: Die Bundesangestellten profitieren von grosszügigen Leistungen. Anders als in der Privatwirtschaft werden diese Leistungen jedoch von den Steuerzahlern bezahlt. Hier stellt sich einerseits die Frage, ob sich die Bundesverwaltung vor dem Hintergrund der laufenden Stabilisierungsprogramme diesen Luxus weiterhin leisten soll und kann. Die SVP ist der Ansicht, dass auch die Bundesverwaltung über eine Senkung der Ausgaben im Eigenbereich ihren Beitrag an gesunde Staatsfinanzen leisten muss.</p><p>Andererseits nehmen wir mit Sorge zur Kenntnis, dass die Bundesverwaltung mit ihren attraktiven Löhnen, Lohnerhöhungen (über 80 Prozent der Bundesangestellten erhielten in der Vergangenheit jährliche Lohnerhöhungen von 1 bis 2 Prozent bei teilweise negativer Teuerung) und überaus grosszügigen Sozialleistungen den privaten Unternehmen zunehmend den Rang als attraktiver Arbeitgeber abläuft. Auch aus diesem Grund ist eine Annäherung der Löhne und der Sozialleistungen beim Bund an das übliche Niveau der Privatwirtschaft aus Sicht der SVP zwingend.</p>
- <p>Anlässlich der letzten Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG; SR 172.220.1) im Jahr 2013 ist bereits eine weitgehende Annäherung an das Obligationenrecht (SR 220) erfolgt. Wie auch in der Stellungnahme auf die Motion Föhn 15.3785 ausgeführt, kennt das BPG nur noch dort eigene Regelungen, wo das Obligationenrecht ungeeignet ist und den speziellen Gegebenheiten bei den Bundesangestellten nicht Rechnung tragen kann. So muss beispielsweise beachtet werden, dass die Bundesverfassung die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers Bund einschränkt (insbesondere betreffend Gleichbehandlungsgebot und Willkürverbot). Mit der weitgehenden Übernahme des Obligationenrechts hat die Bundesverwaltung eines der liberalsten Personalgesetze für öffentlich-rechtliche Angestellte in Europa. Die Anstellungsbedingungen der Bundesangestellten entsprechen schon heute weitgehend denjenigen der Privatwirtschaft, sodass eine vollumfängliche Übernahme des Obligationenrechts keine bedeutenden Veränderungen bringen würde. Deshalb erachtet der Bundesrat einen vollständigen Wechsel ins Obligationenrecht nicht als zielführend. Dieser ginge zudem mit einem Systemwechsel einher und führte zu einer weitgehenden Aufhebung der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) und der übrigen Ausführungsbestimmungen. Diese müssten durch einen mit den Sozialpartnern auszuhandelnden Gesamtarbeitsvertrag ersetzt werden.</p><p>Die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung werden seit jeher periodisch mit jenen grosser Unternehmen der Privatwirtschaft und anderer Arbeitgeber der öffentlichen Verwaltung verglichen. Bezüglich des Lohnniveaus bestätigte die letzte vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebene Vergleichsstudie aus dem Jahr 2014 die Ergebnisse der umfassenden Lohnvergleichsstudie aus dem Jahr 2005. Ab dem mittleren Kader zahlt die Bundesverwaltung tiefere Medianlöhne als vergleichbare Unternehmen in der Privatwirtschaft. Die Unterschiede akzentuieren sich beim höheren Kader und Topkader. Die von der Bundesverwaltung bezahlten Medianlöhne auf diesen Funktionsebenen erreichen das Marktniveau nicht. Einzig die Gesamtvergütung der Mitarbeitenden in den tieferen Lohnklassen liegt über derjenigen der Privatwirtschaft.</p><p>Mit der Definition der höchstmöglichen Löhne auf Verordnungsebene sind zudem keine exzessiven Gesamtvergütungspakete wie in gewissen börsenkotierten, globalen Konzernen möglich.</p><p>Die Vergleichsstudie warnt zudem davor, die pekuniären Aspekte zu vernachlässigen. Damit riskiere die Bundesverwaltung, an Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu verlieren und in der Folge an Qualität bei der Leistungserbringung einzubüssen.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament Anfang Februar 2017 den in Erfüllung des Postulates der Finanzkommission des Nationalrates 14.3999 erstellten Bericht zum Lohnsystem des Bundes übermittelt. Kernstück des Berichtes bilden die Ergebnisse einer im Jahr 2016 in Auftrag gegebenen externen Analyse des Lohnsystems des Bundes. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat das EFD beauftragt, ihm bis Mitte 2017 ein Aussprachepapier mit konkreten Anpassungsvorschlägen des Lohnsystems zu unterbreiten. Der Bundesrat wird sich in diesem Rahmen auch mit den Anliegen der Motionärin auseinandersetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die in der Bundesverwaltung ausgerichteten Löhne und Sozialleistungen an diejenigen der Privatwirtschaft anzugleichen und diese Änderung in seiner nächsten Personalstrategie Bundesverwaltung 2020-2023 zu berücksichtigen. Weiter soll das Bundespersonalrecht, wo dies möglich ist, noch stärker an das privatwirtschaftliche Arbeitsrecht gemäss Obligationenrecht angelehnt werden.</p>
- Keine übertriebenen Löhne und Sozialleistungen für das Bundespersonal
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