Frühzeitige Erkennung von Brustkrebs bei Frauen mit erhöhtem Risiko. Wer kommt in Zukunft dafür auf?

ShortId
16.3978
Id
20163978
Updated
28.07.2023 04:46
Language
de
Title
Frühzeitige Erkennung von Brustkrebs bei Frauen mit erhöhtem Risiko. Wer kommt in Zukunft dafür auf?
AdditionalIndexing
2841;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die obenerwähnte Änderung der KLV (Art. 12d Abs. 1 Bst. d) führt in der Praxis zu grossen Problemen. In vielen Kantonen gibt es nämlich kein zugelassenes Brustzentrum. In anderen, wie zum Beispiel im Kanton Genf, gibt es nur eines, in dem Fall das Zentrum im Genfer Universitätsspital (HUG).</p><p>In Genf werden jährlich schätzungsweise 12 500 Mammografien bei Frauen mit mässig bis stark erhöhtem Brustkrebsrisiko durchgeführt, die nicht über das vom Kanton organisierte Screening laufen. Wenn diese 12 500 Untersuchungen ebenfalls vom HUG durchgeführt werden sollten, würde es theoretisch siebenmal mehr technische und personelle Ressourcen brauchen, was schlicht unmöglich ist. Wenn dagegen private Radiologieinstitute, die bis anhin diese Untersuchungen durchgeführt haben, diese Untersuchungen weiterhin durchführen sollen, hängt deren Kostenrückerstattung vom Goodwill des Versicherers ab.</p><p>Da die Zahl der zugelassenen Brustzentren in der Schweiz begrenzt ist, ist diese Bestimmung in gewissen Kantonen möglicherweise nicht umsetzbar. Diese Änderung beeinträchtigt nicht nur die freie Ärztewahl, sondern könnte auch dazu führen, dass Frauen mit erhöhtem Brustkrebsrisiko der Zugang erschwert wird zu Untersuchungen, deren Notwendigkeit unbestritten ist und die ihre Gesundheit und ihr Leben schützen sollen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat erachtet die Gewährleistung einer hohen Qualität bei der Brustkrebsfrüherkennung für Frauen mit erhöhtem Risiko als sehr wichtig. Eine hochstehende Früherkennung soll unter anderem das Risiko für falsch positive Befunde mit der Folge der Verunsicherung und Belastung der Frauen sowie unnötigen Eingriffen möglichst tief halten.</p><p>Der angesprochene Beschluss des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) vom 17. Juni 2015 betreffend Anpassung von Artikel 12d Absatz 1 Buchstabe d der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) verfolgt diese Zielsetzung. Er beinhaltet zwei Punkte: einerseits die zusätzliche Möglichkeit der Durchführung einer Magnetresonanztomografie (MRI) bei Frauen mit stark erhöhtem Brustkrebsrisiko gemäss einem risikobasierten Überwachungsprotokoll (in Kraft seit dem 15. Juli 2015) und andererseits die Vorgabe der Durchführung in einem zertifizierten Brustzentrum, welche nach einer Übergangszeit von eineinhalb Jahren per 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Es besteht jedoch zu dieser Vorgabe auch die Ausnahmeregelung, dass für eine Durchführung in einer nichtzertifizierten Institution vorgängig die Zustimmung des Versicherers einzuholen ist. Die Übergangsfrist ermöglichte den bisher nicht zertifizierten Brustzentren, sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.</p><p>Derzeit gibt es in der Schweiz 19 zertifizierte Brustzentren. Die Untersuchungen können auch von Radiologen gemacht werden, die vertraglich einem zertifizierten Brustzentrum angeschlossen sind. Meldungen betreffend ungenügende Umsetzbarkeit oder Kapazitätsengpässe sind beim EDI oder beim Bundesamt für Gesundheit in dieser Zeit nicht eingegangen.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese Massnahme zur Gewährleistung einer hohen Qualität als angemessen. Angesichts der seit Jahren geäusserten Forderungen nach mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung erscheint dieser Schritt angezeigt und vertretbar.</p><p>2. Schätzungen zur Menge an Untersuchungen sind schwierig, da keine statistischen Daten von bis anhin durchgeführten Untersuchungen mit Verbindung zum Risiko der Frauen zur Verfügung stehen. Wie viele der bisher durchgeführten Mammografien ausserhalb des Screeningprogramms für Frauen ohne erhöhtes Risiko zur Abklärung von verdächtigen Befunden oder zur Früherkennung bei Frauen mit erhöhtem Risiko durchgeführt wurden, ist deshalb nicht bekannt. Weiter ist die Teilnahmerate in Bezug auf das neugeregelte Früherkennungsschema nicht bekannt. Unter Berücksichtigung der Annahmen von Experten, die bei den seinerzeitigen Beratungen mitgewirkt haben, geht der Bundesrat hingegen von wesentlich tieferen Untersuchungszahlen als von der Interpellantin genannt aus.</p><p>Zudem könnten die betroffenen Frauen von der bereits erwähnten Möglichkeit Gebrauch machen, die Untersuchung nach Einholung der Zustimmung des Versicherers in einer anderen qualifizierten Einrichtung durchführen zu lassen. Dementsprechend sieht der Bundesrat den Zugang zur Gesundheitsversorgung bei Brustkrebs nicht gefährdet. Sollten in der Praxis für die betroffenen Frauen dennoch relevante Probleme hinsichtlich des Zugangs auftreten, wird sich das EDI damit befassen und allenfalls Massnahmen ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 17. Juni 2015 wurde die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in mehreren Punkten geändert. Eine der neuen Bestimmungen, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten, betrifft Frauen mit erhöhtem Brustkrebsrisiko. Fortan werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur noch die Kosten für Mammografien oder Mamma-MRI für die frühzeitige Erkennung von Brustkrebs übernommen, die in zertifizierten Brustzentren durchgeführt werden. Soll die Leistung in einer anderen Institution erbracht werden, ist vorgängig die Zustimmung des Versicherers einzuholen.</p><p>Da es in der Schweiz nur wenige Brustzentren gibt, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Bestimmung schwer umsetzbar ist? Wenn nicht, wie kann sie seiner Meinung nach umgesetzt werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass mit dieser Änderung für Frauen der Zugang zu Untersuchungen, die für sie erwiesenermassen notwendig sind, eingeschränkt wird?</p>
  • Frühzeitige Erkennung von Brustkrebs bei Frauen mit erhöhtem Risiko. Wer kommt in Zukunft dafür auf?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die obenerwähnte Änderung der KLV (Art. 12d Abs. 1 Bst. d) führt in der Praxis zu grossen Problemen. In vielen Kantonen gibt es nämlich kein zugelassenes Brustzentrum. In anderen, wie zum Beispiel im Kanton Genf, gibt es nur eines, in dem Fall das Zentrum im Genfer Universitätsspital (HUG).</p><p>In Genf werden jährlich schätzungsweise 12 500 Mammografien bei Frauen mit mässig bis stark erhöhtem Brustkrebsrisiko durchgeführt, die nicht über das vom Kanton organisierte Screening laufen. Wenn diese 12 500 Untersuchungen ebenfalls vom HUG durchgeführt werden sollten, würde es theoretisch siebenmal mehr technische und personelle Ressourcen brauchen, was schlicht unmöglich ist. Wenn dagegen private Radiologieinstitute, die bis anhin diese Untersuchungen durchgeführt haben, diese Untersuchungen weiterhin durchführen sollen, hängt deren Kostenrückerstattung vom Goodwill des Versicherers ab.</p><p>Da die Zahl der zugelassenen Brustzentren in der Schweiz begrenzt ist, ist diese Bestimmung in gewissen Kantonen möglicherweise nicht umsetzbar. Diese Änderung beeinträchtigt nicht nur die freie Ärztewahl, sondern könnte auch dazu führen, dass Frauen mit erhöhtem Brustkrebsrisiko der Zugang erschwert wird zu Untersuchungen, deren Notwendigkeit unbestritten ist und die ihre Gesundheit und ihr Leben schützen sollen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat erachtet die Gewährleistung einer hohen Qualität bei der Brustkrebsfrüherkennung für Frauen mit erhöhtem Risiko als sehr wichtig. Eine hochstehende Früherkennung soll unter anderem das Risiko für falsch positive Befunde mit der Folge der Verunsicherung und Belastung der Frauen sowie unnötigen Eingriffen möglichst tief halten.</p><p>Der angesprochene Beschluss des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) vom 17. Juni 2015 betreffend Anpassung von Artikel 12d Absatz 1 Buchstabe d der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) verfolgt diese Zielsetzung. Er beinhaltet zwei Punkte: einerseits die zusätzliche Möglichkeit der Durchführung einer Magnetresonanztomografie (MRI) bei Frauen mit stark erhöhtem Brustkrebsrisiko gemäss einem risikobasierten Überwachungsprotokoll (in Kraft seit dem 15. Juli 2015) und andererseits die Vorgabe der Durchführung in einem zertifizierten Brustzentrum, welche nach einer Übergangszeit von eineinhalb Jahren per 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Es besteht jedoch zu dieser Vorgabe auch die Ausnahmeregelung, dass für eine Durchführung in einer nichtzertifizierten Institution vorgängig die Zustimmung des Versicherers einzuholen ist. Die Übergangsfrist ermöglichte den bisher nicht zertifizierten Brustzentren, sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.</p><p>Derzeit gibt es in der Schweiz 19 zertifizierte Brustzentren. Die Untersuchungen können auch von Radiologen gemacht werden, die vertraglich einem zertifizierten Brustzentrum angeschlossen sind. Meldungen betreffend ungenügende Umsetzbarkeit oder Kapazitätsengpässe sind beim EDI oder beim Bundesamt für Gesundheit in dieser Zeit nicht eingegangen.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese Massnahme zur Gewährleistung einer hohen Qualität als angemessen. Angesichts der seit Jahren geäusserten Forderungen nach mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung erscheint dieser Schritt angezeigt und vertretbar.</p><p>2. Schätzungen zur Menge an Untersuchungen sind schwierig, da keine statistischen Daten von bis anhin durchgeführten Untersuchungen mit Verbindung zum Risiko der Frauen zur Verfügung stehen. Wie viele der bisher durchgeführten Mammografien ausserhalb des Screeningprogramms für Frauen ohne erhöhtes Risiko zur Abklärung von verdächtigen Befunden oder zur Früherkennung bei Frauen mit erhöhtem Risiko durchgeführt wurden, ist deshalb nicht bekannt. Weiter ist die Teilnahmerate in Bezug auf das neugeregelte Früherkennungsschema nicht bekannt. Unter Berücksichtigung der Annahmen von Experten, die bei den seinerzeitigen Beratungen mitgewirkt haben, geht der Bundesrat hingegen von wesentlich tieferen Untersuchungszahlen als von der Interpellantin genannt aus.</p><p>Zudem könnten die betroffenen Frauen von der bereits erwähnten Möglichkeit Gebrauch machen, die Untersuchung nach Einholung der Zustimmung des Versicherers in einer anderen qualifizierten Einrichtung durchführen zu lassen. Dementsprechend sieht der Bundesrat den Zugang zur Gesundheitsversorgung bei Brustkrebs nicht gefährdet. Sollten in der Praxis für die betroffenen Frauen dennoch relevante Probleme hinsichtlich des Zugangs auftreten, wird sich das EDI damit befassen und allenfalls Massnahmen ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 17. Juni 2015 wurde die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in mehreren Punkten geändert. Eine der neuen Bestimmungen, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten, betrifft Frauen mit erhöhtem Brustkrebsrisiko. Fortan werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur noch die Kosten für Mammografien oder Mamma-MRI für die frühzeitige Erkennung von Brustkrebs übernommen, die in zertifizierten Brustzentren durchgeführt werden. Soll die Leistung in einer anderen Institution erbracht werden, ist vorgängig die Zustimmung des Versicherers einzuholen.</p><p>Da es in der Schweiz nur wenige Brustzentren gibt, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Bestimmung schwer umsetzbar ist? Wenn nicht, wie kann sie seiner Meinung nach umgesetzt werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass mit dieser Änderung für Frauen der Zugang zu Untersuchungen, die für sie erwiesenermassen notwendig sind, eingeschränkt wird?</p>
    • Frühzeitige Erkennung von Brustkrebs bei Frauen mit erhöhtem Risiko. Wer kommt in Zukunft dafür auf?

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