Die Armee hat sich auf den denkbaren Fall vorzubereiten

ShortId
16.3998
Id
20163998
Updated
28.07.2023 04:59
Language
de
Title
Die Armee hat sich auf den denkbaren Fall vorzubereiten
AdditionalIndexing
09;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Alle drei vom Interpellanten beschriebenen hypothetischen Situationen betreffen die Armee in ihrer Aufgabe, in einer ausserordentlichen Lage die zivilen Behörden subsidiär zu unterstützen. Ein originärer Einsatz der Armee (d. h. in direktem Auftrag des Bundes und nicht zur Unterstützung ziviler Behörden) zur Verteidigung wäre ohne Vorliegen eines konventionellen Angriffs an folgende Kriterien gebunden, die alle erfüllt sein müssten:</p><p>- Die territoriale Integrität, die gesamte Bevölkerung oder die Ausübung der Staatsgewalt sind konkret bedroht.</p><p>- Es handelt sich um eine zeitlich anhaltende Bedrohung, die über eine punktuelle zeitliche Bedrohung hinausgeht.</p><p>- Es handelt sich um eine landesweite und nicht nur örtliche oder regionale Bedrohung, wobei das Niveau der Bedrohung nicht im gesamten Land gleich hoch sein muss.</p><p>- Es handelt sich um eine Bedrohung, die eine solche Intensität (Angriffsähnlichkeit) erreicht, dass sie nur mit militärischen Mitteln bekämpft werden kann.</p><p>Die vom Interpellanten beschriebene Lage würde diese Kriterien nicht erfüllen. Das heisst nicht, dass die Armee abseitsstehen sollte, sondern dass sie subsidiär eingesetzt werden könnte, zur Unterstützung vor allem der Polizei, des Grenzwachtkorps und des Staatssekretariates für Migration. Die Bedingungen für einen subsidiären Einsatz wurden im Bericht des Bundesrates vom 3. März 2010 in Erfüllung des Postulates Malama 10.3045 festgelegt.</p><p>Detaillierte Angaben dazu, wie die Armee dazu beitragen könnte, solche hypothetischen Situationen zu bewältigen, können aus mehreren Gründen nicht gemacht werden:</p><p>- Bei einem subsidiären Einsatz würden die zivilen Behörden (Polizei, Grenzwachtkorps, Staatssekretariat für Migration) bestimmen, wo, wie und wofür Elemente der Armee (und nicht sie als Ganzes) zum Einsatz kämen.</p><p>- In jeder der beschriebenen hypothetischen Situationen könnten die konkreten Aspekte erheblich divergieren. So käme es z. B. in der ersten Situation erheblich darauf an, über welche Zeit sich der massive Zustrom von Migranten erstrecken würde, wo diese in die Schweiz einreisen wollten und wie sich ihre Zielländer zu einer eventuellen Aufnahme stellten.</p><p>In Absprache mit den Kantonen hat der Bundesrat die Eckwerte für die Notfallplanung des Asylwesens sowie die Kriterien für einen subsidiären Einsatz der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden bestimmt. Der Bundesrat hat daher das VBS beauftragt, alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Armee bei Bedarf in der Lage ist, die zivilen Behörden und insbesondere das Grenzwachtkorps zu unterstützen.</p><p>Die Armee wird künftig einen Soll-Bestand von 100 000 Angehörigen haben und einen Effektivbestand von rund 140 000. Die Armee wurde in ihrer Weiterentwicklung gerade auch auf Situationen der Art ausgerichtet, wie sie der Interpellant beschreibt. Im Übrigen würde ein höherer Bestand das Problem des massiven Entzugs von Arbeitskräften aus der Wirtschaft nicht lösen, das einem Dauereinsatz möglicherweise am stärksten entgegenwirken würde. Bezüglich Waffen und Material wäre die Armee für die beschriebenen hypothetischen Situationen gerüstet. Was die Ausbildung betrifft, trainieren auf taktischer und gefechtstechnischer Stufe Kader und Verbände regelmässig Schutzaufgaben bei verschiedenen Eskalationsstufen von Gewalt. Die Führungsstufen üben zudem in Stabs- und Simulationsübungen (vor allem mit den Territorialregionen) die Zusammenarbeit und Koordination mit zivilen Behörden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Armee als Sicherheitsorgan, welches die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz garantiert, muss die Ausbildung und Führung darauf ausrichten, im schlimmsten denkbaren Fall bestehen zu können.</p><p>Mit Blick auf diese Aufgabe der Armee ersuchen wir den Bundesrat um detaillierte Auskunft darüber, wie die Armee folgende Ereignisse und Szenarien bewältigen würde:</p><p>1. Nach dem Zusammenbruch jeglichen Schutzes der EU-Aussengrenze drängen mehr als eine Million Migranten illegal via Italien, Frankreich und Österreich in oder durch die Schweiz ins nördlich gelegene Europa.</p><p>2. Unruhen und Ausschreitungen nehmen in Schweizer Städten massiv zu und ziehen das soziale und wirtschaftliche Leben in Mitleidenschaft. Tätliche Angriffe insbesondere gegen die Integrität von Frauen, aber auch gegen staatliche Einrichtungen, christliche und jüdische Institutionen oder auch integrationsbereite Muslime fordern den Ordnungskräften umfangreiche und schwierige Einsätze ab. Die innere Sicherheit und der soziale Friede können nicht mehr umfassend gewährleistet werden.</p><p>3. Infolge der zunehmenden Migrationsbewegungen und diverser innenpolitischer Unsicherheiten können global operierende und vernetzte dschihadistische Organisationen aktive Ableger in der Schweiz bilden. Als terroristische oder bewaffnete (automatische Waffen, Fernlenkwaffen, usw.) Gruppen bedrohen diese Organisationen überlebenswichtige kritische Infrastruktur (Verkehr, Kommunikation, Energie, Staat usw.) und die Bevölkerung unmittelbar, auch in Kombination mit destabilisierenden Informations- und Cyberkampagnen.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung dieser Fragen soll Aufschluss darüber gegeben werden, ob und wie die daraus resultierenden Armee-Einsätze mit den heutigen und zukünftigen Armeebeständen und Ressourcen an Waffen und Material bewältigt werden können. </p>
  • Die Armee hat sich auf den denkbaren Fall vorzubereiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Alle drei vom Interpellanten beschriebenen hypothetischen Situationen betreffen die Armee in ihrer Aufgabe, in einer ausserordentlichen Lage die zivilen Behörden subsidiär zu unterstützen. Ein originärer Einsatz der Armee (d. h. in direktem Auftrag des Bundes und nicht zur Unterstützung ziviler Behörden) zur Verteidigung wäre ohne Vorliegen eines konventionellen Angriffs an folgende Kriterien gebunden, die alle erfüllt sein müssten:</p><p>- Die territoriale Integrität, die gesamte Bevölkerung oder die Ausübung der Staatsgewalt sind konkret bedroht.</p><p>- Es handelt sich um eine zeitlich anhaltende Bedrohung, die über eine punktuelle zeitliche Bedrohung hinausgeht.</p><p>- Es handelt sich um eine landesweite und nicht nur örtliche oder regionale Bedrohung, wobei das Niveau der Bedrohung nicht im gesamten Land gleich hoch sein muss.</p><p>- Es handelt sich um eine Bedrohung, die eine solche Intensität (Angriffsähnlichkeit) erreicht, dass sie nur mit militärischen Mitteln bekämpft werden kann.</p><p>Die vom Interpellanten beschriebene Lage würde diese Kriterien nicht erfüllen. Das heisst nicht, dass die Armee abseitsstehen sollte, sondern dass sie subsidiär eingesetzt werden könnte, zur Unterstützung vor allem der Polizei, des Grenzwachtkorps und des Staatssekretariates für Migration. Die Bedingungen für einen subsidiären Einsatz wurden im Bericht des Bundesrates vom 3. März 2010 in Erfüllung des Postulates Malama 10.3045 festgelegt.</p><p>Detaillierte Angaben dazu, wie die Armee dazu beitragen könnte, solche hypothetischen Situationen zu bewältigen, können aus mehreren Gründen nicht gemacht werden:</p><p>- Bei einem subsidiären Einsatz würden die zivilen Behörden (Polizei, Grenzwachtkorps, Staatssekretariat für Migration) bestimmen, wo, wie und wofür Elemente der Armee (und nicht sie als Ganzes) zum Einsatz kämen.</p><p>- In jeder der beschriebenen hypothetischen Situationen könnten die konkreten Aspekte erheblich divergieren. So käme es z. B. in der ersten Situation erheblich darauf an, über welche Zeit sich der massive Zustrom von Migranten erstrecken würde, wo diese in die Schweiz einreisen wollten und wie sich ihre Zielländer zu einer eventuellen Aufnahme stellten.</p><p>In Absprache mit den Kantonen hat der Bundesrat die Eckwerte für die Notfallplanung des Asylwesens sowie die Kriterien für einen subsidiären Einsatz der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden bestimmt. Der Bundesrat hat daher das VBS beauftragt, alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Armee bei Bedarf in der Lage ist, die zivilen Behörden und insbesondere das Grenzwachtkorps zu unterstützen.</p><p>Die Armee wird künftig einen Soll-Bestand von 100 000 Angehörigen haben und einen Effektivbestand von rund 140 000. Die Armee wurde in ihrer Weiterentwicklung gerade auch auf Situationen der Art ausgerichtet, wie sie der Interpellant beschreibt. Im Übrigen würde ein höherer Bestand das Problem des massiven Entzugs von Arbeitskräften aus der Wirtschaft nicht lösen, das einem Dauereinsatz möglicherweise am stärksten entgegenwirken würde. Bezüglich Waffen und Material wäre die Armee für die beschriebenen hypothetischen Situationen gerüstet. Was die Ausbildung betrifft, trainieren auf taktischer und gefechtstechnischer Stufe Kader und Verbände regelmässig Schutzaufgaben bei verschiedenen Eskalationsstufen von Gewalt. Die Führungsstufen üben zudem in Stabs- und Simulationsübungen (vor allem mit den Territorialregionen) die Zusammenarbeit und Koordination mit zivilen Behörden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Armee als Sicherheitsorgan, welches die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz garantiert, muss die Ausbildung und Führung darauf ausrichten, im schlimmsten denkbaren Fall bestehen zu können.</p><p>Mit Blick auf diese Aufgabe der Armee ersuchen wir den Bundesrat um detaillierte Auskunft darüber, wie die Armee folgende Ereignisse und Szenarien bewältigen würde:</p><p>1. Nach dem Zusammenbruch jeglichen Schutzes der EU-Aussengrenze drängen mehr als eine Million Migranten illegal via Italien, Frankreich und Österreich in oder durch die Schweiz ins nördlich gelegene Europa.</p><p>2. Unruhen und Ausschreitungen nehmen in Schweizer Städten massiv zu und ziehen das soziale und wirtschaftliche Leben in Mitleidenschaft. Tätliche Angriffe insbesondere gegen die Integrität von Frauen, aber auch gegen staatliche Einrichtungen, christliche und jüdische Institutionen oder auch integrationsbereite Muslime fordern den Ordnungskräften umfangreiche und schwierige Einsätze ab. Die innere Sicherheit und der soziale Friede können nicht mehr umfassend gewährleistet werden.</p><p>3. Infolge der zunehmenden Migrationsbewegungen und diverser innenpolitischer Unsicherheiten können global operierende und vernetzte dschihadistische Organisationen aktive Ableger in der Schweiz bilden. Als terroristische oder bewaffnete (automatische Waffen, Fernlenkwaffen, usw.) Gruppen bedrohen diese Organisationen überlebenswichtige kritische Infrastruktur (Verkehr, Kommunikation, Energie, Staat usw.) und die Bevölkerung unmittelbar, auch in Kombination mit destabilisierenden Informations- und Cyberkampagnen.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung dieser Fragen soll Aufschluss darüber gegeben werden, ob und wie die daraus resultierenden Armee-Einsätze mit den heutigen und zukünftigen Armeebeständen und Ressourcen an Waffen und Material bewältigt werden können. </p>
    • Die Armee hat sich auf den denkbaren Fall vorzubereiten

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