Grundrechte und Charta für eine demokratische Digitalisierung der Schweiz
- ShortId
-
16.3999
- Id
-
20163999
- Updated
-
28.07.2023 04:58
- Language
-
de
- Title
-
Grundrechte und Charta für eine demokratische Digitalisierung der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
34;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Bewusstsein, </p><p>1. dass die zunehmende Digitalisierung zur Veränderung der Grundlagen unserer Existenz führt; </p><p>2. dass das Gelingen der digitalen Revolution für den Erhalt des Wohlstandes in der Schweiz Voraussetzung ist;</p><p>3. dass die digitalen Veränderungen aber die gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Menschen, welche die Grundlage von Freiheit und Gerechtigkeit und demokratischer Grundrechte bilden, gefährden könnten;</p><p>4. dass es im digitalen Zeitalter zu enormen Machtverschiebungen zwischen den Einzelnen, dem Staat und den Unternehmen kommt;</p><p>5. dass es insbesondere zu neuen Machtballungen bei einer sehr kleinen Zahl von Unternehmen kommen wird;</p><p>6. dass im digitalen Zeitalter eine zivilgesellschaftliche Debatte entstanden ist und weitergeht;</p><p>7. dass technischer Fortschritt stets im Dienste der Menschheit zu stehen hat;</p><p>8. dass eine so grundlegende Veränderung nicht allein den Unternehmen und ihren Aktionären überlassen werden darf;</p><p>9. dass die Gestaltung der digitalen Welt auch eine schweizerische Aufgabe sein muss,</p><p>müssen die gewählten politischen Vertreter der Bürgerinnen und Bürger eine Leitschnur setzen, damit es gelingt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und ihre Bedrohungen für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität im 21. Jahrhundert abzuwenden.</p>
- <p>Der Bundesrat begleitet den mit der Digitalisierung verbundenen Transformationsprozess in Gesellschaft und Wirtschaft aktiv, und dies in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der digitalen Schweiz, das heisst mit Vertreterinnen und Vertreter der Politik und der kantonalen und kommunalen Behörden, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung sowie der Zivilgesellschaft. Mit der Verabschiedung seiner Strategie Digitale Schweiz im April 2016 hat er auch zu einem interdisziplinären Dialog zur Weiterentwicklung der digitalen Schweiz aufgerufen. Dieser Dialog findet heute in verschiedenen Arbeitsgruppen des Bundes mit bundesexternen Partnern sowie in zahlreichen Veranstaltungen zu Fragen der Digitalisierung statt. Der Bedarf, die Gesetzgebung zu ergänzen, wird im Rahmen der vorgenannten Arbeiten abgeklärt. Weiter wird der Bundesrat die obengenannten Akteure an eine für November 2017 geplante nationale Konferenz "Digitale Schweiz" einladen, um eine Zwischenbilanz zur Digitalisierung zu ziehen. Aufgrund der Ergebnisse der Konferenz wird er Anfang 2018 seine Strategie Digitale Schweiz auf einen eventuellen Ergänzungs- und Aktualisierungsbedarf überprüfen.</p><p>Die Motion nimmt offensichtlich Bezug auf das Projekt "Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union", das eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern zuhanden des Europäischen Parlamentes entworfen hat. Die in diesem Dokument genannten Grundrechte werden indes durch die von unserer Verfassung gewährleisteten Grundrechte schon umfassend abgedeckt. Diese erstrecken sich auch auf den digitalen Bereich. Nach Auffassung des Bundesrates geht es nicht darum, den bestehenden Grundrechtskatalog zu ergänzen. Nötig ist vielmehr, diese Grundrechte in einer Weise umzusetzen, die den digitalen Entwicklungen Rechnung trägt.</p><p>Im Rahmen der Strategie Digitale Schweiz hat der Bundesrat im Januar 2017 eine breite Auslegeordnung zu den Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft vorgelegt. Grundsätzlich sind die notwendigen Gesetzesgrundlagen vorhanden, allerdings sind aufgrund des digitalen Wandels Regulierungen punktuell anzupassen und die Rahmenbedingungen weiter zu optimieren. Der Bundesrat hat entsprechende Aufträge erteilt. Verschiedene Punkte des am 21. Dezember 2016 in die Vernehmlassung geschickten Entwurfes zur Revision des Datenschutzgesetzes gehen denn auch in eine ähnliche Richtung wie die zuvor genannte Charta.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein runder Tisch gegenüber den bereits bestehenden Strukturen und laufenden oder geplanten Arbeiten keinen Mehrwert schaffen würde. Er hält es auch nicht für nützlich, ergänzend zur bereits bestehenden Strategie Digitale Schweiz eine Charta zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. Die schweizerische Gesetzgebung wird mit den digitalen Grundrechten der Schweizerischen Eidgenossenschaft ergänzt. </p><p>2. Dazu soll der Bundesrat einen runden Tisch mit Repräsentantinnen und Repräsentanten von Politik, Forschung, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft organisieren und eine breitabgestützte gemeinsame Charta "Digitale Grundrechte der Schweizerischen Eidgenossenschaft" erarbeiten. Diese soll für die Entwicklung der Gesetzgebung als Grundlage dienen.</p><p>3. Die Charta soll bis spätestens am 31. Dezember 2018 durch das Parlament verabschiedet werden.</p>
- Grundrechte und Charta für eine demokratische Digitalisierung der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Bewusstsein, </p><p>1. dass die zunehmende Digitalisierung zur Veränderung der Grundlagen unserer Existenz führt; </p><p>2. dass das Gelingen der digitalen Revolution für den Erhalt des Wohlstandes in der Schweiz Voraussetzung ist;</p><p>3. dass die digitalen Veränderungen aber die gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Menschen, welche die Grundlage von Freiheit und Gerechtigkeit und demokratischer Grundrechte bilden, gefährden könnten;</p><p>4. dass es im digitalen Zeitalter zu enormen Machtverschiebungen zwischen den Einzelnen, dem Staat und den Unternehmen kommt;</p><p>5. dass es insbesondere zu neuen Machtballungen bei einer sehr kleinen Zahl von Unternehmen kommen wird;</p><p>6. dass im digitalen Zeitalter eine zivilgesellschaftliche Debatte entstanden ist und weitergeht;</p><p>7. dass technischer Fortschritt stets im Dienste der Menschheit zu stehen hat;</p><p>8. dass eine so grundlegende Veränderung nicht allein den Unternehmen und ihren Aktionären überlassen werden darf;</p><p>9. dass die Gestaltung der digitalen Welt auch eine schweizerische Aufgabe sein muss,</p><p>müssen die gewählten politischen Vertreter der Bürgerinnen und Bürger eine Leitschnur setzen, damit es gelingt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und ihre Bedrohungen für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität im 21. Jahrhundert abzuwenden.</p>
- <p>Der Bundesrat begleitet den mit der Digitalisierung verbundenen Transformationsprozess in Gesellschaft und Wirtschaft aktiv, und dies in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der digitalen Schweiz, das heisst mit Vertreterinnen und Vertreter der Politik und der kantonalen und kommunalen Behörden, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung sowie der Zivilgesellschaft. Mit der Verabschiedung seiner Strategie Digitale Schweiz im April 2016 hat er auch zu einem interdisziplinären Dialog zur Weiterentwicklung der digitalen Schweiz aufgerufen. Dieser Dialog findet heute in verschiedenen Arbeitsgruppen des Bundes mit bundesexternen Partnern sowie in zahlreichen Veranstaltungen zu Fragen der Digitalisierung statt. Der Bedarf, die Gesetzgebung zu ergänzen, wird im Rahmen der vorgenannten Arbeiten abgeklärt. Weiter wird der Bundesrat die obengenannten Akteure an eine für November 2017 geplante nationale Konferenz "Digitale Schweiz" einladen, um eine Zwischenbilanz zur Digitalisierung zu ziehen. Aufgrund der Ergebnisse der Konferenz wird er Anfang 2018 seine Strategie Digitale Schweiz auf einen eventuellen Ergänzungs- und Aktualisierungsbedarf überprüfen.</p><p>Die Motion nimmt offensichtlich Bezug auf das Projekt "Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union", das eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern zuhanden des Europäischen Parlamentes entworfen hat. Die in diesem Dokument genannten Grundrechte werden indes durch die von unserer Verfassung gewährleisteten Grundrechte schon umfassend abgedeckt. Diese erstrecken sich auch auf den digitalen Bereich. Nach Auffassung des Bundesrates geht es nicht darum, den bestehenden Grundrechtskatalog zu ergänzen. Nötig ist vielmehr, diese Grundrechte in einer Weise umzusetzen, die den digitalen Entwicklungen Rechnung trägt.</p><p>Im Rahmen der Strategie Digitale Schweiz hat der Bundesrat im Januar 2017 eine breite Auslegeordnung zu den Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft vorgelegt. Grundsätzlich sind die notwendigen Gesetzesgrundlagen vorhanden, allerdings sind aufgrund des digitalen Wandels Regulierungen punktuell anzupassen und die Rahmenbedingungen weiter zu optimieren. Der Bundesrat hat entsprechende Aufträge erteilt. Verschiedene Punkte des am 21. Dezember 2016 in die Vernehmlassung geschickten Entwurfes zur Revision des Datenschutzgesetzes gehen denn auch in eine ähnliche Richtung wie die zuvor genannte Charta.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein runder Tisch gegenüber den bereits bestehenden Strukturen und laufenden oder geplanten Arbeiten keinen Mehrwert schaffen würde. Er hält es auch nicht für nützlich, ergänzend zur bereits bestehenden Strategie Digitale Schweiz eine Charta zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. Die schweizerische Gesetzgebung wird mit den digitalen Grundrechten der Schweizerischen Eidgenossenschaft ergänzt. </p><p>2. Dazu soll der Bundesrat einen runden Tisch mit Repräsentantinnen und Repräsentanten von Politik, Forschung, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft organisieren und eine breitabgestützte gemeinsame Charta "Digitale Grundrechte der Schweizerischen Eidgenossenschaft" erarbeiten. Diese soll für die Entwicklung der Gesetzgebung als Grundlage dienen.</p><p>3. Die Charta soll bis spätestens am 31. Dezember 2018 durch das Parlament verabschiedet werden.</p>
- Grundrechte und Charta für eine demokratische Digitalisierung der Schweiz
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