Anerkennung des Romanes als Minderheitensprache

ShortId
16.4000
Id
20164000
Updated
28.07.2023 04:55
Language
de
Title
Anerkennung des Romanes als Minderheitensprache
AdditionalIndexing
2831;2811;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat im Jahr 1998 das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert und damit die "Fahrenden" als nationale Minderheit anerkannt. Im September 2016 hielt Bundesrat Berset in seiner Rede anlässlich der Feckerchilbi fest, dass die Jenischen und Sinti von nun an unter ihrer Eigenbezeichnung als nationale Minderheit anerkannt und angesprochen werden. </p><p>Im Jahr 1997 hat die Schweiz die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ratifiziert. Als von der Charta erfasste und geschützte Minderheitensprachen in der Schweiz gelten das Deutsch in Bosco-Gurin (Walserisch), Deutsch in Ederswiler (Jura), Italienisch in Graubünden, Italienisch im Tessin, Romanisch, Jenisch und Jiddisch. Romanes, die Sprache der Sinti und Roma, befindet sich nicht auf dieser Liste. Die logische Konsequenz der Anerkennung der Sinti als nationale Minderheit ist es, Romanes analog dem Jenischen als territorial nicht gebundene Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Sprachencharta anzuerkennen. </p>
  • <p>Die wesentlichen Zielsetzungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SR 0.441.2) sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck ist der Schutz und die Förderung der sprachlichen Vielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, alle drei Jahre einen Bericht über die Situation der Regional- und Minderheitensprachen und über getroffene Massnahmen zur Umsetzung der Charta zu verfassen.</p><p>Die Schweiz hat anlässlich der Ratifizierung der Sprachencharta die beiden Landessprachen Italienisch und Rätoromanisch unter die besonderen Förderungsbestimmungen der Sprachencharta gestellt (Teil III der Charta). Im Staatenbericht vom Dezember 1999 hat die Schweiz zudem das Jenische und das Jiddische als nicht territorial gebundene herkömmliche Sprachen bezeichnet, für welche allgemeine Förderziele und Grundsätze gelten (Teil II der Charta).</p><p>Aufgrund von Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii der Charta fallen Dialekte der Amtssprachen nicht unter den Begriff der Regional- oder Minderheitensprachen. Dies gilt für die Deutschschweizer Mundartvarianten in den sprachlichen Enklaven Bosco-Gurin/TI und Ederswiler/JU. Im Rahmen des Monitorings der Umsetzung der Charta haben die Kantone Tessin und Jura ihren Willen bekräftigt, die spezielle sprachliche Situation dieser Gemeinden respektieren zu wollen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Zum Zeitpunkt der Ratifikation der Charta lag der Fokus auf der Sprache der zahlenmässig bedeutenderen Minderheit der Jenischen. Vonseiten der Sinti wurde damals kein entsprechendes Anliegen eingebracht. Im Rahmen der periodischen Berichterstattung, zuletzt im Dezember 2015, wurde von den Sinti kein Antrag auf Anerkennung ihrer Sprache gestellt. </p><p>Im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Aktionsplan "Jenische, Sinti, Roma" (vgl. die Motionen 14.3343 und 14.3370) stellten zwei Schweizer Roma-Organisationen einen Antrag auf Anerkennung der Schweizer Roma als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates und des Romanes als territorial nicht gebundene Minderheitensprache im Sinne der Charta.</p><p>2. Der Bundesrat ist bereit, die Frage der Anerkennung des Romanes als nicht territorial gebundene Sprache im Sinne der Charta im Rahmen der nächsten periodischen Berichterstattung zu prüfen. Eine Anerkennung muss von allen interessierten Kreisen unterstützt werden (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 16.3140). Es wird insbesondere zu klären sein, wie viele Personen diese Sprache aktiv pflegen und sprechen und wie sie sich zu einer Anerkennung stellen. Der nächste Bericht der Schweiz ist für 2018 vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Obwohl die Sinti als nationale Minderheit anerkannt sind, gehört Romanes, die Sprache der Sinti und Roma, nicht zu den geschützten Minderheitensprachen in der Schweiz. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb wurde Romanes bisher im Rahmen der Europäischen Charta nicht als Minderheitensprache der Schweiz anerkannt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Schritte einzuleiten, um das Romanes als territorial nicht gebundene Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Sprachencharta anzuerkennen?</p>
  • Anerkennung des Romanes als Minderheitensprache
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat im Jahr 1998 das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert und damit die "Fahrenden" als nationale Minderheit anerkannt. Im September 2016 hielt Bundesrat Berset in seiner Rede anlässlich der Feckerchilbi fest, dass die Jenischen und Sinti von nun an unter ihrer Eigenbezeichnung als nationale Minderheit anerkannt und angesprochen werden. </p><p>Im Jahr 1997 hat die Schweiz die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ratifiziert. Als von der Charta erfasste und geschützte Minderheitensprachen in der Schweiz gelten das Deutsch in Bosco-Gurin (Walserisch), Deutsch in Ederswiler (Jura), Italienisch in Graubünden, Italienisch im Tessin, Romanisch, Jenisch und Jiddisch. Romanes, die Sprache der Sinti und Roma, befindet sich nicht auf dieser Liste. Die logische Konsequenz der Anerkennung der Sinti als nationale Minderheit ist es, Romanes analog dem Jenischen als territorial nicht gebundene Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Sprachencharta anzuerkennen. </p>
    • <p>Die wesentlichen Zielsetzungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SR 0.441.2) sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck ist der Schutz und die Förderung der sprachlichen Vielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, alle drei Jahre einen Bericht über die Situation der Regional- und Minderheitensprachen und über getroffene Massnahmen zur Umsetzung der Charta zu verfassen.</p><p>Die Schweiz hat anlässlich der Ratifizierung der Sprachencharta die beiden Landessprachen Italienisch und Rätoromanisch unter die besonderen Förderungsbestimmungen der Sprachencharta gestellt (Teil III der Charta). Im Staatenbericht vom Dezember 1999 hat die Schweiz zudem das Jenische und das Jiddische als nicht territorial gebundene herkömmliche Sprachen bezeichnet, für welche allgemeine Förderziele und Grundsätze gelten (Teil II der Charta).</p><p>Aufgrund von Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii der Charta fallen Dialekte der Amtssprachen nicht unter den Begriff der Regional- oder Minderheitensprachen. Dies gilt für die Deutschschweizer Mundartvarianten in den sprachlichen Enklaven Bosco-Gurin/TI und Ederswiler/JU. Im Rahmen des Monitorings der Umsetzung der Charta haben die Kantone Tessin und Jura ihren Willen bekräftigt, die spezielle sprachliche Situation dieser Gemeinden respektieren zu wollen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Zum Zeitpunkt der Ratifikation der Charta lag der Fokus auf der Sprache der zahlenmässig bedeutenderen Minderheit der Jenischen. Vonseiten der Sinti wurde damals kein entsprechendes Anliegen eingebracht. Im Rahmen der periodischen Berichterstattung, zuletzt im Dezember 2015, wurde von den Sinti kein Antrag auf Anerkennung ihrer Sprache gestellt. </p><p>Im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Aktionsplan "Jenische, Sinti, Roma" (vgl. die Motionen 14.3343 und 14.3370) stellten zwei Schweizer Roma-Organisationen einen Antrag auf Anerkennung der Schweizer Roma als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates und des Romanes als territorial nicht gebundene Minderheitensprache im Sinne der Charta.</p><p>2. Der Bundesrat ist bereit, die Frage der Anerkennung des Romanes als nicht territorial gebundene Sprache im Sinne der Charta im Rahmen der nächsten periodischen Berichterstattung zu prüfen. Eine Anerkennung muss von allen interessierten Kreisen unterstützt werden (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 16.3140). Es wird insbesondere zu klären sein, wie viele Personen diese Sprache aktiv pflegen und sprechen und wie sie sich zu einer Anerkennung stellen. Der nächste Bericht der Schweiz ist für 2018 vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Obwohl die Sinti als nationale Minderheit anerkannt sind, gehört Romanes, die Sprache der Sinti und Roma, nicht zu den geschützten Minderheitensprachen in der Schweiz. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb wurde Romanes bisher im Rahmen der Europäischen Charta nicht als Minderheitensprache der Schweiz anerkannt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Schritte einzuleiten, um das Romanes als territorial nicht gebundene Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Sprachencharta anzuerkennen?</p>
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