Digitalisierung. Den Datenstandort Schweiz nicht gefährden
- ShortId
-
16.4003
- Id
-
20164003
- Updated
-
28.07.2023 04:54
- Language
-
de
- Title
-
Digitalisierung. Den Datenstandort Schweiz nicht gefährden
- AdditionalIndexing
-
34;09;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ein Handlungsschwerpunkt der bundesrätlichen Strategie Digitale Schweiz liegt darin, gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Digitalisierung zur Sicherung und zum Ausbau des Wohlstandes beitragen kann. Wie der Bundesrat in seinem Bericht zu den zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft vom 11. Januar 2017 festhält, sollte der digitale Wandel nicht durch vorschnelle und ungeeignete Regulierung beeinträchtigt und unternehmerischer Spielraum nicht unnötig eingeschränkt werden. Dies gilt auch für die Entwicklung eines Datenstandorts Schweiz. Zahlreiche Schnittstellen mit dem Thema Datenspeicherung weist der Bereich Forschung und Entwicklung auf (z. B. bei Cloud Computing, Big Data und Internet of Things). Hier wird der Bund bis Mitte 2017 unter anderem prüfen, ob die etablierten Forschungs- und Innovationsförderinstrumente den Herausforderungen der Digitalisierung im Forschungsbereich entsprechen und inwiefern die Forschungsaktivitäten zu Betrieb, Kontrolle und Sicherheit der kritischen Infrastrukturen intensiviert werden müssen. Eine Strategie zur Positionierung der Schweiz als Hub für Datenspeicherung durch direkte Investitionsanreize o. Ä verfolgt der Bundesrat nicht.</p><p>2. Im Dezember 2016 hat der Bundesrat den Vorentwurf zu einer Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) in die Vernehmlassung geschickt. Die darin vorgesehene Stärkung des Datenschutzes und dessen Anpassung an den technologischen Wandel dienen nicht zuletzt dem Anliegen, einen attraktiven Datenstandort Schweiz zu erhalten. Es gehört zu den wichtigsten Anliegen der Revision, dass die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt. So bleibt die grenzüberschreitende Datenübermittlung weiterhin möglich, was für die Schweiz von zentraler Bedeutung ist.</p><p>3. Das vom Volk deutlich angenommene Nachrichtendienstgesetz (NDG) und das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) stellen keine Bedrohung der Vertraulichkeit der Daten in Schweizer Datencentern dar. Nur in bewilligten Einzelfällen kann auf der Grundlage des Büpf in die Privatsphäre von Verdachtspersonen eingegriffen werden. Die Ausführungsverordnungen zum NDG und zum Büpf müssen in diesem Rahmen bleiben und richten sich, was die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen der Strafverfolgung betrifft, nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Büpf. Was die dem neuen Büpf unterstellten Anbieterinnen angeht, gilt es, Folgendes zu bedenken: Nach dem heute geltenden Büpf sind rund 500 Firmen überwachungs- und damit investitionspflichtig. Der Bundesrat wird gewisse Anbieterinnen von Fernmeldediensten von den strengsten Pflichten befreien und nur wenigen anderen Anbieterinnen (sog. Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste) diese Pflichten auferlegen. Der Dienst ÜPF rechnet schliesslich mit nur noch rund 50 Firmen, die in die Kategorie derjenigen überwachungspflichtigen Anbieterinnen fallen, welche die strengsten Pflichten zu erfüllen haben, also rund 90 Prozent weniger als heute. Die Qualität in der Überwachung wird dies nicht beeinträchtigen. Der Dienst ÜPF wird zudem hohe Schwellenwerte in den Ausführungsverordnungen ansetzen und so den Schutz der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) umsetzen.</p><p>4. Die dezentrale Produktion von Energie und die zunehmende Aktivierung von Verbrauchern hin zu mehr nachfragegesteuertem Management und Flexibilität erhöhen den Bedarf für die Bereitstellung von Daten im Stromversorgungssystem. Auf Basis einer besseren Datenlage kann die netz- und marktdienliche Flexibilität optimal genutzt und die Effizienz des Versorgungssystems erhöht werden. Hierbei muss die notwendige Koordination von Netz und Markt mit einem vermehrten Datenaustausch sichergestellt werden. So wird auch zukünftig eine sichere, zuverlässige und kostengünstige Stromversorgung für den Datenstandort Schweiz gewährleistet. Grundsätzlich gilt es in Zukunft, die notwendigen Daten schneller und in besserer Qualität bereitzustellen sowie ihre Zugänglichkeit vor dem Hintergrund eines sinnvollen Datenschutzniveaus zu erhöhen. Das unterstützt Innovation und Wettbewerb und schützt die Verbraucher. Im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 ist mit Regelungen zu Smart Metering eine erste Grundlage für die verbesserte Datenbereitstellung vorgesehen.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Infrastrukturausbaus im Telekombereich nicht zuletzt für den Datenstandort Schweiz bewusst. Die Vorschläge, die er im Rahmen einer Teilrevision des Fernmeldegesetzes in die Vernehmlassung gegeben hat, tragen der Wichtigkeit dieses Ausbaus Rechnung. Bezüglich der Frage der Netzneutralität hat der Bundesrat nicht eine gesetzliche Verankerung des Prinzips, sondern lediglich eine Informationspflicht vorgeschlagen. Diese Regelung berücksichtigt die sich gegenüberstehenden Interessen ausgewogen. Auch im Bereich des technologieneutralen Netzzugangs bei Marktbeherrschung wird der Bundesrat einen Vorschlag präsentieren, welcher der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Infrastrukturausbaus prioritäre Beachtung schenkt.</p><p>6. Das VBS ist interessiert daran, nicht mehr benötigte Immobilienobjekte abzustossen bzw. wirtschaftlich nutzbar zu machen. Die Herausforderung hierbei ist, dass diese Objekte abgesehen von ihrer früheren Funktion für die Armee oft kaum einen Nutzen für Dritte zeigen (z. B. Kampfinfrastruktur, Tankanlagen und Sperrstellen) und nur zu einem kleinen Teil in der Bauzone liegen. Das VBS setzt sich seit einiger Zeit mit der Nutzbarmachung von Objekten als Datenbunker auseinander. Geeignet sind beispielsweise unterirdische Munitionsanlagen, Militärspitäler oder Materiallager. Ob ein solches Objekt wirtschaftlich genutzt werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei spielen die kantonale Raumplanung, die Stromerschliessung oder die Örtlichkeiten eine Rolle. Über die tatsächlich nutzbare Fläche kann daher keine zuverlässige Aussage gemacht werden. Aus raumplanerischer Sicht nutzbare Objekte werden laufend ausgeschrieben und dem Meistbietenden verkauft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat sich in den letzten Jahren zu einem der führenden Datenstandorte Europas entwickelt und geniesst einen exzellenten Ruf. Der sichere Umgang mit sensiblen Daten ist durch das Datenschutzgesetz, das Fernmeldegeheimnis oder das Geschäftsgeheimnis sichergestellt. Das sind wichtige Vorteile des Standortes Schweiz. Nebst diesem verlässlichen Rechtssystem gilt die Schweiz aber insbesondere durch ihre hervorragenden Infrastrukturen, die Verfügbarkeit von Fachpersonal und die politische und wirtschaftliche Stabilität als optimaler Datenstandort. Gesetzesrevisionen wie auch Androhungen von neuen Regulierungen könnten diese guten Voraussetzungen gefährden. Der Bundesrat wird darum aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieweit verfolgt er im Rahmen der "digitalen Strategie" auch eine Strategie, um die Schweiz als Hub für Datenspeicherung zu positionieren?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die Revision des Datenschutzgesetzes die Attraktivität des Datenstandortes Schweiz nicht gefährdet?</p><p>3. Was unternimmt er, damit die Ausführungsverordnungen zum Büpf oder zum Nachrichtendienstgesetz die Vorzüge von Schweizer Datacentern nicht schwächen?</p><p>4. Die jetzige Stromversorgung in der Schweiz hat sich durch eine hohe Stabilität der Stromverfügbarkeit und relative Stabilität der Strompreise ausgezeichnet. Haben die Entwicklungen zu einer dezentraleren Stromversorgung und die stärkere Preisfluktuation einen Einfluss auf den Datenstandort Schweiz? Wie kann die Stabilität auch in Zukunft sichergestellt werden?</p><p>5. Die Androhung der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität oder sonstige vorauseilende regulatorische Eingriffe sind für den Ausbau von Glasfasernetzen in der Schweiz investitionshindernd - eine zentrale Voraussetzung für eine exzellente Grundinfrastruktur. Ist er sich der Bedeutung des Ausbaus bewusst, und wie stellt er bei der Revision des Fernmeldegesetzes sicher, dass der Ausbau nicht verlangsamt wird?</p><p>6. Der Bund bzw. die Armee besitzen immer noch sehr viel ungenützte Fläche, die für eine sinnvolle, wertschöpfende Nutzung in Form von "Datenbunkern" umfunktioniert werden könnte. Wie viel ungenutzte Fläche ist vorhanden? Und wie können z. B. die alten Festungsbauwerke oder brach liegende Grundstücke des Militärs einfacher für den privaten Gebrauch wie Datencenter genutzt werden?</p>
- Digitalisierung. Den Datenstandort Schweiz nicht gefährden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Ein Handlungsschwerpunkt der bundesrätlichen Strategie Digitale Schweiz liegt darin, gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Digitalisierung zur Sicherung und zum Ausbau des Wohlstandes beitragen kann. Wie der Bundesrat in seinem Bericht zu den zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft vom 11. Januar 2017 festhält, sollte der digitale Wandel nicht durch vorschnelle und ungeeignete Regulierung beeinträchtigt und unternehmerischer Spielraum nicht unnötig eingeschränkt werden. Dies gilt auch für die Entwicklung eines Datenstandorts Schweiz. Zahlreiche Schnittstellen mit dem Thema Datenspeicherung weist der Bereich Forschung und Entwicklung auf (z. B. bei Cloud Computing, Big Data und Internet of Things). Hier wird der Bund bis Mitte 2017 unter anderem prüfen, ob die etablierten Forschungs- und Innovationsförderinstrumente den Herausforderungen der Digitalisierung im Forschungsbereich entsprechen und inwiefern die Forschungsaktivitäten zu Betrieb, Kontrolle und Sicherheit der kritischen Infrastrukturen intensiviert werden müssen. Eine Strategie zur Positionierung der Schweiz als Hub für Datenspeicherung durch direkte Investitionsanreize o. Ä verfolgt der Bundesrat nicht.</p><p>2. Im Dezember 2016 hat der Bundesrat den Vorentwurf zu einer Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) in die Vernehmlassung geschickt. Die darin vorgesehene Stärkung des Datenschutzes und dessen Anpassung an den technologischen Wandel dienen nicht zuletzt dem Anliegen, einen attraktiven Datenstandort Schweiz zu erhalten. Es gehört zu den wichtigsten Anliegen der Revision, dass die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt. So bleibt die grenzüberschreitende Datenübermittlung weiterhin möglich, was für die Schweiz von zentraler Bedeutung ist.</p><p>3. Das vom Volk deutlich angenommene Nachrichtendienstgesetz (NDG) und das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) stellen keine Bedrohung der Vertraulichkeit der Daten in Schweizer Datencentern dar. Nur in bewilligten Einzelfällen kann auf der Grundlage des Büpf in die Privatsphäre von Verdachtspersonen eingegriffen werden. Die Ausführungsverordnungen zum NDG und zum Büpf müssen in diesem Rahmen bleiben und richten sich, was die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen der Strafverfolgung betrifft, nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Büpf. Was die dem neuen Büpf unterstellten Anbieterinnen angeht, gilt es, Folgendes zu bedenken: Nach dem heute geltenden Büpf sind rund 500 Firmen überwachungs- und damit investitionspflichtig. Der Bundesrat wird gewisse Anbieterinnen von Fernmeldediensten von den strengsten Pflichten befreien und nur wenigen anderen Anbieterinnen (sog. Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste) diese Pflichten auferlegen. Der Dienst ÜPF rechnet schliesslich mit nur noch rund 50 Firmen, die in die Kategorie derjenigen überwachungspflichtigen Anbieterinnen fallen, welche die strengsten Pflichten zu erfüllen haben, also rund 90 Prozent weniger als heute. Die Qualität in der Überwachung wird dies nicht beeinträchtigen. Der Dienst ÜPF wird zudem hohe Schwellenwerte in den Ausführungsverordnungen ansetzen und so den Schutz der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) umsetzen.</p><p>4. Die dezentrale Produktion von Energie und die zunehmende Aktivierung von Verbrauchern hin zu mehr nachfragegesteuertem Management und Flexibilität erhöhen den Bedarf für die Bereitstellung von Daten im Stromversorgungssystem. Auf Basis einer besseren Datenlage kann die netz- und marktdienliche Flexibilität optimal genutzt und die Effizienz des Versorgungssystems erhöht werden. Hierbei muss die notwendige Koordination von Netz und Markt mit einem vermehrten Datenaustausch sichergestellt werden. So wird auch zukünftig eine sichere, zuverlässige und kostengünstige Stromversorgung für den Datenstandort Schweiz gewährleistet. Grundsätzlich gilt es in Zukunft, die notwendigen Daten schneller und in besserer Qualität bereitzustellen sowie ihre Zugänglichkeit vor dem Hintergrund eines sinnvollen Datenschutzniveaus zu erhöhen. Das unterstützt Innovation und Wettbewerb und schützt die Verbraucher. Im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 ist mit Regelungen zu Smart Metering eine erste Grundlage für die verbesserte Datenbereitstellung vorgesehen.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Infrastrukturausbaus im Telekombereich nicht zuletzt für den Datenstandort Schweiz bewusst. Die Vorschläge, die er im Rahmen einer Teilrevision des Fernmeldegesetzes in die Vernehmlassung gegeben hat, tragen der Wichtigkeit dieses Ausbaus Rechnung. Bezüglich der Frage der Netzneutralität hat der Bundesrat nicht eine gesetzliche Verankerung des Prinzips, sondern lediglich eine Informationspflicht vorgeschlagen. Diese Regelung berücksichtigt die sich gegenüberstehenden Interessen ausgewogen. Auch im Bereich des technologieneutralen Netzzugangs bei Marktbeherrschung wird der Bundesrat einen Vorschlag präsentieren, welcher der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Infrastrukturausbaus prioritäre Beachtung schenkt.</p><p>6. Das VBS ist interessiert daran, nicht mehr benötigte Immobilienobjekte abzustossen bzw. wirtschaftlich nutzbar zu machen. Die Herausforderung hierbei ist, dass diese Objekte abgesehen von ihrer früheren Funktion für die Armee oft kaum einen Nutzen für Dritte zeigen (z. B. Kampfinfrastruktur, Tankanlagen und Sperrstellen) und nur zu einem kleinen Teil in der Bauzone liegen. Das VBS setzt sich seit einiger Zeit mit der Nutzbarmachung von Objekten als Datenbunker auseinander. Geeignet sind beispielsweise unterirdische Munitionsanlagen, Militärspitäler oder Materiallager. Ob ein solches Objekt wirtschaftlich genutzt werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei spielen die kantonale Raumplanung, die Stromerschliessung oder die Örtlichkeiten eine Rolle. Über die tatsächlich nutzbare Fläche kann daher keine zuverlässige Aussage gemacht werden. Aus raumplanerischer Sicht nutzbare Objekte werden laufend ausgeschrieben und dem Meistbietenden verkauft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat sich in den letzten Jahren zu einem der führenden Datenstandorte Europas entwickelt und geniesst einen exzellenten Ruf. Der sichere Umgang mit sensiblen Daten ist durch das Datenschutzgesetz, das Fernmeldegeheimnis oder das Geschäftsgeheimnis sichergestellt. Das sind wichtige Vorteile des Standortes Schweiz. Nebst diesem verlässlichen Rechtssystem gilt die Schweiz aber insbesondere durch ihre hervorragenden Infrastrukturen, die Verfügbarkeit von Fachpersonal und die politische und wirtschaftliche Stabilität als optimaler Datenstandort. Gesetzesrevisionen wie auch Androhungen von neuen Regulierungen könnten diese guten Voraussetzungen gefährden. Der Bundesrat wird darum aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieweit verfolgt er im Rahmen der "digitalen Strategie" auch eine Strategie, um die Schweiz als Hub für Datenspeicherung zu positionieren?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die Revision des Datenschutzgesetzes die Attraktivität des Datenstandortes Schweiz nicht gefährdet?</p><p>3. Was unternimmt er, damit die Ausführungsverordnungen zum Büpf oder zum Nachrichtendienstgesetz die Vorzüge von Schweizer Datacentern nicht schwächen?</p><p>4. Die jetzige Stromversorgung in der Schweiz hat sich durch eine hohe Stabilität der Stromverfügbarkeit und relative Stabilität der Strompreise ausgezeichnet. Haben die Entwicklungen zu einer dezentraleren Stromversorgung und die stärkere Preisfluktuation einen Einfluss auf den Datenstandort Schweiz? Wie kann die Stabilität auch in Zukunft sichergestellt werden?</p><p>5. Die Androhung der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität oder sonstige vorauseilende regulatorische Eingriffe sind für den Ausbau von Glasfasernetzen in der Schweiz investitionshindernd - eine zentrale Voraussetzung für eine exzellente Grundinfrastruktur. Ist er sich der Bedeutung des Ausbaus bewusst, und wie stellt er bei der Revision des Fernmeldegesetzes sicher, dass der Ausbau nicht verlangsamt wird?</p><p>6. Der Bund bzw. die Armee besitzen immer noch sehr viel ungenützte Fläche, die für eine sinnvolle, wertschöpfende Nutzung in Form von "Datenbunkern" umfunktioniert werden könnte. Wie viel ungenutzte Fläche ist vorhanden? Und wie können z. B. die alten Festungsbauwerke oder brach liegende Grundstücke des Militärs einfacher für den privaten Gebrauch wie Datencenter genutzt werden?</p>
- Digitalisierung. Den Datenstandort Schweiz nicht gefährden
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