Step-Ausbauschritt 2030/35. Technologische Innovation und Multimodalität

ShortId
16.4005
Id
20164005
Updated
28.07.2023 04:56
Language
de
Title
Step-Ausbauschritt 2030/35. Technologische Innovation und Multimodalität
AdditionalIndexing
15;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Momentan wird das Strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (Step Schiene), Ausbauschritt 2030/35 unter der Federführung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) geplant. Die Bewertung der eingereichten Massnahmen erfolgt aufgrund von Kriterien hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Analyse, der Wirkung bezüglich des Überlastabbaus, der Übereinstimmung mit der Langfristperspektive Bahn sowie der Kompatibilität mit den räumlichen und verkehrlichen Entwicklungszielen. Das letztgenannte Kriterium bezieht die haushälterische Nutzung des Bodens, den Beitrag zur geordneten Siedlungsentwicklung und den Beitrag zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Vielfalt der Schweiz mit ein.</p><p>Zu den Fragen:</p><p>1. Bei der Prüfung der Module arbeitet das BAV mit dem für Gesamtverkehrsfragen und Raumplanung zuständigen Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eng zusammen. Die Ausbaumassnahmen der Bahninfrastruktur werden im Rahmen des Step-Schiene-Entwicklungsschrittes 2030/35 hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Verkehrsnetze, aber auch hinsichtlich ihrer räumlichen Wirkung geprüft. Dabei wird auch der Einfluss von anderen Vorhaben - auch im Strassenbereich - berücksichtigt. In den Planungsgrundlagen des Ausbauschritts 2030/35 finden sich Aussagen zur im Jahr 2030 prognostizierten Bevölkerungsgrösse, zur Anzahl der Erwerbstätigen sowie zu Weglängen und zum erwarteten Modal Split je nach Fahrtzweck.</p><p>2. Grundsätzlich beschäftigt sich der Bund bereits heute mit den neuen Möglichkeiten, die sich aus der voranschreitenden Digitalisierung insbesondere auch für den Mobilitätsbereich ergeben können. So sind z. B. Überlegungen zur verkehrlichen Wirkung der technologischen Entwicklung bereits in die am 30. August 2016 publizierten Verkehrsperspektiven 2040 eingeflossen. Im Rahmen des Aktionsplans Digitale Schweiz befasst sich das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit den Aspekten digitaler Durchdringung verschiedener Lebensbereiche. Diese werden im UVEK momentan für den Verkehrsbereich vertieft. Der Bericht "Automatisiertes Fahren - Folgen und verkehrspolitische Auswirkungen" in Erfüllung des Postulates Leutenegger Oberholzer 14.4169 wurde am 21. Dezember 2016 vom Bundesrat verabschiedet. Um auf Veränderungen zeitgerecht reagieren zu können, folgen die raumplanerischen Konzeptionen und die Ausbauschritte der Verkehrsinfrastruktur einer rollenden Planung. Der Bundesrat wird die technologische Entwicklung und ihre Auswirkungen weiter analysieren und in zukünftigen Ausbauschritten bereits beschlossene Ausbaumassnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.</p><p>3. Wie oben bereits dargelegt, beinhalten die Step-Beurteilungskriterien unter anderem eine Prüfung der räumlichen Entwicklungsziele. Entwickelt wurden hierbei Indikatoren zur Ermittlung der Übereinstimmung der Module mit den Zielen des Raumkonzeptes Schweiz. In diesem Zusammenhang wird unter anderem geprüft, ob (1) das Modul eine Siedlungsentwicklung nach innen unterstützt und ob (2) die polyzentrische Raumentwicklung durch die Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen metropolitanen, gross- und mittelstädtischen Zentren gefördert wird. Auf diese Weise fliessen Überlegungen bezüglich Kohäsion und Stärkung von Regionen in die Bewertung mit ein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat befasst sich gegenwärtig mit dem Ausbauschritt 2030/35 des Strategischen Entwicklungsprogramms (Step) für die Bahninfrastruktur. Eine umfassende Bewertung der Projekte soll sicherstellen, dass nachhaltig in die Infrastruktur investiert wird. Dies bedeutet konkret, dass die Multimodalität des Verkehrs, das Innovationsniveau der Projekte und die langfristigen Auswirkungen auf die Stadtentwicklung berücksichtigt werden müssen. Des Weiteren hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Einvernehmen mit dem Kanton Neuenburg eine Evaluation gestartet, um zu prüfen, ob sich die Strecke Neuenburg-La Chaux-de-Fonds für die Durchführung eines Pilotprojekts zu innovativer Mobilität eignen könnte.</p><p>Zur Erinnerung: Der Kanton Neuenburg hat die Mobilitätsstrategie Neuchâtel 2030 ausgearbeitet. Ein Beschluss ermöglicht die Vorfinanzierung der Direktverbindung Neuenburg-La Chaux-de-Fonds ab 2020, wobei der Kanton für Bauzinsen in der Höhe von 110 Millionen Franken aufkommt.</p><p>Diese Strategie erlaubt es, mit der Einrichtung einer direkten Verbindung zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds nicht nur auf eine 430 Millionen Franken teure Sanierung der bisherigen Verbindung zu verzichten, sondern auch auf den 300 Millionen Franken teuren Bau einer zweiten Autobahnröhre unter der Vue-des-Alpes. Letztlich würde die Einrichtung einer leistungsfähigen Direktverbindung zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds auch die Schaffung einer zusammenhängenden Neuenburger Agglomeration ermöglichen. Diese neue funktionale Voraussetzung würde den Reformen, die für einen strukturellen und institutionellen Wandel des Kantons Neuenburg unabdingbar sind, den nötigen Schwung verleihen.</p><p>Innovation und Multimodalität könnten künftigen Mobilitätsprojekten mehr Rentabilität und mehr Nachhaltigkeit verschaffen. Der Step-Ausbauschritt 2030/35 bietet dafür eine konkrete Chance. Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie wird die Multimodalität Schiene-Strasse berücksichtigt, wenn der Nutzen der im Step-Ausbauschritt 2030/35 angekündigten Module beurteilt wird?</p><p>2. Wird bei der Evaluation der Step-Module zusätzlich zu den üblichen vier Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte (Niba) auch das Niveau der technologischen Innovation eine Rolle spielen?</p><p>3. Wird das Potenzial eines Projekts, zur strukturellen und institutionellen Reform eines Kantons beizutragen, ebenfalls berücksichtigt?</p>
  • Step-Ausbauschritt 2030/35. Technologische Innovation und Multimodalität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Momentan wird das Strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (Step Schiene), Ausbauschritt 2030/35 unter der Federführung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) geplant. Die Bewertung der eingereichten Massnahmen erfolgt aufgrund von Kriterien hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Analyse, der Wirkung bezüglich des Überlastabbaus, der Übereinstimmung mit der Langfristperspektive Bahn sowie der Kompatibilität mit den räumlichen und verkehrlichen Entwicklungszielen. Das letztgenannte Kriterium bezieht die haushälterische Nutzung des Bodens, den Beitrag zur geordneten Siedlungsentwicklung und den Beitrag zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Vielfalt der Schweiz mit ein.</p><p>Zu den Fragen:</p><p>1. Bei der Prüfung der Module arbeitet das BAV mit dem für Gesamtverkehrsfragen und Raumplanung zuständigen Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eng zusammen. Die Ausbaumassnahmen der Bahninfrastruktur werden im Rahmen des Step-Schiene-Entwicklungsschrittes 2030/35 hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Verkehrsnetze, aber auch hinsichtlich ihrer räumlichen Wirkung geprüft. Dabei wird auch der Einfluss von anderen Vorhaben - auch im Strassenbereich - berücksichtigt. In den Planungsgrundlagen des Ausbauschritts 2030/35 finden sich Aussagen zur im Jahr 2030 prognostizierten Bevölkerungsgrösse, zur Anzahl der Erwerbstätigen sowie zu Weglängen und zum erwarteten Modal Split je nach Fahrtzweck.</p><p>2. Grundsätzlich beschäftigt sich der Bund bereits heute mit den neuen Möglichkeiten, die sich aus der voranschreitenden Digitalisierung insbesondere auch für den Mobilitätsbereich ergeben können. So sind z. B. Überlegungen zur verkehrlichen Wirkung der technologischen Entwicklung bereits in die am 30. August 2016 publizierten Verkehrsperspektiven 2040 eingeflossen. Im Rahmen des Aktionsplans Digitale Schweiz befasst sich das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit den Aspekten digitaler Durchdringung verschiedener Lebensbereiche. Diese werden im UVEK momentan für den Verkehrsbereich vertieft. Der Bericht "Automatisiertes Fahren - Folgen und verkehrspolitische Auswirkungen" in Erfüllung des Postulates Leutenegger Oberholzer 14.4169 wurde am 21. Dezember 2016 vom Bundesrat verabschiedet. Um auf Veränderungen zeitgerecht reagieren zu können, folgen die raumplanerischen Konzeptionen und die Ausbauschritte der Verkehrsinfrastruktur einer rollenden Planung. Der Bundesrat wird die technologische Entwicklung und ihre Auswirkungen weiter analysieren und in zukünftigen Ausbauschritten bereits beschlossene Ausbaumassnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.</p><p>3. Wie oben bereits dargelegt, beinhalten die Step-Beurteilungskriterien unter anderem eine Prüfung der räumlichen Entwicklungsziele. Entwickelt wurden hierbei Indikatoren zur Ermittlung der Übereinstimmung der Module mit den Zielen des Raumkonzeptes Schweiz. In diesem Zusammenhang wird unter anderem geprüft, ob (1) das Modul eine Siedlungsentwicklung nach innen unterstützt und ob (2) die polyzentrische Raumentwicklung durch die Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen metropolitanen, gross- und mittelstädtischen Zentren gefördert wird. Auf diese Weise fliessen Überlegungen bezüglich Kohäsion und Stärkung von Regionen in die Bewertung mit ein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat befasst sich gegenwärtig mit dem Ausbauschritt 2030/35 des Strategischen Entwicklungsprogramms (Step) für die Bahninfrastruktur. Eine umfassende Bewertung der Projekte soll sicherstellen, dass nachhaltig in die Infrastruktur investiert wird. Dies bedeutet konkret, dass die Multimodalität des Verkehrs, das Innovationsniveau der Projekte und die langfristigen Auswirkungen auf die Stadtentwicklung berücksichtigt werden müssen. Des Weiteren hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Einvernehmen mit dem Kanton Neuenburg eine Evaluation gestartet, um zu prüfen, ob sich die Strecke Neuenburg-La Chaux-de-Fonds für die Durchführung eines Pilotprojekts zu innovativer Mobilität eignen könnte.</p><p>Zur Erinnerung: Der Kanton Neuenburg hat die Mobilitätsstrategie Neuchâtel 2030 ausgearbeitet. Ein Beschluss ermöglicht die Vorfinanzierung der Direktverbindung Neuenburg-La Chaux-de-Fonds ab 2020, wobei der Kanton für Bauzinsen in der Höhe von 110 Millionen Franken aufkommt.</p><p>Diese Strategie erlaubt es, mit der Einrichtung einer direkten Verbindung zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds nicht nur auf eine 430 Millionen Franken teure Sanierung der bisherigen Verbindung zu verzichten, sondern auch auf den 300 Millionen Franken teuren Bau einer zweiten Autobahnröhre unter der Vue-des-Alpes. Letztlich würde die Einrichtung einer leistungsfähigen Direktverbindung zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds auch die Schaffung einer zusammenhängenden Neuenburger Agglomeration ermöglichen. Diese neue funktionale Voraussetzung würde den Reformen, die für einen strukturellen und institutionellen Wandel des Kantons Neuenburg unabdingbar sind, den nötigen Schwung verleihen.</p><p>Innovation und Multimodalität könnten künftigen Mobilitätsprojekten mehr Rentabilität und mehr Nachhaltigkeit verschaffen. Der Step-Ausbauschritt 2030/35 bietet dafür eine konkrete Chance. Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie wird die Multimodalität Schiene-Strasse berücksichtigt, wenn der Nutzen der im Step-Ausbauschritt 2030/35 angekündigten Module beurteilt wird?</p><p>2. Wird bei der Evaluation der Step-Module zusätzlich zu den üblichen vier Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte (Niba) auch das Niveau der technologischen Innovation eine Rolle spielen?</p><p>3. Wird das Potenzial eines Projekts, zur strukturellen und institutionellen Reform eines Kantons beizutragen, ebenfalls berücksichtigt?</p>
    • Step-Ausbauschritt 2030/35. Technologische Innovation und Multimodalität

Back to List