Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung

ShortId
16.4011
Id
20164011
Updated
20.05.2026 21:07
Language
de
Title
Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung
AdditionalIndexing
34;1236;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wir leben heute in einer digital vernetzten Welt. Es ist daher notwendig, dass auch die öffentliche Verwaltung die Chancen der Digitalisierung nutzt und Doppelspurigkeiten in der Datenerhebung beseitigt.</p><p>Bereits mit dem Postulat 15.3463 wurde auf mögliche Doppelspurigkeiten im Zusammenhang mit der Somed-Statistik hingewiesen. Der Bundesrat hat den Vorstoss entgegengenommen und wird aktiv. Doch auch in anderen Bereichen besteht Potenzial, um Unternehmen von Statistik- und Kontrollaufwand zu entlasten.</p><p>Einerseits werden durch Behörden bei Unternehmen durch statistische Befragungen oft mehrmals dieselben Informationen beschafft. Andererseits wird bei Arbeitgebern durch nichtkoordinierte Kontrollen ebenfalls mehrmals Aufwand generiert. Dies insbesondere bei den diversen Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt (im Rahmen von Entsendegesetz, Arbeitsgesetz, Sozialhilferecht, Steuerrecht, Arbeitsmarktbehörden) oder im Bereich der Landwirtschaft (Kontrollen im Rahmen der Agrarpolitik).</p><p>Der konsequente und koordinierte Einsatz elektronischer Systeme und digitaler Schnittstellen muss es den Behörden erlauben, den Statistik- und Kontrollaufwand für Unternehmen zu reduzieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionäre, durch eine verbesserte Koordination Redundanzen bei der Lieferung von Daten und Informationen von Unternehmen an die Behörden weiter abzubauen. Nicht vom Bund koordiniert werden können Befragungen durch private Institutionen, Verbände und Hochschulen, welche ebenfalls eine bedeutende Belastung der Befragten zur Folge haben. Die Motion entspricht einer wichtigen Stossrichtung der Strategie Digitale Schweiz sowie der in der E-Government-Strategie Schweiz verankerten Zielsetzung, den Aufwand bei der Abwicklung von Behördengeschäften zu reduzieren. Zudem sind entsprechende Grundsätze für die weitere Entwicklung der Bundesstatistik im statistischen Mehrjahresprogramm des Bundes 2016-2019 festgelegt.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die Umsetzung teilweise Rechtsgrundlagen geschaffen, die Daten der betroffenen Behörden vereinheitlicht und Prozesse und Informatiklösungen aufeinander abgestimmt werden müssen. Für die Realisierung sind grössere Investitionen notwendig. Diese Massnahmen sollen dabei in den Augen des Bundesrates nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch bei den Verwaltungseinheiten von Bund und Kantonen mittelfristig zu Entlastungen führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass Unternehmen nicht die gleichen Daten und Informationen an verschiedene Behörden liefern müssen. Die Koordination des Bundesamtes für Statistik, der verschiedenen Bundesämter sowie der Kantone und Gemeinden muss dazu führen, dass der Aufwand durch Befragungen und Kontrollen für die Unternehmen beträchtlich abnimmt.</p>
  • Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wir leben heute in einer digital vernetzten Welt. Es ist daher notwendig, dass auch die öffentliche Verwaltung die Chancen der Digitalisierung nutzt und Doppelspurigkeiten in der Datenerhebung beseitigt.</p><p>Bereits mit dem Postulat 15.3463 wurde auf mögliche Doppelspurigkeiten im Zusammenhang mit der Somed-Statistik hingewiesen. Der Bundesrat hat den Vorstoss entgegengenommen und wird aktiv. Doch auch in anderen Bereichen besteht Potenzial, um Unternehmen von Statistik- und Kontrollaufwand zu entlasten.</p><p>Einerseits werden durch Behörden bei Unternehmen durch statistische Befragungen oft mehrmals dieselben Informationen beschafft. Andererseits wird bei Arbeitgebern durch nichtkoordinierte Kontrollen ebenfalls mehrmals Aufwand generiert. Dies insbesondere bei den diversen Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt (im Rahmen von Entsendegesetz, Arbeitsgesetz, Sozialhilferecht, Steuerrecht, Arbeitsmarktbehörden) oder im Bereich der Landwirtschaft (Kontrollen im Rahmen der Agrarpolitik).</p><p>Der konsequente und koordinierte Einsatz elektronischer Systeme und digitaler Schnittstellen muss es den Behörden erlauben, den Statistik- und Kontrollaufwand für Unternehmen zu reduzieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionäre, durch eine verbesserte Koordination Redundanzen bei der Lieferung von Daten und Informationen von Unternehmen an die Behörden weiter abzubauen. Nicht vom Bund koordiniert werden können Befragungen durch private Institutionen, Verbände und Hochschulen, welche ebenfalls eine bedeutende Belastung der Befragten zur Folge haben. Die Motion entspricht einer wichtigen Stossrichtung der Strategie Digitale Schweiz sowie der in der E-Government-Strategie Schweiz verankerten Zielsetzung, den Aufwand bei der Abwicklung von Behördengeschäften zu reduzieren. Zudem sind entsprechende Grundsätze für die weitere Entwicklung der Bundesstatistik im statistischen Mehrjahresprogramm des Bundes 2016-2019 festgelegt.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die Umsetzung teilweise Rechtsgrundlagen geschaffen, die Daten der betroffenen Behörden vereinheitlicht und Prozesse und Informatiklösungen aufeinander abgestimmt werden müssen. Für die Realisierung sind grössere Investitionen notwendig. Diese Massnahmen sollen dabei in den Augen des Bundesrates nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch bei den Verwaltungseinheiten von Bund und Kantonen mittelfristig zu Entlastungen führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass Unternehmen nicht die gleichen Daten und Informationen an verschiedene Behörden liefern müssen. Die Koordination des Bundesamtes für Statistik, der verschiedenen Bundesämter sowie der Kantone und Gemeinden muss dazu führen, dass der Aufwand durch Befragungen und Kontrollen für die Unternehmen beträchtlich abnimmt.</p>
    • Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung

Back to List