Statistische Angaben im Behindertenbereich
- ShortId
-
16.4020
- Id
-
20164020
- Updated
-
28.07.2023 14:47
- Language
-
de
- Title
-
Statistische Angaben im Behindertenbereich
- AdditionalIndexing
-
2836;34;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Für den Behindertenbereich werden in der Schweiz gesamthaft Beiträge von 14,6 Milliarden Franken ausgerichtet. Diese Beiträge stammen aus unterschiedlichen Quellen (Bund, Kanton, Gemeinden, IV, Pensionskassen, Unfallversicherungen usw.). Entsprechend schwierig ist es, einen Überblick zu bewahren. Die Somed schafft diesen Überblick wenigstens im Bereich der stationären Angebote. Gemäss der Somed-Erhebung 2015 belaufen sich die Betriebskosten der sozialen Institutionen auf 4,55 Milliarden Franken (BFS, 2016).</p><p>Eine nationale Behindertenpolitik ist nicht möglich, ohne über entsprechende Daten zu verfügen. Nationale statistische Daten dienen als Planungsgrundlage für die Zukunft und als Indikatoren für Entwicklungen. Ohne solide Datengrundlage agiert der Bund in der Behindertenpolitik im Blindflug.</p><p>Die Somed-Statistik, Fragebogen B, umfasst Einrichtungen für invalide Personen, für Suchtkranke und für Menschen mit psychosozialen Problemen. Diese Erhebung wurde seit 2006 nicht mehr angepasst, obwohl seit dem Inkrafttreten der NFA im Jahr 2008 die Kantone für die Finanzierung von Einrichtungen für invalide Personen gemäss Ifeg zuständig sind. Die Somed-Statistik B entspricht in der heutigen Form zudem nicht mehr den Bedürfnissen der Kantone. Die Kantone haben deswegen dem BFS am 27. Mai 2014 ein Fachkonzept zur Umsetzung unterbreitet, mit welchem die Somed-Statistik B auf die geänderten Bedürfnisse hin angepasst werden kann. Der Bund verweigert indessen, hauptsächlich für die Entwicklung und den Betrieb der revidierten Somed-Statistik B aufzukommen, mit der Begründung, er sei dafür nicht mehr zuständig respektive es bestehe keine Gesetzesgrundlage mehr dafür.</p><p>Die Somed-Statistik B gewährleistet eine flächendeckende Erfassung der Daten in der Schweiz und Datenreihen über die vergangenen rund zwanzig Jahre. Die erhobenen Daten benötigen sowohl die Kantone (z. B. als Planungsgrundlage für das Platzangebot, die Klientinnen- respektive Klientenstruktur, die Kosten und Finanzierung der Angebote und Leistungen, die Versorgungsdichte) als auch der Bund. Dies gilt etwa für die Umsetzung einer nationalen Behindertenpolitik oder für die von der Behindertenrechtskonvention (Uno-BRK) geforderten Staatenberichte. Ebenso braucht der Bund sie als Planungsgrundlage unter anderem für den IV-Assistenzbeitrag, die Hilflosenentschädigung, für Angebote wie das begleitete Wohnen oder die EL. Letztlich ist das verfassungsrechtlich verankerte Ziel der Behindertengleichstellung ohne umfassende, gesamtschweizerische Datengrundlagen über entsprechende Leistungen nicht erreichbar.</p><p>Nur wenn der Bereich der Somed-Statistik B weiterhin gesamtschweizerisch erfasst wird, kommt eine einheitliche Regelung (mit Mindeststandards) zustande. Ansonsten droht eine totale Regionalisierung. Die Konsequenzen wären eine fehlende Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen, eine uneinheitliche Verwendung der Begrifflichkeiten sowie eine erschwerte Planbarkeit und Steuerung der Einrichtungen im Behindertenbereich über die Regionen hinweg. Eine spätere Wiedereinführung einer nationalen Statistik würde hohe Folgekosten verursachen, und Langzeitdatenreihen würden fehlen.</p><p>Der Bundesrat wird daher aufgefordert, dem Parlament eine gesetzliche Bestimmung zu unterbreiten, in welcher die gesamtschweizerische Erhebung und Auswertung statistischer Daten über Leistungen in den Bereichen Behinderung, Sucht und psychosoziale Probleme festgehalten wird.</p><p>Das Plenum der SODK, d. h. der Sozialdirektorinnen und -direktoren, war mit einer Teilfinanzierung der Implementations- und Betriebskosten der Somed-Statistik B am 20. Mai 2016 einverstanden. Im Wortlaut erging folgender Beschluss: "Die SODK ist grundsätzlich bereit, sich an den Kosten für die Umsetzung des 'Fachkonzeptes zum Bereich der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung' im Rahmen einer Revision der Somed-Statistik (Fragebogen) B zu beteiligen."</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits zu den bestehenden Statistiken im Bereich Invalidität und Behinderung geäussert. In seiner Antwort auf die Motion Streiff 11.3647, "Mehr Nutzen von IVG-Statistiken", hält er fest, dass die verfügbaren Daten den Bedarf der verschiedenen Anspruchsgruppen decken.</p><p>Nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (SR 831.26) am 1. Januar 2008 und aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde die Verantwortung für Institutionen für Menschen mit Behinderungen an die Kantone übertragen.</p><p>Was den aktuellen Bedarf des Bundes an Daten aus dem Bereich des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20) betrifft, so zeigen die Koordinationsarbeiten des Bundesamtes für Sozialversicherungen, des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und des Bundesamtes für Statistik, dass diese bereits gedeckt sind.</p><p>Beim Gedankenaustausch zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) am 16. August 2016 anlässlich des Nationalen Dialogs Sozialpolitik Schweiz hat das EDI die SODK darauf hingewiesen, dass der Bund keine Kompetenz, keinen Auftrag und auch keinen Bedarf hat, die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen, Fragebogen B, (Somed B) zu revidieren. Es gibt daher keinen Grund, diese Informationen zu erheben.</p><p>Angesichts des Spardrucks, der heute auf den Statistiken und den Bundesfinanzen lastet, erscheint es wenig sinnvoll, dass der Bund anstelle der Kantone Daten erhebt, die hauptsächlich für die kantonale Planung und Steuerung verwendet werden, dies umso mehr, als die Revision der Somed-Statistik, Fragebogen B, nicht von allen Kantonen befürwortet wird. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat eine Änderung der Gesetzgebung nicht für nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass:</p><p>1. Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Behindertenbereich verpflichtet sind, den Kantonen bzw. dem Bundesamt für Statistik (BFS) Angaben für eine gesamtschweizerische Statistik zur Verfügung zu stellen;</p><p>2. der Bund verpflichtet ist, die Daten zu erheben und auszuwerten, diesbezüglich für eine gesamtschweizerische Kohärenz zu sorgen und die Daten den Kantonen für deren (koordinierte) Planung und Steuerung (insbesondere zur Gewährleistung ihrer Versorgungspflicht gemäss Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen, Ifeg) zur Verfügung zu stellen; sowie</p><p>3. die Kantone dem Bund die Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen haben und der Bund die Kosten für die Datenerhebung und -auswertung zu tragen hat.</p>
- Statistische Angaben im Behindertenbereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Für den Behindertenbereich werden in der Schweiz gesamthaft Beiträge von 14,6 Milliarden Franken ausgerichtet. Diese Beiträge stammen aus unterschiedlichen Quellen (Bund, Kanton, Gemeinden, IV, Pensionskassen, Unfallversicherungen usw.). Entsprechend schwierig ist es, einen Überblick zu bewahren. Die Somed schafft diesen Überblick wenigstens im Bereich der stationären Angebote. Gemäss der Somed-Erhebung 2015 belaufen sich die Betriebskosten der sozialen Institutionen auf 4,55 Milliarden Franken (BFS, 2016).</p><p>Eine nationale Behindertenpolitik ist nicht möglich, ohne über entsprechende Daten zu verfügen. Nationale statistische Daten dienen als Planungsgrundlage für die Zukunft und als Indikatoren für Entwicklungen. Ohne solide Datengrundlage agiert der Bund in der Behindertenpolitik im Blindflug.</p><p>Die Somed-Statistik, Fragebogen B, umfasst Einrichtungen für invalide Personen, für Suchtkranke und für Menschen mit psychosozialen Problemen. Diese Erhebung wurde seit 2006 nicht mehr angepasst, obwohl seit dem Inkrafttreten der NFA im Jahr 2008 die Kantone für die Finanzierung von Einrichtungen für invalide Personen gemäss Ifeg zuständig sind. Die Somed-Statistik B entspricht in der heutigen Form zudem nicht mehr den Bedürfnissen der Kantone. Die Kantone haben deswegen dem BFS am 27. Mai 2014 ein Fachkonzept zur Umsetzung unterbreitet, mit welchem die Somed-Statistik B auf die geänderten Bedürfnisse hin angepasst werden kann. Der Bund verweigert indessen, hauptsächlich für die Entwicklung und den Betrieb der revidierten Somed-Statistik B aufzukommen, mit der Begründung, er sei dafür nicht mehr zuständig respektive es bestehe keine Gesetzesgrundlage mehr dafür.</p><p>Die Somed-Statistik B gewährleistet eine flächendeckende Erfassung der Daten in der Schweiz und Datenreihen über die vergangenen rund zwanzig Jahre. Die erhobenen Daten benötigen sowohl die Kantone (z. B. als Planungsgrundlage für das Platzangebot, die Klientinnen- respektive Klientenstruktur, die Kosten und Finanzierung der Angebote und Leistungen, die Versorgungsdichte) als auch der Bund. Dies gilt etwa für die Umsetzung einer nationalen Behindertenpolitik oder für die von der Behindertenrechtskonvention (Uno-BRK) geforderten Staatenberichte. Ebenso braucht der Bund sie als Planungsgrundlage unter anderem für den IV-Assistenzbeitrag, die Hilflosenentschädigung, für Angebote wie das begleitete Wohnen oder die EL. Letztlich ist das verfassungsrechtlich verankerte Ziel der Behindertengleichstellung ohne umfassende, gesamtschweizerische Datengrundlagen über entsprechende Leistungen nicht erreichbar.</p><p>Nur wenn der Bereich der Somed-Statistik B weiterhin gesamtschweizerisch erfasst wird, kommt eine einheitliche Regelung (mit Mindeststandards) zustande. Ansonsten droht eine totale Regionalisierung. Die Konsequenzen wären eine fehlende Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen, eine uneinheitliche Verwendung der Begrifflichkeiten sowie eine erschwerte Planbarkeit und Steuerung der Einrichtungen im Behindertenbereich über die Regionen hinweg. Eine spätere Wiedereinführung einer nationalen Statistik würde hohe Folgekosten verursachen, und Langzeitdatenreihen würden fehlen.</p><p>Der Bundesrat wird daher aufgefordert, dem Parlament eine gesetzliche Bestimmung zu unterbreiten, in welcher die gesamtschweizerische Erhebung und Auswertung statistischer Daten über Leistungen in den Bereichen Behinderung, Sucht und psychosoziale Probleme festgehalten wird.</p><p>Das Plenum der SODK, d. h. der Sozialdirektorinnen und -direktoren, war mit einer Teilfinanzierung der Implementations- und Betriebskosten der Somed-Statistik B am 20. Mai 2016 einverstanden. Im Wortlaut erging folgender Beschluss: "Die SODK ist grundsätzlich bereit, sich an den Kosten für die Umsetzung des 'Fachkonzeptes zum Bereich der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung' im Rahmen einer Revision der Somed-Statistik (Fragebogen) B zu beteiligen."</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits zu den bestehenden Statistiken im Bereich Invalidität und Behinderung geäussert. In seiner Antwort auf die Motion Streiff 11.3647, "Mehr Nutzen von IVG-Statistiken", hält er fest, dass die verfügbaren Daten den Bedarf der verschiedenen Anspruchsgruppen decken.</p><p>Nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (SR 831.26) am 1. Januar 2008 und aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde die Verantwortung für Institutionen für Menschen mit Behinderungen an die Kantone übertragen.</p><p>Was den aktuellen Bedarf des Bundes an Daten aus dem Bereich des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20) betrifft, so zeigen die Koordinationsarbeiten des Bundesamtes für Sozialversicherungen, des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und des Bundesamtes für Statistik, dass diese bereits gedeckt sind.</p><p>Beim Gedankenaustausch zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) am 16. August 2016 anlässlich des Nationalen Dialogs Sozialpolitik Schweiz hat das EDI die SODK darauf hingewiesen, dass der Bund keine Kompetenz, keinen Auftrag und auch keinen Bedarf hat, die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen, Fragebogen B, (Somed B) zu revidieren. Es gibt daher keinen Grund, diese Informationen zu erheben.</p><p>Angesichts des Spardrucks, der heute auf den Statistiken und den Bundesfinanzen lastet, erscheint es wenig sinnvoll, dass der Bund anstelle der Kantone Daten erhebt, die hauptsächlich für die kantonale Planung und Steuerung verwendet werden, dies umso mehr, als die Revision der Somed-Statistik, Fragebogen B, nicht von allen Kantonen befürwortet wird. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat eine Änderung der Gesetzgebung nicht für nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass:</p><p>1. Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Behindertenbereich verpflichtet sind, den Kantonen bzw. dem Bundesamt für Statistik (BFS) Angaben für eine gesamtschweizerische Statistik zur Verfügung zu stellen;</p><p>2. der Bund verpflichtet ist, die Daten zu erheben und auszuwerten, diesbezüglich für eine gesamtschweizerische Kohärenz zu sorgen und die Daten den Kantonen für deren (koordinierte) Planung und Steuerung (insbesondere zur Gewährleistung ihrer Versorgungspflicht gemäss Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen, Ifeg) zur Verfügung zu stellen; sowie</p><p>3. die Kantone dem Bund die Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen haben und der Bund die Kosten für die Datenerhebung und -auswertung zu tragen hat.</p>
- Statistische Angaben im Behindertenbereich
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