Neubeurteilung des Raumkonzepts Schweiz im Jahr 2017. Welchen Stellenwert haben die Kantonshauptstädte, die Kleinzentren und die grenzüberschreitenden Agglomerationen?
- ShortId
-
16.4021
- Id
-
20164021
- Updated
-
28.07.2023 04:48
- Language
-
de
- Title
-
Neubeurteilung des Raumkonzepts Schweiz im Jahr 2017. Welchen Stellenwert haben die Kantonshauptstädte, die Kleinzentren und die grenzüberschreitenden Agglomerationen?
- AdditionalIndexing
-
04;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Stossrichtung und die Themen der fünfjährlichen Berichterstattung über das Raumkonzept Schweiz werden in einem gemeinsamen Prozess durch die Trägerorganisationen bestimmt. Der Bund kann als beteiligte Trägerorganisation gewisse Themen in diesen Prozess einbringen und z. B. anregen, dass die Rolle der Mittel- und Kleinstädte zukünftig vertiefter behandelt wird.</p><p>Die Berichterstattung ist keine Überarbeitung des Raumkonzepts Schweiz, sie kann höchstens den Bedarf dafür feststellen.</p><p>1. Das Raumkonzept Schweiz postuliert ein polyzentrisches Städtenetz, in welchem jede Stadt spezifische Funktionen hat. Der Bundesrat hat im 2015 erschienenen Bericht "Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus" die Entwicklung der Agglomerationspolitik aufgezeigt und Unterstützungsmassnahmen beschlossen.</p><p>a. Weder im Raumkonzept Schweiz noch in der Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus wird der Stellenwert der kantonalen Hauptorte speziell herausgestrichen. Beide Dokumente nehmen bewusst eine funktionalräumliche und nicht eine administrativ-politische Sicht ein. Es obliegt den Kantonen, in ihren kantonalen Entwicklungsstrategien konkrete Aussagen zu den Kantonshauptorten zu machen und qualitative Akzente in der Raumentwicklung zu setzen.</p><p>b. Die Rolle der Städte, die sich an der Schnittstelle von verschiedenen Handlungsräumen befinden, wird im Raumkonzept Schweiz nicht speziell thematisiert. Das Raumkonzept Schweiz weist mehrfach darauf hin, dass die Beziehungen der Städte mit ihrem Umland und den ländlichen und touristischen Zentren aufgewertet werden sollen. Die Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus betont mit ihren Handlungsansätzen, dass künftige Herausforderungen vermehrt über administrative und Landesgrenzen hinweg angegangen werden sollen. Der Bericht zur Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete bekräftigt zudem die grosse Bedeutung der klein- und mittelstädtischen Zentren für die Raumentwicklung: Sie erfüllen Brückenfunktionen, verfügen über wirtschaftliches Entwicklungspotenzial und sind damit Schlüsselräume für die Aufrechterhaltung einer dezentralen Besiedlung der Schweiz. Der Bund unterstützt auch mit seinen Modellvorhaben für die nachhaltige Raumentwicklung innovative Projekte im Bereich der Wirtschaft in funktionalen Räumen.</p><p>c. Das Raumkonzept Schweiz äussert sich explizit zur Rolle der grenzüberschreitenden Agglomerationen und fordert, dass Grenzlagen besser genutzt werden sollen und grenzüberschreitende Strategien und Projekte zu etablieren sind. Der Bund nimmt dieses Anliegen im Rahmen der Agglomerationsprogramme auf, indem auch in der dritten Generation Planungen unterstützt werden können, die die Landesgrenze überschreiten. Ein weiteres Instrument dazu ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Interreg.</p><p>2. Heute stehen sowohl im Raumkonzept Schweiz als auch in der Agglomerationsdefinition des Bundesamtes für Statistik mehrheitlich quantitative Indikatoren im Vordergrund, wenn es darum geht, den Perimeter einer Agglomeration bzw. ihre Rolle im Städtenetz zu definieren. Neu ist, dass in der Vorlage zum NAFG (MinVG) alle Kantonshauptorte - unabhängig von ihrer Grösse - bei den Agglomerationsprogrammen beitragsberechtigt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat im Rahmen des Fünfjahresberichtes zum Raumkonzept Schweiz, der Ende 2017 zur Verabschiedung vorgelegt wird (Stellungnahme zur Interpellation 16.3787), angeben, inwiefern Stellung und Rolle der folgenden Stadttypen künftig berücksichtigt werden:</p><p>a. Kantonshauptstädte, die als politisches und administratives Zentrum des Kantons sowie als Verbindungsstelle zwischen dem Kanton und dem Rest des Landes eine besondere Stellung innehaben;</p><p>b. Kleinzentren, die strategisch auf der Schnittstelle mehrerer Handlungsräume liegen und von daher eine wichtige verbindende Funktion zwischen diesen Räumen einnehmen;</p><p>c. grenzüberschreitende Agglomerationen?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, entsprechend dem Willen des Bundes, die Definition der metropolitanen und städtischen Zentren nicht nur auf quantitative, sondern auch auf qualitative Kriterien abzustellen, die obengenannten Städte aufzuwerten, indem er ihnen z. B. den Status eines mittelstädtischen Zentrums gewährt?</p>
- Neubeurteilung des Raumkonzepts Schweiz im Jahr 2017. Welchen Stellenwert haben die Kantonshauptstädte, die Kleinzentren und die grenzüberschreitenden Agglomerationen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Stossrichtung und die Themen der fünfjährlichen Berichterstattung über das Raumkonzept Schweiz werden in einem gemeinsamen Prozess durch die Trägerorganisationen bestimmt. Der Bund kann als beteiligte Trägerorganisation gewisse Themen in diesen Prozess einbringen und z. B. anregen, dass die Rolle der Mittel- und Kleinstädte zukünftig vertiefter behandelt wird.</p><p>Die Berichterstattung ist keine Überarbeitung des Raumkonzepts Schweiz, sie kann höchstens den Bedarf dafür feststellen.</p><p>1. Das Raumkonzept Schweiz postuliert ein polyzentrisches Städtenetz, in welchem jede Stadt spezifische Funktionen hat. Der Bundesrat hat im 2015 erschienenen Bericht "Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus" die Entwicklung der Agglomerationspolitik aufgezeigt und Unterstützungsmassnahmen beschlossen.</p><p>a. Weder im Raumkonzept Schweiz noch in der Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus wird der Stellenwert der kantonalen Hauptorte speziell herausgestrichen. Beide Dokumente nehmen bewusst eine funktionalräumliche und nicht eine administrativ-politische Sicht ein. Es obliegt den Kantonen, in ihren kantonalen Entwicklungsstrategien konkrete Aussagen zu den Kantonshauptorten zu machen und qualitative Akzente in der Raumentwicklung zu setzen.</p><p>b. Die Rolle der Städte, die sich an der Schnittstelle von verschiedenen Handlungsräumen befinden, wird im Raumkonzept Schweiz nicht speziell thematisiert. Das Raumkonzept Schweiz weist mehrfach darauf hin, dass die Beziehungen der Städte mit ihrem Umland und den ländlichen und touristischen Zentren aufgewertet werden sollen. Die Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus betont mit ihren Handlungsansätzen, dass künftige Herausforderungen vermehrt über administrative und Landesgrenzen hinweg angegangen werden sollen. Der Bericht zur Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete bekräftigt zudem die grosse Bedeutung der klein- und mittelstädtischen Zentren für die Raumentwicklung: Sie erfüllen Brückenfunktionen, verfügen über wirtschaftliches Entwicklungspotenzial und sind damit Schlüsselräume für die Aufrechterhaltung einer dezentralen Besiedlung der Schweiz. Der Bund unterstützt auch mit seinen Modellvorhaben für die nachhaltige Raumentwicklung innovative Projekte im Bereich der Wirtschaft in funktionalen Räumen.</p><p>c. Das Raumkonzept Schweiz äussert sich explizit zur Rolle der grenzüberschreitenden Agglomerationen und fordert, dass Grenzlagen besser genutzt werden sollen und grenzüberschreitende Strategien und Projekte zu etablieren sind. Der Bund nimmt dieses Anliegen im Rahmen der Agglomerationsprogramme auf, indem auch in der dritten Generation Planungen unterstützt werden können, die die Landesgrenze überschreiten. Ein weiteres Instrument dazu ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Interreg.</p><p>2. Heute stehen sowohl im Raumkonzept Schweiz als auch in der Agglomerationsdefinition des Bundesamtes für Statistik mehrheitlich quantitative Indikatoren im Vordergrund, wenn es darum geht, den Perimeter einer Agglomeration bzw. ihre Rolle im Städtenetz zu definieren. Neu ist, dass in der Vorlage zum NAFG (MinVG) alle Kantonshauptorte - unabhängig von ihrer Grösse - bei den Agglomerationsprogrammen beitragsberechtigt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat im Rahmen des Fünfjahresberichtes zum Raumkonzept Schweiz, der Ende 2017 zur Verabschiedung vorgelegt wird (Stellungnahme zur Interpellation 16.3787), angeben, inwiefern Stellung und Rolle der folgenden Stadttypen künftig berücksichtigt werden:</p><p>a. Kantonshauptstädte, die als politisches und administratives Zentrum des Kantons sowie als Verbindungsstelle zwischen dem Kanton und dem Rest des Landes eine besondere Stellung innehaben;</p><p>b. Kleinzentren, die strategisch auf der Schnittstelle mehrerer Handlungsräume liegen und von daher eine wichtige verbindende Funktion zwischen diesen Räumen einnehmen;</p><p>c. grenzüberschreitende Agglomerationen?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, entsprechend dem Willen des Bundes, die Definition der metropolitanen und städtischen Zentren nicht nur auf quantitative, sondern auch auf qualitative Kriterien abzustellen, die obengenannten Städte aufzuwerten, indem er ihnen z. B. den Status eines mittelstädtischen Zentrums gewährt?</p>
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